Vorläufige Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten in der GU David-Gilly-Str. 5 und dem WV Peter-Huchel-Str. 4, 14469 Potsdam (Los 1) und in der GU Handelshof 20, 14478 Potsdam (Los 2)

Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement

1. Vorbemerkungen Gemäß des Gesetzes über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg sowie zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Landesaufnahmegesetz - LAufnG) sind die Aufnahme, vor-läufige Unterbringung und die migrationsspezifische soziale Unterstützung der in § 4 LAufnG genannten Personenkreise sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes öffentliche Aufgaben, die den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen werden. Die Rahmenbedingungen hierzu sind in der Verordnung über die Durchführung des Landesaufnahmegesetzes (Landesaufnahmegesetz-Durchführungsverordnung - LAufnGDV) sowie der Verordnung über die Kostenerstattung nach dem Landesaufnahmegesetz für die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen (Landesaufnahmegesetz-Erstattungsverordnung - LAufnGErstV) geregelt. Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) beabsichtigt, für die Wahrnehmung ihrer Pflichtaufgaben der vorläufigen Unterbringung auf der Grundlage von § 10 Absatz 2 LAufnG und der allgemeinen sozialen Betreuung auf der Grundlage von § 12 Absatz 2 LAufnG einen externen Auftragnehmer (AN) mit den nachfolgend beschriebenen Leistungen zu beauftragen. 2. Personenkreise Der vorliegende Auftrag zur Unterbringung und Betreuung bezieht sich hauptsächlich auf den Personenkreis nach § 4 LAufnG. Darüber hinaus kann die LHP der Unterkunft in Einzelfällen Personen aus anderen einschlägigen Personenkreisen zuweisen. 3. Beschreibung der Unterkunft Für eine ausführliche Beschreibung der Unterkünfte zu Los 1 und Los 2 wird auf die losspezifischen Angaben sowie auf die Leistungsbeschreibung zu Los 1 und Los 2 verwiesen. 4. Leistungsumfang Die LHP erwartet vom AN die Übernahme und Erfüllung der Organisation und Durchführung der vorläufigen Unterbringung und migrationsspezifischen sozialen Betreuung an den Standorten David-Gilly-Str. 5 und Peter-Huchel-Str. 4 in 14469 Potsdam (Los 1) sowie am Standort Handelshof 20 in 14478 Potsdam (Los 2) (im Folgenden Unterkunft genannt) ab dem 01.01.2027 auf Grundlage der im Folgenden dargestellten Leistungsbausteine. Die Leistungserbringung gemäß dieser Leistungsbeschreibung stellt die Mindestanforderung dar. Die Bieter haben die Möglichkeit, im Rahmen des Angebots darüber hinaus gehende Leistungszusagen entsprechend der Bewertungsmatrix zur zusätzlichen Leistungsqualität zu machen, die Teil der Vergabeunterlagen ist. Diese zusätzlichen Leistungszusagen sind in einem gesonderten Qualitätskonzept festzuhalten, welches verbindlicher Bestandteil des Angebotes ist und den Angebotsunterlagen beizulegen ist. Bieter müssen sich bei der Zusage zusätzlicher Leistungsqualität in einem Qualitätskonzept an der Bewertungsmatrix zur Bewertung der Leistungsqualität orientieren. Nur dann kann die zusätzlich angebotene Leistungsqualität im Rahmen der Wertung der Qualität der Angebote berücksichtigt werden. Angaben im Qualitätskonzept, die keine verbindliche Leistungserbringung erkennen lassen, werden bei der Wertung der zusätzlichen Leistungsqualität nicht berücksichtigt. 4.1 Leistungsbaustein Unterbringung Eine ausführliche Beschreibung des v. g. Leistungsbausteines ist aufgrund begrenzter Darstellungsmöglichkeiten nicht möglich. Daher sind die betreffenden Inhalte der jeweiligen Leistungsbeschreibung zum Los 1 und zum Los 2 zu entnehmen. 