Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung für die Kabelarbeiten zur IT-Infrastruktur auf dem Gelände des Universitätsklinikums Hamburg Eppendorf.
Das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) ist das größte Klinikum in Hamburg und eine der größten Uni-kliniken in Deutschland. Auf einer Fläche von etwa 35 Hektar befinden sich etwa 85 Gebäude. Ein Lageplan ist im Anhang zu finden.
Bei den Verkabelungsarbeiten sind folgende Besonderheiten zu beachten:
a) Die Arbeiten fallen zum einen an auf Baustellen im Zuge von Renovierungen, An-, Um- und Neubauten, zum andern bei Änderungen und Erweiterungen im Bestand, d.h. bei laufendem Betrieb.
b) Wie bei Krankenhäusern üblich, findet in den meisten der von den Einzelaufträgen betroffenen Gebäuden an allen Wochentagen rund um die Uhr Krankenversorgung statt, so dass bei der Planung als auch der Ausführung der Verkabelungsmaßnahmen auf den laufenden Klinikbetrieb Rücksicht genommen und re-gelmäßig mit mehreren unterschiedlichen verantwortlichen Stellen der Krankenhausverwaltung und des-sen Betriebs Abstimmungen getroffen werden müssen.
c) Weiterhin muss durch den laufenden Krankenhausbetrieb mit unvorhersehbaren Unterbrechungen bei Ausführungen gerechnet werden.
d) Bei den Verkabelungsmaßnahmen kann nicht vorausgesetzt werden, dass stets ein entsprechender Fach-planer durch den Auftraggber eingeschaltet wird. In diesen Fällen hat der Auftragnehmer die für die Ver-kabelung erforderlichen Planungsleistungen selbst zu übernehmen.
e) Bei den etwa 85 Gebäuden handelt es sich sowohl um Neu- als auch um Altbauten. Gerade bei den Alt-bauten ist zu beachten, dass bei den Kabelwegen mit baubedingten Hindernissen (verstärkte Wände, Kriechbauten, Bogendecken etc.) gerechnet werden muss, die den Aufwand erhöhen können.
f) Das Universitätsklinikum arbeitet vollständig digitalisiert und ist daher auf ein funktionsfähiges IT-Netz an-gewiesen. Dem trägt die UKE-Verkabelungsrichtlinie (Bestandteil der Vergabeunterlagen) dadurch Rech-nung, dass Leitungswege zu den Gebäuden und Etagen redundant auf 2 Trassen realisiert werden und die Etagenverkabelung alternierend von jeweils 2 Etagenverteilern und auf 2 Trassen erfolgt. Dadurch ist mit erhöhtem Planungsaufwand auch beim Auftragnehmer zu rechnen.
Gegenstand der Beschaffung ist eine Rahmenvereinbarung für die IT-Verkabelungs-Infrastruktur, konkret für einzelne Verkabelungsmaßnahmen im Gebäudebestand und in Neubauten, mit einer Laufzeit von 4 Jahren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-16.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: VV 036-23: IT-Verkabelungsinfrastruktur, UKE Hamburg-Eppendorf
VV 036-23
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Fernsprech- und Fernmeldeleitungen📦
Kurze Beschreibung:
“Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung für die Kabelarbeiten zur IT-Infrastruktur auf dem Gelände des Universitätsklinikums Hamburg Eppendorf.
Das...”
Kurze Beschreibung
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung für die Kabelarbeiten zur IT-Infrastruktur auf dem Gelände des Universitätsklinikums Hamburg Eppendorf.
Das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) ist das größte Klinikum in Hamburg und eine der größten Uni-kliniken in Deutschland. Auf einer Fläche von etwa 35 Hektar befinden sich etwa 85 Gebäude. Ein Lageplan ist im Anhang zu finden.
Bei den Verkabelungsarbeiten sind folgende Besonderheiten zu beachten:
a) Die Arbeiten fallen zum einen an auf Baustellen im Zuge von Renovierungen, An-, Um- und Neubauten, zum andern bei Änderungen und Erweiterungen im Bestand, d.h. bei laufendem Betrieb.
b) Wie bei Krankenhäusern üblich, findet in den meisten der von den Einzelaufträgen betroffenen Gebäuden an allen Wochentagen rund um die Uhr Krankenversorgung statt, so dass bei der Planung als auch der Ausführung der Verkabelungsmaßnahmen auf den laufenden Klinikbetrieb Rücksicht genommen und re-gelmäßig mit mehreren unterschiedlichen verantwortlichen Stellen der Krankenhausverwaltung und des-sen Betriebs Abstimmungen getroffen werden müssen.
c) Weiterhin muss durch den laufenden Krankenhausbetrieb mit unvorhersehbaren Unterbrechungen bei Ausführungen gerechnet werden.
d) Bei den Verkabelungsmaßnahmen kann nicht vorausgesetzt werden, dass stets ein entsprechender Fach-planer durch den Auftraggber eingeschaltet wird. In diesen Fällen hat der Auftragnehmer die für die Ver-kabelung erforderlichen Planungsleistungen selbst zu übernehmen.
e) Bei den etwa 85 Gebäuden handelt es sich sowohl um Neu- als auch um Altbauten. Gerade bei den Alt-bauten ist zu beachten, dass bei den Kabelwegen mit baubedingten Hindernissen (verstärkte Wände, Kriechbauten, Bogendecken etc.) gerechnet werden muss, die den Aufwand erhöhen können.
f) Das Universitätsklinikum arbeitet vollständig digitalisiert und ist daher auf ein funktionsfähiges IT-Netz an-gewiesen. Dem trägt die UKE-Verkabelungsrichtlinie (Bestandteil der Vergabeunterlagen) dadurch Rech-nung, dass Leitungswege zu den Gebäuden und Etagen redundant auf 2 Trassen realisiert werden und die Etagenverkabelung alternierend von jeweils 2 Etagenverteilern und auf 2 Trassen erfolgt. Dadurch ist mit erhöhtem Planungsaufwand auch beim Auftragnehmer zu rechnen.
