Die Dienstleistung umfasst die Bereitstellung und den Betrieb von privaten Transportnetzen zur TV-Signalzuführung, Live-Videostreaming, Zeitsynchronisation sowie allgemeine Datei- und Datensynchronisation und Monitoring zwischen den beiden Playoutcentern (POCs) der Offenen Kanäle (OKs) in Rheinland-Pfalz sowie zur Vodafone GmbH (Vodafone), zur Deutschen Telekom AG (Telekom) sowie zur Zattoo Deutschland GmbH (Zattoo) zur TV-Programm-Weiterverteilung an deren Kunden, nachfolgend als Plattformbetreiber bezeichnet. Die Übernahme der TV-Signale von 8 OK-Programmen erfolgt in den beiden OK-POCs in Trier (POC West) und Ludwigshafen (POC Ost) mit jeweils 4 Programmen (bis zu 8 Programme je POC im Havariefall). Die Netzkopplung und damit die Übergabe der Signale an die Plattformbetreiber erfolgt an deren zentralen Breitband-PoPs in Frankfurt am Main, Berlin oder München.
Auftragsbekanntmachung (2026-07-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Weitverkehrsnetze
Referenznummer: 260731_HS
Kurze Beschreibung:
Die Dienstleistung umfasst die Bereitstellung und den Betrieb von privaten Transportnetzen zur TV-Signalzuführung, Live-Videostreaming, Zeitsynchronisation sowie allgemeine Datei- und Datensynchronisation und Monitoring zwischen den beiden Playoutcentern (POCs) der Offenen Kanäle (OKs) in Rheinland-Pfalz sowie zur Vodafone GmbH (Vodafone), zur Deutschen Telekom AG (Telekom) sowie zur Zattoo Deutschland GmbH (Zattoo) zur TV-Programm-Weiterverteilung an deren Kunden, nachfolgend als Plattformbetreiber bezeichnet. Die Übernahme der TV-Signale von 8 OK-Programmen erfolgt in den beiden OK-POCs in Trier (POC West) und Ludwigshafen (POC Ost) mit jeweils 4 Programmen (bis zu 8 Programme je POC im Havariefall). Die Netzkopplung und damit die Übergabe der Signale an die Plattformbetreiber erfolgt an deren zentralen Breitband-PoPs in Frankfurt am Main, Berlin oder München.
Die Dienstleistung umfasst die Bereitstellung und den Betrieb von privaten Transportnetzen zur TV-Signalzuführung, Live-Videostreaming, Zeitsynchronisation sowie allgemeine Datei- und Datensynchronisation und Monitoring zwischen den beiden Playoutcentern (POCs) der Offenen Kanäle (OKs) in Rheinland-Pfalz sowie zur Vodafone GmbH (Vodafone), zur Deutschen Telekom AG (Telekom) sowie zur Zattoo Deutschland GmbH (Zattoo) zur TV-Programm-Weiterverteilung an deren Kunden, nachfolgend als Plattformbetreiber bezeichnet. Die Übernahme der TV-Signale von 8 OK-Programmen erfolgt in den beiden OK-POCs in Trier (POC West) und Ludwigshafen (POC Ost) mit jeweils 4 Programmen (bis zu 8 Programme je POC im Havariefall). Die Netzkopplung und damit die Übergabe der Signale an die Plattformbetreiber erfolgt an deren zentralen Breitband-PoPs in Frankfurt am Main, Berlin oder München.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Übertragens von Fernsehsendungen📦 Beschreibung
Interne Kennung: 260731_HS
Beschreibung der Beschaffung: Vgl. Ziffer 2.1 "Verfahren", dort "Beschreibung" dieser Auftragsbekanntmachung.
