Das Bauvorhaben umfasst die energetische Sanierung der Bauteile A, B, C und E der Bestandsliegenschaft Einrichtung Martinusquelle. Gegenstand der Maßnahme ist die Verbesserung der Gebäudehülle sowie die Erneuerung der technischen Gebäudeausstattung zur Sicherstellung eines zukunftsfähigen und wirtschaftlichen Betriebs. Die Sanierung beinhaltet insbesondere die Dämmung von Dachflächen und Kellerdecken, den Austausch aller Fenster- und Türelemente sowie die Fassadendämmung gemäß den aktuellen energetischen Anforderungen. Darüber hinaus erfolgt eine Umstellung der Wärmeversorgung auf eine Kombination aus Wärmepumpe und regenerativem Fernwärmenetz. Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistungen ist die energetische Sanierung der Fassaden und der Kellerdecken der Bauteile A,B,C und E. Es ist geplant, die vorhandenen Fassadenflächen zu sanieren und mit einem neuen WDV-System umzusetzen. Hierbei sind die vorhandenen Fassaden vollflächig im EG und teilweise auf Flächen des UG herzustellen. Die Bauteile haben folgende Vorgaben: BT A, B, C und E: 2 geschossige Flachdachbauten UG und EG, bis ca. 8,00 m über OKFF EG 0,00 Im Detail werden folgende Leistungen abgefragt: Baustelleneinrichtung, Untergrundvorbereitungen, Dämmplatten, Profile, Armierung, Oberputz, Anstrich, Kellerdeckendämmung. Alle Arbeiten erfolgen unter EFRE-Förderbedingungen, die zwingend einzuhalten. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung (Teil B) und die Vertragsbedingungen (Teil C), verwiesen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-05-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-30.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wärmeverbundsystem (WDVS) / Außenputz BT A,B,C,E
Referenznummer: VOB/A-EU-02-2026
Kurze Beschreibung:
Das Bauvorhaben umfasst die energetische Sanierung der Bauteile A, B, C und E der Bestandsliegenschaft Einrichtung Martinusquelle. Gegenstand der Maßnahme ist die Verbesserung der Gebäudehülle sowie die Erneuerung der technischen Gebäudeausstattung zur Sicherstellung eines zukunftsfähigen und wirtschaftlichen Betriebs. Die Sanierung beinhaltet insbesondere die Dämmung von Dachflächen und Kellerdecken, den Austausch aller Fenster- und Türelemente sowie die Fassadendämmung gemäß den aktuellen energetischen Anforderungen. Darüber hinaus erfolgt eine Umstellung der Wärmeversorgung auf eine Kombination aus Wärmepumpe und regenerativem Fernwärmenetz. Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistungen ist die energetische Sanierung der Fassaden und der Kellerdecken der Bauteile A,B,C und E. Es ist geplant, die vorhandenen Fassadenflächen zu sanieren und mit einem neuen WDV-System umzusetzen. Hierbei sind die vorhandenen Fassaden vollflächig im EG und teilweise auf Flächen des UG herzustellen. Die Bauteile haben folgende Vorgaben: BT A, B, C und E: 2 geschossige Flachdachbauten UG und EG, bis ca. 8,00 m über OKFF EG 0,00 Im Detail werden folgende Leistungen abgefragt: Baustelleneinrichtung, Untergrundvorbereitungen, Dämmplatten, Profile, Armierung, Oberputz, Anstrich, Kellerdeckendämmung. Alle Arbeiten erfolgen unter EFRE-Förderbedingungen, die zwingend einzuhalten. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung (Teil B) und die Vertragsbedingungen (Teil C), verwiesen.
