Abschluss eines Open-House-Vertrages nach § 140a SGB V über die besondere Versorgung der Versicherten der AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen und der Versicherten beigetretener AOKs mit radiochirurgischen Therapiemethoden innerhalb des Zeitraumes 1.4.2023 bis zum
31.3.2024 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit. Dieses Open House Verfahren ist zugleich die dritte Verlängerung des Verfahrens ABl. EU 2020/S 145-357147 (2020-108), sodass bereits beigetretene Leistungserbringer lediglich durch die schriftliche Akzeptanz der Zweiten Änderungsvereinbarung mit Wirkung zum 1.4.2023 neu beitreten können. Neue Leistungserbringer können zu den bestehenden Bedingungen beitreten.
An dem Open House Verfahren kann jeder interessierte und geeignete Leistungserbringer teilnehmen, welcher die Eignungskriterien (s. unten, III.1.) erfüllt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-12-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-12-30.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Weiteres Open House Verfahren für einen Vertrag nach § 140a SGB V über die besondere Versorgung mit radiochirurgischer Therapie
2022-157”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens📦
Kurze Beschreibung:
“Abschluss eines Open-House-Vertrages nach § 140a SGB V über die besondere Versorgung der Versicherten der AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen und...”
Kurze Beschreibung
Abschluss eines Open-House-Vertrages nach § 140a SGB V über die besondere Versorgung der Versicherten der AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen und der Versicherten beigetretener AOKs mit radiochirurgischen Therapiemethoden innerhalb des Zeitraumes 1.4.2023 bis zum
31.3.2024 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit. Dieses Open House Verfahren ist zugleich die dritte Verlängerung des Verfahrens ABl. EU 2020/S 145-357147 (2020-108), sodass bereits beigetretene Leistungserbringer lediglich durch die schriftliche Akzeptanz der Zweiten Änderungsvereinbarung mit Wirkung zum 1.4.2023 neu beitreten können. Neue Leistungserbringer können zu den bestehenden Bedingungen beitreten.
An dem Open House Verfahren kann jeder interessierte und geeignete Leistungserbringer teilnehmen, welcher die Eignungskriterien (s. unten, III.1.) erfüllt.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 700 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Fachärzten📦
Ort der Leistung: Niedersachsen🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein sog. Open House Verfahren. Gegenstand des vorliegenden Open House...”
Beschreibung der Beschaffung
Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein sog. Open House Verfahren. Gegenstand des vorliegenden Open House Verfahrens ist der Abschluss von nicht exklusiven Verträgen gem. § 140a SGB V über die besondere Versorgung der Versicherten der AOK Niedersachsen (und beigetretener AOKs) mit Diagnostik, Behandlung und Betreuung in Teilgebieten der intrazerebralen Erkrankungen bei bestehender Behandlungsindikation nach Maßgabe des Vertrages.
Das Open House Verfahren steht allen interessierten und geeigneten Leistungserbringern offen, die bereit sind dem Vertrag beizutreten.
Das Versorgungsangebot und die Voraussetzungen der Inanspruchnahme ergeben sich aus dem Vertrag.
Alle Verträge enden zum 31.3.2024, frühestens jedoch mit dem Ablauf der einjährigen Nachsorgepflicht des Leistungserbringers.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 700 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2023-04-01 📅
Datum des Endes: 2024-03-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Im laufenden Verfahren kann die AOK für alle Leistungserbringer einheitliche Änderungsvereinbarungen einführen, wenn dies erforderlich ist.” Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Vertragsschlüsse sind jeweils mit Wirkung zum Beginn eines Kalenderquartals möglich. Schlusstermin zur Einreichung von Angeboten für den Beitritt zum...”