4.2 Leistungsbaustein Sicherheitsdienstleistungen a.) Die Unterkunft ist durch den AN von außen und innen durch geeignete organisatorische Maßnahmen gegen unbefugtes Betreten, Vandalismus, Anschläge und Konfliktsituationen sowie gegen Brand, Unfall und Unwetter zu schützen. Hierüber sind in einem polizeilich bestätigten Sicherheitskonzept Aussagen zu treffen. Der AN ist für die Erstellung, Umsetzung und Aktualisierung des polizeilich bestätigten Sicherheitskonzeptes für die gesamte Unterkunft zuständig und trägt die dabei anfallenden Kosten. Das polizeilich bestätigte Sicherheitskonzept muss den Umfang der notwendigen Bewachung der Gebäude der Unterkunft klar benennen und der LHP binnen 3 Monaten nach Betriebsbeginn vorliegen. b.) Der AN hat sicherzustellen, dass die Gebäude der Unterkunft gemäß des polizeilich bestätigten Sicherheitskonzeptes durch geeignetes Sicherheitspersonal besetzt sind. Als geeignet gilt ausschließlich Sicherheitspersonal, das den Anforderungen des § 34a Gewerbeordnung sowie des § 72a Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) Abs. 1 Satz 1 genügt. Eine entsprechende Bestätigung über den Einsatz geeigneten Sicherheitspersonals ist durch den AN mit Vertragsbeginn sowie jährlich zum 31.03. vorzulegen. Der AN hat der LHP auf erstes Anfragen unverzüglich einen Nachweis über die Eignung des tatsächlich eingesetzten Sicherheitspersonals schriftlich vorzulegen. Der AN verpflichtet sich, zur Auftragserfüllung ausschließlich Sicherheitspersonal einzusetzen, dass den Anforderungen des § 34a Absatz 1a der Gewerbeordnung und der Bewachungsverordnung (BewachV) an Wachpersonen genügt. Insbesondere dürfen nur Wachpersonen eingesetzt werden, die im Bewacherregister registriert sind und abschließend auf Zuverlässigkeit geprüft wurden. Alle eingesetzten Wachpersonen müssen über eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder einen gleichwertigen, amtlich anerkannten Nachweis verfügen, dass sie über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen und fachlichen Grundlagen unterrichtet worden sind. Immer mindestens eine der jeweils eingesetzten Wachpersonen muss darüber hinaus über einen Sachkundenachweis der IHK oder einen gleichwertigen, amtlich anerkannten Nachweis verfügen. Jede Wachperson, die leitend in der Unterkunft tätig ist, muss während der Tätigkeit sichtbar ein Schild mit dem Namen oder einer Kennnummer sowie der Bezeichnung des Gewerbebetriebs tragen. Hilfsweise kann der Dienstausweis sichtbar getragen werden.

Deadline

Deadline 2026-09-14

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-07-28 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-07-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Vorläufige Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten in der GU David-Gilly-Str. 5 und dem WV Peter-Huchel-Str. 4, 14469 Potsdam (Los 1) und in der GU Handelshof 20, 14478 Potsdam (Los 2)
Referenznummer: OV-L-391-178-26
Kurze Beschreibung:
1. Vorbemerkungen Gemäß des Gesetzes über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg sowie zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Landesaufnahmegesetz - LAufnG) sind die Aufnahme, vor-läufige Unterbringung und die migrationsspezifische soziale Unterstützung der in § 4 LAufnG genannten Personenkreise sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes öffentliche Aufgaben, die den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen werden. Die Rahmenbedingungen hierzu sind in der Verordnung über die Durchführung des Landesaufnahmegesetzes (Landesaufnahmegesetz-Durchführungsverordnung - LAufnGDV) sowie der Verordnung über die Kostenerstattung nach dem Landesaufnahmegesetz für die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen (Landesaufnahmegesetz-Erstattungsverordnung - LAufnGErstV) geregelt. Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) beabsichtigt, für die Wahrnehmung ihrer Pflichtaufgaben der vorläufigen Unterbringung auf der Grundlage von § 10 Absatz 2 LAufnG und der allgemeinen sozialen Betreuung auf der Grundlage von § 12 Absatz 2 LAufnG einen externen Auftragnehmer (AN) mit den nachfolgend beschriebenen Leistungen zu beauftragen. 