Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wartungsverlängerung von Lizenzen des Herstellers Commvault
AS230111
Produkte/Dienstleistungen: Software-Wartung und -Reparatur📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss eines Wartungsvertrages für bestehende Lizenzen des Herstellers Commvault”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 260 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Software-Wartung und -Reparatur📦
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss eines Wartungsvertrages für bestehende Lizenzen des Herstellers Commvault” Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 260 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2023-10-27 📅
Datum des Endes: 2024-10-26 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1.1 Unternehmensinformationen (Rechtsform, Unternehmensgröße, Personalbestand etc.)
1.2 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“2.1 Gesamtumsätze der letzten 3 Geschäftsjahre jeweils pro Geschäftsjahr
2.2 Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre im Bereich des Vergabegegenstands” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: 3.1 Commvault Partner Status
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-10-05
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-10-25 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-10-05
12:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Wettbewerbsteilnehmern steht der vergaberechtliche Rechtsschutz gemäß den §§ 160 ff. GWB zur Verfügung. Ein Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Wettbewerbsteilnehmern steht der vergaberechtliche Rechtsschutz gemäß den §§ 160 ff. GWB zur Verfügung. Ein Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antrag zulässig. Antragsbefugt ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135. Satz 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2023/S 173-543137 (2023-09-04)