Die Gemeinde Wyhl am Kaiserstuhl beabsichtigt, die zukünftige Bereitstellung der von den Liegenschaften benötigten Wärme im Rahmen eines langfristigen Wärmelieferungsvertrages weiterer damit im Zusammenhang stehender Vertragsverhältnisse (Gestattungsvertrag über fiskalische Grundstücke) zu vergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-07-21.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wärmeversorgung Wyhl
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Produkte/Dienstleistungen: Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen📦
Kurze Beschreibung:
“Die Gemeinde Wyhl am Kaiserstuhl beabsichtigt, die zukünftige Bereitstellung der von den Liegenschaften benötigten Wärme im Rahmen eines langfristigen...”
Kurze Beschreibung
Die Gemeinde Wyhl am Kaiserstuhl beabsichtigt, die zukünftige Bereitstellung der von den Liegenschaften benötigten Wärme im Rahmen eines langfristigen Wärmelieferungsvertrages weiterer damit im Zusammenhang stehender Vertragsverhältnisse (Gestattungsvertrag über fiskalische Grundstücke) zu vergeben.
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Ort der Leistung: Emmendingen🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Gemeinde Wyhl am Kaiserstuhl beabsichtigt, die zukünftige Bereitstellung der von den Liegenschaften benötigten Wärme im Rahmen eines langfristigen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Gemeinde Wyhl am Kaiserstuhl beabsichtigt, die zukünftige Bereitstellung der von den Liegenschaften benötigten Wärme im Rahmen eines langfristigen Wärmelieferungsvertrages weiterer damit im Zusammenhang stehender Vertragsverhältnisse (Gestattungsvertrag über fiskalische Grundstücke) zu vergeben.
Der Gesamtwärmebedarf der Liegenschaften beträgt ca. 500.000 kWh/a inklusive Warmwasserbereitung.
Die Wärmeversorgung wird derzeit in Eigenversorgung vorgenommen.
Die Umsetzung der geplanten Maßnahmen erfolgt im Rahmen der zwischen der Gemeinde Wyhl am Kaiserstuhl und dem Wärmelieferanten abzuschließenden folgenden Vertragsverhältnissen: einen Wärmelieferungsvertrag und einem Gestattungsvertrag über fiskalische Grundstücke.
In Weiteren wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 120
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag beginnt mit der letzten Unterzeichnung (Vertragsbeginn) und endet mit Ablauf des 10. Jahres. Er verlängert sich jeweils um 5 Jahre, wenn er...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Vertrag beginnt mit der letzten Unterzeichnung (Vertragsbeginn) und endet mit Ablauf des 10. Jahres. Er verlängert sich jeweils um 5 Jahre, wenn er nicht mit einer Frist von 12 Monaten zum jeweiligen Ablaufdatum schriftlich gekündigt wird, längstens bis zum Ablauf des 30. Jahres.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Bieter hat eine Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Formularsammlung Teilnahmeantrag zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Bieter hat eine Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Formularsammlung Teilnahmeantrag zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und Erklärung zu Ausschlussgründen nach § 124 GWB zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB mit seinem Teilnahmeantrag vorzulegen (Formulare 2 und 3). Der Auftraggeber berücksichtigt im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung die Ausschlussgründe der §§ 123, 124 GWB im Rahmen des ihm zustehenden Ausschlussermessens. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes einzelne Mitglied die Erklärungen abzugeben. In einem gesonderten Formular Nr. 7 ist eine Eigenerklärung zum Verbot der Beteiligung russischer Unternehmen vorzunehmen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Als Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers hat der Bewerber beizubringen:
- Handelsregisterauszug oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Als Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers hat der Bewerber beizubringen:
- Handelsregisterauszug oder vergleichbare Unterlagen (nicht älter als 6 Monate seit Veröffentlichung der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt) (Formular Nr. 10)
- Unbedenklichkeitserklärung(en) der tariflichen Sozialkasse/Krankenkasse(n) (Formular Nr. 13) (gültig bzw. nicht älter als 6 Monate seit Veröffentlichung der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt)
- Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamts (Formular Nr. 11) (gültig bzw. nicht älter als 6 Monate seit Veröffentlichung der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt)
- Freistellungserklärung nach § 48b EStG (Formular Nr. 12) Freistellungserklärung nach § 48b EStG
- Nachweis einer bestehenden Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme pro Schadensereignis von mindestens 1 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden zuzüglich Folgeschäden sowie 0,1 Mio. Euro für Vermögensschäden (Formular Nr. 9)
- Erklärung über den Gesamtumsatz und über den Umsatz im Tätigkeitsbereich der Durchführung von Wärmelieferungen kommunaler Liegenschaften über mindestens der letzten drei Geschäftsjahre (Formular Nr. 8)
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Bewertung der Eignung erfolgt hier nach der Einschätzung der vorgelegten Unterlagen zu den Erfahrungen der Bewerber.
