Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Schutzerklärung Scientology (Formblatt L 2496).
2) Eigenerklärung Bezug Russland (Formblatt L 127).
3) Eigenerklärung R 1 und Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme mit einer Mindesthöhe der Versicherungssumme
- für Personen- und Sachschäden (pauschal) von 2.500.000,- EUR je Schadensfall,
- für Vermögensschäden, insbesondere auch nach gültigem Datenschutzrecht von 250.000,- EUR je Schadensfall
- wegen Abhandenkommen von fremden, berufsbezogenen Schlüsseln, Codekarten und Transpondern von 250.000,- EUR je Schadensfall,
- wegen Abhandenkommens bewachter Sachen und Beschädigungen/Vernichtung mit Nachweis der Versicherung von unerlaubten Handlungen seitens der Erfüllungsgehilfen des Auftragsnehmers von 250.000,- EUR je Schadensfall,
- wegen Umwelthaftpflichtschäden von 2.500.000,- EUR.
Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der in der Leistungsbeschreibung jeweils genannten Versicherungssumme pro Versicherungsjahr umfassen. Bei Umwelthaftpflicht-Schäden genügt als Höchstersatzleistung das Einfache der genannten Versicherungssumme. Die Einzelheiten der Mindestanforderung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Die Versicherung ist bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht.
Die geforderte Sicherheit kann alternativ auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den genannten Versicherungssummen im Auftragsfall zusichert.
4) Durchschnittlicher Mindestumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Wäschereileistungen) in den abgelaufenen drei Kalenderjahren 2020 bis 2022 von durchschnittlich 500.000,- EUR p.a.
Soweit der Jahresumsatz für 2022 noch nicht festgestellt ist, kann der geschätzte Jahresumsatz angegeben werden.
5) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als sechs Monate oder Befristung noch nicht abgelaufen).
6) Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Einzugsstellen (Krankenkassen, Künstlersozialkasse, Deutschen Rentenversicherung, Knappschaft-Bahn-See) über die ordnungsgemäße Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung - nicht älter als sechs Monate oder Befristung noch nicht abgelaufen).