Umfassende Sanierung des Gebäudeensembles in der Brunnenstraße 188-190 in 10119 Berlin. Das denkmalgeschützte Gebäudeensemble soll vollständig modernisiert und saniert werden. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen sämtliche Maßnahmen zur Sicherstellung der Baustellensicherheit und Objektüberwachung während der gesamten Ausführungsdauer. Inhalt sind Zutrittsüberprüfung und Kontrolle: DSGVO-konforme Zugangskontrolle mittels mechanischer und elektronischer Zutrittskontrollsysteme, inklusive Bereitstellung und Nutzung von Modulen u. Technik zur Baustellenausweiserstellung und -kontrolle sowie Dokumentation. Nachfolgende wesentliche Leistungen sind zu erbringen: Kontrollaufgaben – Zutrittsüberprüfung und Kontrolle; ZUKO-Container, kamerageschützte Baustellenüberwachung, usw.
Auftragsbekanntmachung (2026-05-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wach- und Sicherheitsdienste - Wachschutz u. Objektüberwachung
Referenznummer: B14026-30034000-002-763-01
Kurze Beschreibung:
Umfassende Sanierung des Gebäudeensembles in der Brunnenstraße 188-190 in 10119 Berlin. Das denkmalgeschützte Gebäudeensemble soll vollständig modernisiert und saniert werden.
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen sämtliche Maßnahmen zur Sicherstellung der Baustellensicherheit und Objektüberwachung während der gesamten Ausführungsdauer.
Inhalt sind Zutrittsüberprüfung und Kontrolle: DSGVO-konforme Zugangskontrolle mittels mechanischer und elektronischer Zutrittskontrollsysteme, inklusive Bereitstellung und Nutzung von Modulen u. Technik zur Baustellenausweiserstellung und -kontrolle sowie Dokumentation.
Nachfolgende wesentliche Leistungen sind zu erbringen: Kontrollaufgaben – Zutrittsüberprüfung und Kontrolle; ZUKO-Container, kamerageschützte Baustellenüberwachung, usw.
Umfassende Sanierung des Gebäudeensembles in der Brunnenstraße 188-190 in 10119 Berlin. Das denkmalgeschützte Gebäudeensemble soll vollständig modernisiert und saniert werden.
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen sämtliche Maßnahmen zur Sicherstellung der Baustellensicherheit und Objektüberwachung während der gesamten Ausführungsdauer.
Inhalt sind Zutrittsüberprüfung und Kontrolle: DSGVO-konforme Zugangskontrolle mittels mechanischer und elektronischer Zutrittskontrollsysteme, inklusive Bereitstellung und Nutzung von Modulen u. Technik zur Baustellenausweiserstellung und -kontrolle sowie Dokumentation.
Nachfolgende wesentliche Leistungen sind zu erbringen: Kontrollaufgaben – Zutrittsüberprüfung und Kontrolle; ZUKO-Container, kamerageschützte Baustellenüberwachung, usw.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten📦 Beschreibung
Interne Kennung: B14026-30034000-002-763-01
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Postanschrift: Brunnenstraße 188-190
Postleitzahl: 10119
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-10-05 📅
Datum des Endes: 2030-02-22 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-30 08:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-06-30 08:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
-Fragen zum Verfahren sind unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform des Landes Berlin einzustellen. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Übersicht zu den Bieterfragen und den entsprechenden Antworten lediglich unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform des Landes Berlin einzusehen ist.
-Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Es dürfen keine Personen bei der Submission anwesend sein.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
-Fragen zum Verfahren sind unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform des Landes Berlin einzustellen. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Übersicht zu den Bieterfragen und den entsprechenden Antworten lediglich unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform des Landes Berlin einzusehen ist.
-Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Es dürfen keine Personen bei der Submission anwesend sein.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2026-06-30 08:30:00 📅
Zusätzliche Informationen:
-Fragen zum Verfahren sind unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform des Landes Berlin einzustellen. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Übersicht zu den Bieterfragen und den entsprechenden Antworten lediglich unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform des Landes Berlin einzusehen ist.
-Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Es dürfen keine Personen bei der Submission anwesend sein.
-Fragen zum Verfahren sind unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform des Landes Berlin einzustellen. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Übersicht zu den Bieterfragen und den entsprechenden Antworten lediglich unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform des Landes Berlin einzusehen ist.
-Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Es dürfen keine Personen bei der Submission anwesend sein.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-06-19 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß den Vorgaben der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV).
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Es sind Eintragungen im Berufs- oder Handelsregister oder bei der Industrie- und Handelskammer erforderlich, soweit der Bewerber/Bieter eintragungspflichtig ist. Der Nachweis erfolgt durch eine Eintragung im ULV oder in den Verzeichnissen anderer vergleichbarer zertifizierter Stellen oder einen Eintrag in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten, eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder durch die ausgefüllte Selbstauskunft (Eigenerklärung) gem. den Vergabeunterlagen. Zusätzlich ist die Eigenerklärung zur Eignung für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen (über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen) einzureichen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es sind Eintragungen im Berufs- oder Handelsregister oder bei der Industrie- und Handelskammer erforderlich, soweit der Bewerber/Bieter eintragungspflichtig ist. Der Nachweis erfolgt durch eine Eintragung im ULV oder in den Verzeichnissen anderer vergleichbarer zertifizierter Stellen oder einen Eintrag in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten, eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder durch die ausgefüllte Selbstauskunft (Eigenerklärung) gem. den Vergabeunterlagen. Zusätzlich ist die Eigenerklärung zur Eignung für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen (über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen) einzureichen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis einer Berufs/Betriebshaftpflichtversicherung bei einem Versicherungsunternehmen mit Firmensitz in der EU. Die Versicherung muss mindestens folgende Deckungssummen je Schadensereignis umfassen:
5.000.000,00 Euro pauschal für Personenschäden (2-fach maximiert p.a.)
5.000.000,00 Euro pauschal für Sach- und Vermögensschäden (2-fach maximiert p.a.)
3.000.000,00 Euro Vermögensschäden Bundesdatenschutzgesetz (BDSG, Datenschutzverletzung)
5.000.000,00 Euro für Umweltpflichtschäden (1-fach maximiert p.a.)
5.000.000,00 Euro für Umweltschadenversicherung (1-fach maximiert p.a.)
250.000,00 Euro für Schlüssel und Codekartenverlust
Im Beauftragungsfall muss die Versicherung über die gesamte Vertragslaufzeit vorgehalten werden.
Sofern der Bieter über KEINE entsprechende Versicherung verfügt, hat er mit seinem Angebot rechtsverbindlich zu erklären (Eignungsbogen), dass er im Falle der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abschließen wird und das Bestehen des Versicherungsschutzes durch Vorlage einer entsprechenden Bestätigung der Versicherung spätestens 14 Tage vor Leistungsaufnahme unaufgefordert nachweist.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis einer Berufs/Betriebshaftpflichtversicherung bei einem Versicherungsunternehmen mit Firmensitz in der EU. Die Versicherung muss mindestens folgende Deckungssummen je Schadensereignis umfassen:
5.000.000,00 Euro pauschal für Personenschäden (2-fach maximiert p.a.)
5.000.000,00 Euro pauschal für Sach- und Vermögensschäden (2-fach maximiert p.a.)
3.000.000,00 Euro Vermögensschäden Bundesdatenschutzgesetz (BDSG, Datenschutzverletzung)
5.000.000,00 Euro für Umweltpflichtschäden (1-fach maximiert p.a.)
5.000.000,00 Euro für Umweltschadenversicherung (1-fach maximiert p.a.)
