Lieferung von Weichenlagesignalisierung. Diese WLS dienen zur Überwachung von 2 manuell gestellten Weichen und 4 Heizkreisen der elektrischen Weichenheizung. Sie werden in Sichtfahrbereichen (gemäß § 49 BOStrab) eingesetzt und müssen das sichere Befahren der Weichen ermöglichen. Örtlich werden die WLS in den Straßenbahnnetzen in Mannheim, Ludwigshafen und Heidelberg eingesetzt.
Auftragsbekanntmachung (2026-04-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Weichenlagesignalisierung
Referenznummer: 062-26-EK7
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Weichenlagesignalisierung.
Diese WLS dienen zur Überwachung von 2 manuell gestellten Weichen und 4 Heizkreisen der elektrischen...”
Kurze Beschreibung
Lieferung von Weichenlagesignalisierung.
Diese WLS dienen zur Überwachung von 2 manuell gestellten Weichen und 4 Heizkreisen der elektrischen Weichenheizung. Sie werden in Sichtfahrbereichen (gemäß § 49 BOStrab) eingesetzt und müssen das sichere Befahren der Weichen ermöglichen. Örtlich werden die WLS in den Straßenbahnnetzen in Mannheim, Ludwigshafen und Heidelberg eingesetzt.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Elektrische Signaleinrichtungen für den Eisenbahnverkehr📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Weichenlagesignalisierungen für die MV Mannheimer Verkehr GmbH”
Zusätzliche Informationen:
“Mindestabnahmemenge: 2 Weichenlagesignalisierungen, 8 Signalgeber, 8 Montagesätze, 8 Bezeichnungsschilder, 4 induktive Sicherheitssensoren.
Schätzmenge: 3...”
Höchstmenge: 4 Weichenlagesignalisierungen, 16 Signalgeber, 16 Montagesätze, 16 Bezeichnungsschilder
Die Rahmenvereinbarung endet nach Abruf der maximalen Höchstmenge.
Nach Abruf der maximalen Höchstmenge endet die Rahmenvereinbarung.
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Ort der Leistung: Mannheim, Stadtkreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-06-22 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Weichenlagesignalisierungen für die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH”
Zusätzliche Informationen:
“Mindestabnahmemenge: 3 Weichenlagesignalisierungen, 10 Signalgeber, 10 Montagesätze, 12 Bezeichnungsschilder, 8 induktive Sicherheitssensoren.
Schätzmenge:...”
Höchstmenge: 6 Weichenlagesignalisierungen, 22 Signalgeber, 22 Montagesätze, 24 Bezeichnungsschilder
Die Rahmenvereinbarung endet nach Abruf der maximalen Höchstmenge.
Nach Abruf der maximalen Höchstmenge endet die Rahmenvereinbarung.
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-22 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 30
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en)zu verlangen. Mit dem Angebot ist einzureichen: Handelsregisterauszug, nicht älter als 3 Monate.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en) zu verlangen.
Mit dem Angebot ist einzureichen:
1. Erklärungen im Zusammenhang mit strafrechtlichen Verurteilungen,
2. Erklärungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen,
3. Erklärungen im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten,
4. Eigenerklärung, dass die Voraussetzung für einen Ausschluss nach § 19 Abs.1 MiLoG (Mindestlohngesetz) nicht vorliegen, dass der Bieter also nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden ist.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en) zu verlangen.
1. Eigenerklärung das der Bieter spätestens unverzüglich nach Zuschlagserteilung über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, die über die gesamte Vertragslaufzeit erhalten bleiben muss. Die Deckungssumme dieser Versicherung muss je Schadensfall mindestens betragen: - für Personen- und Sachschäden: 3 Mio. Euro, 2-fach maximiert p.a.
Zum Nachweis, dass die oben beschriebene Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung rechtzeitig vorhanden sein wird, gibt der Bieter einen entsprechende Nachweis oder eine Bereitschaftserklärung des Versicherers ab.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en) zu verlangen.
Mit dem Angebot ist einzureichen:
1. Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en) zu verlangen.
Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter mit dem Angebot Referenzprojekte angibt, die erkennen lassen, dass der Bieter zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung im Hinblick auf Art und Umfang in der Lage ist.
Der Bieter hat dazu mindestens 3 Referenzprojekte anzugeben, aus denen sich ergibt, dass der Bieter in der Vergangenheit bereits nach Art, Komplexität und Umfang vergleichbare Aufträge erfolgreich durchgehrt hat.
Dies hat der Bieter durch folgende Nachweise zu belegen:
1. Referenzen über die Lieferung von elektrischen Weichensteuerungen (BOStrab) aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren anhand einer Referenzliste.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigter Vertretung.”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“siehe Vergabeunterlagen” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“1. Einhaltung der Erklärungsinhalte der Eigenerklärung zum Russlandgeschäft gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576.
2. Berufshaftpflichtversicherung...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
1. Einhaltung der Erklärungsinhalte der Eigenerklärung zum Russlandgeschäft gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576.
2. Berufshaftpflichtversicherung (Personen- und Sachschäden mind. 3 Mio. EUR, 2-fach maximiert p.a.)
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 1d8ddb29-ca75-433e-ace2-8ea30f3e66c1
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 1d8ddb29-ca75-433e-ace2-8ea30f3e66c1
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1
Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 078-275860 (2026-04-21)