Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1.Auskunft nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: An-gabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen: Name, Fachgebiet, Leistungsabschnitt (Nr. 3 im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung")
2.Erklärung entsprechend § 123 GWB bezogen auf die letzten fünf Jahre. Angabe, dass kein zwingender Ausschlussgrund zu den untenstehenden Punkten vorliegt (Nr. 4 im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung")
-dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der unten genannten Straftaten oder nach vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteiltwurde und dass gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt wurde.
-Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen,wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung
3.Erklärung entsprechend § 124 Abs. 1 Nrn. 1, 3 bis 9 und Abs. 2 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A bezogen auf die letzten drei Jahre: Angabe, dass kein fakultativer Ausschlussgrund zu den untenstehenden Punkten vorliegt (Nr. 5.1. im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung"):
- dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der unten genannten Straftaten oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten verurteilt wurde und gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtkräftig festgesetzt wurde:
Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit Abfällen (§ 326 StGB).
- dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung vorliegen, die einen Ausschluss z. B. nach § 21 Schwarza-beiterbekämpfungsgesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98 c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz rechtfertigen.
4.Nachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV über die Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens, sofern diese Nachweise nicht als Zuschlagskriterium bewertet werden (Nr.8 im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung")
5. Nachweis nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV für in den letzten drei Jahren erbrachte Leistungen, die der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Angaben: Projekt; Unternehmen, Auftraggeber, Leistungszeitraum, Auftragswert, Kurzbeschreibung der Leistung (Nr. 9 im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung")
6.Erklärung nach § 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV: jährliches Mittel meiner Beschäftigten und die Anzahl der Führungskräfte (Nr.10 im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung")
7.Erklärung nach § 46 Absatz 3 Nr. 3 VgV über Verfügung von technischer Ausrüstung und Ergreifung von Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität (Nr. 11 im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung")
8.Nachweis gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV einer Betriebshaftpflichtversicherung (10 Mio €) oder Erklärung, dass diese im Auftragsfall abgeschlossen wird (Nr.6 im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung")
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" wird auf der e-Vergabeplattform des Bundes (
https://www.evergabe-online.de/start.html?3) bei der entsprechenden Bekanntmachung über den Button ‚Ausschreibungsunterlagen einseh- und ausfüllbar bereit gestellt oder die o.g. Angaben sind dem Angebot formlos beizufügen.