Das Projekt wird von mehreren Zuwendungsgebern (u.a. Bund, Land, EFRE, BEG, Denkmal, Städtebauförderung) gefördert, weswegen eine konsequente Kostentrennung sowie die Beachtung der einschlägigen Richtlinien des europaweiten Vergaberechts eine zwingende Voraussetzung zur Projektabwicklung darstellen.