Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
§ 46 (3) 2 VgV: Berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen. Zum Nachweis der Fachkunde werden die Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert:
Berufliche Befähigung der Person: Fachbereich 1 - Objektplanung Verkehrsanlagen
Als Nachweis der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des "Fachplaners Objektplanung Verkehrsanlagen" sind die Berufliche Qualifikation, Berufserfahrung sowie geeignete Referenzen vorzulegen. Der Erbringungszeitraum der benannten Leistung darf nicht älter als 7 Jahre sein (ab Juni 2016 ff).
Der "Fachplaner Objektplanung Verkehrsanlagen" hat mindestens über folgende Qualifikation zu verfügen (Mindeststandard):
- Nachweis über ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium im Bereich Bauingenieurwesen
- Berufliche Spezialisierung Objektplanung Verkehrsanlagen
- Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung (Darstellung anhand eines Projektlebenslaufes)
Die Mindestanzahl an einzureichenden Referenzen beträgt 1, maximal können 3 Referenzen eingereicht werden.
Die Referenzen sind innerhalb eines eigens zu erstellenden Referenzblattes vorzulegen. Folgende Angaben und Mindestanforderungen sind pro Referenz zwingend anzugeben bzw. einzuhalten:
- Referenznummer - Vorhabenbezeichnung - Kontaktdaten des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner - Leistungszeitraum - Beschreibung der erbrachten Leistung
- Einzuhaltende Mindestanforderungen der Referenz:
o Objektplanung Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI, Leistungsphasen 2 bis 4 gemäß
Anlage 13 HOAI
o Planung einer mindestens 4-streifigen Straße
o Mitwirkung bei der Aufstellung einer Planfeststellungsunterlage
Berufliche Befähigung Person: Fachbereich 2 - Objekt- und Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke, Fachplaner Objektplanung Ingenieurbauwerke
Als Nachweis der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des "Fachplaners Objektplanung Ingenieurbauwerke" sind die Berufliche Qualifikation, Berufserfahrung sowie geeignete Referenzen vorzulegen. Der Erbringungszeitraum der benannten Leistung darf nicht älter als 7 Jahre sein (ab Juni 2016 ff).
Der "Fachplaner Objektplanung Ingenieurbauwerke" hat mindestens über folgende Qualifikation zu verfügen (Mindeststandard):
- Nachweis über ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium im Bereich Bauingenieurwesen
- Qualifikation konstruktiver Ingenieurbau
- Berufliche Spezialisierung Brückenbau
- Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung (Darstellung anhand eines Projektlebenslaufes)
Die Mindestanzahl an einzureichenden Referenzen beträgt 1, maximal können 3 Referenzen eingereicht werden.
Die Referenzen sind innerhalb eines eigens zu erstellenden Referenzblattes vorzulegen. Folgende Angaben und Mindestanforderungen sind pro Referenz zwingend anzugeben bzw. einzuhalten:
- Referenznummer - Vorhabenbezeichnung - Kontaktdaten des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner - Leistungszeitraum - Beschreibung der erbrachten Leistung
- Einzuhaltende Mindestanforderungen der Referenz:
o Objektplanung von Straßenbrücken nach § 43 HOAI, Leistungsphasen 2 und 3
gemäß Anlage 12 HOAI
o Objektplanung für den Neubau / Ersatzneubau einer Straßenbrücke mit einer Ge-
samtlänge von mindestens 100 m
Berufliche Befähigung der Person: Fachbereich 2 - Objekt- und Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke, Fachplaner Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke
Als Nachweis der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des "Fachplaners Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke" sind die Berufliche Qualifikation, Berufserfahrung sowie geeignete Referenzen vorzulegen. Der Erbringungszeitraum der benannten Leistung darf nicht älter als 7 Jahre sein (ab Juni 2016 ff).
Der "Fachplaner Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke" hat mindestens über folgende Qualifikation zu verfügen (Mindeststandard):
- Nachweis über ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium im Bereich Bauingenieurwesen
- Qualifikation konstruktiver Ingenieurbau
- Berufliche Spezialisierung Brückenbau
- Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung (Darstellung anhand eines Projektlebenslaufes)
Die Mindestanzahl an einzureichenden Referenzen beträgt 1, maximal können 3 Referenzen eingereicht werden.
Die Referenzen sind innerhalb eines eigens zu erstellenden Referenzblattes vorzulegen. Folgende Angaben und Mindestanforderungen sind pro Referenz zwingend anzugeben bzw. einzuhalten:
- Referenznummer - Vorhabenbezeichnung- Kontaktdaten des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner - Leistungszeitraum - Beschreibung der erbrachten Leistung
- Einzuhaltende Mindestanforderungen der Referenz:
o Tragwerksplanung von Straßenbrücken nach § 51 HOAI, Leistungsphasen 2 und 3
gemäß Anlage 14 HOAI
o Objektplanung für den Neubau / Ersatzneubau einer Straßenbrücke mit einer Ge-
samtlänge von mindestens 100 m
Berufliche Befähigung der Person: Fachbereich 3 - Landschafsplanerischer Begleitplan, Fachplaner Landschaftsplanung
Als Nachweis der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des "Fachplaners Landschaftsplanung" sind die Berufliche Qualifikation, Berufserfahrung sowie geeignete Referenzen vorzulegen. Der Erbringungszeitraum der benannten Leistung darf nicht älter als 7 Jahre sein (ab Juni 2016 ff).
