Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beabsichtigt Verwertungsdienstleistungen zu beschaffen. Diese Dienstleistungen werden im Wege eines europaweiten offenen Verfahrens nach VgV vergeben. Vor dem Hintergrund der sprunghaften Ausbreitung des damals neuartigen Corona-Virus SARS-COV-2 („SARS-COV-2“) Anfang 2020 in der Bundesrepublik Deutschland und weltweit hatte das BMG die Beschaffung von medizinischen Verbrauchs- und Versorgungsgütern sowie Medizinprodukten (nachfolgend: Gegenstände) veranlasst. Da diese Gegenstände nicht mehr in Verkehr gebracht bzw. verwendet werden können, ist eine Verwertung notwendig. Hierbei ist das BMG (Auftraggeber - AG) auf Dienstleistungen durch externe Entsorgungsunternehmen (Auftragnehmer - AN) angewiesen. Bei den Gegenständen handelt es sich zu einem Großteil um Schutzmasken sowie in geringem Umfang um sonstiges medizinisches Material (Schutzbrillen und Spritzen). Die zu verwertenden Gegenstände lagern auf Paletten in einem durch einen Dritten (Lagerdienstleister) bewirtschafteten Lager in 89081 Ulm. Der Auftragnehmer holt zu einem vereinbarten Termin die Gegenstände, in Form von ganzen Paletten, mit einem 40t Sattelzug am Lagerstandort ab und verwertet diese anschließend ordnungsgemäß in Form einer energetischen Verwertung oder einer alternativen Verwertung nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen. Auf einer Palette mit Schutzmasken oder sonstigem medizinischen Material befinden sich typischerweise sortenreine Gegenstände eines Produkttyps. Diese Gegenstände sind in Umkartons verpackt und teilweise in weiteren Kartons bzw. Plastikverpackungen verpackt. Der Lieferumfang ist in Umkartons verpackt und teilweise in weiteren Kartons bzw. Plastikverpackungen verpackt. Der Auftraggeber verfügt über keine konkreten Zahlen darüber, welcher Anteil der Gegenstände wie verpackt ist. Die Gegenstände sowie die Verpackungen sind durch den Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorgaben einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen. Ein geschätzter Teil von bis zu 75% der Gegenstände muss, aufgrund zollrechtlicher Maßgaben, ohne den Verbleib von wirtschaftlich nutzbaren Resten, energetisch verwertet werden (zoll-konforme Verwertung). Der andere Teil der Gegenstände kann in Form einer alternativen Verwertungsmethode gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen, durch den Auftragnehmer verwertet werden. Die konkrete Verwertungsform (energetische oder alternative Verwertung) wird je Verwertungsauftrag vom Auftraggeber vorgegeben. Der Auftraggeber garantiert keine bestimmten Mengen je Verwertungsform. Der Auftraggeber garantiert dem Auftragnehmer eine Mindestauftragsmenge in Höhe von „A“ (Mindestauftragsmenge gemäß folgender Tabelle). Die Höchstauftragsmenge entspricht der Verwertung von „B“. A - Mindestauftragsmenge: 392 Tonnen B - Höchstauftragsmenge: 2.174 Tonnen Weitere Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Auftragsbekanntmachung (2026-06-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verwertungsdienstleistungen für persönliche Schutzausrücstung (PSA) und Medizinprodukte für den Lagerstandort Ulm
Referenznummer: 13200#00031#0009
Kurze Beschreibung:
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beabsichtigt Verwertungsdienstleistungen zu beschaffen. Diese Dienstleistungen werden im Wege eines europaweiten offenen Verfahrens nach VgV vergeben.
Vor dem Hintergrund der sprunghaften Ausbreitung des damals neuartigen Corona-Virus SARS-COV-2 („SARS-COV-2“) Anfang 2020 in der Bundesrepublik Deutschland und weltweit hatte das BMG die Beschaffung von medizinischen Verbrauchs- und Versorgungsgütern sowie Medizinprodukten (nachfolgend: Gegenstände) veranlasst.
Da diese Gegenstände nicht mehr in Verkehr gebracht bzw. verwendet werden können, ist eine Verwertung notwendig.
