Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der
Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Leistungsphasen 1 und 2 in Anlehnung an die HOAI, Objektplanung Ingenieurbauwerke Mindestens ein Mitarbeiter der maßgeblich die Planungsleistung erbringt und einen Stellvertreter, mit abgeschlossene Studium Bauingenieurwesen, Fachrichtung Konstruktiver Ingenieurbau oder gleichwertig mit mind. 5-jähriger Berufserfahrung im Bereich Planung von Ingenieurbauwerken (Lph 1 bis 2, § 43 HOAI) im Zuge von Bundesfernstraßen oder gleichwertiger Straßen.
Für die benannte Person und seinen Stellvertreter muss jeweils ein Referenzprojekt für die Objektplanung Ingenieurbauwerke aus den vergangenen 5 Jahren nachgewiesen werden, dass die folgenden Kriterien erfüllt:
• Objektplanung für Brückenbauwerke nach § 43 HOAI, Leistungsphasen 1 und 2,
• Neubau mindestens einer Brückenkonstruktion (mind. 2-Feldtragwerk oder Rahmentragwerk, Stützweite ≥ 25 m)
Leistungsphase 1 und 2 in Anlehnung an die HOAI, Fachplanung Tragwerksplanung
Mindestens ein Mitarbeiter der maßgeblich die Planungsleistung erbringt und einen
Stellvertreter, mit abgeschlossenem Studium Bauingenieurwesen, Fachrichtung Konstruktiver Ingenieurbau oder gleichwertig mit mind. 5-jähriger Berufserfahrung im Bereich Planung von Ingenieurbauwerken (Lph 1 bis 2, § 51 HOAI) im Zuge von Bundesfernstraßen oder gleichwertiger Straßen.
Für die benannte Person und seinen Stellvertreter (hier ist die Doppelbenennung der Personen aus dem vorherigen Bereich Objektplanung Ingenieurbauwerke möglich) muss jeweils ein Referenzprojekt für die Fachplanung Tragwerksplanung aus den vergangenen 5 Jahren nachgewiesen werden, dass die folgenden Kriterien erfüllt:
• Tragwerksplanung für Brückenbauwerke nach § 51 HOAI, Leistungsphasen 1 und 2,
• Neubau mindestens einer Brückenkonstruktion (mind. 2-Feldtragwerk oder Rahmentragwerk, Stützweite ≥ 25 m)
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten 10 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Bewerber muss mindestens die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 2 in Anlehnung an die HOAI sowohl für die Objektplanung Ingenieurbauwerke als auch die Fachplanung Tragwerksplanung erbracht haben.
Der Bewerber muss ein Referenzprojekt nachweisen, dass die folgenden Kriterien erfüllt:
• Objektplanung für Brückenbauwerke nach § 43 HOAI, Leistungsphasen 1 und 2 und
Tragwerksplanung für Brückenbauwerke nach § 51 HOAI, Leistungsphasen 1 und 2
abgeschlossen
• Neubau mindestens einer Brückenkonstruktion (Straßenbrücke) (mind. 2-Feldtragwerk oder Rahmentragwerk, Stützweite ≥ 25 m) im Zuge einer Bundesfernstraße oder gleichwertiger Straße mit mindestens 4 Fahrstreifen
§ 46 (3) Nr. 6 VgV:
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Objektplanung Ingenieurbauwerke und Fachplanung Tragwerksplanung
Mindestens ein Projektleiter und einen Stellvertreter, mit abgeschlossenem Studium
Bauingenieurwesen, Fachrichtung Konstruktiver Ingenieurbau oder gleichwertig mit jeweils mind. 10-jähriger Berufserfahrung im Bereich Planung von Projekten des konstruktiven Ingenieurbaus (Lph 1 bis 2, §§ 43 und 51 HOAI).
Für die benannte Person und seinen Stellvertreter muss jeweils ein Referenzprojekt aus den vergangenen 5 Jahren nachgewiesen werden, dass die folgenden Kriterien erfüllt:
• Objektplanung für Brückenbauwerke nach § 43 HOAI, Leistungsphasen 1 und 2 und
Tragwerksplanung für Brückenbauwerke nach § 51 HOAI, Leistungsphasen 1 und 2
• Neubau mindestens einer Brückenkonstruktion (Straßenbrücke) (mind. 2-Feldtragwerk oder Rahmentragwerk, Stützweite ≥ 25 m) im Zuge einer Bundesfernstraße oder gleichwertiger Straße mit mindestens 4 Fahrstreifen
• Bauvolumen größer 10 Mio. EUR
§ 46 (3) Nr. 8 VgV:
Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
Der Bewerber muss mindestens 3 qualifizierte Mitarbeiter (Bauingenieur o.ä.) im konstruktiven Ingenieurbau beschäftigen.
§ 46 (3) Nr. 9 VgV:
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen:
• MS Office 2013 oder höher (oder gleichwertig)
• Datentransfersystem zur Projektkommunikation und Projektmanagement (Cloud mit Zugang)
• CAD-Programm für die Planung von Ingenieurbauwerken: AllPlan (oder gleichwertig)
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.