2. Personenkreise Der vorliegende Auftrag zur Unterbringung und Betreuung bezieht sich hauptsächlich auf den Personenkreis nach § 4 LAufnG. Darüber hinaus kann die LHP der Unterkunft in Einzelfällen Personen aus anderen einschlägigen Personenkreisen zuweisen. 3. Beschreibung der Unterkunft Für eine ausführliche Beschreibung der Unterkünfte zu Los 1 und Los 2 wird auf die losspezifischen Angaben sowie auf die Leistungsbeschreibung zu Los 1 und Los 2 verwiesen. 4. Leistungsumfang Die LHP erwartet vom AN die Übernahme und Erfüllung der Organisation und Durchführung der vorläufigen Unterbringung und migrationsspezifischen sozialen Betreuung an den Standorten David-Gilly-Str. 5 und Peter-Huchel-Str. 4 in 14469 Potsdam (Los 1) sowie am Standort Handelshof 20 in 14478 Potsdam (Los 2) (im Folgenden Unterkunft genannt) ab dem 01.01.2027 auf Grundlage der im Folgenden dargestellten Leistungsbausteine. Die Leistungserbringung gemäß dieser Leistungsbeschreibung stellt die Mindestanforderung dar. Die Bieter haben die Möglichkeit, im Rahmen des Angebots darüber hinaus gehende Leistungszusagen entsprechend der Bewertungsmatrix zur zusätzlichen Leistungsqualität zu machen, die Teil der Vergabeunterlagen ist. Diese zusätzlichen Leistungszusagen sind in einem gesonderten Qualitätskonzept festzuhalten, welches verbindlicher Bestandteil des Angebotes ist und den Angebotsunterlagen beizulegen ist. Bieter müssen sich bei der Zusage zusätzlicher Leistungsqualität in einem Qualitätskonzept an der Bewertungsmatrix zur Bewertung der Leistungsqualität orientieren. Nur dann kann die zusätzlich angebotene Leistungsqualität im Rahmen der Wertung der Qualität der Angebote berücksichtigt werden. Angaben im Qualitätskonzept, die keine verbindliche Leistungserbringung erkennen lassen, werden bei der Wertung der zusätzlichen Leistungsqualität nicht berücksichtigt. 4.1 Leistungsbaustein Unterbringung Eine ausführliche Beschreibung des v. g. Leistungsbausteines ist aufgrund begrenzter Darstellungsmöglichkeiten nicht möglich. Daher sind die betreffenden Inhalte der jeweiligen Leistungsbeschreibung zum Los 1 und zum Los 2 zu entnehmen. 4.2 Leistungsbaustein Sicherheitsdienstleistungen a.) Die Unterkunft ist durch den AN von außen und innen durch geeignete organisatorische Maßnahmen gegen unbefugtes Betreten, Vandalismus, Anschläge und Konfliktsituationen sowie gegen Brand, Unfall und Unwetter zu schützen. Hierüber sind in einem polizeilich bestätigten Sicherheitskonzept Aussagen zu treffen. Der AN ist für die Erstellung, Umsetzung und Aktualisierung des polizeilich bestätigten Sicherheitskonzeptes für die gesamte Unterkunft zuständig und trägt die dabei anfallenden Kosten. Das polizeilich bestätigte Sicherheitskonzept muss den Umfang der notwendigen Bewachung der Gebäude der Unterkunft klar benennen und der LHP binnen 3 Monaten nach Betriebsbeginn vorliegen. b.) Der AN hat sicherzustellen, dass die Gebäude der Unterkunft gemäß des polizeilich bestätigten Sicherheitskonzeptes durch geeignetes Sicherheitspersonal besetzt sind. Als geeignet gilt ausschließlich Sicherheitspersonal, das den Anforderungen des § 34a Gewerbeordnung sowie des § 72a Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) Abs. 1 Satz 1 genügt. Eine entsprechende Bestätigung über den Einsatz geeigneten Sicherheitspersonals ist durch den AN mit Vertragsbeginn sowie jährlich zum 31.03. vorzulegen. Der AN hat der LHP auf erstes Anfragen unverzüglich einen Nachweis über die Eignung des tatsächlich eingesetzten Sicherheitspersonals schriftlich vorzulegen. Der AN verpflichtet sich, zur Auftragserfüllung ausschließlich Sicherheitspersonal einzusetzen, dass den Anforderungen des § 34a Absatz 1a der Gewerbeordnung und der Bewachungsverordnung (BewachV) an Wachpersonen genügt. Insbesondere dürfen nur Wachpersonen eingesetzt werden, die im Bewacherregister registriert