Hierbei ist das BMG (Auftraggeber - AG) auf Dienstleistungen durch externe Entsorgungsunternehmen (Auftragnehmer - AN) angewiesen.
Bei den Gegenständen handelt es sich zu einem Großteil um Schutzmasken sowie in geringem Umfang um sonstiges medizinisches Material (Schutzbrillen und Spritzen).
Die zu verwertenden Gegenstände lagern auf Paletten in einem durch einen Dritten (Lagerdienstleister) bewirtschafteten Lager in 89081 Ulm.
Der Auftragnehmer holt zu einem vereinbarten Termin die Gegenstände, in Form von ganzen Paletten, mit einem 40t Sattelzug am Lagerstandort ab und verwertet diese anschließend ordnungsgemäß in Form einer energetischen Verwertung oder einer alternativen Verwertung nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen.
Auf einer Palette mit Schutzmasken oder sonstigem medizinischen Material befinden sich typischerweise sortenreine Gegenstände eines Produkttyps. Diese Gegenstände sind in Umkartons verpackt und teilweise in weiteren Kartons bzw. Plastikverpackungen verpackt. Der Lieferumfang ist in Umkartons verpackt und teilweise in weiteren Kartons bzw. Plastikverpackungen verpackt.
Der Auftraggeber verfügt über keine konkreten Zahlen darüber, welcher Anteil der Gegenstände wie verpackt ist. Die Gegenstände sowie die Verpackungen sind durch den Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorgaben einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen.
Ein geschätzter Teil von bis zu 75% der Gegenstände muss, aufgrund zollrechtlicher Maßgaben, ohne den Verbleib von wirtschaftlich nutzbaren Resten, energetisch verwertet werden (zoll-konforme Verwertung). Der andere Teil der Gegenstände kann in Form einer alternativen Verwertungsmethode gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen, durch den Auftragnehmer verwertet werden. Die konkrete Verwertungsform (energetische oder alternative Verwertung) wird je Verwertungsauftrag vom Auftraggeber vorgegeben. Der Auftraggeber garantiert keine bestimmten Mengen je Verwertungsform.
Der Auftraggeber garantiert dem Auftragnehmer eine Mindestauftragsmenge in Höhe von „A“ (Mindestauftragsmenge gemäß folgender Tabelle). Die Höchstauftragsmenge entspricht der Verwertung von „B“.
A - Mindestauftragsmenge: 392 Tonnen
B - Höchstauftragsmenge: 2.174 Tonnen
Weitere Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beabsichtigt Verwertungsdienstleistungen zu beschaffen. Diese Dienstleistungen werden im Wege eines europaweiten offenen Verfahrens nach VgV vergeben.
Vor dem Hintergrund der sprunghaften Ausbreitung des damals neuartigen Corona-Virus SARS-COV-2 („SARS-COV-2“) Anfang 2020 in der Bundesrepublik Deutschland und weltweit hatte das BMG die Beschaffung von medizinischen Verbrauchs- und Versorgungsgütern sowie Medizinprodukten (nachfolgend: Gegenstände) veranlasst.
Da diese Gegenstände nicht mehr in Verkehr gebracht bzw. verwendet werden können, ist eine Verwertung notwendig.
Hierbei ist das BMG (Auftraggeber - AG) auf Dienstleistungen durch externe Entsorgungsunternehmen (Auftragnehmer - AN) angewiesen.
Bei den Gegenständen handelt es sich zu einem Großteil um Schutzmasken sowie in geringem Umfang um sonstiges medizinisches Material (Schutzbrillen und Spritzen).
Die zu verwertenden Gegenstände lagern auf Paletten in einem durch einen Dritten (Lagerdienstleister) bewirtschafteten Lager in 89081 Ulm.
Der Auftragnehmer holt zu einem vereinbarten Termin die Gegenstände, in Form von ganzen Paletten, mit einem 40t Sattelzug am Lagerstandort ab und verwertet diese anschließend ordnungsgemäß in Form einer energetischen Verwertung oder einer alternativen Verwertung nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen.
