Wartung und Prüfung von kraft- und handbetätigten Anlagen in 51427 Bergisch Gladbach, Brüderstraße 53, BASt und APW Bensberg, VOEK 167-23

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Dienstleistungen für die Wartung, der sicherheitstechnischen und DGUV-Prüfung von kraft- und handbetätigten Anlagen mit und ohne Feststellanlagen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-08-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-21.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-06-21 Auftragsbekanntmachung
2023-09-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-06-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden
Referenznummer: VOEK 167-23
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Dienstleistungen für die Wartung, der sicherheitstechnischen und DGUV-Prüfung von kraft- und handbetätigten Anlagen mit und ohne Feststellanlagen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rheinisch-Bergischer Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Postanschrift: Fasanenstr. 87
Postleitzahl: 10623
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.Bundesimmobilien.de 🌏
E-Mail: verdingung@bundesimmobilien.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=524121 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=524121 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-06-21 📅
Einreichungsfrist: 2023-08-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-06-26 📅
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 120-381155
ABl. S-Ausgabe: 120
Zusätzliche Informationen
Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst folgende Hauptleistungen:
-Wartung, Inspektion und Dokumentation
-Sicherheitstechnische Prüfung
-Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4
(Für den AN entfällt die Wartung und Prüfung der FSA . Die Melder für diese wurden demontiert und die FSA außer Betrieb genommen.)
Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen:
-Erstellung von Betriebs-/ Prüfbücher
-Monteureinsätze für Instandhaltungsmaßnahmen
Der Auftrag umfasst folgenden Leistungsumfang:
Handbetätigte Anlagen:
-315 Schiebe- und Drehflügeltoren ohne FSA
-161 Drehflügeltüren mit FSA
Insgesamt 476 handbetätigte Anlagen.
Kraftbetätigte Anlagen:
-2 Schranken
Insgesamt 2 kraftbetätigte Anlagen.
Dem AN werden die in dem Leistungsverzeichnis und der/den Arbeitskarte/n beschriebenen Leistungen übertragen. Die Wartung und Instandsetzung erfolgt termin- und fachgerecht sowie mindestens, entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik.
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Die Wartung ist innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit durchzuführen (Montag - Donnerstag: 8 - 16 Uhr; Freitag: 8 - 13 Uhr)
Der AN ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung und Prüfung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin in der Arbeitskarte / Leistungsverzeichnis erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung und Prüfung nicht erhöhen.
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Die Instandsetzung erfolgt mindestens, entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik.
Der AN führt bis zu einer Wertgrenze von 3.000 € (netto) alle notwendigen Instandsetzungen durch.
Instandsetzungsmaßnahmen umfassen alle Kosten, so z. B. für die Lieferung entsprechender Klein- / Ersatzteile, deren Austausch und Entsorgung, pro Anlage und Wartung:
-Alle Instandsetzungsmaßnahmen bis zum Nettowert von insgesamt 30 € sind mit den angebotenen Einheitspreisen für Wartung abgegolten.
-Alle Instandsetzungsmaßnahmen mit einem Nettowert von
30 - 100 € hat der AN ebenfalls mit der Prüfung und Wartung, ohne Rücksprache mit der AG durchzuführen, diese zusätzliche Leistungen werden dann gesondert, zum Nachweis vergütet.
100 - 300 € hat der AN, erst nach Zustimmung der AG, mit der Prüfung und Wartung durchzuführen, diese zusätzliche Leistungen werden dann gesondert, zum Nachweis vergütet.
Für alle Instandsetzungsmaßnahmen mit einem Nettowert über 300 € hat der AN der AG innerhalb von 2 Wochen ein Angebot vorzulegen und in angemessener Frist (max. 6 Wochen nach Anforderung der AG) auszuführen. Hierfür ist ein gesonderter Vertrag auf Basis der o. g. Ausschreibung zu schließen. Dafür hat der AN der AG vorab ein Angebot in Textform zu unterbreiten. Dafür gelten z. B. die im Leistungsverzeichnis vereinbarten Stundenverrechnungssätze und Fahrtkostenpauschalen. Für auszutauschende Ersatzteile hat der AN in seinen Angeboten (auf Anforderung der AG) u. a. auch die Teilebezeichnung, den Hersteller und die Artikelnummer des Herstellers anzugeben. Für die Ausführung von Bauleistungen (Instandsetzungsmaßnahmen) gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) sowie die entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik. Auf Übertragung dieser Leistungen hat der AN kein Rechtsanspruch.