sind und abschließend auf Zuverlässigkeit geprüft wurden. Alle eingesetzten Wachpersonen müssen über eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder einen gleichwertigen, amtlich anerkannten Nachweis verfügen, dass sie über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen und fachlichen Grundlagen unterrichtet worden sind. Immer mindestens eine der jeweils eingesetzten Wachpersonen muss darüber hinaus über einen Sachkundenachweis der IHK oder einen gleichwertigen, amtlich anerkannten Nachweis verfügen. Jede Wachperson, die leitend in der Unterkunft tätig ist, muss während der Tätigkeit sichtbar ein Schild mit dem Namen oder einer Kennnummer sowie der Bezeichnung des Gewerbebetriebs tragen. Hilfsweise kann der Dienstausweis sichtbar getragen werden.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2

1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Gemeinschaftsunterkunft David-Gilly-Str. 5 und Wohnungsverbund Peter-Huchel-Str. 4
Beschreibung der Beschaffung:
3. Beschreibung der Unterkunft Die Leistungserbringung der vorläufigen Unterbringung und migrationsspezifischen sozialen Unterstützung des betroffenen Personenkreises erfolgt an 2 Standorten in der Landeshauptstadt Potsdam (LHP), die organisatorisch zu einer Unterkunft zusammengefasst werden. Die Bezeichnung Unterkunft bezieht sich im Folgenden auf beide Standorte, sofern nichts anderes bestimmt ist. Mit Zustimmung beider Vertragsparteien ist die Leistungserbringung im Bedarfsfall auch an einem anderen Standort in der Landeshauptstadt Potsdam möglich. Die LHP stellt dem Betreiber die Unterkunft mietzinsfrei sowie frei von Neben-, Betriebs- und Energiekosten zur Verfügung. Dem Betreiber werden bei der Übergabe der Unterkunft die notwendigen Schlüssel übergeben. Ein Teil der zu übergebenden Schlüssel befindet sich in Besitz der Bewohnerschaft. Zusätzliche Schlüssel hat der Betreiber auf seine Kosten und nach vorheriger Zustimmung durch die Landeshauptstadt Potsdam zu beschaffen. Bei Beendigung des Leistungsverhältnisses sind sämtliche Schlüssel an die LHP herauszugeben. Interessenten haben die Möglichkeit, bei einer Begehung Kenntnis vom Zustand der Gebäude, der Räume sowie der vorhandenen Ausstattung zu erlangen. Zur Teilnahme an der Begehung ist eine vorherige Anmeldung notwendig. 3.1 Standort 1 - Gemeinschaftsunterkunft David-Gilly-Str. 5 in 14469 Potsdam Die Gemeinschaftsunterkunft (GU) David-Gilly-Str. 5 befindet sich im Potsdamer Stadtteil Bornstedt. Bei dem Gebäude handelt es sich um eine 2-geschossige ehemalige Krankenhauscontaineranlage zur Unterbringung von bis zu 79 Personen, die seit dem Jahr 2016 als Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete genutzt wird. Die Gesamtnutzfläche beträgt ca. 1.144 m². In den Bewohnerzimmern für 2-4 Personen gibt es jeweils eigene Sanitärzellen mit WC und Dusche. Auf beiden Etagen gibt es je eine Gemeinschaftsküche sowie einen Gemeinschaftsraum und Büroflächen (siehe Anlage A1 - Objektbeschreibung David-Gilly-Str. 5). Im Erdgeschoss befindet sich ein kleiner Lagerraum für den Betreiber. In jedem Bewohnerzimmer befindet sich ein 80 Liter Kühlschrank ohne Gefrierfach. Ein Aufzug ist nicht verbaut, die Erschließung des Obergeschosses erfolgt über ein Treppenhaus. Im Erdgeschoss und dem Obergeschoss stehen dem Auftragnehmer Lagerräume zur Verfügung. Bedingt durch die Containerbauweise gibt es kein Kellergeschoss. Die Bodenbeläge bestehen durchgängig aus Linoleum bzw. Kunststoff. Es gibt einen Spielplatz der durch den kommunalen Immobilienservice (KIS) der Landeshauptstadt Potsdam gewartet wird. Die Unterkunft verfügt im Außenbereich über 5 Boxen für jeweils einen Kinderwagen und Stellplätze für Fahrräder in ausreichender Anzahl. Der Standort David-Gilly-Str. 5 verfügt über zwei Waschmaschinenräume mit je 2 Waschmaschinen und 2 elektrischen Trocknern. Im Außenbereich wurde ein kleiner Bewohnergarten angelegt. Aktuell verfügt der Standort David-Gilly-Str. 5 über 2 Küchen mit je 3 E-Herden und Edelstahlarbeitsflächen. Alle Herde sind mit Abschaltautomatiken (1 System pro Küche) ausgestattet. Die Unterkunft ist nicht barrierefrei und verfügt über keine Aufzuganlagen. Im Gebäude ist eine Brandmeldeanlage ohne Aufschaltung zur Feuerwehr verbaut, die durch den Kommunalen Immobilienservice (KIS) betrieben und gewartet wird. