Wartung und Instandsetzung der Brandmeldeanlagen in Gebäuden der Stadt Solingen für die Zeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2026 mit der optionalen Verlängerung um weitere 3 Jahre bis zum 31.12.2029
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-17.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Wartung und Instandsetzung der Brandmeldeanlagen in Gebäuden der Stadt Solingen
V23/KC-E/235”
Produkte/Dienstleistungen: Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden📦
Kurze Beschreibung:
“Wartung und Instandsetzung der Brandmeldeanlagen in Gebäuden der Stadt Solingen für die Zeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2026 mit der optionalen...”
Kurze Beschreibung
Wartung und Instandsetzung der Brandmeldeanlagen in Gebäuden der Stadt Solingen für die Zeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2026 mit der optionalen Verlängerung um weitere 3 Jahre bis zum 31.12.2029
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 1 - Esser Anlagen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Brandmeldeanlagen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reparatur und Wartung von Anlagen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden📦
Ort der Leistung: Solingen, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Esser Anlagen
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Auftragnehmer und Personal
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Kostenkriterium (Name): Monetäres Kriterium
Kostenkriterium (Gewichtung): 75
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: mit der Option zu Verlängerung um weitere 3 Jahre bis zum 31.12.2029
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 2 - Esser Anlagen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Los 2 -
Beschreibung der Verlängerungen: mit der Option zu Verlängerung um weitere 3 Jahre bis zum 31.12.2029.
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 3 - Notifier Anlagen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Los 3 -
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre,
nachzuweisen durch beigefügten Referenzfragebogen.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mindestens 3 vergleichbare Referenzen, nicht älter als 2 Jahre - nachzuweisen durch beigefügten Referenzfragebogen.
Der Auftragnehmer hat mit Angebotsabgabe...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mindestens 3 vergleichbare Referenzen, nicht älter als 2 Jahre - nachzuweisen durch beigefügten Referenzfragebogen.
Der Auftragnehmer hat mit Angebotsabgabe eine gültige Zertifizierung als Fachfirma zur Instandhaltung (Abschnitt 11) für Brandmeldeanlagen (BMA) gemäß DIN 14 675 für die entsprechenden BMA-Hersteller und Typen für mindestens drei Servicetechniker (verantwortliche Fachkraft) vorzulegen.
Eigenerklärung nach § 123 GWB, Eigenerklärung nach § 124 GWB, Erklärung gemäß § 19 MiloG, Eigenerklärung Insolvenz, Erklärung gem. § 22 LkSG - jeweils nachzuweisen gemäß Kriterienkatalog in den Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Gemäß VOL/B.
Rechtsform für Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem verantwortlichen Verteter.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-11-16
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2024-01-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-11-16
10:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473055📞
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 2211472889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Fristen für den Nachprüfungsantrag:
§ 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Fristen für den Nachprüfungsantrag:
§ 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
sowie
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2023/S 203-633752 (2023-10-17)
Ergänzende Angaben (2023-10-19)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2023/S 203-633752
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Text: Tag: 16.11.2023
Ortszeit: 10:00
Neuer Wert
Text: Tag: 20.11.2023
Ortszeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Text: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15.01.2024
Neuer Wert
Text: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 19.01.2024
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Text: Tag: 16.11.2023
Ortszeit: 10:00
Neuer Wert
Text: Tag: 20.11.2023
Ortszeit: 10:00
Quelle: OJS 2023/S 205-644987 (2023-10-19)