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rheinland-Pfalz
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
🏙️
Dauer: 2 Jahre
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre. Der Vertrag tritt mit dem Zuschlag zum 1.5.2027 in Kraft und läuft bis zum 30.4.2029. Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch um zwei Jahre, sofern der Auftraggeber insoweit nicht bis zum 31.7.2028 durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer die Kündigung erklärt. Das Vertragsverhältnis verlängert sich, sofern nicht nach Satz 3 die Kündigung erklärt ist, höchstens zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, d.h. erstmals bis zum 30.4.2032, wenn der Auftraggeber insoweit nicht bis zum 31.7.2031 durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer die Kündigung erklärt, und letztmals bis zum 30.4.2033, wenn der Auftraggeber insoweit nicht bis zum 31.7.2032 durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer die Kündigung erklärt. Bereits zum 1.3.2027 beginnt ein zweimonatiger Probebetrieb. In dieser Zeit sollen unter anderem die Leitungsanbindung und Übertragungsgeräte aufeinander abgestimmt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass insbesondere eine ordnungsgemäße und betriebssichere Übergabe der TV-Programmsignale an die Vodafone Deutschland GmbH (Vodafone), Deutsche Telekom AG (Telekom) und Zattoo Deutschland GmbH (Zattoo) ab dem 1.5.2027 unterbrechungsfrei erfolgen kann. Innerhalb des Probezeitraumes werden die Übertragungsstrecken von dem Auftragnehmer kostenfrei für den Auftraggeber betrieben. Die erforderliche Hardware wird in den Playout-Centern (POCs) ab dem 1.3.2027 dem Auftraggeber betriebsbereit zur Verfügung gestellt.
Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre. Der Vertrag tritt mit dem Zuschlag zum 1.5.2027 in Kraft und läuft bis zum 30.4.2029. Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch um zwei Jahre, sofern der Auftraggeber insoweit nicht bis zum 31.7.2028 durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer die Kündigung erklärt. Das Vertragsverhältnis verlängert sich, sofern nicht nach Satz 3 die Kündigung erklärt ist, höchstens zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, d.h. erstmals bis zum 30.4.2032, wenn der Auftraggeber insoweit nicht bis zum 31.7.2031 durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer die Kündigung erklärt, und letztmals bis zum 30.4.2033, wenn der Auftraggeber insoweit nicht bis zum 31.7.2032 durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer die Kündigung erklärt. Bereits zum 1.3.2027 beginnt ein zweimonatiger Probebetrieb. In dieser Zeit sollen unter anderem die Leitungsanbindung und Übertragungsgeräte aufeinander abgestimmt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass insbesondere eine ordnungsgemäße und betriebssichere Übergabe der TV-Programmsignale an die Vodafone Deutschland GmbH (Vodafone), Deutsche Telekom AG (Telekom) und Zattoo Deutschland GmbH (Zattoo) ab dem 1.5.2027 unterbrechungsfrei erfolgen kann. Innerhalb des Probezeitraumes werden die Übertragungsstrecken von dem Auftragnehmer kostenfrei für den Auftraggeber betrieben. Die erforderliche Hardware wird in den Playout-Centern (POCs) ab dem 1.3.2027 dem Auftraggeber betriebsbereit zur Verfügung gestellt.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Vgl. Ziffer 1.3 der "Leistungsbeschreibung".
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
1) Dieses Vergabeverfahren wird nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) durchgeführt. Hieraus ergeben sich - neben dem Anschreiben/Bewerbungsbedingungen - auch die maßgeblichen Bewerbungsbedingungen, die durch die Bestimmungen dieses Formulars "Eignungskriterien und Ausschlussgründe" (kurz: Formular) ergänzt werden. 2) Es besteht ein Zuschlagsverbot, soweit Personen oder Unternehmen, die nach Art. 5k Verordnung (EU) Nr. 833/2014 Russland zuzuordnen sind, unmittelbar als Bewerber oder Bieter auftreten oder als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem hier zu vergebenden Auftrag beteiligt sind und mehr als 10% des Auftragswertes auf das betroffene Unternehmen entfallen (vgl. auch Ziffer 5.7 der "Vertragsunterlagen"). Ob ein Zuschlagverbot nach Art. 5k Verordnung (EU) Nr. 833/2014 besteht, ist auch in den Fällen vom Auftraggeber zu prüfen, wenn der Sitz des Unternehmens zwar außerhalb der Russischen Föderation liegt, dessen Geschäftsführer aber die russische Staatsangehörigkeit (vgl. dazu Abschnitt I.7 des Formulars) besitzt.