250.000,00 Euro für Schlüssel und Codekartenverlust
Im Beauftragungsfall muss die Versicherung über die gesamte Vertragslaufzeit vorgehalten werden.
Sofern der Bieter über KEINE entsprechende Versicherung verfügt, hat er mit seinem Angebot rechtsverbindlich zu erklären (Eignungsbogen), dass er im Falle der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abschließen wird und das Bestehen des Versicherungsschutzes durch Vorlage einer entsprechenden Bestätigung der Versicherung spätestens 14 Tage vor Leistungsaufnahme unaufgefordert nachweist.
Eignungskriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis fachlicher Eignung des Unternehmens, anhand folgender gültiger Zertifikate und Mitgliedschaften:
- Zertifikat DIN 77200 - 01
- Zertifikat DIN 77200 - 02
- Zertifikat DIN ISO 14001
- Zertifikat DIN ISO 9001
- Nachweis Mitgliedschaft im Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW)
- Nachweis Eintragung Bewacherregister (BWR)
Der Nachweis erfolgt mit Angebotsabgabe durch Vorlage einer Kopie eines Zertifikates, Qualifikations-/Ausbildungsnachweises, einer Bescheinigung, eines Ausweises oder eines sonstigen prüfbaren Nachweis.
Der Nachweis für die Mitgliedschaft im Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW)
und der Nachweis der Eintragung im Bewacherregister (BWR) erfolgt mit Angebotsabgabe durch Vorlage einer aktuellen Mitgliedsbescheinigung oder eines Screenshots der Website mit Angabe der Mitgliedsnummer.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Vorlagen von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis fachlicher Eignung des Unternehmens, anhand folgender gültiger Zertifikate und Mitgliedschaften:
- Zertifikat DIN 77200 - 01
- Zertifikat DIN 77200 - 02
- Zertifikat DIN ISO 14001
- Zertifikat DIN ISO 9001
- Nachweis Mitgliedschaft im Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW)
- Nachweis Eintragung Bewacherregister (BWR)
Der Nachweis erfolgt mit Angebotsabgabe durch Vorlage einer Kopie eines Zertifikates, Qualifikations-/Ausbildungsnachweises, einer Bescheinigung, eines Ausweises oder eines sonstigen prüfbaren Nachweis.
Der Nachweis für die Mitgliedschaft im Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW)
und der Nachweis der Eintragung im Bewacherregister (BWR) erfolgt mit Angebotsabgabe durch Vorlage einer aktuellen Mitgliedsbescheinigung oder eines Screenshots der Website mit Angabe der Mitgliedsnummer.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Vorlagen von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis der personellen Mindestanforderungen und Qualifikationsnachweise:
Für die Durchführung der Maßnahme ist der Einsatz von mindestens zwei Mitarbeitern vorgesehen, die gemeinsam ein Einsatzteam bilden.
Jeder Mitarbeiter des Einsatzteams muss über die unter C.1 bis C.8 genannten Qualifikationen verfügen und diese nachweisen können. Zusätzlich muss im Einsatzteam jederzeit mindestens ein Mitarbeiter über die Qualifikation eines Betriebssanitäters (C.9) verfügen und diesen Nachweis erbringen.
