Verwertung vonSperrmüll aus dem Burgenlandkreis

Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd - AöR

Der zu vergebende Auftrag umfasst die Verwertung von unberaubten Sperrmüll aus der mobilen Sammlung (Abrufsammlung) aus dem Burgenlandkreis.

Deadline

Deadline 2026-11-10

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-10-07 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-10-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Verwertung vonSperrmüll aus dem Burgenlandkreis
Referenznummer: 30.ZVS.3/90/08/2026 (L)
Kurze Beschreibung:
Der zu vergebende Auftrag umfasst die Verwertung von unberaubten Sperrmüll aus der mobilen Sammlung (Abrufsammlung) aus dem Burgenlandkreis.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Recycling von Siedlungsabfällen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 30.ZVS.3/90/08/2026 (L)
Beschreibung der Beschaffung:
Der zu vergebende Auftrag umfasst die Übernahme an einer vom Auftragnehmer vorzuhaltenden Übernahmestelle (Umschlagstelle oder Verwertungsanlage), ggf. den Weitertransport und die Verwertung des im Rahmen einer mobilen Sammlung (Abrufsammlung) erfassten unberaubten Sperrmülls aus dem Gebiet des Burgenlandkreises.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Fernsprech- und Fernmeldeleitungen 📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Der Standort der vom Auftragnehmer vorzuhaltenden Übernahmestelle (Umladestelle oder Verwertungsanlage) muss sich in einem Umkreis von max. 25 km (kürzeste, mit einem beladenen Sammelfahrzeug befahrbare Straßenverbindung) vom Standort des Auftraggebers (Görschen, Südring 8, 06618 Mertendorf) befinden.
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Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Burgenlandkreis 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2027-04-01 📅
Datum des Endes: 2028-03-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Der Vertrag verlängert sich um weitere 9 Monate (bis zum 31.12.2028), wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende durch den Auftraggeber gekündigt wird.
Vergabekriterien
Preis ✅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-11-10 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-11-10 10:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Es findet keine öffentliche Öffnung der Angebote statt, da hier ein Offenes Verfahren (elektronisches Verfahren; EU-weit nach VgV) durchgeführt wird.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 43 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-11-10 10:01:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Es findet keine öffentliche Öffnung der Angebote statt, da hier ein Offenes Verfahren (elektronisches Verfahren; EU-weit nach VgV) durchgeführt wird.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-11-03 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen:
1. Leistungsverzeichnis oder Kurzleistungsverzeichnis für das/die angebotene/-n Los/-e als PDF-Datei mit den Eintragungen der Angebotspreise des Bieters. Eine Nicht-Abgabe dieser PDF-Datei führt zum Ausschluss des Angebotes. Diese Unterlagen werden nicht nachgefordert.
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Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1) Mit dem Angebot vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumenten: - 10_Anlage 1_Angebotsformular_AWSAS_SM_2026
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle: x Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft, x die Führungszeugnisse aller Geschäftsführer (falls kein Geschäftsführer bestellt, aller Inhaber), x die Gewerbeanmeldung sowie die Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer. x der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht Unter einem Jahresabschlussbericht ist ein gemeinhin auch als Geschäftsbericht bezeichnetes Dokument zu verstehen, in dem mindestens die einzelnen Bestandteile des Jahresabschlusses, der Lagebericht und der Bestätigungsvermerk eines Wirtschaftsprüfers enthalten sind. x die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (s.o.) in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind.
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle x mind. 1 Referenz für die Verwertung von Sperrmüll (mind. 1.000 t/a) aus den letzten 36 Monaten in Form einer Liste (mind. mit Angabe des Auftraggebers, des Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungszeitraums, des Leistungsinhalts/- umfangs, des Leistungsgebietes und des Auftragswertes x Zertifikate zum - Befördern von Abfällen (mind. ASN 200307) (sofern Transporte von der Übernahmestelle zur Verwertungsanlage erforderlich/vorgesehen sind) - Verwerten von Sperrmüll (ASN 200307) für die vorgesehene Verwertungsanlage
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Abschluss einer Betriebs- und einer Umwelthaftpflichtversicherung mit Deckungssummen pro Schadensfall in jeweils folgender Höhe: - für Vermögensschäden: 1,0 Mio. EUR - für Personen- und Sachschäden: 2,5 Mio. EUR. Die Haftpflichtversicherungen sind dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen und für die Dauer der Laufzeit des Vertrages aufrecht zu erhalten. (2) Stellung einer Sicherheit i. S. von § 18 VOL/B in Höhe von 28.000 EUR für die vertragsgemäße Ausführung aller Leistungen einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz sowie auf die Erstattung von Überzahlungen.
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Bildung krimineller Vereinigung - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB.
Bildung terroristischer Vereinigungen - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB.
Betrug oder Subventionsbetrug - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB.
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 GWB.
Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB.
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von…
… Sozialversicherungsbeiträgen - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB.
… Steuern oder Abgaben - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB.
Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB.
Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB.
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB.
Zahlungsunfähigkeit - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Einstellung der beruflichen Tätigkeit - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Schwere Verfehlung - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB.
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB.
Interessenkonflikt - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB.
Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB.
Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB.
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB.
Es gelten die nationalen Ausschlussgründe nach TVergG LSA und VgV i.V.m. VOB-A/EU.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd - AöR
Nationale Registrierungsnummer: 15084341-0000-89
Postanschrift: Südring 8
Postleitzahl: 06618
Postort: Mertendorf OT Görschen
Region: Burgenlandkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@blk.de 📧
Telefon: 000 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=897722 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=897722 🌏
Weitere Einzelheiten zu den EU-Mitteln:
Durchführungserlas für die "ESF-nahe" Maßnahme i. S. der transferrelevanten schulischen und beruflichen Aus- und Weiterbildung, einschließlich Infrastruktur (JTF-Förderung Bildungscampus Naumburg)
EU-Mittel — Programm: Fonds für einen gerechten Übergang (2021/2027)
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Auf die Fristen zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bieteranfragen müssen bis zum 12.11.2025, 24:00 Uhr elektronisch über die Vergabeplattform eingegangen sein, damit die Vergabestelle diese innerhalb der Frist des § 10a Abs. 6 Nr. 1 VOB/A-EU beantworten kann. Anfragen, die nach dem o. g. Zeitpunkt bei der Vergabestelle eingehen, sind nicht mehr „rechtzeitig“ im Sinne der vorgenannten Vorschrift und werden nicht mehr beantwortet. Wir weisen darauf hin, dass die Einsicht in die veröffentlichten Informationen dem Bieter obliegt. Das bedeutet, dass durch die Bieter, welche beabsichtigen ein Angebot abzugeben, zu prüfen ist, ob durch die Vergabestelle neue Informationen, Antworten oder Bekanntmachungen veröffentlicht wurden sind. (siehe auch "Hinweise zu dieser Ausschreibung von der e-Vergabe-Plattform").
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Körper überprüfen
Name: 1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: t:0345 514-0
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de 📧
Telefon: +49 345 514-0 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Auf die Fristen zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-10-07+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 195-693855 (2026-10-07)