Wahrnehmung der Aufgaben einer_eines Brandschutzbeauftragten für die allgemeinbildenden Schulen Berlins

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Wahrnehmung der Aufgaben einer/eines Brandschutzbeauftragten für die allgemeinbildenden Schulen im Land Berlin nach den Verwaltungsvorschriften über organisatorische Rahmenbedingungen beim Brandschutz im Land Berlin (VV Brandschutzgrundsätze), der DGUV Information über Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten in der jeweils gültigen Fassung (siehe auch Anlagen) sowie §§ 10 und 13 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-20.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-09-20 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-09-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Brand- und Explosionsschutz und -überwachung
Referenznummer: SenBJF_IB1.3_200923
Kurze Beschreibung:
Wahrnehmung der Aufgaben einer/eines Brandschutzbeauftragten für die allgemeinbildenden Schulen im Land Berlin nach den Verwaltungsvorschriften über organisatorische Rahmenbedingungen beim Brandschutz im Land Berlin (VV Brandschutzgrundsätze), der DGUV Information über Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten in der jeweils gültigen Fassung (siehe auch Anlagen) sowie §§ 10 und 13 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Brand- und Explosionsschutz und -überwachung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Postanschrift: Bernhard-Weiß-Str. 6
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform 🌏
E-Mail: zentralevergabestelle@senbjf.berlin.de 📧
URL der Dokumente: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/173819 🌏
URL der Teilnahme: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/173819 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-09-20 📅
Einreichungsfrist: 2023-10-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 184-575497
ABl. S-Ausgabe: 184
Zusätzliche Informationen
1. Mit der Benennung von Referenzen stimmt der Bieter der Kontaktaufnahme zu den jeweiligen Referenzgebern durch den Auftraggeber zu. 2. Datenschutz: Der Bieter hat die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bieter die datenschutzrechtliche Verantwortung. Er hat sicherzustellen, dass die Übermittlung rechtmäßig ist (z.B. durch Einholung der entsprechenden Einwilligungen bei der Angabe von natürlichen Personen). Zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Vergabe und Durchführung von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen wird im Übrigen auf die den Vergabeunterlagen beiliegende Information zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verwiesen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 1 680 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Wahrnehmung der Aufgaben einer/eines Brandschutzbeauftragten für die aktuell 643 allgemeinbildenden Schulen im Land Berlin nach den Verwaltungsvorschriften über organisatorische Rahmenbedingungen beim Brandschutz im Land Berlin (VV Brandschutzgrundsätze), der DGUV Information über Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten in der jeweils gültigen Fassung (siehe auch Anlagen) sowie §§ 10 und 13 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes mit einem jährlichen Rahmenstundensatz von 6.000 Stunden.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 680 000 EUR 💰
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerungsoption um zwei Jahre

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Unbedenklichkeitsbescheinigung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung
Mindeststandards:
Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens 10 Mio. EUR im in-dividuellen Schadensfall bei Personenschäden und jeweils 50 Mio. EUR bei Sach- und Vermögensschäden
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Ausgebildete und zertifizierte Brandschutzbeauftragte nach den jeweils geltenden Grundlagen des Arbeitsschutzgesetzes bzw. der DGUV
2. Berufliche Erfahrungen im Bereich Brandschutz bzw. vergleichbaren Projekten des Arbeitsschutzes an Schulen
Mindeststandards:
zu 1. Mindestens drei ausgebildete und zertifizierte Brandschutzbeauftragte
zu 2. Mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-12-13 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-10-25 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Senatsverwaltung
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform 🌏
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/173819 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Mit der Benennung von Referenzen stimmt der Bieter der Kontaktaufnahme zu den jeweiligen Referenzgebern durch den Auftraggeber zu.
2. Datenschutz: Der Bieter hat die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bieter die datenschutzrechtliche Verantwortung. Er hat sicherzustellen, dass die Übermittlung rechtmäßig ist (z.B. durch Einholung der entsprechenden Einwilligungen bei der Angabe von natürlichen Personen).
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Zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Vergabe und Durchführung von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen wird im Übrigen auf die den Vergabeunterlagen beiliegende Information zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verwiesen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Postanschrift: Karl-Marx-Allee 31
Postleitzahl: 10178
Quelle: OJS 2023/S 184-575497 (2023-09-20)