Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Leistung ist die Vor-/Schülerbeförderung von rd. 33 bis 44 geistig und schwerst und mehrfach behinderten Vor-/Schülern der Johannes-Schule, privates Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und angeschlossener HPT auf Grundlage der Waldorfpädagogik, Am Brand 2 96110 Scheßlitz, an allen bayerischen Schultagen plus 20 Tage in der Ferienbetreuung (hier möglicherweise in deutlich reduziertem Umfang) von Zuhause zur Schule und zurück. Es gibt Linien morgens zur Schule (Übergabe der Kinder um 08:00 Uhr zum Unterrichtebeginn) sowie Linien mittags zwischen 11:30 Uhr und 14:00 Uhr und nachmittags um 16:00 Uhr nach Hause. Zwischenfahrten im Ort zur Turnhalle an einem Tag in der Woche und kurzfristige Sonderfahrten sind bei Bedarf ebenfalls zu leisten. Die Anzahl der zu befördernden Person variiert, auch täglich.
Die Abrechnung erfolgt monatlich. Nur beförderte Personen werden in der Abrechnung der Leistung berücksichtigt. Nur die notwendige wirtschaftlichste Linie wird vergütet. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund des hohen Anteils von schwerst und mehrfach behinderten Vor-/Schülern neben dem Fahrer eine Begleitperson auf jeder Linie benötigt wird und Fahrer und Begleitperson den besonderen Herausforderungen entsprechend vielfältig geschult sein müssen.
Erfahrung in der Zusammenarbeit mit selbstverwalteten anthroposophischen Einrichtungen ist der reibungslosen Auftragserfüllung förderlich und wünschenswert.
Der Vertrag tritt am 01.09.2023 in Kraft und verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn die Auftraggeberin das Vertragsverhältnis nicht bis spätestens jeweils zum 31.01. eines jeden Jahres kündigt. Nach der dritten stillschweigenden Vertragsverlängerung endet das Vertragsverhältnis zum 31.08.2027. Eine Preisanpassung ist erstmalig nach 12 Monaten möglich. Es besteht ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten, wenn einer der beiden Vertragspartner seinen Geschäftsbereich einstellt.
Die Mitbeförderung anderer Fahrgäste ist nicht zulässig, es sei denn, sie werden von der Auftraggeberin zum Zwecke der notwendigen Begleitung oder zu Kontroll- und Schulungszwecken eingesetzt. Der Auftragnehmer hat ebenso das Recht, zu Kontroll- und Schulungszwecken andere Fahrgäste mit zu befördern, muss dies für die Auftraggeberin jedoch dokumentieren (Namen, Zeiten, Datum, Linie) und die Dokumentation 10 Jahre aufbewahren.
Der Auftragnehmer gewährleistet mit der Abgabe seines Angebotes, dass sämtliche in den Vergabeunterlagen formulierten Anforderungen eingehalten werden und verpflichtet sich werkvertraglich, alle von der Auftraggeberin benannten Vor-/Schüler an allen von der Auftraggeberin benannten Beförderungstagen mit Kleinbussen (9-Sitzer), Minibussen (15-Sitzer), PKWs (5-Sitzer) oder Behindertentransportwagen (BTW nach DIN 75078 1+2) mit Hebebühne oder Auffahrrampen für Rollstuhl- und Elektrorollstuhlbeförderung, zu den nach Maßgabe der nachfolgend genannten Kriterien zu befördern und dabei in jedem Fahrzeug ggf. auch eine Begleitperson stellen zu können sowie die Fahrzeuge ausschließlich zum Zwecke der Vor-/Schülerbeförderung für die Initiative Johanni e.V. einzusetzen.
Sollte der Auftragnehmer seinen Leistungsverpflichtungen nach schriftlichem Hinweis nicht nachkommen oder seine Leistungspflicht willentlich nicht ausüben, so ist die Auftraggeberin berechtigt einen Dritten mit der Leistungserbringung zu beauftragen. Die daraus resultierenden Kosten trägt der Auftragnehmer.