Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wartung Lüftungsanlagen 2023-2027
120-2023-0003
Produkte/Dienstleistungen: Reparatur- und Wartungsdienste📦
Kurze Beschreibung: Wartung Lüftungsanlagen 2023-2027
Informationen über Lose
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Ausgeschriebene Leistung
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reparatur- und Wartungsdienste📦
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Wartung an Lüftungsanlagen
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-12-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
3️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Angaben sind im Formular "Eigenerklärung für Eignung" zu machen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Angaben sind im Formular "Eigenerklärung für Eignung" zu machen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Vorlage von mind. 3 Referenzen für vergleichbare Leistungen mit Lieferung und
Abnahme der Leistungen ab 2019
Erforderliche Angaben zu den Referenzen:...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Vorlage von mind. 3 Referenzen für vergleichbare Leistungen mit Lieferung und
Abnahme der Leistungen ab 2019
Erforderliche Angaben zu den Referenzen: Auftraggeber;
Zeitraum der Leistungserbringung; Auftragswert in Euro
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: gesamtschuldnerisch haftend
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-10-30
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-12-01 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-10-30
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
2) Gemäߧ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Gemäߧ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die
Voraussetzungen des§ 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5) Der Auftraggeber weist zugleich auf die Vorschriften der§§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
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Quelle: OJS 2023/S 191-598940 (2023-09-29)