Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Aufgrund Unveränderlichkeit des Formblatts wird darauf hingewiesen, dass die nachfolgend geforderten Unterlagen ZWINGEND abzugeben sind!
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III.1.3.1) Vorlage von mind. 3 geeigneten Referenzen (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Es sind mindestens drei geeignete Referenzen über in den letzten höchstens fünf Jahren erbrachte wesentliche Liefer- und Dienstleistungen mit dem Angebot vorzulegen, vgl. Anlage „03.1_L 124 Eigenerklärung zur Eignung" Ziffer IV, Seite 6 von 12.
Die Eignung der Referenzen wird wie folgt konkretisiert (d. h. Eigenschaften, die die von den Bewerbern/Bietern
vorzulegende(n) Referenz(en) zwingend erfüllen muss/müssen; „Mindestanforderungen“ an die Referenz(en)):
- Die Wäschereidienstleistung umfasst im Referenzzeitraum (12.10.2018 bis 11.10.2023) eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten.
- Referenz umfasst Wäschereidienstleistungen für eine Erstaufnahmeeinrichtung, eine Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber, ein ANKER-Zentrum, ein Behördenankunftszentrum oder eine vergleichbare Einrichtung, in welcher mind. 200 Personen untergebracht werden können.
Pro Referenz ist eine eigene Anlage den Angebotsunterlagen beizufügen. In dieser ist jeweils
- die Leistung (insbesondere unter Berücksichtigung der zuvor geforderten Mindestanforderungen),
- der jährliche Auftragswert (netto),
- der Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkt und
- der Auftraggeber
zu bezeichnen.
Es können auch mehr als die o. g. Anzahl an Referenzen angegeben werden. Diese sind dann ebenfalls auf
gesonderter Anlage einzureichen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der
Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen
den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Zentrale Vergabestelle, eine Liste von weiteren als
bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber eine Überprüfung der Referenzen
beim jeweiligen Vertragspartner/Ansprechpartner vor.
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III.1.3.2) Eigenerklärung zur technischen Ausrüstung, zu den Maßnahmen zur Qualitätssicherung und zu Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens gem. Formblatt L 124 EU Ziffer IV, Seite 7 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Das Unternehmen ist nach DIN EN ISO 9001:2008 (oder neuer) oder gleichwertig zertifiziert. Der Nachweis der Zertifizierung ist mit dem Angebot einzureichen.
Die Bescheinigung über das bestehende Qualitätssicherungssystem muss von einer unabhängigen und akkreditierten europäischen Stelle ausgestellt worden und bis zum Zeitpunkt „Ende der Angebotsfrist“ gültig sein. Gleichwertige Zertifizierungen sind zugelassen, wenn die Gleichwertigkeit mit Angebotsabgabe nachgewiesen wird.