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Für alle darüber hinaus gehenden Instandsetzungsarbeiten für die die Priorität (gemäß Prioritäten der Bestandsliste) 1 und 2 festgelegt wurde, hat der AN innerhalb von 12 Werktagen der AG ein Angebot (in Textform) vorzulegen.
Der AN ist auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung zu beseitigen. Er hat die Arbeiten unverzüglich innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit auszuführen (Montag - Donnerstag: 8 - 16 Uhr; Freitag: 8 - 13 Uhr). Reaktionszeit; innerhalb von max. 24 Stunden (Die Reaktionszeit bezeichnet die Zeitspanne, in der nach Meldung eines Notfalles, einer Störung, einer Nutzeranforderung oder dergleichen beim Personal des AN, mit der Störungs- bzw. Schadensbehebung am Ort des Notfalls, der Störungsbeseitigung am Ort der Störung bzw. mit der Umsetzung der Nutzeranforderung begonnen wird.)
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Der AN hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der technischen Anlagen erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist während der Leistungserbringung aufrecht zu erhalten, soweit dies möglich ist. Alle relevanten Gesetze, Vorschriften, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik sind zu beachten. Der AN hat die Leistung mit seinem Betrieb zu erbringen. Er darf Teile der Leistung nach vorheriger Zustimmung der AG an Nachunternehmer übertragen.
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Der AN ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Geräte, Werkzeuge und Hilfsmittel (z. B. Mess- und Prüfmittel), Materialien und Hilfsstoffe (z. B. Reinigungs-, Dicht-, Schmier- und Korrosionsschutzmittel) sowie auch geeignete Zugangstechnik (z. B. Leitern) und Schutzausrüstungen etc. sowie allen sonstigen nicht explizit genannten Hilfsmittel und -stoffe, Hubarbeitsbühnen) usw. zu stellen bzw. zu liefern. Die Kosten sind, wenn nicht anders angegeben mit den Einheitspreisen abgegolten.
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Der AN hat die ausgeführten Leistungen in dem Leistungsverzeichnis und der/den Arbeitskarte/n und den in diesem Zusammenhang festgestellten allgemeinen Anlagenzustand einschließlich etwaiger, in absehbarer Zeit notwendig werdender Instandsetzungsleistungen sowie die gegebenenfalls ausgewechselten Teile in einem Leistungsnachweis zu dokumentieren.
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Die Anlagen in dieser Ausschreibung wurden bisher nicht oder seit längerem nicht gewartet und / oder geprüft. Daher muss mit einem höherem Aufwand, für die vom AN zu erbringenden Leistungen, gerechnet werden.
Der AN hat die Termine für die Ausführung der Leistungen gemäß Leistungsverzeichnis für das laufende Geschäftsjahr im Vorfeld zu planen. Zu diesem Zweck erstellt der AN innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Zuschlagsschreibens bzw. bis zur 4. Kalenderwoche des laufenden Geschäftsjahres einen Wartungsplan. Die Wartungstermine sind unter Berücksichtigung der innerbetrieblichen Abläufe des Nutzers, mit dem Beauftragten der AG (wird nach Zuschlag bekannt gegeben) abzustimmen.
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Der AN hat den geplanten Termin für die Durchführung der Leistung mit dem Beauftragten der AG (wird nach Zuschlag bekannt gegeben) mindestens 12 Werktage vorher nochmalig abzustimmen, und sich den Termin für die tatsächliche Ausführung in Textform bestätigen zu lassen. Der Objekt-Verantwortliche oder ein Vertreter des Nutzers sind nicht verpflichtet, dem AN, ohne bestätigten Termin, Zugang zum Objekt oder der WE zu gewähren. Die dem AN hierdurch evtl. entstehenden Kosten gehen zu Lasten des AN.