Gegenstand der Beschaffung ist eine Rahmenvereinbarung für die IT-Verkabelungs-Infrastruktur, konkret für einzelne Verkabelungsmaßnahmen im Gebäudebestand und in Neubauten, mit einer Laufzeit von 4 Jahren.
1️⃣
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: UKE Hamburg Eppendorf Martinistr. 52 20246 Hamburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung für die Kabelarbeiten zur IT-Infrastruktur auf dem Gelände des Universitätsklinikums Hamburg Eppendorf.
Das...”
Beschreibung der Beschaffung
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung für die Kabelarbeiten zur IT-Infrastruktur auf dem Gelände des Universitätsklinikums Hamburg Eppendorf.
Das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) ist das größte Klinikum in Hamburg und eine der größten Uni-kliniken in Deutschland. Auf einer Fläche von etwa 35 Hektar befinden sich etwa 85 Gebäude. Ein Lageplan ist im Anhang zu finden.
Bei den Verkabelungsarbeiten sind folgende Besonderheiten zu beachten:
a) Die Arbeiten fallen zum einen an auf Baustellen im Zuge von Renovierungen, An-, Um- und Neubauten, zum andern bei Änderungen und Erweiterungen im Bestand, d.h. bei laufendem Betrieb.
b) Wie bei Krankenhäusern üblich, findet in den meisten der von den Einzelaufträgen betroffenen Gebäuden an allen Wochentagen rund um die Uhr Krankenversorgung statt, so dass bei der Planung als auch der Ausführung der Verkabelungsmaßnahmen auf den laufenden Klinikbetrieb Rücksicht genommen und re-gelmäßig mit mehreren unterschiedlichen verantwortlichen Stellen der Krankenhausverwaltung und des-sen Betriebs Abstimmungen getroffen werden müssen.
c) Weiterhin muss durch den laufenden Krankenhausbetrieb mit unvorhersehbaren Unterbrechungen bei Ausführungen gerechnet werden.
d) Bei den Verkabelungsmaßnahmen kann nicht vorausgesetzt werden, dass stets ein entsprechender Fach-planer durch den Auftraggber eingeschaltet wird. In diesen Fällen hat der Auftragnehmer die für die Ver-kabelung erforderlichen Planungsleistungen selbst zu übernehmen.
e) Bei den etwa 85 Gebäuden handelt es sich sowohl um Neu- als auch um Altbauten. Gerade bei den Alt-bauten ist zu beachten, dass bei den Kabelwegen mit baubedingten Hindernissen (verstärkte Wände, Kriechbauten, Bogendecken etc.) gerechnet werden muss, die den Aufwand erhöhen können.
f) Das Universitätsklinikum arbeitet vollständig digitalisiert und ist daher auf ein funktionsfähiges IT-Netz an-gewiesen. Dem trägt die UKE-Verkabelungsrichtlinie (Bestandteil der Vergabeunterlagen) dadurch Rech-nung, dass Leitungswege zu den Gebäuden und Etagen redundant auf 2 Trassen realisiert werden und die Etagenverkabelung alternierend von jeweils 2 Etagenverteilern und auf 2 Trassen erfolgt. Dadurch ist mit erhöhtem Planungsaufwand auch beim Auftragnehmer zu rechnen.
Gegenstand der Beschaffung ist eine Rahmenvereinbarung für die IT-Verkabelungs-Infrastruktur, konkret für einzelne Verkabelungsmaßnahmen im Gebäudebestand und in Neubauten, mit einer Laufzeit von 4 Jahren.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ausführungs- und Reaktionszeiten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15%
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Mess- Ausstattung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10%
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Eingesetztes Personal
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzepte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25%
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 40%
Dauer
Datum des Beginns: 2023-12-01 📅
Datum des Endes: 2027-11-30 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 1
Maximale Anzahl: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Sollten mehr Bewerber geeignet sein als zugelassen werden sollen, wird anhand folgender objektiver Kriterien absteigender Reihenfolge eine Auswahl der...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sollten mehr Bewerber geeignet sein als zugelassen werden sollen, wird anhand folgender objektiver Kriterien absteigender Reihenfolge eine Auswahl der Bewerber getroffen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
- Referenzaufträge über IT-Verkabelungsinfrastrruktur in medizinisch genutzten Bereichen i.S.der DIN VDE 0100-710 (VDE 0100-710):2012-10
- Referenzaufträge mit Datenschutz-Einstufung "hoch" (medizinische, juristische Daten, Bankgeheimnis o.ä.):
Bitte achten Sie darauf, dass die Referenzobjekte so ausführlich beschrieben werden, dass nicht nur die Mindest-anforderungen, sondern auch ggf. das Vorliegen der oben genannten Kriterien für die Auswahl der Bewerber dar-aus ersichtlich sind!
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: siehe Vergabeunterlagen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: siehe Vergabeunterlagen
Bedingungen für die Teilnahme
siehe Vergabeunterlagen
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: siehe Vergabeunterlagen
Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): siehe Vergabeunterlagen
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-09-19
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y886PA6
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Postanschrift: Neuenfelder Str. 19
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bsw.hamburg.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 159-504587 (2023-08-16)