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Brandmeldeanlage kontinuierlich zu überwachen und Störungen unverzüglich an den Auftraggeber zu melden. Die vorhandenen und baulich notwendigen Feuerlöscher werden durch den Auftraggeber auf eigene Kosten gewartet. Die Kosten der Wartung von zusätzlichen Feuerlöschern und sonstiger Brandschutztechnik, die durch den Auftragnehmer eingebracht werden, trägt der Auftragnehmer. Im Gebäude wurde durch den aktuellen Betreiber zur Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner mit Internetzugängen eine WLAN Anlage verbaut. Aktuell sind rund 60 Personen in der Unterkunft untergebracht, davon 21 Minderjährige. Die derzeitige Bewohnerschaft stammt überwiegend aus afrikanischen Herkunftsländern. 3.2 Standort 2 - Wohnungsverbund Peter-Huchel-Str. 4 in 14469 Potsdam Der Wohnungsverbund (WV) Peter-Huchel-Str. 4 befindet sich im Potsdamer Stadtteil Bornstedt. Bei dem Gebäude handelt es sich um einen 4-geschossigen Mehrfamilien-Wohnungsbau zur Unterbringung von bis zu 69 Personen in 17 einzelnen Wohnungen. Eine weitere 2- Zimmerwohnung im Erdgeschoss ist für die Bedarfe des Betreibers als Büro und Beratungsraum vorgesehen. Der Wohnungsverbund befindet sich seit Mitte 2022 in Nutzung. Im Haus gibt es keine anderen Nutzer/Mieter. Die Gesamtnutzfläche des Standortes Peter-Huchel-Str. 4 beträgt ca. 904 m², die sich auf 1,5- und 2-Zimmer-Wohnungen, sowie eine 4-Zimmer-Wohnung verteilen (siehe Anlage A2 - Grundriss Peter-Huchel-Str. 4). Die Wohnungen sind zusätzlich zum Mobiliar jeweils mit eigenen Küchen und je einer Waschmaschine ausgestattet. Alle Wohnungen sind barrierefrei, 3 Wohnungen sind für die Nutzung mit Rollstühlen bzw. Gehhilfen/ Rollatoren ausgelegt. Die Landeshauptstadt Potsdam plant eine entsprechende Belegung. Das Gebäude ist vollunterkellert und verfügt über einen Aufzug. Die Nutzung der Kellerräume liegt in der Verantwortung des Betreibers. Der Betreiber kann die Kellerräume als Lager nutzen bzw. den Bewohnerinnen und Bewohnern zur Verfügung stellen. Die Wohnungen wurden durch den vorherigen Betreiber mit Küchen und Inventar inkl. Waschmaschinen ausgestattet, die in den Wohnungen verbleiben. Die Internetversorgung erfolgt aktuell mit Unterstützung des Betreibers in Eigenverantwortung der Bewohnerinnen und Bewohner. Aktuell sind rund 50 Personen in der Unterkunft untergebracht, davon 18 Minderjährige. Die derzeitige Bewohnerschaft stammt aus diversen Herkunftsländern des arabischen und osteuropäischen Raumes.
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Zusätzliche Informationen:
In Bezug auf das hiesige Vergabeverfahren sind folgende weitere Vergabeunterlagen zu beachten: - Allgemeine Bewerbungsbedingungen VgV - Informationsblatt Datenverarbeitung LHP Vergaben
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Standort 1 - Gemeinschaftsunterkunft David-Gilly-Str. 5 in 14469 Potsdam Standort 2 - Wohnungsverbund Peter-Huchel-Str. 4 in 14469 Potsdam
Stadt: Potsdam
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Potsdam, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Die nachfolgende Erläuterung zur Auftragsverlängerung gilt sowohl für das Los 1 als auch das Los 2: Die Landeshauptstadt Potsdam erhält ein einmaliges Optionsrecht zur Verlängerung des Vertragsverhältnisses um jeweils ein Jahr. Die Option ist spätestens 4 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Betreiber auszuüben.
