Rahmenvereinbarung über den Pendeldienst und über den Paketdienst im baden-württembergischen Grundbuchwesen. Pendeldienst Der Auftraggeber versteht unter der Transportdienstleistung "Pendeldienst" die Beförderung von Sendungen (Transportboxen) zwischen dem Grundbuchzentralarchiv (GBZA) in Kornwestheim und den 13 grundbuchführenden Amtsgerichten in Baden-Württemberg. Die Transportboxen enthalten Grundbuchunterlagen. Der Pendeldienst erfolgt werktäglich (= montags bis freitags). Paketdienst Als Paketdienst wird die Lieferung einzelner Sendungen vom Grundbuchzentralarchiv an beliebige Anschriften im gesamten Bundesgebiet, vornehmlich Gerichte und Behörden, verstanden und die Rücksendung dieser Sendungen an das Grundbuchzentralarchiv.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-08-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-07-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-07-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Referenznummer: LZBW-2023-04-061
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung über den Pendeldienst und über den Paketdienst im baden-württembergischen Grundbuchwesen.
Pendeldienst
Der Auftraggeber versteht unter der Transportdienstleistung "Pendeldienst" die Beförderung von Sendungen (Transportboxen) zwischen dem Grundbuchzentralarchiv (GBZA) in Kornwestheim und den 13 grundbuchführenden Amtsgerichten in Baden-Württemberg. Die Transportboxen enthalten Grundbuchunterlagen. Der Pendeldienst erfolgt werktäglich (= montags bis freitags).
Paketdienst
Als Paketdienst wird die Lieferung einzelner Sendungen vom Grundbuchzentralarchiv an beliebige Anschriften im gesamten Bundesgebiet, vornehmlich Gerichte und Behörden, verstanden und die Rücksendung dieser Sendungen an das Grundbuchzentralarchiv.
Rahmenvereinbarung über den Pendeldienst und über den Paketdienst im baden-württembergischen Grundbuchwesen.
Pendeldienst
Der Auftraggeber versteht unter der Transportdienstleistung "Pendeldienst" die Beförderung von Sendungen (Transportboxen) zwischen dem Grundbuchzentralarchiv (GBZA) in Kornwestheim und den 13 grundbuchführenden Amtsgerichten in Baden-Württemberg. Die Transportboxen enthalten Grundbuchunterlagen. Der Pendeldienst erfolgt werktäglich (= montags bis freitags).
Paketdienst
Als Paketdienst wird die Lieferung einzelner Sendungen vom Grundbuchzentralarchiv an beliebige Anschriften im gesamten Bundesgebiet, vornehmlich Gerichte und Behörden, verstanden und die Rücksendung dieser Sendungen an das Grundbuchzentralarchiv.
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-07-03 📅
Einreichungsfrist: 2023-08-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-07-07 📅
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 129-408625
ABl. S-Ausgabe: 129
Zusätzliche Informationen
Zum Beleg des Nichtvorliegens von zwingenden Ausschlussgründen sind einzureichen:
.
1) Eigenerklärung, dass keine rechtskräftigen Verurteilungen bzw. keine rechtskräftig festgesetzten Geldbußen nach § 30 OWiG wegen der in § 123 GWB aufgezählten Straftaten vorliegen und kein Verstoß gegen diese Straftatbestände auf sonstige geeignete Weise nachgewiesen werden kann.
.
2) Eigenerklärung, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (u.a. auch zur Berufsgenossenschaft) ordnungsgemäß nachgekommen ist bzw. sich zur Zahlung verpflichtet hat.
.
3) Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (Anlage 6)
.
4) Eigenerklärung, dass der Bewerber keine Verstöße im Sinne des § 5 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit begangen hat, bzw. keine Eintragungen im Gewerbezentralregister wegen illegaler Beschäftigung bestehen.
.
5) Eigenerklärung, in welcher der Bieter bestätigt, dass weder sein Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft oder Mitglieder der Bietergemeinschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des
Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint.
.
6) Eigenerklärung, in welcher der Bieter bestätigt, nicht zu den in Art. 5k Absatz 1
der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der
Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, zu gehören (Anlage 3).
.
Zum Beleg des Nichtvorliegens von fakultativen Ausschlussgründen sind einzureichen:
.
1) Eigenerklärung, dass der Bewerber zahlungsfähig ist, über das Vermögen des
Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet.
.
2) Eigenerklärung, dass der Bewerber keine schwere Verfehlung getroffen hat
.
3) Eigenerklärung, dass der Bewerber keine wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat.
.
4) Eigenerklärung, dass gegen den Bewerber in den letzten drei Jahren kein Verstoß nach § 24 Absatz 1 LkSG rechtskräftig festgestellt und mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist.
.
Bekanntmachungs-ID: CXUEYYDY1HGYQSFG
Zum Beleg des Nichtvorliegens von zwingenden Ausschlussgründen sind einzureichen:
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1) Eigenerklärung, dass keine rechtskräftigen Verurteilungen bzw. keine rechtskräftig festgesetzten Geldbußen nach § 30 OWiG wegen der in § 123 GWB aufgezählten Straftaten vorliegen und kein Verstoß gegen diese Straftatbestände auf sonstige geeignete Weise nachgewiesen werden kann.
.
2) Eigenerklärung, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (u.a. auch zur Berufsgenossenschaft) ordnungsgemäß nachgekommen ist bzw. sich zur Zahlung verpflichtet hat.
.
3) Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (Anlage 6)
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4) Eigenerklärung, dass der Bewerber keine Verstöße im Sinne des § 5 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit begangen hat, bzw. keine Eintragungen im Gewerbezentralregister wegen illegaler Beschäftigung bestehen.