1) Dieses Vergabeverfahren wird nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) durchgeführt. Hieraus ergeben sich - neben dem Anschreiben/Bewerbungsbedingungen - auch die maßgeblichen Bewerbungsbedingungen, die durch die Bestimmungen dieses Formulars "Eignungskriterien und Ausschlussgründe" (kurz: Formular) ergänzt werden. 2) Es besteht ein Zuschlagsverbot, soweit Personen oder Unternehmen, die nach Art. 5k Verordnung (EU) Nr. 833/2014 Russland zuzuordnen sind, unmittelbar als Bewerber oder Bieter auftreten oder als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem hier zu vergebenden Auftrag beteiligt sind und mehr als 10% des Auftragswertes auf das betroffene Unternehmen entfallen (vgl. auch Ziffer 5.7 der "Vertragsunterlagen"). Ob ein Zuschlagverbot nach Art. 5k Verordnung (EU) Nr. 833/2014 besteht, ist auch in den Fällen vom Auftraggeber zu prüfen, wenn der Sitz des Unternehmens zwar außerhalb der Russischen Föderation liegt, dessen Geschäftsführer aber die russische Staatsangehörigkeit (vgl. dazu Abschnitt I.7 des Formulars) besitzt.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-18 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 112 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Zusätzliche Informationen:
1) Der Auftraggeber kann den Bieter auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. 2) Zu Ziffer 5.1.12 "Bedingungen für die Auftragsvergabe", dort "Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss" dieser Auftragsbekanntmachung: Die Angebotsbindefrist ist auf den 8.1.2027 bestimmt.
1) Der Auftraggeber kann den Bieter auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. 2) Zu Ziffer 5.1.12 "Bedingungen für die Auftragsvergabe", dort "Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss" dieser Auftragsbekanntmachung: Die Angebotsbindefrist ist auf den 8.1.2027 bestimmt.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen (eine Mindestreferenz) über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge, untergliedert nach a) Name des Auftraggebers, b) Leistungsjahr, c) Leistung, und d) Leistungserbringer. Die Mindestreferenz (Referenz 1) ist erbracht, wenn die genannten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss. D.h. die Mindestreferenz (Referenz 1) muss a) mindestens den Namen des Auftraggebers nachweisen, b) mindestens das Jahr 2026 oder 2025 oder 2024 oder 2023 oder 2022 nachweisen, c) mindestens den Ort des Rechenzentrums nachweisen, d) mindestens die Leistungen "Übertragung von HDTV-Programmsignalen als MPEG-TS over IP in Echtzeit", "Standardkopplung durch Ethernet-Layer2-Verbindung mit Mindestbandbreite von 8 Gbit/s", "Datenrate der Signalübernahme von mindestens 8 Mbit/s CBR (auf MPEG-TS-Ebene)", "Datenrate (je Service) der Übertragungswege von mindestens 8,5 Mbit/s CBR (konstante Bitrate) in Echtzeit" und "Rufbereitschaft ("Hotline")" nachweisen, und e) mindestens auf den Bieter, die Bietergemeinschaft oder anderen Leistungserbringer, z.B. Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher, bezogen sein. Die Referenzen 2 bis 5 können, müssen aber nicht von dem Bieter erbracht werden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen (eine Mindestreferenz) über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge, untergliedert nach a) Name des Auftraggebers, b) Leistungsjahr, c) Leistung, und d) Leistungserbringer. Die Mindestreferenz (Referenz 1) ist erbracht, wenn die genannten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss. D.h. die Mindestreferenz (Referenz 1) muss a) mindestens den Namen des Auftraggebers nachweisen, b) mindestens das Jahr 2026 oder 2025 oder 2024 oder 2023 oder 2022 nachweisen, c) mindestens den Ort des Rechenzentrums nachweisen, d) mindestens die Leistungen "Übertragung von HDTV-Programmsignalen als MPEG-TS over IP in Echtzeit", "Standardkopplung durch Ethernet-Layer2-Verbindung mit Mindestbandbreite von 8 Gbit/s", "Datenrate der Signalübernahme von mindestens 8 Mbit/s CBR (auf MPEG-TS-Ebene)", "Datenrate (je Service) der Übertragungswege von mindestens 8,5 Mbit/s CBR (konstante Bitrate) in Echtzeit" und "Rufbereitschaft ("Hotline")" nachweisen, und e) mindestens auf den Bieter, die Bietergemeinschaft oder anderen Leistungserbringer, z.B. Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher, bezogen sein. Die Referenzen 2 bis 5 können, müssen aber nicht von dem Bieter erbracht werden.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung darüber, dass mindestens eine Betriebs-Haftpflichtversicherung besteht oder mindestens im Auftragsfall zeitnah abgeschlossen wird.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Vgl. Vergabeunterlagen, dort insbesondere "Vertragsunterlagen".