Der "Fachplaner Landschaftsplanung" hat mindestens über folgende Qualifikation zu verfügen (Mindeststandard):
- Nachweis über ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium im Bereich Landschafts-/ Umweltplanung oder vergleichbarer Fachrichtungen
- Berufliche Spezialisierung in der Erarbeitung von Umweltverträglichkeitsstudien/ Landschaftspflegerischen Begleitplanungen
- Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung (Darstellung anhand eines Projektlebenslaufes)
Die Mindestanzahl an einzureichenden Referenzen beträgt 1, maximal können 3 Referenzen eingereicht werden.
Die Referenzen sind innerhalb eines eigens zu erstellenden Referenzblattes vorzulegen. Folgende Angaben und Mindestanforderungen sind pro Referenz zwingend anzugeben bzw. einzuhalten:
- Referenznummer - Vorhabenbezeichnung- Kontaktdaten des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner - Leistungszeitraum - Beschreibung der erbrachten Leistung
- Einzuhaltende Mindestanforderungen der Referenz:
o Umweltplanerische Projektbearbeitung von Bundesfernstraßenvorhaben
o Vergleich von Planungsvarianten zur Ermittlung der umweltverträglichsten planeri-
schen Lösung
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Bewerber muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:
Als Nachweis der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber geeignete Referenzen vorzulegen. Der Erbringungszeitraum der benannten Leistung darf nicht älter als 5 Jahre sein (ab Juni 2018 ff).
Die Mindestanzahl an einzureichenden Referenzen beträgt 1, maximal können 3 Referenzen eingereicht werden. Die Referenzen sind innerhalb eines eigens zu erstellenden Referenzblattes vorzulegen. Folgende Angaben und Mindestanforderungen sind pro Referenz zwingend anzugeben bzw. einzuhalten:
- Referenznummer - Vorhabenbezeichnung - Kontaktdaten des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner - Leistungszeitraum - Beschreibung der erbrachten Leistung
- Einzuhaltender Mindeststandard der Referenzen (pro Referenz muss mindestens eine der zwei genannten Mindestanforderungen enthalten sein):
a) Objekt- und Tragwerksplanung Straßenbrücken mit einer Gesamtlänge von min-
destens 100 m, Leistungsphase 2 und 3 nach § 43 und § 51 HOAI gemäß Anlage
12 und 14 HOAI
b) Objektplanung Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI, Leistungsphasen 2 bis 4 gemäß
Anlage 13 HOAI
§ 46 (3) Nr. 6 VgV:
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung. Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Berufliche Befähigung Projektleiter:
Als Nachweis der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Projektleiters sind die Berufliche Qualifikation, Berufserfahrung sowie geeignete Referenzen vorzulegen. Der Erbringungszeitraum der benannten Leistung darf nicht älter als 7 Jahre sein (ab Juni 2016 ff). Der Projektleiter hat mindestens über folgende Qualifikation zu verfügen (Mindeststandard):
- Nachweis über ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium im Bereich Bauingenieurwesen
- Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung als Projektleiter (Darstellung anhand eines Projektlebenslaufes)
- Nachweis über die Durchführung vergleichbarer Projekte in der Funktion als Projektleiter
Die Mindestanzahl an einzureichenden Referenzen beträgt 1, maximal können 3 Referenzen eingereicht werden.
Die Referenzen sind innerhalb eines eigens zu erstellenden Referenzblattes vorzulegen. Folgende Angaben und Mindestanforderungen sind pro Referenz zwingend anzugeben bzw. einzuhalten:
- Referenznummer - Vorhabenbezeichnung - Kontaktdaten des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner - Leistungszeitraum - Beschreibung der erbrachten Leistung
- Einzuhaltende Mindestanforderungen der Referenz:
o Projektleitung für die Objekt- und Tragwerksplanung Straßenbrücken mit einer
Gesamtlänge von mindestens 100 m nach § 43 und § 51 HOAI, Leistungsphase 2
und 3 und/oder Projektleitung für die Objektplanung Verkehrsanlagen nach § 47
HOAI, Leistungsphasen 2 bis 4
Berufliche Befähigung stellv. Projektleiter
Als Nachweis der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des stellv. Projektleiters sind die Berufliche Qualifikation sowie die entsprechende Berufserfahrung vorzulegen. Der Erbringungszeitraum der benannten Leistung darf nicht älter als 7 Jahre sein (ab Juni 2016 ff).
Der stellv. Projektleiter hat mindestens über folgende Qualifikation zu verfügen (Mindeststandard):
- Nachweis über ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium im Bereich Bauingenieurwesen
- Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung als Projektleiter (Darstellung anhand eines Projektlebenslaufes)