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Weitere Angaben sind dem Vertrag, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich automatisch 2- Mal um jeweils 2 weitere Jahre sofern die AG der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit widerspricht. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt 9 Monate, vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2029 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Der Ausführungsort ist die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) und Autobahnpolizeiwache Bensberg (APW Bensberg) in 51427 Bergisch Gladbach, Brüderstraße 53.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=524121&criteriaId=30838
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=524121&criteriaId=30837
Technische und berufliche Fähigkeiten: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=524121&criteriaId=30836
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Zutrittsvoraussetzungen
Ohne vollständige Erfüllung aller, inkl. der nachfolgenden Voraussetzungen kann der Zutritt zur Liegenschaft durch die AG oder dem Nutzer bzw. Beauftragten der AG verwehrt werden, ohne dass ein Anspruch auf Vergütung besteht. Von dieser Regelung kann in bestimmten Ausnahmefällen, z. B. Havariefall, dringende Reparaturarbeiten etc. abgewichen werden. Jedoch nur nach vorheriger Absprache und Zustimmung, mit den im Wartungsvertrag genannten Personen oder Dienststellen. Alle hierfür zusätzlich entstehenden Kosten sind in die jeweiligen Einheitspreise einzurechnen und damit abgegolten. Zutrittsvoraussetzung für alle Gebäudeteile der Liegenschaft:
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-Vorlage eines gültigen Personalausweises / Reispasses beim Nutzer bzw. Beauftragten der AG und mitführen für die Dauer des Aufenthaltes
Zutrittsvoraussetzungen Gebäudeteil der Autobahnpolizeiwache (APW):
-Nach vorheriger Anmeldung mit dem Formular Personenüberprüfung (Anlage C-09.2 (Stand 01-2019))
-Vorherigen Genehmigung (via E-Mail) durch die Polizei Köln
Ggf. werden die Fachkräfte des ANs durch Mitarbeiter der Polizei Köln begleitet. Die Entscheidung obliegt dem Nutzer.
Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, hat der AN seine Mitarbeiter spätestens 10 Werktage vor Auftragsausführung anzumelden. Die Anmeldung erfolgt mit dem mit dem Formular "Formular Personenüberprüfung (Anlage C-09.2 (Stand 01-2019)). Änderungen zu den vorgenannten Angaben sind unverzüglich vor Leistungserbringung selbstständig durch den AN mitzuteilen. Anschließend werden die gemeldeten Personen durch die Polizei Köln überprüft. Sofern keine Gründe dagegensprechen, erfolgt eine Zugangsgenehmigung für 2 Jahre. Innerhalb dieses Zeitraumes können Tätigkeiten ohne erneute Formulareinreichung durchgeführt werden. Die Polizei Köln kann einer Person den Einsatz in der o. g. Dienstliegenschaft der Polizei, jederzeit, auch nachtäglich ohne Angabe von Gründen verweigern. Erst wenn die Genehmigung der Polizei Köln, dem AN vorliegt, kann der AN seine Tätigkeiten aufnehmen. Änderungen zu den im Formular vorgenommenen Eintragungen sind jeweils rechtzeitig, mind. 10 Werktage, vor einer jeden Leistungserbringung selbstständig durch den AN mitzuteilen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von beauftragten Firmen werden von der bzw. dem Wachdienstführer (WDF) erfasst und erhalten für die Zeit ihres Aufenthaltes im jeweiligen Dienstgebäude oder Gelände einen Hausausweis des Polizeipräsidiums Köln, der für die Zeit der Tätigkeit sichtbar an der Kleidung zu tragen ist. Der Hausausweis muss jeweils beim Verlassen des Dienstgebäudes dem WDF zurückgegeben werden, auch wenn dieser für mehrtägige Tätigkeiten mit einer längeren Gültigkeit versehen ist. Die Aus- bzw. Rückgabe der Hausausweise wird dokumentiert. Personenbezogene Daten werden gelöscht bzw. vernichtet, sobald ihre Kenntnis zur Aufgabenerfüllung nicht mehr notwendig ist. Die Vorlage der Unterlagen zur Durchführung der Personenüberprüfung hat der AN auszufüllen und per E- Mail zu erfolgen und ist zuschicken an das Funktionspostfach der Polizei Köln. Die konkreten Kontaktdaten werden nach Zuschlagserteilung mitgeteilt.
