Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wartungsverlängerung Trend Micro - Servicevertrag
Produkte/Dienstleistungen: Software-Wartung und -Reparatur📦
Kurze Beschreibung: Vergabenummer 172-23-12, Wartungsverlängerung Trend Micro - Servicevertrag
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in Verbindung mit Software📦
Ort der Leistung: Lüneburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lüneburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Hansestadt Lüneburg (Auftraggeber) betreibt ein stadtweites Datennetz, an welches alle Liegenschaften der Stadtverwaltung angeschlossen sind.
Aktuell...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Hansestadt Lüneburg (Auftraggeber) betreibt ein stadtweites Datennetz, an welches alle Liegenschaften der Stadtverwaltung angeschlossen sind.
Aktuell setzt die Hansestadt Lüneburg die folgenden Trend Micro Produkte für den Viren- und Malwareschutz ein:
- Smart Protection Complete, 1100 Lizenzen, Wartungszeitraum bis 31.08.2023
- DeepSecurity, 32 Lizenzen, Wartungszeitraum bis 31.08.2023
- DeepSecurity – Enterprise Perpetual – 200 Server, Wartungszeitraum bis 31.08.2023
- DeepDiscovery Analyzer, 1 Stück, Wartungszeitraum bis 31.08.2023
- DeepDiscovery Inspector, 1 Stück Wartungszeitraum bis 31.08.2023
- DeepDiscovery Email Inspector 1100 Lizenzen, Wartungszeitraum bis 31.08.2023
Im Zuge dieser Vergabe wird eine Wartungsverlängerung sowie der Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für die Erbringung von Serviceleistungen im Trend Micro-Umfeld angestrebt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: s. Vergabeunterlagen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: s. Vergabeunterlagen
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: s. Vergabeunterlagen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-07-06
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-08-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-07-06
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Hansestadt Lüneburg, Neue Sülze 35 - Zimmer 1.09, 21335 Lüneburg
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131/151334-36📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131/152943 📠
URL: http://www.mw.niedersachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1. Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1. Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf zur Frist der Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 110-344521 (2023-06-05)