Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Bitte beachten Sie, dass fehlende, unvollständige, ungültige oder abgelaufene Nachweise bzw. Unterlagen zum Ausschluss führen
können.
Darüber hinaus können wissentlich falsche Angaben/Erklärungen im Angebot den Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur
Folge haben.
Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, Nachweise und Bescheinigungen für im Vergabeverfahren gestellte Anforderungen
nachzufordern, die durch den Bieter nur mittels Eigenerklärungen nachgewiesen wurden.
Sollten vergleichbare bzw. gleichwertige Nachweise vorgelegt werden, ist die jeweilige Vergleichbarkeit bzw. Gleichwertigkeit durch den
Bieter nachzuweisen. Dieser Nachweis muss bereits mit Einreichung des Angebotes erbracht werden.
Jegliche Kommunikation sowie etwaige Terminabstimmungen bzgl. vor-Ort Begehungen sind zwingend über die Bieterkommunikation
der eVergabe-Plattform einzureichen und werden ausschließlich dort beantwortet.
Der Bieter bestätigt, dass
- für die dem Angebot beigefügten Zertifikate und Nachweise die lückenlose Gültigkeit im gesamten Leistungszeitraum aufrecht erhalten
wird.
- bei der Ausführung des ausschreibungsgegenständlichen Auftrags alle geltenden rechtlichen Verpflichtungen eingehalten werden,
insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung entrichtet werden, die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen
eingehalten werden und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich
des Mindestentgelts gewährt wird, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 des
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die
betreffende Leistung verbindlich vorgegeben sind.
Dies gilt - soweit zutreffend - auch für eingesetzte Nachunternehmer.
Der Prüfung durch die KTE wird zugestimmt.
Der Bieter bestätigt, dass die Zuverlässigkeit wie folgt gewährleistet ist:
• Das Unternehmen befindet sich nicht in einem laufenden Insolvenzverfahren.
• Das Unternehmen befindet sich nicht in einem derart vergleichbaren Verfahren.
• Es wurde keine Eröffnung eines derartigen Verfahrens beantragt oder abgelehnt.
• Es wurde kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt.
• Das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation.
• Es wurden keine Verfehlungen begangen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen.
• Die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern & Abgaben wurde ordnungsgemäß erfüllt.
• Die Verpflichtung zur Entrichtung der SV-Beiträge wurde ordnungsgemäß erfüllt.
• Die Eintragung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft vorliegt und den Verpflichtungen gegenüber dieser ordnungsgemäß
nachgekommen wird.
• Die Einhaltung der Tariftreue wird gewahrt.
• Es liegen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vor.
Ist der Einsatz von Nachunternehmern zur Durchführung der vorgesehenen Leistung vorgesehen?
Wenn zutreffend: Bitte benennen Sie die Nachunternehmer sowie deren Leistungsanteil in dem unter
"Vertragsbedingungen/Leistungen" hinterlegten Dokument "Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen".
Bitte fügen Sie die des weiteren eine Verpflichtungserklärung über die Bereitstellung der für den Auftrag erforderlichen Mittel bei Einsatz
von Nachunternehmern (Eignungsleihe) bei.
Erfolgt die Einreichung durch eine Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft?
Sofern sich der Bewerber/Bieter/Bewerbergemeinschaft/Bietergemeinschaft Unternehmen für den ausschreibungsgegenständlichen
Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die
Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt, hat er/sie nachzuweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er/sie eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt.
Hinweis: Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie
Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in
Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Die Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot bzw. Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
• in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
• in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung der Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
• dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
• dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.