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Haus- bzw. Sicherheitsregeln:
Der AN hat sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter die Haus- bzw. Sicherheitsregeln der jeweiligen Wirtschaftseinheit (WE)/Liegenschaft einhalten. Das Wach- und Kontrollpersonal des Nutzers ist berechtigt, den AN beim Betreten, Verlassen oder während des Aufenthaltes im Bereich der Liegenschaft zu kontrollieren. Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Sicherheitsvorschriften des Nutzers kann der Zutritt für Personal des AN eingeschränkt, vorübergehend oder auf Dauer verwehrt werden.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-09-25 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-08-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 00:00
Ort des Eröffnungstermins: s. Ziff.I.1) der Bekanntmachung
Zusätzliche Informationen: Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Verdingungsstelle
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=524121 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Mit dem Angebot sind einzureichen:
1. Angebotsschreiben (Anlage B-01), Firma und Name des Erklärenden in lesbarer Form (Textform) möglich ist auch die fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur
2. Vordruck „Leistungsverzeichnis“ (Anlage B-02), ausgefüllt
3. Vordruck „Bieterauskunft und Eignungskriterien“ (Anlage B-03), ausgefüllt
4. Vordruck "Ergänzende Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland"(Anlage B-03.1), ausgefüllt
5. Formblatt „Grundlagen der Angebotskalkulation“ (Anlage B-04) oder die Preisgleitklausel (Anlage C-06), ausgefüllt
6. Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B-05), ausgefüllt (sofern zutreffend)
7. Bei Einzelunternehmen ist ein Nachweis der Gewerbeanmeldung oder ein Auszug aus dem jeweiligen Berufsregisters einzureichen
8. Nachweis der Betriebs-Haftpflichtversicherung
Erst auf gesonderte Aufforderung der Auftraggeberin sind einzureichen:
1. Vordruck „Erklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anlage B-06, Seite 1), und „Verpflichtungserklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anlage B-06, Seite 2)
2. Vordruck „Erklärung zur Eignungsleihe“ (Anlage B-06, Seite 3), und „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ (Anlage B-06, Seite 4)
3. Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anlage B-03) und Nachweise für alle weiteren Unternehmen bei Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmern und bei Eignungsleihe
4. Nachweis für die Befähigung „Prüfung von kraftbetätigten Türen und Tore“ gemäß Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.7
5. Nachweis als „Elektrofachkraft“ gem. DIN EN 50110-1 (VDE105-100) oder als „Befähigte Person“ gem. § 3 DGUV - Vorschrift 4 oder gleichwertige Qualifikation
Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10 % des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter die Anlage B-03.1 „Ergänzende Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland“ auszufüllen und zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe Plattform einzureichen.
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Eine Ortsbesichtigung ist freiwillig und im Zeitraum 17.07.2023 bis 20.07.2023 möglich. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 13.07.2023 vereinbart werden. Die Ansprechpartner dafür sind den Bewerbungsbedingungen (Anlage A-01) zu entnehmen. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
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Verschwiegenheit:
Der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß der den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Verschwiegenheitserklärung (Anlage C-07) zu verpflichten und von diesem vor dem erstmaligen Arbeitseinsatz eine schriftliche Verschwiegenheitserklärung zu verlangen. Der AN hat die Verschwiegenheit seiner Arbeitnehmer sicherzustellen. Soweit der AN in Ausführung der vertraglichen Leistungspflichten personenbezogene Daten erlangt, ist er verpflichtet, die Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes und der anwendbaren Datenschutzgesetze der Länder zu beachten
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Für den Datenaustausch von Leistungsverzeichnissen nach GAEB (Datenart 83 Angebotsanforderung, Datenart 84 Angebotsabgabe), gilt folgendes: Leistungsverzeichnisse [DA 83 (Angebotsanforderung)] sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Bei Angebotsabgabe ist neben der Textform des Leistungsverzeichnisses (in .pdf) nach Möglichkeit auch eine Datei nach DA 84 (Angebotsabgabe) beizufügen. Auch bei erfolgtem Datenaustausch nach GAEB bleibt die Textform immer Vertragsgrundlage. Punktfolgen in den Beschreibungen des Leistungsverzeichnisses sind unbedingt vom Bieter auszufüllen (auch geforderte Hersteller-/ Typangaben), sofern nicht von der AG vorgegeben.
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Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Der Nachweis der Eignung/des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch Präqualifikation erbracht werden.
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Im Leistungsverzeichnis müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.
Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Den der Angebotskalkulation zugrunde gelegten Tariflohn haben die Bieter im Vordruck „Grundlagen der Angebotskalkulation“ (Anlage B-04) oder optional im Formular Preisgleitklausel (Anlage C-06) einzutragen.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
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Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (Gewichtung 100% Preis).
Bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
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Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
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Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei Abgabe eines Festpreises ist vom Bieter das Formular „Grundlagen der Angebotskalkulation“ (Anlage B-04) oder optional das Formular Preisgleitklausel (Anlage C-06) auszufüllen, dass für eine erste Prüfung herangezogen wird. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.