C1: Ist der deutschen Sprache in Wort und Schrift mit guten d.h. konversationssicheren Kenntnisse mächtig
C 2: Hat mindestens 2 Jahre Berufserfahrung im Sicherheitsgewerbe
C 3: Verfügt über einen gültigen personengebundenen Nachweis der Sachkunde gem. 34a GewO ( § 34a GewO Schein )
C 4: Ist im Bewacherregister ( BWR ) eingetragen und verfügt über eine eigene 7 stellige persönliche Bewacher ID
C5: Verfügt über ein, zum Zeitpunkt der Nachweisführung/Abfrage aktuelles (nicht älter als 6 Monate ), personengebundenes Führungszeugnis, ohne Eintragungen, wie folgt :
- Deutsche Staatsbürger und nicht EU Staatsbürger - erweitertes Führungszeugnis
- Deutsche Staatsbürger, die eine weitere Staatsbürgerschaft eines EU Mitgliedslandes haben (und UK ) - erweitertes Europäisches Führungszeugnis
- EU Mitgliedsstaatsbürger (und UK) - erweitertes europäisches Führungszeugnis
C6: Hat die Qualifikation eines Brandschutzhelfers nach DGUV Vorschrift 1 und ASR. A2.2
C7: Hat die Qualifikation eines Ersthelfers gemäß Anforderungen der DGUV Vorschrift 1
C8: Hat die Qualifikation gemäß RSA 21 zur Sicherung von Arbeitsstellen an Strassen
C9: Betriebssanitäters gemäß Anforderungen der DGUV Vorschrift 1.
Der Nachweis für die Kriterien C1 und C2 erfolgt mit Angebotsabgabe durch rechtsverbindliche Eigenerklärung (Eignungsbogen) gemäß den Vergabeunterlagen.
Der Nachweis für das Kriterium C4 erfolgt mit Angebotsabgabe durch Vorlage einer aktuellen Bescheinigung des Bewacherregisters oder eines Screenshots der entsprechenden Website unter Angabe der 7-stelligen persönlichen Bewacher-ID.
Der Nachweis für die Kriterien C3 sowie C5 bis C9 erfolgt mit Angebotsabgabe durch Vorlage gültiger Kopien der entsprechenden Nachweise. Die Nachweise müssen aktuell, gültig und prüfbar sein.
Der Auftraggeber behält sich vor, die vorgelegten Unterlagen durch Anforderung von Bestätigungen zuständiger Stellen zu überprüfen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis der personellen Mindestanforderungen und Qualifikationsnachweise:
Für die Durchführung der Maßnahme ist der Einsatz von mindestens zwei Mitarbeitern vorgesehen, die gemeinsam ein Einsatzteam bilden.
Jeder Mitarbeiter des Einsatzteams muss über die unter C.1 bis C.8 genannten Qualifikationen verfügen und diese nachweisen können. Zusätzlich muss im Einsatzteam jederzeit mindestens ein Mitarbeiter über die Qualifikation eines Betriebssanitäters (C.9) verfügen und diesen Nachweis erbringen.
C1: Ist der deutschen Sprache in Wort und Schrift mit guten d.h. konversationssicheren Kenntnisse mächtig
C 2: Hat mindestens 2 Jahre Berufserfahrung im Sicherheitsgewerbe
C 3: Verfügt über einen gültigen personengebundenen Nachweis der Sachkunde gem. 34a GewO ( § 34a GewO Schein )
C 4: Ist im Bewacherregister ( BWR ) eingetragen und verfügt über eine eigene 7 stellige persönliche Bewacher ID
C5: Verfügt über ein, zum Zeitpunkt der Nachweisführung/Abfrage aktuelles (nicht älter als 6 Monate ), personengebundenes Führungszeugnis, ohne Eintragungen, wie folgt :
- Deutsche Staatsbürger und nicht EU Staatsbürger - erweitertes Führungszeugnis
- Deutsche Staatsbürger, die eine weitere Staatsbürgerschaft eines EU Mitgliedslandes haben (und UK ) - erweitertes Europäisches Führungszeugnis
- EU Mitgliedsstaatsbürger (und UK) - erweitertes europäisches Führungszeugnis
C6: Hat die Qualifikation eines Brandschutzhelfers nach DGUV Vorschrift 1 und ASR. A2.2
C7: Hat die Qualifikation eines Ersthelfers gemäß Anforderungen der DGUV Vorschrift 1
C8: Hat die Qualifikation gemäß RSA 21 zur Sicherung von Arbeitsstellen an Strassen
C9: Betriebssanitäters gemäß Anforderungen der DGUV Vorschrift 1.
