Auftragsbekanntmachung (2023-10-04) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Postanschrift: Fontainengraben 200
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: BAIUDBw Abt DL II 4.3
Telefon: +49 228-5504-0📞
E-Mail: baiudbwdlii4einkaufinfrastruktur@bundeswehr.org📧
Fax: +49 228-5504-898735 📠
Region: Deutschland🏙️
URL: http://www.evergabe-online.de/🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=540558🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wärmelieferung für eine Bundeswehrliegenschaft am Standort Munster
W0281
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie📦
Kurze Beschreibung: Lieferung von Wärme für eine Bundeswehrliegenschaft
1️⃣
Ort der Leistung: Niedersachsen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Munster, Niedersachsen, Deutschland
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Wärme für eine Bundeswehrliegenschaft (hier: Panzertruppenschule (PzTrS) am Standort Munster, Niedersachsen, Deutschland) über einen Zeitraum...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von Wärme für eine Bundeswehrliegenschaft (hier: Panzertruppenschule (PzTrS) am Standort Munster, Niedersachsen, Deutschland) über einen Zeitraum von 15 Jahren in Gestalt eines Wärmeliefer-Contracting.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2041-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“- Aktueller Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug (in Kopie) oder gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern; der Auszug darf nicht...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
- Aktueller Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug (in Kopie) oder gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern; der Auszug darf nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein. Sofern im Land
des Gesellschaftssitzes keine Registrierungspflicht besteht: Nennung der Gesellschafts- bzw. Organisationsform und Beschreibung der Eigentums- und Beteiligungsstrukturen
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer
Ausschlussgründe gemäß §§ 123,124 GWB
- Sofern zutreffend:
Erklärung betreffend der Gründung einer Bietergemeinschaft
- Eigenerklärung Referenzen
- Eigenerklärung RUS Sanktionen
- Eigenerklärung Umsatz
- Eigenerklärung Jährliches Mittel der Arbeitnehmer
- Erklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Bewerber/Bieter bei
Aufträgen
- Sofern zutreffend:
Erklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Unterauftragnehmer
bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB
- Motivationsschreiben / Firmenpräsentation bzw. Unternehmenspräsentation
(maximal eine DIN-A4-Seite)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-11-06
08:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2023-12-01 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2024-08-30 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der...”
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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Quelle: OJS 2023/S 194-608182 (2023-10-04)