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Fragen zu den Vergabeunterlagen sind nur über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 24.07.2023 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Die Bieter haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bieter werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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Bei technischen Fragen zur evergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 14:00 Uhr

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Postanschrift: Ellerstraße 56
Postleitzahl: 53119
Internetadresse: http://www.bundesimmobilien.de 🌏
Quelle: OJS 2023/S 120-381155 (2023-06-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-09-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 175 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-09-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 173-541357
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 120-381155
ABl. S-Ausgabe: 173
Zusätzliche Informationen
Mit dem Angebot sind einzureichen: 1. Angebotsschreiben (Anlage B-01), Firma und Name des Erklärenden in lesbarer Form (Textform) möglich ist auch die fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur 2. Vordruck „Leistungsverzeichnis“ (Anlage B-02), ausgefüllt 3. Vordruck „Bieterauskunft und Eignungskriterien“ (Anlage B-03), ausgefüllt 4. Vordruck "Ergänzende Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland"(Anlage B-03.1), ausgefüllt 5. Formblatt „Grundlagen der Angebotskalkulation“ (Anlage B-04) oder die Preisgleitklausel (Anlage C-06), ausgefüllt 6. Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B-05), ausgefüllt (sofern zutreffend) 7. Bei Einzelunternehmen ist ein Nachweis der Gewerbeanmeldung oder ein Auszug aus dem jeweiligen Berufsregisters einzureichen 8. Nachweis der Betriebs-Haftpflichtversicherung --- Erst auf gesonderte Aufforderung der Auftraggeberin sind einzureichen: 1. Vordruck „Erklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anlage B-06, Seite 1), und „Verpflichtungserklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anlage B-06, Seite 2) 2. Vordruck „Erklärung zur Eignungsleihe“ (Anlage B-06, Seite 3), und „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ (Anlage B-06, Seite 4) 3. Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anlage B-03) und Nachweise für alle weiteren Unternehmen bei Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmern und bei Eignungsleihe 4. Nachweis für die Befähigung „Prüfung von kraftbetätigten Türen und Tore“ gemäß Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.7 5. Nachweis als „Elektrofachkraft“ gem. DIN EN 50110-1 (VDE105-100) oder als „Befähigte Person“ gem. § 3 DGUV - Vorschrift 4 oder gleichwertige Qualifikation --- Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10 % des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter die Anlage B-03.1 „Ergänzende Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland“ auszufüllen und zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe Plattform einzureichen. --- Eine Ortsbesichtigung ist freiwillig und im Zeitraum 17.07.2023 bis 20.07.2023 möglich. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 13.07.2023 vereinbart werden. Die Ansprechpartner dafür sind den Bewerbungsbedingungen (Anlage A-01) zu entnehmen. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet. --- Verschwiegenheit: Der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß der den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Verschwiegenheitserklärung (Anlage C-07) zu verpflichten und von diesem vor dem erstmaligen Arbeitseinsatz eine schriftliche Verschwiegenheitserklärung zu verlangen. Der AN hat die Verschwiegenheit seiner Arbeitnehmer sicherzustellen. Soweit der AN in Ausführung der vertraglichen Leistungspflichten personenbezogene Daten erlangt, ist er verpflichtet, die Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes und der anwendbaren Datenschutzgesetze der Länder zu beachten --- Für den Datenaustausch von Leistungsverzeichnissen nach GAEB (Datenart 83 Angebotsanforderung, Datenart 84 Angebotsabgabe), gilt folgendes: Leistungsverzeichnisse [DA 83 (Angebotsanforderung)] sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Bei Angebotsabgabe ist neben der Textform des Leistungsverzeichnisses (in .pdf) nach Möglichkeit auch eine Datei nach DA 84 (Angebotsabgabe) beizufügen. Auch bei erfolgtem Datenaustausch nach GAEB bleibt die Textform immer Vertragsgrundlage. Punktfolgen in den Beschreibungen des Leistungsverzeichnisses sind unbedingt vom Bieter auszufüllen (auch geforderte Hersteller-/ Typangaben), sofern nicht von der AG vorgegeben. --- Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Der Nachweis der Eignung/des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch Präqualifikation erbracht werden. --- Im Leistungsverzeichnis müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots. --- Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Den der Angebotskalkulation zugrunde gelegten Tariflohn haben die Bieter im Vordruck „Grundlagen der Angebotskalkulation“ (Anlage B-04) oder optional im Formular Preisgleitklausel (Anlage C-06) einzutragen. --- Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. --- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (Gewichtung 100% Preis). --- Bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. --- Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. ---- Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. ---- Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei Abgabe eines Festpreises ist vom Bieter das Formular „Grundlagen der Angebotskalkulation“ (Anlage B-04) oder optional das Formular Preisgleitklausel (Anlage C-06) auszufüllen, dass für eine erste Prüfung herangezogen wird. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden. ---- Fragen zu den Vergabeunterlagen sind nur über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 24.07.2023 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Die Bieter haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bieter werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. --- Bei technischen Fragen zur evergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899-610-1234 Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 14:00 Uhr
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-09-01 📅
Name: HS Service GmbH
Postanschrift: Rasenmühlenstraße 34
Postort: Schwarza
Postleitzahl: 98547
Land: Deutschland 🇩🇪
Schmalkalden-Meiningen 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 108 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2023/S 173-541357 (2023-09-05)