Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei bis fünf grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Für die Auswahl werden die Mindestreferenz gemäß Ziffer III.1.3 berücksichtigt.
Wie aus Ziffer III.1.3 ersichtlich, sind folgende Mindestreferenzen nachzuweisen:
- Eigenerklärung über das Vorliegen einer Referenz über Planungsleistungen der Objekt-Planung der Sanierung eines Wohngebäudes eines privaten oder öffentlichen Auftraggebers in den Leistungsphasen 5 -8 nach HOAI.
- Eigenerklärung über das Vorliegen einer Referenz über Planungsleistungen der TGA-Planung eines Wohngebäudes eines privaten oder öffentlichen Auftraggebers in den Leistungsphasen 5 - 8 nach HOAI.
Hinweise:
Die geforderten Mindestreferenzen sind von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Die Vorlage von mehr als einer Referenz je Kategorie ist nicht erwünscht.
Die Mindestreferenzen werden wie folgt bewertet:
Referenz Objektplanung:
Kriterium "Denkmalschutz"
Sanierung Denkmalgeschütztes Wohngebäude 3 Punkte
Sanierung Nicht-Denkmalgeschütztes Wohngebäude 1 Punkt
Kriterium "Zeitpunkt der Planungsleistungen"
Leistungserbringung nach dem 01.01.2020 3 Punkte
Leistungserbringung nach dem 01.01.2018 zum 31.12.2019 2 Punkte
Leistungserbringung bis 31.12.2017 1 Punkt
Kriterium "Anrechenbare Herstellkosten"
Über 1 Mio. EUR - 3 Mio. EUR brutto (KG 200 ? 500 nach DIN 276) 2 Punkte
0,5 Mio. EUR - 1 Mio. brutto (KG 200 ? 500 nach DIN 276) 1 Punkt
Kriterium "Leistungsphasen"
Inkl. LPH 9 2 Punkte
LPH 5 - LPH 8 1 Punkte
Referenz TGA:
Kriterium "Sanierung"
Planung Sanierung 3 Punkte
Planung Neubau 1 Punkt
Kriterium "Zeitpunkt der Planungsleistungen"
Leistungserbringung nach dem 01.01.2020 3 Punkte
Leistungserbringung nach dem 01.01.2018 zum 31.12.2019 2 Punkte
Leistungserbringung bis 31.12.2017 1 Punkt
Kriterium "Anrechenbare Herstellkosten"
Über 1 Mio. EUR - 3 Mio. EUR brutto (KG 200 ? 500 nach DIN 276) 2 Punkte
0,5 Mio. EUR - 1 Mio. brutto (KG 200 ? 500 nach DIN 276) 1 Punkt
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.