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Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 50.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsqualität (Bieterkonzept)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Gemeinschaftsunterkunft Handelshof 20
Beschreibung der Beschaffung:
3. Beschreibung der Unterkunft Die Leistungserbringung der vorläufigen Unterbringung und migrationsspezifischen sozialen Unterstützung des betroffenen Personenkreises erfolgt in der Gemeinschaftsunterkunft Handelshof 20 in 14478 Potsdam, die im Folgenden als Unterkunft bezeichnet wird. Mit Zustimmung beider Vertragsparteien ist die Leistungserbringung im Bedarfsfall auch an einem anderen Standort in der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) möglich. Die LHP stellt dem Betreiber die Unterkunft mietzinsfrei sowie frei von Neben-, Betriebs- und Energiekosten zur Verfügung. Dem Betreiber werden bei der Übergabe der Unterkunft die notwendigen Schlüssel übergeben. Ein Teil der zu übergebenden Schlüssel befindet sich in Besitz der Bewohnerschaft. Zusätzliche Schlüssel hat der Betreiber auf seine Kosten und nach vorheriger Zustimmung durch die LHP zu beschaffen. Bei Beendigung des Leistungsverhältnisses sind sämtliche Schlüssel an die LHP herauszugeben. Interessenten haben die Möglichkeit, bei einer Begehung Kenntnis vom Zustand der Gebäude, der Räume sowie der vorhandenen Ausstattung zu erlangen. Zur Teilnahme an der Begehung ist eine vorherige Anmeldung notwendig. 3.1 Gemeinschaftsunterkunft Handelshof 20 in 14478 Potsdam Die Gemeinschaftsunterkunft (GU) Handelshof 20 (ehemals Hausummer 18) befindet sich in einem Industriegebiet im Südosten Potsdams. Bei dem Gebäude handelt es sich um einen ursprünglich als Bürogebäude genutzten Plattenbau aus den 1980er Jahren (WBS-70-Typenplattenbau). Das 3-geschossige Hauptgebäude verfügt über eine Netto-Geschossfläche von 1.778,09 m² einschließlich eines Anbaus. Im Erdgeschoss befinden sich Büroräume, ein Waschmaschinenraum mit 4 Waschmaschinen und 4 elektrischen Trocknern sowie Bewohnerzimmer. In jedem Geschoss befinden sich neben den Bewohnerzimmern (meist 4-Bett-Zimmer) ein gemeinschaftlich nutzbarer Aufenthaltsraum sowie eine Gemeinschaftsküche mit je 5-6 E-Herden. Alle Herde sind mit Abschaltautomatiken (1 System pro Küche) ausgestattet. Im Erdgeschoss befinden sich die Räume des Trägers (Büro, Besprechungsraum etc.). Pro Etage gibt es einen Sanitärtrakt. In der derzeitigen Aufteilung befinden sich WCs für männliche Bewohner im EG und im 2. OG, Duschen für männliche Bewohner nur im 2. OG. Die Obergeschosse werden über ein zentrales Treppenhaus erschlossen, dass als 1. Rettungsweg dient. Über einen außen am östlichen Gebäudeteil errichteten Treppenturm, der über die Küchenfenster erreichbar ist, wird ein 2. Rettungsweg eröffnet. Ein Aufzug existiert nicht. Im Gebäude ist eine WLAN Anlage verbaut, die im Eigentum des derzeitigen Betreibers steht. Im Gebäude ist eine Brandmeldeanlage ohne Aufschaltung zur Feuerwehr verbaut, die durch den Kommunalen Immobilienservice (KIS) betrieben und gewartet wird. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Brandmeldeanlage kontinuierlich zu überwachen und Störungen unverzüglich an den Auftraggeber zu melden. Die vorhandenen und baulich notwendigen Feuerlöscher werden durch den Auftraggeber auf eigene Kosten gewartet. Die Kosten der Wartung von zusätzlichen Feuerlöschern und sonstiger Brandschutztechnik, die durch den Auftragnehmer eingebracht werden, trägt der Auftragnehmer. Im Anbau befinden sich Lager- und Abstellräume sowie eine kleine Hausmeisterwerkstatt. Die Zufahrt zur Unterkunft erfolgt von der öffentlichen Straße Handelshof. Die Unterkunft verfügt nur über ein kleines Außengelände auf der Straßenseite. Auf der straßenabgewandten Seite am westlichen Gebäudegiebel befindet sich eine kleine Spielfläche ohne Geräte. Nähere Informationen zur Größe und Lage der Räume in der Unterkunft können der Anlage A (Anlage A - Übersicht Standort Handelshof 20) entnommen werden. Die Unterkunft befindet sich seit 2016 in Nutzung und ist baurechtlich für eine Belegung mit bis zu 136 Personen zugelassen. Durchschnittlich ist die Unterkunft mit 100 Personen belegt. Aktuell sind in der Unterkunft 24 minderjährige Personen im Familienverbund untergebracht. Herkunftsländer der Bewohnerschafts sind hauptsächlich die Ukraine, Syrien und Afghanistan.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort der Gemeinschaftsunterkunft: Handelshof 20 14478 Potsdam
Postanschrift: Handelshof 20
Postleitzahl: 14478
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die genauen Angaben zum jeweiligen Standort finden sich in den losspezifischen Angaben.