Der Nachweis für die Kriterien C1 und C2 erfolgt mit Angebotsabgabe durch rechtsverbindliche Eigenerklärung (Eignungsbogen) gemäß den Vergabeunterlagen.
Der Nachweis für das Kriterium C4 erfolgt mit Angebotsabgabe durch Vorlage einer aktuellen Bescheinigung des Bewacherregisters oder eines Screenshots der entsprechenden Website unter Angabe der 7-stelligen persönlichen Bewacher-ID.
Der Nachweis für die Kriterien C3 sowie C5 bis C9 erfolgt mit Angebotsabgabe durch Vorlage gültiger Kopien der entsprechenden Nachweise. Die Nachweise müssen aktuell, gültig und prüfbar sein.
Der Auftraggeber behält sich vor, die vorgelegten Unterlagen durch Anforderung von Bestätigungen zuständiger Stellen zu überprüfen.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Ausschlussgründe gemäß
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
- Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV).
- Wir weisen darauf hin, dass die BIM - Berliner Immobilienmanagement GmbH auch geschäftsbesorgend für andere Auftraggeber des Landes Berlin tätig wird.
- Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.vergabeplattform.berlin.de bereitgestellt. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen in Papier versendet. Um sich bewerben zu können, ist eine einmalige Registrierung auf der Internetseite http://www.vergabeplattform.berlin.de notwendig. Nach der erfolgreichen Registrierung kann die sofortige Bewerbung mit dem selbst vergebenen Benutzer-Login erfolgen. Die Registrierung sowie die Vergabe-/Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei unter http://www.vergabeplattform.berlin.de zur Verfügung. Die Abgabe der Angebote kann ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.vergabeplattform.berlin.de erfolgen. Es werden nur Angebote zur Wertung zugelassen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist auf der Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.vergabeplattform.berlin.de hochgeladen wurden. Bei der elektronischen Abgabe in Textform ist die erklärende Person zu benennen. Angebote, die in Papierform vorliegen, gelten als nicht formgerecht abgegeben und werden ausgeschlossen.
- Es wird eine Probezeit vereinbart. Diese beträgt 12 Monate (siehe EVB Ergänzende Vertragsbedingungen). Innerhalb der Probezeit kann der Auftraggeber den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende der vereinbarten Probezeit kündigen.
-Für den Fall, dass das Vertragsverhältnis mit dem durch dieses Vergabeverfahren zu beauftragenden Bieter vor vollständiger Leistungserbringung aufgrund von Insolvenz, Kündigung oder anderer Gründe, die zur Beendigung des Vertragsverhältnisses führen können, beendet wird, behält sich der Auftraggeber vor, die noch ausstehenden Leistungen unter Einhaltung der im ursprünglichen Vergabeverfahren angebotenen Preise an einen anderen Bieter des Vergabeverfahrens zu vergeben, beginnend mit dem Bieter mit dem nächst-wirtschaftlicheren Angebot. Sollte die Eignung des angefragten Bieters im Vergabeverfahren nicht geprüft worden sein oder liegt zwischen der Zuschlagserteilung und dem Auftragnehmerwechsel mindestens ein Jahr, so wird die Eignungsprüfung anhand der Eignungskriterien aus dem ursprünglichen Vergabeverfahren vorgenommen.
- Im Falle eines eignungsleihenden Nachunternehmereinsatzes (für den Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit) sind das Verzeichnis der Nachunternehmer, die Verpflichtungserklärung für Teilleistungen durch Nachunternehmer, die Eigenerklärung der Nachunternehmer und ein separater Eignungsbogen (soweit den Vergabeunterlagen beigefügt) je Nachunternehmer mit dem Angebot abzugeben (siehe "Checkliste"). Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter belegen zu lassen.