Das Bauvorhaben umfasst die energetische Sanierung der Bauteile A, B, C und E der Bestandsliegenschaft Einrichtung Martinusquelle. Gegenstand der Maßnahme ist die Verbesserung der Gebäudehülle sowie die Erneuerung der technischen Gebäudeausstattung zur Sicherstellung eines zukunftsfähigen und wirtschaftlichen Betriebs. Die Sanierung beinhaltet insbesondere die Dämmung von Dachflächen und Kellerdecken, den Austausch aller Fenster- und Türelemente sowie die Fassadendämmung gemäß den aktuellen energetischen Anforderungen. Darüber hinaus erfolgt eine Umstellung der Wärmeversorgung auf eine Kombination aus Wärmepumpe und regenerativem Fernwärmenetz. Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistungen ist die energetische Sanierung der Fassaden und der Kellerdecken der Bauteile A,B,C und E. Es ist geplant, die vorhandenen Fassadenflächen zu sanieren und mit einem neuen WDV-System umzusetzen. Hierbei sind die vorhandenen Fassaden vollflächig im EG und teilweise auf Flächen des UG herzustellen. Die Bauteile haben folgende Vorgaben: BT A, B, C und E: 2 geschossige Flachdachbauten UG und EG, bis ca. 8,00 m über OKFF EG 0,00 Im Detail werden folgende Leistungen abgefragt: Baustelleneinrichtung, Untergrundvorbereitungen, Dämmplatten, Profile, Armierung, Oberputz, Anstrich, Kellerdeckendämmung. Alle Arbeiten erfolgen unter EFRE-Förderbedingungen, die zwingend einzuhalten. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung (Teil B) und die Vertragsbedingungen (Teil C), verwiesen.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦 Beschreibung
Interne Kennung: VOB/A-EU-02-2026
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Das Bauvorhaben umfasst die energetische Sanierung der Bauteile A, B, C und E der Bestandsliegenschaft Einrichtung Martinusquelle. Gegenstand der Maßnahme ist die Verbesserung der Gebäudehülle sowie die Erneuerung der technischen Gebäudeausstattung zur Sicherstellung eines zukunftsfähigen und wirtschaftlichen Betriebs. Die Sanierung beinhaltet insbesondere die Dämmung von Dachflächen und Kellerdecken, den Austausch aller Fenster- und Türelemente sowie die Fassadendämmung gemäß den aktuellen energetischen Anforderungen. Darüber hinaus erfolgt eine Umstellung der Wärmeversorgung auf eine Kombination aus Wärmepumpe und regenerativem Fernwärmenetz. Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistungen ist die energetische Sanierung der Fassaden und der Kellerdecken der Bauteile A,B,C und E. Es ist geplant, die vorhandenen Fassadenflächen zu sanieren und mit einem neuen WDV-System umzusetzen. Hierbei sind die vorhandenen Fassaden vollflächig im EG und teilweise auf Flächen des UG herzustellen. Die Bauteile haben folgende Vorgaben: BT A, B, C und E: 2 geschossige Flachdachbauten UG und EG, bis ca. 8,00 m über OKFF EG 0,00 Im Detail werden folgende Leistungen abgefragt: Baustelleneinrichtung, Untergrundvorbereitungen, Dämmplatten, Profile, Armierung, Oberputz, Anstrich, Kellerdeckendämmung. Die Sanierung wird unter Bezugnahme der EFRE-Förderung für energieeffiziente öffentliche Gebäude durchgeführt. Ziel ist es, den Primärenergieverbrauch deutlich um mehr als 50 % zu senken. Alle Arbeiten erfolgen unter EFRE-Förderbedingungen, die zwingend einzuhalten. Der Auftraggeber hat gemäß geltender Förderbestimmungen bei der Vergabe von Aufträgen den Grundsatz "Energieeffizienz an erster Stelle" zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung dieses Grundsatzes. So achtet der Auftragnehmer insb. darauf, möglichst Ressourcen- und CO2-schonende Verfahren anzuwenden im besonderen Hinblick auf die Nachhaltigkeit. Bauabfälle, die bei Abbruch und Umbau entstehen, werden recycelt, da sie einen Beitrag für die Kreislaufwirtschaft und die Emissionsbilanz darstellen können. Der Auftragnehmer ist verpflichtet eigenständig die Nachweise dem Auftraggeber hierfür einzureichen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Bei der gegenständlichen öffentlichen Ausschreibung handelt es sich um ein Teillos einer Gesamtbaumaßnahme zur energetischen Sanierung der Klinik Martinusquelle.