Auf einer Palette mit Schutzmasken oder sonstigem medizinischen Material befinden sich typischerweise sortenreine Gegenstände eines Produkttyps. Diese Gegenstände sind in Umkartons verpackt und teilweise in weiteren Kartons bzw. Plastikverpackungen verpackt. Der Lieferumfang ist in Umkartons verpackt und teilweise in weiteren Kartons bzw. Plastikverpackungen verpackt.
Der Auftraggeber verfügt über keine konkreten Zahlen darüber, welcher Anteil der Gegenstände wie verpackt ist. Die Gegenstände sowie die Verpackungen sind durch den Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorgaben einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen.
Ein geschätzter Teil von bis zu 75% der Gegenstände muss, aufgrund zollrechtlicher Maßgaben, ohne den Verbleib von wirtschaftlich nutzbaren Resten, energetisch verwertet werden (zoll-konforme Verwertung). Der andere Teil der Gegenstände kann in Form einer alternativen Verwertungsmethode gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen, durch den Auftragnehmer verwertet werden. Die konkrete Verwertungsform (energetische oder alternative Verwertung) wird je Verwertungsauftrag vom Auftraggeber vorgegeben. Der Auftraggeber garantiert keine bestimmten Mengen je Verwertungsform.
Der Auftraggeber garantiert dem Auftragnehmer eine Mindestauftragsmenge in Höhe von „A“ (Mindestauftragsmenge gemäß folgender Tabelle). Die Höchstauftragsmenge entspricht der Verwertung von „B“.
A - Mindestauftragsmenge: 392 Tonnen
B - Höchstauftragsmenge: 2.174 Tonnen
Weitere Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Lagerung und Lagerhaltung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 715 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 13200#00031#0009
Titel: Verwertungsdienstleistungen für persönliche Schutzausrüstung (PSA) und Medizinprodukte für den Lagerstandort Ulm
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Bei den Gegenständen handelt es sich zu einem Großteil um Schutzmasken sowie in geringem Umfang um sonstiges medizinisches Material (Schutzbrillen und Spritzen).
Die zu verwertenden Gegenstände lagern auf Paletten in einem durch einen Dritten (Lagerdienstleister) bewirtschafteten Lager in 89081 Ulm.
Der Auftragnehmer holt zu einem vereinbarten Termin die Gegenstände, in Form von ganzen Paletten, mit einem 40t Sattelzug am Lagerstandort ab und verwertet diese anschließend ordnungsgemäß in Form einer energetischen Verwertung oder einer alternativen Verwertung nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen.
Auf einer Palette mit Schutzmasken oder sonstigem medizinischen Material befinden sich typischerweise sortenreine Gegenstände eines Produkttyps. Diese Gegenstände sind in Umkartons verpackt und teilweise in weiteren Kartons bzw. Plastikverpackungen verpackt. Der Lieferumfang ist in Umkartons verpackt und teilweise in weiteren Kartons bzw. Plastikverpackungen verpackt.
Der Auftraggeber verfügt über keine konkreten Zahlen darüber, welcher Anteil der Gegenstände wie verpackt ist. Die Gegenstände sowie die Verpackungen sind durch den Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorgaben einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen.
Ein geschätzter Teil von bis zu 75% der Gegenstände muss, aufgrund zollrechtlicher Maßgaben, ohne den Verbleib von wirtschaftlich nutzbaren Resten, energetisch verwertet werden (zoll-konforme Verwertung). Der andere Teil der Gegenstände kann in Form einer alternativen Verwertungsmethode gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen, durch den Auftragnehmer verwertet werden. Die konkrete Verwertungsform (energetische oder alternative Verwertung) wird je Verwertungsauftrag vom Auftraggeber vorgegeben. Der Auftraggeber garantiert keine bestimmten Mengen je Verwertungsform.
Der Auftraggeber garantiert dem Auftragnehmer eine Mindestauftragsmenge in Höhe von „A“ (Mindestauftragsmenge gemäß folgender Tabelle). Die Höchstauftragsmenge entspricht der Verwertung von „B“ (Höchstauftragsmenge gemäß folgender Tabelle).
A - Mindestauftragsmenge: 392 Tonnen
B - Höchstauftragsmenge: 2.174 Tonnen
Weitere Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bei den Gegenständen handelt es sich zu einem Großteil um Schutzmasken sowie in geringem Umfang um sonstiges medizinisches Material (Schutzbrillen und Spritzen).