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Besichtigungen: Es besteht die Möglichkeit, eine exemplarische Wohneinheit, die dem Mindeststandard gem. Durchführungsverordnung zum Landesaufnahmegesetz (LAufnGDV) entspricht, vor Ablauf der Angebotsfrist zu besichtigen. Mit der Begehung kann Kenntnis zum Zustand des Gebäudes und der Räumlichkeiten sowie der Möbel, Kühlschränke, Waschmaschinen, etc. in den nachfolgend aufgeführten Unterkünften erlangt werden. 1. Gemeinschaftsunterkunft (GU) David-Gilly-Str. 5 und Wohnungsverbund (WV) Peter-Huchel-Str. 4 in 14469 Potsdam (Los 1) 2. Gemeinschaftsunterkunft Handelshof 20 in 14478 Potsdam (Los 2) Sofern Sie Interesse an einer Besichtigung haben, ist eine Anmeldung über den Vergabemarktplatz Brandenburg bei der Vergabestelle notwendig. Sie erhalten dann ein konkretes Zeitfenster für eine Besichtigung. Für beide Lose sind Besichtigungstermine am Mittwoch, den 12.08.2026, vorgesehen. Änderungen bleiben vorbehalten. Seitens der Bietenden sollten möglichst nicht mehr als zwei Personen an der Vor-Ort-Besichtigung teilnehmen.
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Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-14 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 82 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-09-03 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen: Nachforderung von Vergabeunterlagen gemäß § 56 VgV.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Eigenerklärung über mindestens 3 abgeschlossene unternehmensbezogene geeignete Referenzen aus den letzten 3 Jahren (rückwirkend ab Ende der Angebotsfrist (Tag/Monat/Jahr)), die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind (Formular 4.6, gilt losübergreifend) Eine vergleichbare Leistung liegt vor, - wenn die Referenz den Betrieb einer oder mehrerer Gemeinschaftsunterkünfte oder Wohnungsverbünde (auch Erstaufnahmen, Notunterkünfte und Ankunftszentren) für nichtdeutsche zugewanderte Personen umfasst und - ein Leistungszeitraum von mindestens 12 Monaten erbracht wurde. Die Referenz muss mindestens die entsprechenden Leistungsbausteine beinhalten: - "Soziale Betreuung/ Migrationssozialarbeit" und - "Organisation der Unterbringung in der Unterkunft" (insbesondere Verantwortung für die jederzeitige Nutzbarkeit der verfügbaren Plätze). Der Auftragswert pro Referenz muss mindestens 500.000,00 EUR (netto) betragen. Zuwendungen in entsprechender Höhe werden ebenfalls anerkannt. Hinweis: Als Referenz werden auch Leistungszeiträume gewertet, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht abgeschlossen sind, sofern bis dahin ein mindestens 12-monatiger Leistungszeitraum nachgewiesen werden kann und die erbrachten Leistungen mit dem hiesigen Leistungsgegenstand vergleichbar sind. Den Nachweis hat der Bieter durch eigene Erklärungen zu führen. Folgende Angaben sind innerhalb der Eigenerklärung zu tätigen: - Auftragsgegenstand - Leistungszeitraum - Auftragswert (in EUR netto) - Konkrete inhaltliche Beschreibung der erbrachten Leistung - Auftraggeber - Abteilung des Auftraggebers (ggf. Ansprechpartner) und Kontaktdaten (E-Mail und Telefonnummer) Bei einer Bietergemeinschaft genügt es, wenn die Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die unternehmerischen Referenzen für die Bietergemeinschaft insgesamt durch Bündelung der Kapazitäten nachgewiesen wird. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
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Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Eigenerklärung über Unteraufträge/Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (Formular 4.3 EU, Erklärung ist gesondert für Los 1 und/oder Los 2 abzugeben), sofern einschlägig. Es sind Angaben zu tätigen, welche Teile des Auftrages das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) bzw. welche Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe beabsichtigt sind in Anspruch zu nehmen (sofern einschlägig). Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind einzureichen: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1 EU, Erklärung gilt losübergreifend) - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4 EU, Erklärung ist gesondert für Los 1 und/oder Los 2 abzugeben) - Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleihern (Formular 5.4, Erklärung gilt losübergreifend). - Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des anderen Unternehmens in Form einer Eigenerklärung beizulegen (sofern einschlägig). - Sofern eine Nachunternehmerschaft bezüglich der beruflichen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise (Formblatt 4.6 Referenzen Unternehmen) des Nachunternehmers in Form einer Eigenerklärung beizulegen (sofern einschlägig). Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für jeden benannten Unterauftragnehmer / Eignungsverleiher separat einzureichen (sofern einschlägig)
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Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Eigenerklärung zum Gesamtumsatz (in EUR netto) aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024 und 2025) (Formular 4.9, Erklärung gilt losübergreifend). Bei einer Bietergemeinschaft ist die v.g. Eigenerklärung von jedem Mitglied einzureichen.