Das Bauvorhaben umfasst die energetische Sanierung der Bauteile A, B, C und E der Bestandsliegenschaft Einrichtung Martinusquelle. Gegenstand der Maßnahme ist die Verbesserung der Gebäudehülle sowie die Erneuerung der technischen Gebäudeausstattung zur Sicherstellung eines zukunftsfähigen und wirtschaftlichen Betriebs. Die Sanierung beinhaltet insbesondere die Dämmung von Dachflächen und Kellerdecken, den Austausch aller Fenster- und Türelemente sowie die Fassadendämmung gemäß den aktuellen energetischen Anforderungen. Darüber hinaus erfolgt eine Umstellung der Wärmeversorgung auf eine Kombination aus Wärmepumpe und regenerativem Fernwärmenetz. Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistungen ist die energetische Sanierung der Fassaden und der Kellerdecken der Bauteile A,B,C und E. Es ist geplant, die vorhandenen Fassadenflächen zu sanieren und mit einem neuen WDV-System umzusetzen. Hierbei sind die vorhandenen Fassaden vollflächig im EG und teilweise auf Flächen des UG herzustellen. Die Bauteile haben folgende Vorgaben: BT A, B, C und E: 2 geschossige Flachdachbauten UG und EG, bis ca. 8,00 m über OKFF EG 0,00 Im Detail werden folgende Leistungen abgefragt: Baustelleneinrichtung, Untergrundvorbereitungen, Dämmplatten, Profile, Armierung, Oberputz, Anstrich, Kellerdeckendämmung. Die Sanierung wird unter Bezugnahme der EFRE-Förderung für energieeffiziente öffentliche Gebäude durchgeführt. Ziel ist es, den Primärenergieverbrauch deutlich um mehr als 50 % zu senken. Alle Arbeiten erfolgen unter EFRE-Förderbedingungen, die zwingend einzuhalten. Der Auftraggeber hat gemäß geltender Förderbestimmungen bei der Vergabe von Aufträgen den Grundsatz "Energieeffizienz an erster Stelle" zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung dieses Grundsatzes. So achtet der Auftragnehmer insb. darauf, möglichst Ressourcen- und CO2-schonende Verfahren anzuwenden im besonderen Hinblick auf die Nachhaltigkeit. Bauabfälle, die bei Abbruch und Umbau entstehen, werden recycelt, da sie einen Beitrag für die Kreislaufwirtschaft und die Emissionsbilanz darstellen können. Der Auftragnehmer ist verpflichtet eigenständig die Nachweise dem Auftraggeber hierfür einzureichen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Bei der gegenständlichen öffentlichen Ausschreibung handelt es sich um ein Teillos einer Gesamtbaumaßnahme zur energetischen Sanierung der Klinik Martinusquelle.
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hauptstandort oder Erfüllungsort: MZG Klinik Martinsquelle An der Martinsquelle 10 33175 Bad Lippspringe
Postanschrift: Peter-Hartmann-Allee 1
Postleitzahl: 33175
Stadt: Bad Lippspringe
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Paderborn🏙️
Dauer: 180 Tage Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Das vorliegende Verfahren erfolgt nach den Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A - Abschnitt 2 (VOB/A-EU) im Rahmen eines offenen Verfahrens. Die wesentlichen Merkmale des Verfahrens sind wie folgt: 1. Offenes Verfahren: Alle interessierten Bieterinnen und Bieter haben die Möglichkeit, ein Angebot einzureichen. Es besteht keine Begrenzung der Anzahl der Angebote. 2. Teilnahmebedingungen: Die Teilnahme an dem Verfahren setzt die Erfüllung spezifischer Eignungskriterien voraus, die in den Vergabeunterlagen detailliert beschrieben sind. Hierzu zählen unter anderem Nachweise über fachliche Qualifikationen, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie Referenzen. 3. Fristen: Die Angebote müssen bis zum Fristdatum eingereicht werden. Die genaue Frist ist in der EU-Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen angegeben. 4. Bewertungskriterium: Die eingereichten Angebote werden gemäß § 127 Abs. 5 GWB gemäß dem in den Vergabeunterlagen festgelegten Kriterium Preis (100 Prozent) bewertet. 6. Transparenz: Das Verfahren wird insbesondere unter Beachtung der Grundsätze von Transparenz und Nichtdiskriminierung durchgeführt.
