Zusätzliche Informationen
Der Bieter weist seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) gemäß §§ §§ 45, 46 SektVO, §§ 42 ff. VgV nach.
Nachzuweisen sind nachfolgende Kriterien, wobei die Art der Nachweiserbringung in den Vergabeunterlagen angegeben wird. Regelmäßig werden Formblätter vorgegeben.
Zuverlässigkeit §§ 123,124 GWB
Eintragung im Handelsregister, soweit das Unternehmen eintragungspflichtig ist
Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz und § 19 Mindestlohngesetz
Zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
Erbringung von vergleichbaren Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren
Die Eignung setzt dabei mindestens Folgendes voraus:
Vorlage drei geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens fünf Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen.
Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens:
Kriterium: ISO 9001 zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem.
Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens, sofern diese Nachweise nicht als Zuschlagskriterium bewertet werden:
Kriterium: Nachweis der Klasse 2 für Schweißarbeiten an Schienenwerkstoffen und Oberbauteilen nach DB AG RiLI 826.1021 für die bei der Fertigung eingesetzten Schweißverfahren.
Eigenerklärung zur Akzeptanz von Ausführungsbedingungen zur Versicherungspflicht und Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG)
Verpflichtungs- und Eigenerklärung zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten unter Berücksichtigung der Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)
Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionen gegen Russland - EU
Allgemeine Vertraulichkeitserklärung zum Vergabeverfahren der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH
Beim Einsatz von Nachunternehmern hat der Bieter ein Verzeichnis über deren Leistungen (Art und Umfang) mit dem Angebot einzureichen (HVA-L Vorlage Unterauftragnehmer- Nachunternehmerleistungen)
Bietergemeinschaften (BIGE) sind zugelassen: die Nachweise der technischen Leistungs-fähigkeit (Fachkunde) müssen von dem Partner der BIGE vorgelegt werden, der das jeweilige Gewerk später ausführt. Die Nachweise zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und zur Zuverlässigkeit sind von jedem Mitglied individuell vorzulegen.
Der Nachweis der Eignungskriterien kann – soweit darin enthalten – durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in eine allgemein zugängliche Präqualifizierungsdatenbank (amtliches Verzeichnis) für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, HPQR) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist beim Einsatz von Nachunternehmen der o.g. Nachweis der Eignung auch für die vorgesehenen Nachunternehmen wie beschrieben zu führen.
Bei öffentlichen Ausschreibungen behält sich der öffentliche Auftraggeber vor, vor Zuschlagserteilung den Bieter und die Nachunternehmer, an die er den Auftrag vergeben will und die bislang nur eine Eigenerklärung als vorläufigen Nachweis vorgelegt haben oder auf hinterlegte Angaben im Präqualifikationsverzeichnis verwiesen haben, aufzufordern, die einschlägigen Nachweise unverzüglich zur Prüfung beizubringen.