Vorabmaßnahme Entflechtungstrasse LWL-Kabel Fellbach

Stuttgarter Straßenbahnen AG

Herstellen von ca. 200 m Kabeltrasse und 2 Mastfundamente

Deadline

Deadline 2026-08-05

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-06-30 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-06-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Vorabmaßnahme Entflechtungstrasse LWL-Kabel Fellbach
Referenznummer: 060-2026-0004
Kurze Beschreibung: Herstellen von ca. 200 m Kabeltrasse und 2 Mastfundamente
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung: Herstellen von ca. 200 m Kabeltrasse und 2 Mastfundamente.
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:other-sme#Eine öffentliche Submission findet nicht statt. Ein Submissionsergebnis wird nicht bekannt gegeben.
Postleitzahl: 70734
Stadt: Fellbach
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Rems-Murr-Kreis 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-10-15 📅
Datum des Endes: 2026-10-30 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 0
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-08-05 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-08-05 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stuttgarter Straßenbahnen AG Schockenriedstr. 50 70565 Stuttgart Deutschland
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Eine öffentliche Angebotsöffnung findet nicht statt. Das Ergebnis der Angebotsöffnung wird nicht bekannt gegeben.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 64 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen
Eröffnungstermin: 2026-08-05 11:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
Stuttgarter Straßenbahnen AG Schockenriedstr. 50 70565 Stuttgart Deutschland
Zusätzliche Informationen:
Eine öffentliche Angebotsöffnung findet nicht statt. Das Ergebnis der Angebotsöffnung wird nicht bekannt gegeben.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Zusätzliche Informationen: keine
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Es ist eine Rechtsform zu wählen, die eine gesamtschuldnerische Haftung erfordert.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gem. § 16 VOB/B
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die dem Auftraggeber als Ansprechpartner zur Verfügung stehenden Fachkräfte müssen Deutsch in Wort und Schrift beherrschen

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stuttgarter Straßenbahnen AG
Nationale Registrierungsnummer: DE812884131
Postanschrift: Schockenriedstr. 50
Postleitzahl: 70565
Postort: Stuttgart
Region: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale kaufmännische Services
E-Mail: ausschreibung-eb@ssb-ag.de 📧
Telefon: +49 71178850 📞
URL: https://www.ssb-ag.de 🌏
Haupttätigkeit
S-Bahn-, U-Bahn-, Straßenbahn-, O-Bus- oder Busdienste
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19f176afc70-514ebf89f8193ff5 🌏
Teilnahme-URL: http://www.tender24.de 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Die Unterlagen zu diesem Verfahren können kostenlos, sowie hindernis- und barrierefrei auf der Plattform www.tender24.de heruntergeladen werden. Wir empfehlen Ihnen, sich dort kostenlos zu registrieren um eine Mitteilung über Änderungen und Neuigkeiten automatisch zu erhalten. Die Übermittlung von Bewerber- u. Bieterfragen hat ausschließlich über die Vergabeplattform https://www.tender24.de zuerfolgen. Das Angebot und dessen Anlagen sind digital über die Vergabeplattform https://www.tender24.de in deutscherSprache einzureichen. Die Übersendung in Papierform, per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Datenschutzhinweis für unsere Geschäftspartner siehe unter: https://www.ssb-ag.de/unternehmen/ausschreibungen/Downloads
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Kapellenstrasse 17
Postleitzahl: 76131
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
1) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 2) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4) Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. 5) Der Auftraggeber weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-30+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 124-450177 (2026-06-30)