- Die Bewerber-/ Bietergemeinschaft muss im Rahmen einer Eignungsprüfung das Vorliegen der Fachkunde und Leistungsfähigkeit nachweisen. Es ist ausreichend, wenn die Anforderungen unter Ziff. 5.1.9 insgesamt von allen Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung erfüllt werden. Die Selbstauskunft, die Eigenerklärung AN UVgO VgV und der Eignungsbogen ist von allen Mitgliedern auszufüllen und einzureichen. Des Weiteren ist die Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung vollständig auszufüllen und einzureichen.
- Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.
- Wir weisen darauf hin, dass die BIM - Berliner Immobilienmanagement GmbH auch geschäftsbesorgend für andere Auftraggeber des Landes Berlin tätig wird.
- Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.vergabeplattform.berlin.de bereitgestellt. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen in Papier versendet. Um sich bewerben zu können, ist eine einmalige Registrierung auf der Internetseite http://www.vergabeplattform.berlin.de notwendig. Nach der erfolgreichen Registrierung kann die sofortige Bewerbung mit dem selbst vergebenen Benutzer-Login erfolgen. Die Registrierung sowie die Vergabe-/Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei unter http://www.vergabeplattform.berlin.de zur Verfügung. Die Abgabe der Angebote kann ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.vergabeplattform.berlin.de erfolgen. Es werden nur Angebote zur Wertung zugelassen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist auf der Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.vergabeplattform.berlin.de hochgeladen wurden. Bei der elektronischen Abgabe in Textform ist die erklärende Person zu benennen. Angebote, die in Papierform vorliegen, gelten als nicht formgerecht abgegeben und werden ausgeschlossen.
- Es wird eine Probezeit vereinbart. Diese beträgt 12 Monate (siehe EVB Ergänzende Vertragsbedingungen). Innerhalb der Probezeit kann der Auftraggeber den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende der vereinbarten Probezeit kündigen.
-Für den Fall, dass das Vertragsverhältnis mit dem durch dieses Vergabeverfahren zu beauftragenden Bieter vor vollständiger Leistungserbringung aufgrund von Insolvenz, Kündigung oder anderer Gründe, die zur Beendigung des Vertragsverhältnisses führen können, beendet wird, behält sich der Auftraggeber vor, die noch ausstehenden Leistungen unter Einhaltung der im ursprünglichen Vergabeverfahren angebotenen Preise an einen anderen Bieter des Vergabeverfahrens zu vergeben, beginnend mit dem Bieter mit dem nächst-wirtschaftlicheren Angebot. Sollte die Eignung des angefragten Bieters im Vergabeverfahren nicht geprüft worden sein oder liegt zwischen der Zuschlagserteilung und dem Auftragnehmerwechsel mindestens ein Jahr, so wird die Eignungsprüfung anhand der Eignungskriterien aus dem ursprünglichen Vergabeverfahren vorgenommen.
- Im Falle eines eignungsleihenden Nachunternehmereinsatzes (für den Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit) sind das Verzeichnis der Nachunternehmer, die Verpflichtungserklärung für Teilleistungen durch Nachunternehmer, die Eigenerklärung der Nachunternehmer und ein separater Eignungsbogen (soweit den Vergabeunterlagen beigefügt) je Nachunternehmer mit dem Angebot abzugeben (siehe "Checkliste"). Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter belegen zu lassen.
- Die Bewerber-/ Bietergemeinschaft muss im Rahmen einer Eignungsprüfung das Vorliegen der Fachkunde und Leistungsfähigkeit nachweisen. Es ist ausreichend, wenn die Anforderungen unter Ziff. 5.1.9 insgesamt von allen Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung erfüllt werden. Die Selbstauskunft, die Eigenerklärung AN UVgO VgV und der Eignungsbogen ist von allen Mitgliedern auszufüllen und einzureichen. Des Weiteren ist die Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung vollständig auszufüllen und einzureichen.
- Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Berlin
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +493090138316📞
Fax: +493090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
-Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
-Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
-Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
-Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-21+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 098-351200 (2026-05-21)