Zusätzliche Informationen
Vertragsschlüsse sind jeweils mit Wirkung zum Beginn eines Kalenderquartals möglich. Schlusstermin zur Einreichung von Angeboten für den Beitritt zum 1.4.2023 ist der 28.2.2023. Letztmalige Beitrittsmöglichkeit besteht zum 1.1.2024, vorausgesetzt, dass die Beitrittsunterlagen vollständig zum 1.12.2023 vorliegen, wobei die vollständige Übermittlung per E-Mail fristwahrend ist.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Eigenerklärung zur Eignung
2. Einfacher Ausdruck aus dem Handelsregister des Anbieters (bei Versendung nicht älter als 6 Monate); ausländische Anbieter...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Eigenerklärung zur Eignung
2. Einfacher Ausdruck aus dem Handelsregister des Anbieters (bei Versendung nicht älter als 6 Monate); ausländische Anbieter haben einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, vorzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweis des Leistungserbringers über eine Betriebshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe. Wird eine Kopie des Versicherungsvertrages als Nachweis...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweis des Leistungserbringers über eine Betriebshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe. Wird eine Kopie des Versicherungsvertrages als Nachweis eingereicht und beinhaltet der Vertrag eine Befristung sowie eine automatische Verlängerungsklausel, ist zusätzlich nachzuweisen, dass die Versicherung nicht gekündigt wurde. Kann der Leistungserbringer keinen solchen Nachweis erbringen, hat der Leistungserbringer zu erklären, dass er innerhalb von 8 Wochen nach Vertragsschluss eine Betriebshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe abschließen und den Nachweis vorlegen wird.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Qualitäts- und Strukturvoraussetzungen:
(1) Die Vertragsärzte müssen in einer Berufsausübungsgemeinschaft tätig sein, in der mindestens ein Facharzt für...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Qualitäts- und Strukturvoraussetzungen:
(1) Die Vertragsärzte müssen in einer Berufsausübungsgemeinschaft tätig sein, in der mindestens ein Facharzt für Strahlentherapie und/oder Neurochirurgie mit ausreichender Erfahrung / Fachkunde auf dem Fachgebiet der Stereotaxie bzw. Radiochirurgie tätig ist.
(2) Darüber hinaus bindet die Berufsausübungsgemeinschaft in Abhängigkeit von der Indikation des zu behandelnden Patienten die folgenden Disziplinen durch Kooperationen ein bzw. beschäftigt diese:
- Neurochirurgie,
- Strahlentherapie,
- Radiologie,
- Neuro-Radiologie,
- Chirurgisch-onkologische Disziplinen und
- Internistisch-onkologische Disziplinen.
Die Vorstellung der Patienten in einem multiprofessionell besetzten Tumorboard bzw. vaskulären Board ist davon unabhängig.
(3) Der Leistungserbringer verfügt über
a. Ein Cyberknife ab Baujahr 2010 oder
b. ein Gammaknife vom Typ PERFEXION oder ICON oder
c. ein ZAP-X® (Gyroscopic Radiosurgery Platform, ZAP surgical systems, Inc., San Carlos, CA) ab Baujahr 2017.
(4) Grundvoraussetzung für die Anwendung der Geräte im Rahmen dieses Vertrags ist eine gültige CE-Zertifizierung.
(5) In den vergangenen 2 Jahren vor Vertragsbeitritt müssen mindestens 200 Behandlungen mit dem Cyberknife, Gammaknife oder ZAP-X® durchgeführt worden sein.
(6) Eine regelmäßige Wartung nach Vorgaben des Herstellers erfolgt.
(7) Ein Medizinphysikexperte steht zur Verfügung.
(8) Beim Gammaknife erfolgt ein Quellenaustausch mindestens alle 6 Jahre.
(9) Eine regelmäßige Überprüfung des gesamten Behandlungspfades von der Bildgebung bis zum Zielpunkt gemäß DIN 6875-1 erfolgt regelmäßig.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 140a SGB V
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Leistungserbringer müssen alle Vorgaben des Vertrages nebst Anlage in der jeweils aktuellen Fassung erfüllen.” Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Beschreibung
Vorgesehene Höchstzahl der Teilnehmer an der Rahmenvereinbarung: 999
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 145-357147
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-12-01
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2024-03-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-12-01
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Ein Beitritt in diesem Open-House-Verfahren ist unter Beachtung der Fristen gemäß den Abschnitten II.1.4) und II.2.14) der Bekanntmachung jederzeit möglich.”