Das vorliegende Verfahren erfolgt nach den Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A - Abschnitt 2 (VOB/A-EU) im Rahmen eines offenen Verfahrens. Die wesentlichen Merkmale des Verfahrens sind wie folgt: 1. Offenes Verfahren: Alle interessierten Bieterinnen und Bieter haben die Möglichkeit, ein Angebot einzureichen. Es besteht keine Begrenzung der Anzahl der Angebote. 2. Teilnahmebedingungen: Die Teilnahme an dem Verfahren setzt die Erfüllung spezifischer Eignungskriterien voraus, die in den Vergabeunterlagen detailliert beschrieben sind. Hierzu zählen unter anderem Nachweise über fachliche Qualifikationen, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie Referenzen. 3. Fristen: Die Angebote müssen bis zum Fristdatum eingereicht werden. Die genaue Frist ist in der EU-Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen angegeben. 4. Bewertungskriterium: Die eingereichten Angebote werden gemäß § 127 Abs. 5 GWB gemäß dem in den Vergabeunterlagen festgelegten Kriterium Preis (100 Prozent) bewertet. 6. Transparenz: Das Verfahren wird insbesondere unter Beachtung der Grundsätze von Transparenz und Nichtdiskriminierung durchgeführt.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-08 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-08 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe GmbH Peter-Hartmann-Allee 1 33175 Bad Lippspringe Elektronische Öffnung der Angebote im 4-Augen-Prinzip über DTVP.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
- Die Öffnung der Angebote erfolgt im 4-Augen-Prinzip durch Mitarbeiter der Auftraggeberin. - Es dürfen keine Personen außer der Vergabestelle und deren Berater bei der Submission anwesend sein.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 90 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Eröffnungstermin: 2026-05-08 13:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe GmbH Peter-Hartmann-Allee 1 33175 Bad Lippspringe Elektronische Öffnung der Angebote im 4-Augen-Prinzip über DTVP.
Zusätzliche Informationen:
- Die Öffnung der Angebote erfolgt im 4-Augen-Prinzip durch Mitarbeiter der Auftraggeberin. - Es dürfen keine Personen außer der Vergabestelle und deren Berater bei der Submission anwesend sein.
A. Eine Nachforderung erfolgt im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben und unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes. Auf § 16a EU VOB/A wird an dieser Stelle hingewiesen. B. Die Auftraggeberin sieht vor, dass für einzelne Angaben die vorstehenden Eigenerklärungen unter 5.1.9. ausreichend sind. Eigenerklärungen, die als vorläufiger Nachweis dienen, sind von dem Bieter/Bietergemeinschaft, dessen Angebote in die engere Wahl kommen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen durch den Bieter/Mitglieder der Bietergemeinschaft in folgender Weise zu bestätigen: 1. Nachforderung 1: Da die Eigenerklärung (gem. Vordruck Eignung.2) als vorläufiger Nachweis dient, ist diese von jedem Bieter/Mitgliedern der Bietergemeinschaft, dessen Angebote in die engere Wahl kommt, für jede Referenz Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung vorzulegen. 2. Nachforderung 2: Da die Eigenerklärung (gem. Vordruck Eignung.4) als vorläufiger Nachweis dient, ist diese von jedem Bieter/Mitgliedern der Bietergemeinschaft, dessen Angebote in die engere Wahl kommt, durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. 3. Nachforderung 3: Sofern ein Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft auf das Vorliegen eines rechtskräftig bestätigten Insolvenzplans mit seiner Eigenerklärung (gem. Vordruck Eignung.5) hingewiesen hat, ist ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan von jedem Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft, dessen Angebote in die engere Wahl kommt, in Kopie vorzulegen. 4. Nachforderung 4: Gilt für Eigenerklärung (gem. Vordruck Eignung.7): Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorzulegen. 5. Nachforderung 5 (gem. Vordruck Eignung.8): Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist vorzulegen: (a) Inländische Bieter: eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen; (b) Ausländische Bieter: eine gleichwertige Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers oder einer zuständigen Behörde des Niederlassungsstaates, ggf. mit beglaubigter Übersetzung ins Deutsche; (c) Bieter ohne Pflichtmitgliedschaft: eine Erklärung, warum keine entsprechende Versicherungspflicht besteht. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. C. Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen. D. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise - Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 12 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