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Vgl. Vergabeunterlagen, dort insbesondere "Vertragsunterlagen".
#Bekanntmachungs-ID: CXP4D5GMUVL#
1) Die unter Abschnitt III und IV des Formulars aufgeführten Teilnahmebedingungen sind als zwingende und fakultative Ausschlusskriterien formuliert und konkretisieren die in der Auftragsbekanntmachung unter Ziffer 2.1.6 genannten Ausschlussgründe. Die im Abschnitt V des Formulars aufgeführten Eignungskriterien konkretisieren die in der Auftragsbekanntmachung unter Ziffer 5.1.9 genannten Eignungskriterien, und werden bewertet, soweit die in Abschnitt V des Formulars genannten Mindestanforderungen erfüllt sind und damit kein Ausschluss erfolgt. Die zwingenden Ausschlussgründe gemäß Abschnitt III des Formulars werden dahingehend beurteilt, ob die geforderte Eigenerklärung vorliegt, vollständig und fehlerfrei abgegeben wird (JA) oder nicht (NEIN). Bei einem NEIN erfolgt zwingend der Ausschluss, bei einem JA erfolgt kein Ausschluss. Die fakultativen Ausschlussgründe gemäß Abschnitt IV des Formulars werden dahingehend beurteilt, ob die geforderte Eigenerklärung vorliegt, vollständig und fehlerfrei abgegeben wird (JA) oder nicht (NEIN). Bei einem NEIN kann der Ausschluss erfolgen, bei einem JA erfolgt kein Ausschluss. Das Eignungskriterium gemäß Abschnitt V Ziffer 1 des Formulars wird gemäß dem dort ersichtlichen Bewertungssystem beurteilt. Wenn die Mindestreferenz 1 erbracht ist, gilt der Bieter insoweit als geeignet; andernfalls erfolgt der Ausschluss. Die Referenzen 2 bis 5 können, müssen aber nicht von dem Bieter erbracht werden. Das Eignungskriterium gemäß Abschnitt V Ziffer 2 des Formulars wird gemäß dem dort ersichtlichen Bewertungssystem beurteilt. Wenn die Mindestanforderung erfüllt ist, gilt der Bieter insoweit als geeignet; andernfalls erfolgt der Ausschluss. 2) Sämtliche im Formular geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden. Erklärt das Unternehmen im Formular, für eine oder mehrere der unter Abschnitt III und/oder V des Formulars geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bieters. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht. Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V des Formulars geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. 3) Eine Bietergemeinschaft muss mit ihrem Angebot eine alle Mitglieder umfassende Erklärung zur Bietergemeinschaft vorlegen (vgl. hierzu Abschnitt II Ziffer 1 des Formulars). Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Formulars sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des Mitglieds der Bietergemeinschaft ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Formulars zu vermerken; der Name des Erklärenden für das Mitglied einer Bietergemeinschaft ist auf Seite 8 des vervielfältigten Formulars zu vermerken. 4) Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer, rechtlich selbständiger Unternehmen zu bedienen ("Unterauftragnehmer"), muss er die Teile des Auftrages, die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen, unter Abschnitt II Ziffer 2 des Formulars bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat der Bieter auf gesondertes Verlangen diese Unternehmen zu benennen (vgl. Abschnitt II Ziffer 1 und Ziffer 4 des Formulars) und auf gesondertes Verlangen entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen (vgl. Abschnitt II Ziffer 4 des Formulars) vorzulegen. Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Formulars sind auf gesondertes Verlangen auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen. Für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des vorgesehenen Unterauftragnehmers ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Formulars zu vermerken; der Name des Erklärenden für den Unterauftragnehmer ist auf Seite 8 des vervielfältigten Formulars zu vermerken. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der Auftraggeber verlangen, dass dieser Unterauftragnehmer ersetzt wird. Der Auftraggeber kann dem Bieter dafür eine Frist setzen. 5) Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (vgl. Abschnitt V des Formulars) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen ("Eignungsleihe"), wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise mit dem Angebot eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt (vgl. Abschnitt II Ziffer 4 des Formulars). Der Bieter benennt diese Unternehmen unter Abschnitt II Ziffer 3 sowie Ziffer 4 des Formulars und bezeichnet unter Abschnitt II Ziffer 3 des Formulars das jeweilige Eignungskriterium (vgl. Abschnitt V des Formulars). Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien nach Abschnitt V des Formulars in Anspruch nehmen will, haben die Eigenerklärungen zu diesen Eignungskriterien nach Abschnitt V des Formulars sowie alle Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Formulars vorzulegen. Für jedes eignungsverleihende Unternehmen ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des eignungsverleihenden Unternehmens ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Formulars zu vermerken; der Name des Erklärenden für das eignungsverleihende Unternehmen ist auf Seite 8 des vervielfältigten Formulars zu vermerken. Der Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (z.B. Referenzen gemäß Abschnitt V Ziffer 1 des Formulars) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung auch als Unterauftragnehmer erbringen. Der Auftraggeber verlangt bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe die Ersetzung des eignungsverleihenden Unternehmens; bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der Auftraggeber verlangen, dass dieses eignungsverleihende Unternehmen ersetzt wird. Der Auftraggeber kann dem Bieter dafür eine Frist setzen. 6) Der Auftraggeber schließt einen Bieter, bei dem ein Ausschlussgrund nach Abschnitt III oder IV des Formulars vorliegt, nicht von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren aus, wenn der Bieter dem Auftraggeber oder nach § 8 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) dem Bundeskartellamt nachgewiesen hat ("Selbstreinigung"), dass er für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schaden einen Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat, die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem Auftraggeber umfassend geklärt hat, und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden.
1) Die unter Abschnitt III und IV des Formulars aufgeführten Teilnahmebedingungen sind als zwingende und fakultative Ausschlusskriterien formuliert und konkretisieren die in der Auftragsbekanntmachung unter Ziffer 2.1.6 genannten Ausschlussgründe. Die im Abschnitt V des Formulars aufgeführten Eignungskriterien konkretisieren die in der Auftragsbekanntmachung unter Ziffer 5.1.9 genannten Eignungskriterien, und werden bewertet, soweit die in Abschnitt V des Formulars genannten Mindestanforderungen erfüllt sind und damit kein Ausschluss erfolgt. Die zwingenden Ausschlussgründe gemäß Abschnitt III des Formulars werden dahingehend beurteilt, ob die geforderte Eigenerklärung vorliegt, vollständig und fehlerfrei abgegeben wird (JA) oder nicht (NEIN). Bei einem NEIN erfolgt zwingend der Ausschluss, bei einem JA erfolgt kein Ausschluss. Die fakultativen Ausschlussgründe gemäß Abschnitt IV des Formulars werden dahingehend beurteilt, ob die geforderte Eigenerklärung vorliegt, vollständig und fehlerfrei abgegeben wird (JA) oder nicht (NEIN). Bei einem NEIN kann der Ausschluss erfolgen, bei einem JA erfolgt kein Ausschluss. Das Eignungskriterium gemäß Abschnitt V Ziffer 1 des Formulars wird gemäß dem dort ersichtlichen Bewertungssystem beurteilt. Wenn die Mindestreferenz 1 erbracht ist, gilt der Bieter insoweit als geeignet; andernfalls erfolgt der Ausschluss. Die Referenzen 2 bis 5 können, müssen aber nicht von dem Bieter erbracht werden. Das Eignungskriterium gemäß Abschnitt V Ziffer 2 des Formulars wird gemäß dem dort ersichtlichen Bewertungssystem beurteilt. Wenn die Mindestanforderung erfüllt ist, gilt der Bieter insoweit als geeignet; andernfalls erfolgt der Ausschluss. 2) Sämtliche im Formular geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden. Erklärt das Unternehmen im Formular, für eine oder mehrere der unter Abschnitt III und/oder V des Formulars geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bieters. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht. Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V des Formulars geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. 3) Eine Bietergemeinschaft muss mit ihrem Angebot eine alle Mitglieder umfassende Erklärung zur Bietergemeinschaft vorlegen (vgl. hierzu Abschnitt II Ziffer 1 des Formulars). Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Formulars sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des Mitglieds der Bietergemeinschaft ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Formulars zu vermerken; der Name des Erklärenden für das Mitglied einer Bietergemeinschaft ist auf Seite 8 des vervielfältigten Formulars zu vermerken. 4) Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer, rechtlich selbständiger Unternehmen zu bedienen ("Unterauftragnehmer"), muss er die Teile des Auftrages, die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen, unter Abschnitt II Ziffer 2 des Formulars bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat der Bieter auf gesondertes Verlangen diese Unternehmen zu benennen (vgl. Abschnitt II Ziffer 1 und Ziffer 4 des Formulars) und auf gesondertes Verlangen entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen (vgl. Abschnitt II Ziffer 4 des Formulars) vorzulegen. Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Formulars sind auf gesondertes Verlangen auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen. Für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des vorgesehenen Unterauftragnehmers ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Formulars zu vermerken; der Name des Erklärenden für den Unterauftragnehmer ist auf Seite 8 des vervielfältigten Formulars zu vermerken. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der Auftraggeber verlangen, dass dieser Unterauftragnehmer ersetzt wird. Der Auftraggeber kann dem Bieter dafür eine Frist setzen. 5) Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (vgl. Abschnitt V des Formulars) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen ("Eignungsleihe"), wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise mit dem Angebot eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt (vgl. Abschnitt II Ziffer 4 des Formulars). Der Bieter benennt diese Unternehmen unter Abschnitt II Ziffer 3 sowie Ziffer 4 des Formulars und bezeichnet unter Abschnitt II Ziffer 3 des Formulars das jeweilige Eignungskriterium (vgl. Abschnitt V des Formulars). Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien nach Abschnitt V des Formulars in Anspruch nehmen will, haben die Eigenerklärungen zu diesen Eignungskriterien nach Abschnitt V des Formulars sowie alle Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Formulars vorzulegen. Für jedes eignungsverleihende Unternehmen ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des eignungsverleihenden Unternehmens ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Formulars zu vermerken; der Name des Erklärenden für das eignungsverleihende Unternehmen ist auf Seite 8 des vervielfältigten Formulars zu vermerken. Der Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (z.B. Referenzen gemäß Abschnitt V Ziffer 1 des Formulars) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung auch als Unterauftragnehmer erbringen. Der Auftraggeber verlangt bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe die Ersetzung des eignungsverleihenden Unternehmens; bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der Auftraggeber verlangen, dass dieses eignungsverleihende Unternehmen ersetzt wird. Der Auftraggeber kann dem Bieter dafür eine Frist setzen. 6) Der Auftraggeber schließt einen Bieter, bei dem ein Ausschlussgrund nach Abschnitt III oder IV des Formulars vorliegt, nicht von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren aus, wenn der Bieter dem Auftraggeber oder nach § 8 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) dem Bundeskartellamt nachgewiesen hat ("Selbstreinigung"), dass er für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schaden einen Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat, die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem Auftraggeber umfassend geklärt hat, und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden.
Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Vergabekammer
Nationale Registrierungsnummer: 07-0001801100000-05
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Telefon: +49 6131 16-2234📞
Fax: +49 6131 16-2113 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. 2) Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Teilt die Vergabestelle mit, dass einer Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der unten angegebenen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach § 160 Abs. 3 Nr. 5 GWB ist ein Nachprüfungsantrag ferner unzulässig, wenn ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Abs. 2 GWB vorliegt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. 2) Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Teilt die Vergabestelle mit, dass einer Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der unten angegebenen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach § 160 Abs. 3 Nr. 5 GWB ist ein Nachprüfungsantrag ferner unzulässig, wenn ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Abs. 2 GWB vorliegt.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-31+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 147-535481 (2026-07-31)