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen:
“Im ABl. EU voraussichtlich 2024 als Nachfolgeversorgung, unter Vorbehalt der Wirtschaftlichkeit der Versorgung unter Vertragsbedingungen.” Zusätzliche Informationen
“Die AOK Niedersachsen akzeptiert nur Beitrittsanträge geeigneter Leistungserbringer, die in dem hier geschilderten Verfahren gestellt werden. Folgendes...”
Die AOK Niedersachsen akzeptiert nur Beitrittsanträge geeigneter Leistungserbringer, die in dem hier geschilderten Verfahren gestellt werden. Folgendes Verfahren muss eingehalten werden:
1. Interessierte Leistungserbringer müssen die Beitrittsunterlagen (Vertrag nebst Anlagen und Eigenerklärung zur Eignung) per E-Mail bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle abrufen. Über die zum Abruf verwendete E-Mail-Adresse führt die AOK Niedersachsen die weitere elektronische Kommunikation in diesem Open House Verfahren. Die interessierten Leistungserbringer sind alleine dafür verantwortlich, dass sie an diese E-Mail-Adresse gerichtete Nachrichten empfangen können.
2. Die AOK Niedersachsen versendet die Beitrittsunterlagen an die interessierten Leistungserbringer.
3. Die interessierten Leistungserbringer sind verpflichtet, die Beitrittsunterlagen unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und auf eventuelle Unklarheiten zu prüfen. Im Falle von Unklarheiten in den Beitrittsunterlagen sind die interessierten Leistungserbringer verpflichtet, per E-Mail eine Frage zu stellen. Andere Organisationseinheiten der AOK Niedersachsen dürfen interessierten Leistungserbringern weder Auskünfte noch Zusagen erteilen. Interessierte Leistungserbringer, welche dennoch Kontakt zu anderen Organisationseinheiten aufnehmen, müssen damit rechnen, vom Verfahren ausgeschlossen werden zu können. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Würden solche Auskünfte doch erteilt werden, sind sie in jedem Fall unverbindlich.
4. Die vollständigen Beitrittsunterlagen sind (für einen Beitritt oder eine Verlängerung zum 1.4.2023) spätestens am 28. Februar 2023, 12 Uhr, im Original unterschrieben (auf Papier) per Post oder Boten einzureichen. Im Falle eines Beitritts zu einem späteren Kalenderquartal sind die Unterlagen spätestens am ersten Werktag (Montag bis Freitag, keine bundeseinheitlichen und niedersächsischen Feiertage) des letzten Monats des Kalenderquartals, das dem Beitrittsdatum vorausgeht, einzureichen. Eine Übermittlung der vollständigen Beitrittsunterlagen per E-Mail vorab wahrt diese Frist.
5. Rechtzeitig bis zum 28.2.2023, 12 Uhr, eingereichte Beitrittsunterlagen prüft die AOK Niedersachsen bis zum 16.3.2023 und informiert die interessierten Leistungserbringer über die Prüfergebnisse per E-Mail und ggfls. schriftlich. Zwischen dem 16.3.2023 und dem 30.03.2023 werden keine Beitrittsunterlagen geprüft (Warte- und Stillhaltefrist). Im Falle eines späteren Beitritts erfolgt die Information des interessierten Leistungserbringers bis zur Mitte des letzten Monats des Kalenderquartals, das dem Beitrittsdatum vorausgeht.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie ("Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates") bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i. S. des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU. Im Hinblick darauf ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Örtlich zuständig ist in der Regel das Sozialgericht am Sitz der Klagepartei. Zum Vorverfahren und einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77 ff., 87 ff. SGG. Nur wenn und soweit das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs hingegen darauf gerichtet ist, das Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S. von Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Postort: Hannover
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2023/S 003-004823 (2022-12-30)