A. Eine Nachforderung erfolgt im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben und unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes. Auf § 16a EU VOB/A wird an dieser Stelle hingewiesen. B. Die Auftraggeberin sieht vor, dass für einzelne Angaben die vorstehenden Eigenerklärungen unter 5.1.9. ausreichend sind. Eigenerklärungen, die als vorläufiger Nachweis dienen, sind von dem Bieter/Bietergemeinschaft, dessen Angebote in die engere Wahl kommen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen durch den Bieter/Mitglieder der Bietergemeinschaft in folgender Weise zu bestätigen: 1. Nachforderung 1: Da die Eigenerklärung (gem. Vordruck Eignung.2) als vorläufiger Nachweis dient, ist diese von jedem Bieter/Mitgliedern der Bietergemeinschaft, dessen Angebote in die engere Wahl kommt, für jede Referenz Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung vorzulegen. 2. Nachforderung 2: Da die Eigenerklärung (gem. Vordruck Eignung.4) als vorläufiger Nachweis dient, ist diese von jedem Bieter/Mitgliedern der Bietergemeinschaft, dessen Angebote in die engere Wahl kommt, durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. 3. Nachforderung 3: Sofern ein Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft auf das Vorliegen eines rechtskräftig bestätigten Insolvenzplans mit seiner Eigenerklärung (gem. Vordruck Eignung.5) hingewiesen hat, ist ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan von jedem Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft, dessen Angebote in die engere Wahl kommt, in Kopie vorzulegen. 4. Nachforderung 4: Gilt für Eigenerklärung (gem. Vordruck Eignung.7): Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorzulegen. 5. Nachforderung 5 (gem. Vordruck Eignung.8): Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist vorzulegen: (a) Inländische Bieter: eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen; (b) Ausländische Bieter: eine gleichwertige Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers oder einer zuständigen Behörde des Niederlassungsstaates, ggf. mit beglaubigter Übersetzung ins Deutsche; (c) Bieter ohne Pflichtmitgliedschaft: eine Erklärung, warum keine entsprechende Versicherungspflicht besteht. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. C. Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen. D. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise - Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 12 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1. Eigenerklärung (gem. Vordruck Eignung.1) über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Einzelbieter legen sämtliche der zuvor unter 1. bis 10 genannten Vordrucke (=Vordrucke Eignung.1 bis Eignung.10) vor. Dies gilt auch für sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft, wobei der Nachweis unter 2. (=Vordruck Eignung.2) für die Bietergemeinschaft insgesamt geführt werden kann.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. Eigenerklärung (gem. Vordruck Eignung.1) über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Einzelbieter legen sämtliche der zuvor unter 1. bis 10 genannten Vordrucke (=Vordrucke Eignung.1 bis Eignung.10) vor. Dies gilt auch für sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft, wobei der Nachweis unter 2. (=Vordruck Eignung.2) für die Bietergemeinschaft insgesamt geführt werden kann.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
2. Eigenerklärung (gem. Vordruck Eignung.2) über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Hierzu sind zwei vergleichbare Referenznachweise (gem. Vordruck Eignung.2) mit folgenden Angaben vorzulegen: (a) Ansprechpartner; (b) Art der ausgeführten Leistung; (c) Auftragssumme; (d) Ausführungszeitraum; (e) stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschließlich Angabe der ausgeführten Mengen; (f) Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; (g) stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; (h) Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); (i) Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer). Einzelbieter legen sämtliche der zuvor unter 1. bis 10 genannten Vordrucke (=Vordrucke Eignung.1 bis Eignung.10) vor. Dies gilt auch für sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft, wobei der Nachweis unter 2. (=Vordruck Eignung.2) für die Bietergemeinschaft insgesamt geführt werden kann.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
2. Eigenerklärung (gem. Vordruck Eignung.2) über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Hierzu sind zwei vergleichbare Referenznachweise (gem. Vordruck Eignung.2) mit folgenden Angaben vorzulegen: (a) Ansprechpartner; (b) Art der ausgeführten Leistung; (c) Auftragssumme; (d) Ausführungszeitraum; (e) stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschließlich Angabe der ausgeführten Mengen; (f) Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; (g) stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; (h) Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); (i) Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer). Einzelbieter legen sämtliche der zuvor unter 1. bis 10 genannten Vordrucke (=Vordrucke Eignung.1 bis Eignung.10) vor. Dies gilt auch für sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft, wobei der Nachweis unter 2. (=Vordruck Eignung.2) für die Bietergemeinschaft insgesamt geführt werden kann.
