Verwertung von Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) aus dem Gebiet des Landkreises Potsdam-Mittelmark für die Zeit vom 01.01.2027 bis 31.12.2027

Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark GmbH - APM GmbH

Verwertung von Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) aus dem Gebiet des Landkreises Potsdam-Mittelmark für die Zeit vom 01.01.2027 bis 31.12.2027

Deadline

Deadline 2026-09-10

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-07-23 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-07-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Verwertung von Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) aus dem Gebiet des Landkreises Potsdam-Mittelmark für die Zeit vom 01.01.2027 bis 31.12.2027
Referenznummer: VS 02-2026
Kurze Beschreibung:
Verwertung von Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) aus dem Gebiet des Landkreises Potsdam-Mittelmark für die Zeit vom 01.01.2027 bis 31.12.2027
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Recycling von Siedlungsabfällen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Es werden folgende Leistungen ausgeschrieben: die Übernahme inkl. Transport von PPK-Abfällen ab den vereinbarten Übergabestellen (vier in der Leistungsbeschreibung benannte vom Auftraggeber betriebene Übergabestellen und einer vom Auftragnehmer / Bieter zu stellenden Umladestation) bis zur Sortier- bzw. Verwertungsanlage (insgesamt ca. 13.000 t), die Sortierung und Verwertung von PPK-Abfällen sowie das Bereitstellen und der Betrieb einer Umladestation (mit Standort im Land Brandenburg) im Umkreis von 25 km um Teltow/Stahnsdorf/ Kleinmachnow und der Umschlag der dort vom Auftraggeber angelieferten PPK-Abfälle (Anteil von ca. 3000 t). Diese Übergabestelle muss im definiertem Radius von 25 km um die Orte Teltow/ Stahnsdorf/ Kleinmachnow gelegen sein (zur genauen Berechnung s. Leistungsbeschreibung) und die Annahme von 35 t/d erlauben. Die eingesetzten Fahrzeuge müssen die Anforderungen der Euro-Norm 6 einhalten. Siehe im Einzelnen Kap. 02 und 03 der Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Transport von Haushaltsabfällen 📦
Postleitzahl: 14823
Stadt: Potsdam-Mittelmark
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Potsdam-Mittelmark 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 80
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kriterium Sortiertiefe (Gewichtung zu 20 %)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Beschreibung
Postleitzahl: 14473