1. Referenzen gemäß § 46 Abs. 3 Nr....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Bewertung der Eignung erfolgt hier nach der Einschätzung der vorgelegten Unterlagen zu den Erfahrungen der Bewerber.
1. Referenzen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV
Die Bewerber haben geeignete Referenzen über früher ausgeführte Leistungen im angefragten Bereich in Form einer Referenzliste der in den letzten drei Jahren erbrachten Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Tätigkeitszeitraums sowie des öffentlichen Auftraggebers vorzulegen, der dem jeweiligen Auftragsgegenstand entspricht oder mit diesen vergleichbar ist (Formular Nr. 14).
2. Angaben nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV
Die Bewerber haben anzugeben, welche Mitarbeiter - (keine namentliche Benennung; Qualifikationen wie Berufs- bzw. Studienabschlüsse, Präqualifikationen, Berufs- und Projekterfahrungen, verantwortliche Tätigkeiten bei konkreten, vergleichbaren Projekten und Tätigkeiten) - oder Dienstleister ihnen mit welchen Qualifikationen bei der Dienstleistung in Wyhl am Kaiserstuhl zur Verfügung stehen, um die gestellten Aufgaben in Bezug auf Planung und Umsetzung von Erneuerungsleistungen, Betriebs- und Instandhaltungstätigkeiten ausführen zu können (Formular Nr. 17).
3. Angaben nach § 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV
Die Bewerber haben eine Erklärung abzugeben, aus der ersichtlich ist, über welche technische Ausstattung sie im Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügen. (Formular Nr. 16).
4. Ausführliche Referenz vergleichbarer Aufgabenstellungen (mindestens eine aktuelle und konkrete Referenz mit Bezug zur Aufgabenstellung in Wyhl am Kaiserstuhl)
Es ist mindestens eine aktuelle, ausführliche und gleichwertige Referenz in Form einer aussagekräftigen Darstellung (Eigenerklärung, Zusammenfassung auf höchstens drei DIN A4-Seiten, Benennung der Referenzgeber und seiner/ihrer Kommunikationsdaten) vorzulegen. Dabei muss erkennbar sein, welche konkreten Leistungen der Bewerber oder der Eignungsgeber erbracht hat. Gleichwertig sind die Referenzen, sofern eine Wärmelieferung mittels erneuerbarer Energieträger (Eigenerzeugung) nachgewiesen wird. Die Bewerber haben als Betreiber oder als Betriebsführer die Wärmelieferung nachzuweisen. Soweit Bewerber keine derartigen Referenzen im Bereich der Wärmelieferung nachweisen können, haben sie darzulegen und nachzuweisen, inwieweit die dann eingereichte Referenz gleichwertig ist. Ansonsten gelten sie als nicht geeignet. (Formular Nr. 15)
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-09-05
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Die Unternehmen haben die Teilnahmeunterlagen unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, etwaige Unklarheiten oder Fehler zu überprüfen. Enthalten die...”
Die Unternehmen haben die Teilnahmeunterlagen unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, etwaige Unklarheiten oder Fehler zu überprüfen. Enthalten die Teilnahmeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens unvollständige, unklare oder fehlerhafte Regelungen oder werfen diese Fragen auf, welche die Erstellung des Teilnahmeantrags beeinflussen können, so hat das Unternehmen die Vergabestelle unverzüglich, jedoch spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist im Projektraum im Bereich Kommunikation darauf hinzuweisen bzw. um entsprechende Auskunft zu bitten. Die Vergabestelle wird die erforderlichen Auskünfte spätestens 6 Tage vor dem Ablauf der Teilnahmefrist erteilen. Für Rügen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YME67XL
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden(§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.