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
3. Eigenerklärung (gem. Vordruck Eignung.3) über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. Einzelbieter legen sämtliche der zuvor unter 1. bis 10 genannten Vordrucke (=Vordrucke Eignung.1 bis Eignung.10) vor. Dies gilt auch für sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft, wobei der Nachweis unter 2. (=Vordruck Eignung.2) für die Bietergemeinschaft insgesamt geführt werden kann.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
3. Eigenerklärung (gem. Vordruck Eignung.3) über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. Einzelbieter legen sämtliche der zuvor unter 1. bis 10 genannten Vordrucke (=Vordrucke Eignung.1 bis Eignung.10) vor. Dies gilt auch für sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft, wobei der Nachweis unter 2. (=Vordruck Eignung.2) für die Bietergemeinschaft insgesamt geführt werden kann.
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
4. Eigenerklärung (gem. Vordruck Eignung.4) über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes durch Angabe der entsprechenden Registerstelle (Registergericht bzw. Handwerkskammer) und der Registernummer bzw. Nummer der Handwerksrolle; zur Nachweisführung genügt zunächst die Angabe der entsprechenden Registerstelle (Registergericht bzw. Handwerkskammer) und der Registernummer bzw. Nummer der Handwerksrolle. Einzelbieter legen sämtliche der zuvor unter 1. bis 10 genannten Vordrucke (=Vordrucke Eignung.1 bis Eignung.10) vor. Dies gilt auch für sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft, wobei der Nachweis unter 2. (=Vordruck Eignung.2) für die Bietergemeinschaft insgesamt geführt werden kann.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
4. Eigenerklärung (gem. Vordruck Eignung.4) über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes durch Angabe der entsprechenden Registerstelle (Registergericht bzw. Handwerkskammer) und der Registernummer bzw. Nummer der Handwerksrolle; zur Nachweisführung genügt zunächst die Angabe der entsprechenden Registerstelle (Registergericht bzw. Handwerkskammer) und der Registernummer bzw. Nummer der Handwerksrolle. Einzelbieter legen sämtliche der zuvor unter 1. bis 10 genannten Vordrucke (=Vordrucke Eignung.1 bis Eignung.10) vor. Dies gilt auch für sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft, wobei der Nachweis unter 2. (=Vordruck Eignung.2) für die Bietergemeinschaft insgesamt geführt werden kann.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
5. Eigenerklärung (gem. Vordruck Eignung.5) darüber, ob (a) ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und (b), ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet. Einzelbieter legen sämtliche der zuvor unter 1. bis 10 genannten Vordrucke (=Vordrucke Eignung.1 bis Eignung.10) vor. Dies gilt auch für sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft, wobei der Nachweis unter 2. (=Vordruck Eignung.2) für die Bietergemeinschaft insgesamt geführt werden kann.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
5. Eigenerklärung (gem. Vordruck Eignung.5) darüber, ob (a) ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und (b), ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet. Einzelbieter legen sämtliche der zuvor unter 1. bis 10 genannten Vordrucke (=Vordrucke Eignung.1 bis Eignung.10) vor. Dies gilt auch für sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft, wobei der Nachweis unter 2. (=Vordruck Eignung.2) für die Bietergemeinschaft insgesamt geführt werden kann.
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
6. Eigenerklärung (gem. Vordruck Eignung.6), dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt. Einzelbieter legen sämtliche der zuvor unter 1. bis 10 genannten Vordrucke (=Vordrucke Eignung.1 bis Eignung.10) vor. Dies gilt auch für sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft, wobei der Nachweis unter 2. (=Vordruck Eignung.2) für die Bietergemeinschaft insgesamt geführt werden kann.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
6. Eigenerklärung (gem. Vordruck Eignung.6), dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt. Einzelbieter legen sämtliche der zuvor unter 1. bis 10 genannten Vordrucke (=Vordrucke Eignung.1 bis Eignung.10) vor. Dies gilt auch für sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft, wobei der Nachweis unter 2. (=Vordruck Eignung.2) für die Bietergemeinschaft insgesamt geführt werden kann.
7. Eigenerklärung (gem. Vordruck Eignung.7) dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde. Einzelbieter legen sämtliche der zuvor unter 1. bis 10 genannten Vordrucke (=Vordrucke Eignung.1 bis Eignung.10) vor. Dies gilt auch für sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft, wobei der Nachweis unter 2. (=Vordruck Eignung.2) für die Bietergemeinschaft insgesamt geführt werden kann.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
7. Eigenerklärung (gem. Vordruck Eignung.7) dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde. Einzelbieter legen sämtliche der zuvor unter 1. bis 10 genannten Vordrucke (=Vordrucke Eignung.1 bis Eignung.10) vor. Dies gilt auch für sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft, wobei der Nachweis unter 2. (=Vordruck Eignung.2) für die Bietergemeinschaft insgesamt geführt werden kann.