Die zu verwertenden Gegenstände lagern auf Paletten in einem durch einen Dritten (Lagerdienstleister) bewirtschafteten Lager in 89081 Ulm.
Der Auftragnehmer holt zu einem vereinbarten Termin die Gegenstände, in Form von ganzen Paletten, mit einem 40t Sattelzug am Lagerstandort ab und verwertet diese anschließend ordnungsgemäß in Form einer energetischen Verwertung oder einer alternativen Verwertung nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen.
Auf einer Palette mit Schutzmasken oder sonstigem medizinischen Material befinden sich typischerweise sortenreine Gegenstände eines Produkttyps. Diese Gegenstände sind in Umkartons verpackt und teilweise in weiteren Kartons bzw. Plastikverpackungen verpackt. Der Lieferumfang ist in Umkartons verpackt und teilweise in weiteren Kartons bzw. Plastikverpackungen verpackt.
Der Auftraggeber verfügt über keine konkreten Zahlen darüber, welcher Anteil der Gegenstände wie verpackt ist. Die Gegenstände sowie die Verpackungen sind durch den Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorgaben einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen.
Ein geschätzter Teil von bis zu 75% der Gegenstände muss, aufgrund zollrechtlicher Maßgaben, ohne den Verbleib von wirtschaftlich nutzbaren Resten, energetisch verwertet werden (zoll-konforme Verwertung). Der andere Teil der Gegenstände kann in Form einer alternativen Verwertungsmethode gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen, durch den Auftragnehmer verwertet werden. Die konkrete Verwertungsform (energetische oder alternative Verwertung) wird je Verwertungsauftrag vom Auftraggeber vorgegeben. Der Auftraggeber garantiert keine bestimmten Mengen je Verwertungsform.
Der Auftraggeber garantiert dem Auftragnehmer eine Mindestauftragsmenge in Höhe von „A“ (Mindestauftragsmenge gemäß folgender Tabelle). Die Höchstauftragsmenge entspricht der Verwertung von „B“ (Höchstauftragsmenge gemäß folgender Tabelle).
A - Mindestauftragsmenge: 392 Tonnen
B - Höchstauftragsmenge: 2.174 Tonnen
Weitere Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Stadt: Ulm
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Ulm, Stadtkreis
🏙️ Dauer
Datum des Endes: 2027-11-30 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 3
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag hat eine Gesamtlaufzeit bis zum 30. November 2027 oder bis die Höchstauftragsmenge nach dem Vertrag abgerufen und verwertet wurde. Der Vertrag verlängert sich dreimalig automatisch um jeweils 12 Monate, wenn keine Kündigung 3 Monate vor Erreichen des Vertragsendes erefolgt.
Der Vertrag hat eine Gesamtlaufzeit bis zum 30. November 2027 oder bis die Höchstauftragsmenge nach dem Vertrag abgerufen und verwertet wurde. Der Vertrag verlängert sich dreimalig automatisch um jeweils 12 Monate, wenn keine Kündigung 3 Monate vor Erreichen des Vertragsendes erefolgt.
Vergabekriterien
Kriterium: Preis: 100%
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-02 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 6 Wochen Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Die Auftraggeberin behält sich vor, Unterlagen nachzufordern, ohne dass ein Anspruch der Bieter auf eine solche Handhabung besteht. Leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, sind davon ausgeschlossen. Das Vorstehende gilt entsprechend für Aufklärungsmaßnahmen und Unterlagen, die erst auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen sind.
Die Auftraggeberin behält sich vor, Unterlagen nachzufordern, ohne dass ein Anspruch der Bieter auf eine solche Handhabung besteht. Leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, sind davon ausgeschlossen. Das Vorstehende gilt entsprechend für Aufklärungsmaßnahmen und Unterlagen, die erst auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen sind.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Nachweis über eine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb
Ausschlussgrund: Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Vorstehender Ausschlussgrund wurde nur beispielhaft ausgewählt. Es gelten alle zwingenden Auschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 991-10576-45
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.de📧
Telefon: +49 228 94990📞
Fax: +49 228 9499163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-01+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 104-377712 (2026-06-01)