Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Eigenerklärungen des Bieters:
- zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB, nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG),
Mindestlohngesetz (MiLoG) und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG),
- zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB,
- die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt
zu haben,
- keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen zu haben,
- während der Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der angebotenen Leistungen zu
verfügen,
- die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen zu erfüllen,
- zum Leistungsbeginn eine Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung mit den in den Besonderen
Vertragsbedingungen genannten Deckungssummen vorzuhalten,
- nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben zu haben,
— Angaben zur Rechtsform des Bieters,
— aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 12 Monate).
Auf Verlangen sind folgende Nachweise zum Nichtbestehen von Ausschlussgründen vorzulegen:
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als 12
Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise
nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist),
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen
Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als 12
Monate),
— aktueller, d. h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft,
Allgemein gilt für die Vorlage von der unter III.1.1), III.1.2) und III.1.3) geforderten Unterlagen:
— Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Da die Nachforderung im Ermessen der Vergabestelle
liegt und nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im Eigeninteresse des Bieters, von
vornherein vollständige Unterlagen einzureichen.
— Die Bieter haben mit dem Angebot anzugeben, für welche Leistungsteile der Einsatz von
Unterauftragnehmern beabsichtigt ist. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern, die in die engere
Wahl kommen, die verbindliche, schriftliche Erklärung von ggf. vorgesehenen Unterauftragnehmern einzuholen,
dass diese für den Fall des Zuschlags die vorgesehene Leistung erbringen werden, die Eigenerklärungen der
Unterauftragnehmer zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG,
SchwarzArbG und § 124 GWB sowie die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer
zu fordern, soweit es den Leistungsteil betrifft, der durch den Unterauftragnehmer erbracht werden soll.
— Für die in einem zertifizierten Präqualifizierungsverzeichnis gem. § 48 Abs. 8 VgV (z. B. Amtliches
Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)) enthaltenen und geprüften Nachweise wird
nach Angabe der Zertifikatsnummer und des Zugangscodes auch die Eintragung des Bieters in das
Präqualifizierungsverzeichnis akzeptiert. Für Referenzen gelten jedoch die unter III.1.3) genannten
Mindeststandards.
— Interessenten aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und
Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich
anerkannte Übersetzung beifügen.
— Bei Bietergemeinschaften sind der aktuelle Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 12 Monate)
sowie die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG,
SchwarzArbG und § 124 GWB (hier unter III.1.1)) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im
Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.