8. Eigenerklärung (gem. Vordruck Eignung.8) zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren ausländischen Einrichtung. Einzelbieter legen sämtliche der zuvor unter 1. bis 10 genannten Vordrucke (=Vordrucke Eignung.1 bis Eignung.10) vor. Dies gilt auch für sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft, wobei der Nachweis unter 2. (=Vordruck Eignung.2) für die Bietergemeinschaft insgesamt geführt werden kann.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
8. Eigenerklärung (gem. Vordruck Eignung.8) zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren ausländischen Einrichtung. Einzelbieter legen sämtliche der zuvor unter 1. bis 10 genannten Vordrucke (=Vordrucke Eignung.1 bis Eignung.10) vor. Dies gilt auch für sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft, wobei der Nachweis unter 2. (=Vordruck Eignung.2) für die Bietergemeinschaft insgesamt geführt werden kann.
9. Eigenerklärung (gem. Vordruck Eignung.9) über das Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs im Sinne des Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 25 der Verordnung (EU) 2025/395 des Rates vom 24. Februar 2025. Einzelbieter legen sämtliche der zuvor unter 1. bis 10 genannten Vordrucke (=Vordrucke Eignung.1 bis Eignung.10) vor. Dies gilt auch für sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft, wobei der Nachweis unter 2. (=Vordruck Eignung.2) für die Bietergemeinschaft insgesamt geführt werden kann.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
9. Eigenerklärung (gem. Vordruck Eignung.9) über das Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs im Sinne des Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 25 der Verordnung (EU) 2025/395 des Rates vom 24. Februar 2025. Einzelbieter legen sämtliche der zuvor unter 1. bis 10 genannten Vordrucke (=Vordrucke Eignung.1 bis Eignung.10) vor. Dies gilt auch für sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft, wobei der Nachweis unter 2. (=Vordruck Eignung.2) für die Bietergemeinschaft insgesamt geführt werden kann.
10. Eigenerklärung (gem. Vordruck Eignung.10) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG oder § 22 LkSG. Einzelbieter legen sämtliche der zuvor unter 1. bis 10 genannten Vordrucke (=Vordrucke Eignung.1 bis Eignung.10) vor. Dies gilt auch für sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft, wobei der Nachweis unter 2. (=Vordruck Eignung.2) für die Bietergemeinschaft insgesamt geführt werden kann.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
10. Eigenerklärung (gem. Vordruck Eignung.10) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG oder § 22 LkSG. Einzelbieter legen sämtliche der zuvor unter 1. bis 10 genannten Vordrucke (=Vordrucke Eignung.1 bis Eignung.10) vor. Dies gilt auch für sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft, wobei der Nachweis unter 2. (=Vordruck Eignung.2) für die Bietergemeinschaft insgesamt geführt werden kann.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform gemäß Formblatt 234 abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte/mit Siegel versehene Erklärung abzugeben.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform gemäß Formblatt 234 abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte/mit Siegel versehene Erklärung abzugeben.