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Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Eigenerklärung zum Umsatz pro Jahr (in EUR netto) (für 2023, 2024 und 2025) im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Migrationssozialarbeit, Unterbringung und Betreuung Geflüchteter) (Formular 4.9, Erklärung gilt losübergreifend). Hinweis: Es wird ein Mindestumsatz von 500.000,00 EUR netto pro Jahr im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Migrationssozialarbeit, Unterbringung und Betreuung Geflüchteter) festgelegt. Bietende, die diesen nicht erfüllen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Bei einer Bietergemeinschaft ist die v. g. Eigenerklärung von jedem Mitglied einzureichen.
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Eignungskriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Eigenerklärung über das Bestehen einer aktuell gültigen Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder eine vergleichbare Darstellung der Qualitätssicherungsmaßnahmen (Formular 4.14, Erklärung gilt losübergreifend). Gleichwertig/Vergleichbar sind Zertifizierungen über das Qualitätsmanagement, welche durch einen Zertifizierungsprozess mit anschließender Ausstellung eines zeitlich befristeten Zertifikates durch unabhängige Zertifizierungsstellen erbracht wurden. Diese zertifizierten Qualitätssicherungsmaßnahmen müssen die Aspekte Anwendungsbereich/Begrifflichkeiten, Kontext der Organisation, Führung, Planung, Unterstützung, Betrieb, Bewertung der Leistung (Überwachung, Messung; Analyse; interne Audits; Managementbewertung) und Verbesserung umfassen. Zum Nachweis der Gleichwertigkeit werden auch Zertifikate anderer einschlägiger QM-Systeme (z.B. für den Sozialsektor) akzeptiert. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist einzureichen: - Die aktuell gültige Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder eine gleichwertige Zertifizierung in Kopie
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe § 3 des Betreibervertrages (je Los).
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
I. Mit dem Angebot sind mittels Eigenerklärung einzureichen: - Eigenerklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft (Formular 4.2 EU, Erklärung ist gesondert für Los 1 und/oder Los 2 abzugeben) (sofern einschlägig). - Eigenerklärung restriktive Maßnahmen (Formular 4.12, gilt losübergreifend). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung restriktive Maßnahmen für jedes Mitglied separat einzureichen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist einzureichen: - Vereinbarung Mindestanforderung BbgVergG (Formular 5.3, gilt losübergreifend). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Vereinbarung Mindestanforderung BbgVergG für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV möglich.
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
Nationale Registrierungsnummer: 12-12992262150119-98
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str.79/81
Postleitzahl: 14469
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: zentrale-vergabestelle@rathaus.potsdam.de 📧
Telefon: +49 331289-0 📞
URL: https://www.potsdam.de/de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCRHZLE/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCRHZLE 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCRHZLE 🌏
Name: Die Kommunikation in Bezug auf dieses Ausschreibungsverfahren erfolgt ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRHZLE# (1) Die elektronische Angebotsabgabe ist über den Projektraum zum Verfahren auf der elektronischen Plattform "Vergabemarktplatz Brandenburg" vorzunehmen. Voraussetzung ist eine Registrierung als Nutzer und Freischaltung des Projektraumes. Nähere Details dazu finden sich unter http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/. Bei elektronischer Übermittlung in Textform ist der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu versehen. Das elektronische Angebot ist mit den Anlagen bis zum Ende der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln. Eine Angebotsabgabe per Mail ist nicht zulässig. (2) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen, da dann der registrierte Bieter automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird. Auch können im Verfahren Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden. (3) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen. (4) Für die Erstellung von Angeboten sind die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formblätter zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formblätter sind - soweit nicht durch den Auftraggeber explizit zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen. (5) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen. (6) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebots ist zudem Folgendes zu beachten: 1. Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen. 2. Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. 3. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt. 4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. 5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Wettbewerbsregister etc.) jederzeit verlangt oder eingeholt werden können. (7) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen bzw. Angeboten. (8) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Nationale Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mwaek.brandenburg.de 📧
Telefon: +49 331866-1610 📞
Fax: +49 331866-1652 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten. §160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-28+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 145-529172 (2026-07-28)