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Es findet ein europaweites offenes Verfahren gem. § 15 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) statt.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-10 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-09-10 12:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 79 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-09-10 12:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Nach § 56 Absatz 2 Satz 1 VgV kann der öffentliche Auftraggeber die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Diese Möglichkeiten der Nachforderung stehen im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter sollten daher im wohlverstandenen Eigeninteresse sämtliche Erklärungen, die mit dem Angebot gefordert sind, mit dem Angebot einreichen bzw. hochladen.
Mehr anzeigen
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Begründung der Verfahrenswahl:
Das Angebot muss vor Ablauf der Angebotsfrist am Donnerstag, den 10.09.2026 um 12:00 Uhr MESZ einschließlich aller seiner Bestandteile auf der Vergabe-Plattform (https://www.evergabe.de) hochgeladen worden sein. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Angebote werden von der Wertung ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV). Unvollständige Angebote sind nach Maßgabe von § 57 VgV auszuschließen.
Mehr anzeigen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, § 45 VgV: Stabile Gesamtumsätze des Unternehmens. Mit dem Angebot wird zum Nachweis gefordert eine Eigenerklärung gemäß Formular 3 über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren für den Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie zur Eignungsleihe eingesetzte Dritte/Unterauftragnehmer.
Mehr anzeigen
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erfahrung in der Leistungserbringung: Zum Nachweis wird mit dem Angebot eine Eigenerklärung gemäß Formular 4 über erbrachte Leistungen (Referenzen), die mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar sind, verlangt für den Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft bzw. die zur Eignungsleihe insoweit eingesetzten Dritten/Unterauftragnehmer mit folgenden Mindestanforderungen: jeweils mind. eine Referenz für den Umschlag und für den Transport von PPK; Ausführungszeitraum jeweils mind. ein Jahr innerhalb der letzten drei Jahre. Für die Referenzen sind in Formular 4 folgende Angaben zu machen: Benennung Auftraggeber mit Anschrift, ggf. Name des Ansprechpartners, Beschreibung der Leistung und des Leistungsumfanges, Angabe des Ausführungszeitraums.
Mehr anzeigen
Eignungskriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Qualitätssicherung: Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb. Als Eignungsanforderung an die Unternehmen für den Betrieb der Umladestation und für die Transporte gilt: Diese müssen für den vorgesehenen Betriebsstandort über eine Zertifizierung nach § 57 KrWG i.V.m. der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung (EfbV) verfügen, welche sich beziehen muss auf die Tätigkeiten des Lagerns von Altpapier am Betriebsstandort der Umladestation und auf das Befördern von Altpapier für den für die Logistik vorgesehenen Betriebsstandort der Transportleistungen. Mit dem Angebot wird die Übermittlung des gültigen Zertifikates als Fremdnachweis verlangt.
Mehr anzeigen
Eignungskriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zum Nachweis wird mit dem Angebot eine Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft gemäß Formular 7 zur technischen Ausstattung/Entsorgungskonzept verlangt mit Angaben zu Standort, Kapazität und Betreiber der geforderten Umladestelle im Raum Teltow/Kleinmachnow/Stahnsdorf, einschließlich Angaben zum Vorliegen aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen für diese gebotene Umladestation; zu den vorgesehenen Fahrzeugen für den Transport; zu der vorgesehenen Sortieranlage mit Lage und Standort (genaue Anschrift), Name des Betreibers der Anlage, Gesamtkapazität in Mg/a; zu mindestens einer avisierten Papierfabrik mit Betreiber und Standort. Es wird ferner eine Eigenerklärung des Bieters verlangt, dass er während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der angebotenen Leistungen verfügen wird (im Angebotsschreiben enthalten).
Mehr anzeigen
Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Liste der vorgesehenen Unteraufträge: Mit dem Angebot werden vom Bieter/der Bietergemeinschaft in Formular 2 überdies Angaben der Teile des Auftrags verlangt, die als Unteraufträge vergeben werden sollen. Dort sind auch bereits die vorgesehenen Unternehmen zu benennen.
Mehr anzeigen
Verfahren
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
Es wird eine Erklärung zu den Verbotstatbeständen nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014) in Formular 9 (Kap. 05 der Vergabeunterlagen) abgefragt.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 17 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB (s. Formular 5): §
129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Zwingende Ausschlussgründe (s. Formular 5): § 123 Abs. 1 Nr.
2 GWB : § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 StGB zu begehen; § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB: § 261 StGB (Geldwäsche).
4 GWB: § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in ihrem Auftrag verwaltet werden; § 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB: § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
6 GWB: § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen); § 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB: § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung); § 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB: den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete); § 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB: Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr.
10 GWB (s. Formular 5): den §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
1 liegt vor, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder der öffentliche Auftraggeber nach Nr. 2 auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nr. 1 nachweisen kann. Dies gilt nicht, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder es sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat (s. Formular 5). Auf die Regelung des § 123 Abs. 5 GWB wird Bezug genommen.
1 liegt vor, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder der öffentliche Auftraggeber nach Nr. 2 auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nr. 1 nachweisen kann. Dies gilt nicht, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder es sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat (s. Formular 5). Auf die Regelung des § 123 Abs. 5 GWB wird Bezug genommen.
Fakultativer Ausschlussgrund (unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und in ordnungsgemäßer Ermessensausübung) nach § 124 Abs. 1 Nr.
1 GWB: Nachweislicher Verstoß gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen (s. Formular 6).
1 GWB: Nachweislicher Verstoß gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen (s. Formular 6).
1 GWB: Nachweislicher Verstoß gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen (s. Formular 6).
2 GWB: Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens (s. Formular 6).
2 GWB: Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Unternehmens (s. Formular 6).
2 GWB: Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens über das Vermögen des Unternehmens (s. Formular 6).
3 GWB: nachweisliche Begehung einer schweren Verfehlung des Unternehmens im Rahmen der beruflichen Tätigkeit (s. Formular 6).
4 GWB: Vorliegen hinreichender Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (s. Formular 6).
5 GWB: Bestehen eines Interessenkonflikts bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (s. Formular 6).
6 GWB: Vorliegen einer Wettbewerbsverzerrung, die daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann (s. Formular 6).
7 GWB: erhebliche oder fortdauernde mangelhaft Erfüllung einer wesentlichen Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags durch das Unternehmen, die zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (s. Formular 6).
Fakultative Ausschlussgründe (unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und in ordnungsgemäßer Ermessensausübung) nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB: Begehung einer schwerwiegenden Täuschung in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien, Zurückhalten von Auskünften oder fehlende Vorlagefähigkeit der erforderlichen Nachweise; nach § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB: Versuch des Unternehmens a) die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen zu übermitteln, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder Versuch der Übermittlung solche Informationen (s. Formular 6).
Mehr anzeigen

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark GmbH - APM GmbH
Nationale Registrierungsnummer: 0
Postanschrift: Bahnhofstraße 18
Postleitzahl: 14823
Postort: Niemegk
Region: Potsdam-Mittelmark 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Frau Diana Grund (Geschäftsführung)
E-Mail: diana.grund@apm-niemegk.de 📧
Telefon: 3384330628 📞
Fax: 3384330690 📠
URL: https://www.apm-niemegk.de/ 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Umwelt
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/019f1034-e2d8-40ee-8e4b-e082f91da2be/zustellweg-auswaehlen 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/019f1034-e2d8-40ee-8e4b-e082f91da2be/zustellweg-auswaehlen 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Nationale Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mwae.brandenburg.de 📧
Telefon: 3318661719 📞
URL: https://mwaek.brandenburg.de/ de/vergabekammer-nachpr %C3%BCfungsverfahren/bb1.c.478846.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Wir verweisen auf die Vorschriften zum Nachprüfungsverfahren in §§ 160 ff. GWB. Demzufolge ist ein Antrag an die oben genannte Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-23+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 141-514816 (2026-07-23)