Geforderte Kautionen und Garantien:
A. Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. B. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme). C. Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweils einschlägige Formblatt des Auftraggebers zu verwenden, und zwar in folgender Weise: - für die Vertragserfüllung das Formblatt "Vertragserfüllungsbürgschaft" - für die Mängelansprüche das Formblatt "Mängelansprüchebürgschaft" - für vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen gem. § 16 Abs. 1 Nummer 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt "Abschlagszahlungs-/ Vorauszahlungsbürgschaft
A. Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. B. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme). C. Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweils einschlägige Formblatt des Auftraggebers zu verwenden, und zwar in folgender Weise: - für die Vertragserfüllung das Formblatt "Vertragserfüllungsbürgschaft" - für die Mängelansprüche das Formblatt "Mängelansprüchebürgschaft" - für vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen gem. § 16 Abs. 1 Nummer 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt "Abschlagszahlungs-/ Vorauszahlungsbürgschaft
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
A. Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Absatz 3 Nummer 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Absatz 5 Nummer 3 VOB/B verlängert auf 40 Tage. B. Der Auftraggeber darf Zahlungen an den Auftragnehmer jederzeit auch ohne deren Fälligkeit, insbesondere auch bereits vor Erbringung von geschuldeten Leistungen, leisten. Der Auftragnehmer ist hierfür auf Verlangen des Auftraggebers verpflichtet, eine ordnungsgemäße Rechnung zu stellen. Auf Verlangen des Auftraggebers ist der Auftragnehmer ferner verpflichtet, dem Auftraggeber unverzüglich Sicherheit für derartige Zahlungen in Form einer selbstschuldnerischen, unwiderruflichen, unbefristeten Bürgschaft unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts stellen. Hierfür ist das Formblatt "Abschlagszahlungs- / Vorauszahlungsbürgschaft" zu verwenden.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
A. Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Absatz 3 Nummer 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Absatz 5 Nummer 3 VOB/B verlängert auf 40 Tage. B. Der Auftraggeber darf Zahlungen an den Auftragnehmer jederzeit auch ohne deren Fälligkeit, insbesondere auch bereits vor Erbringung von geschuldeten Leistungen, leisten. Der Auftragnehmer ist hierfür auf Verlangen des Auftraggebers verpflichtet, eine ordnungsgemäße Rechnung zu stellen. Auf Verlangen des Auftraggebers ist der Auftragnehmer ferner verpflichtet, dem Auftraggeber unverzüglich Sicherheit für derartige Zahlungen in Form einer selbstschuldnerischen, unwiderruflichen, unbefristeten Bürgschaft unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts stellen. Hierfür ist das Formblatt "Abschlagszahlungs- / Vorauszahlungsbürgschaft" zu verwenden.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
A. Es gelten die Ausführungsfristen gemäß den Besonderen Vertragsbedingungen (Formblatt 214) in folgender Weise: - Mit der Ausführung ist zu beginnen innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum 14.06.2026 zugehen; Ihr Auskunftsrecht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt. - Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) innerhalb von 221 Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbeginn. B. Wegen der konkreten Bedingungen einer etwaig verwirkten Vertragsstrafe wird auf Ziffer 2. der besonderen Vertragsbedingungen (214) verwiesen. C. Wegen weiterer Einzelheiten wird ausdrücklich auf die zusätzlichen Vertragsbedingungen Bezug genommen.
A. Es gelten die Ausführungsfristen gemäß den Besonderen Vertragsbedingungen (Formblatt 214) in folgender Weise: - Mit der Ausführung ist zu beginnen innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum 14.06.2026 zugehen; Ihr Auskunftsrecht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt. - Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) innerhalb von 221 Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbeginn. B. Wegen der konkreten Bedingungen einer etwaig verwirkten Vertragsstrafe wird auf Ziffer 2. der besonderen Vertragsbedingungen (214) verwiesen. C. Wegen weiterer Einzelheiten wird ausdrücklich auf die zusätzlichen Vertragsbedingungen Bezug genommen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Eigenerklärung (gem. Vordruck Eignung.6), dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt; keine Ausschlussgründe im Sinne des § 6e EU VOB/A vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 6f EU VOB/A durchgeführt worden sind.
Eigenerklärung (gem. Vordruck Eignung.6), dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt; keine Ausschlussgründe im Sinne des § 6e EU VOB/A vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 6f EU VOB/A durchgeführt worden sind.
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YXSM9SA#
A. Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). B. Bei Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234) abzugeben, wonach die Mitglieder erklären, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zur Entgegennahme der Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt ist und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. C. Die Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt über das Vergabeportal DTVP. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
A. Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). B. Bei Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234) abzugeben, wonach die Mitglieder erklären, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zur Entgegennahme der Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt ist und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. C. Die Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt über das Vergabeportal DTVP. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-30+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 064-223799 (2026-03-30)
Auftragsbekanntmachung (2026-04-16) Verfahren Administrative Informationen
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-16+02:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: PROCEDURE Neuer Wert
Text:
Bezugspunkt: 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe: Statt "Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 90 Tage" heißt es nunmehr "Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage".
Andere zusätzliche Informationen
Die Dauer der Bindefrist wurde entsprechend der Angaben in den Vergabeunterlagen angepasst.
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: d7e76a3d-8fda-4b40-b5a0-b604666a9bfb-01
Quelle: OJS 2026/S 075-265012 (2026-04-16)