.
5) Eigenerklärung, in welcher der Bieter bestätigt, dass weder sein Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft oder Mitglieder der Bietergemeinschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des
Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint.
.
6) Eigenerklärung, in welcher der Bieter bestätigt, nicht zu den in Art. 5k Absatz 1
der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der
Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, zu gehören (Anlage 3).
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Zum Beleg des Nichtvorliegens von fakultativen Ausschlussgründen sind einzureichen:
.
1) Eigenerklärung, dass der Bewerber zahlungsfähig ist, über das Vermögen des
Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet.
.
2) Eigenerklärung, dass der Bewerber keine schwere Verfehlung getroffen hat
.
3) Eigenerklärung, dass der Bewerber keine wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat.
.
4) Eigenerklärung, dass gegen den Bewerber in den letzten drei Jahren kein Verstoß nach § 24 Absatz 1 LkSG rechtskräftig festgestellt und mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist.
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Bekanntmachungs-ID: CXUEYYDY1HGYQSFG
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung über den Pendeldienst und über den Paketdienst im baden-württembergischen Grundbuchwesen.
Pendeldienst
Der Auftraggeber versteht unter der Transportdienstleistung "Pendeldienst" die Beförderung von Sendungen (Transportboxen) zwischen dem Grundbuchzentralarchiv (GBZA) in Kornwestheim und den 13 grundbuchführenden Amtsgerichten in Baden-Württemberg. Die Transportboxen enthalten Grundbuchunterlagen. Der Pendeldienst erfolgt werktäglich (= montags bis freitags).
Der Auftraggeber versteht unter der Transportdienstleistung "Pendeldienst" die Beförderung von Sendungen (Transportboxen) zwischen dem Grundbuchzentralarchiv (GBZA) in Kornwestheim und den 13 grundbuchführenden Amtsgerichten in Baden-Württemberg. Die Transportboxen enthalten Grundbuchunterlagen. Der Pendeldienst erfolgt werktäglich (= montags bis freitags).
Paketdienst
Als Paketdienst wird die Lieferung einzelner Sendungen vom Grundbuchzentralarchiv an beliebige Anschriften im gesamten Bundesgebiet, vornehmlich Gerichte und Behörden, verstanden und die Rücksendung dieser Sendungen an das Grundbuchzentralarchiv.
Geschätzte Abnahmemenge:
Gefahrene Kilometer: 1.303.000 km
Anzahl Sendungen: 54.016
Anzahl Sendungen: 192
Maximalabnahmemenge:
Gefahrene Kilometer: 1.628.750 km
Anzahl Sendungen: 67.520
Anzahl Sendungen: 240
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Grundbuchzentralarchiv Baden-Württemberg Stammheimer Straße 10 70806 Kornwestheim Die Leistungsorte des Pendeldienstes befinden sich ausschließlich in Baden-Württemberg (13 grundbuchführende Amtsgerichte).
Der Paketdienst wird für das gesamte Bundesgebiet, mit einem Schwerpunkt in Baden-Württemberg, in Anspruch genommen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Aktueller Nachweis (Stand des Unternehmens zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe), dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist.
Aktueller Nachweis (Stand des Unternehmens zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe), dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist.
Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich) oder einen anderen geeigneten Nachweis (z. B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit gibt.
Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich) oder einen anderen geeigneten Nachweis (z. B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit gibt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Eigenerklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit besteht. Die Deckungssumme beträgt mindestens das 1,5-fache des Auftragswertes.
2) Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens für die vergangenen 3 Jahre.
3) Angaben zum Umsatz im Bereich des Ausschreibungsgegenstandes (werktäglicher Aktentransport) für die vergangenen 3 Jahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Nachweis von mind. einem, vorzugsweise drei Referenzprojekten der letzten drei Jahre durch eine Eigenerklärung als Anlage zum Angebot.
Als Referenzprojekt gilt der regelmäßige Transport von mindestens einer Sendung täglich von einem bestimmten öffentlichen oder privaten Absender an beliebige Anschriften über einen Zeitraum von mindestens einem halben Jahr. Folgende Angaben sollen dabei berücksichtigt werden:
Als Referenzprojekt gilt der regelmäßige Transport von mindestens einer Sendung täglich von einem bestimmten öffentlichen oder privaten Absender an beliebige Anschriften über einen Zeitraum von mindestens einem halben Jahr. Folgende Angaben sollen dabei berücksichtigt werden:
- Angabe der durchschnittlichen Zahl an Paketen,
- Angabe des Erbringungszeitraums
- Angabe des öffentlichen oder privaten Auftraggebers mit Kontaktdaten.
Die Kontaktstelle/der Auftraggeber ist berechtigt, die angegebenen Referenzen selbst auf Richtigkeit zu überprüfen und bei den entsprechenden Ansprechpartnern Informationen über das Referenzprojekt einzuholen. Sollten sich dabei Tatsachen ergeben, die den Bieter als nicht geeignet darstellen, kann er vom weiteren Verfahren aufgrund mangelnder Eignung gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB ausgeschlossen werden.
Die Kontaktstelle/der Auftraggeber ist berechtigt, die angegebenen Referenzen selbst auf Richtigkeit zu überprüfen und bei den entsprechenden Ansprechpartnern Informationen über das Referenzprojekt einzuholen. Sollten sich dabei Tatsachen ergeben, die den Bieter als nicht geeignet darstellen, kann er vom weiteren Verfahren aufgrund mangelnder Eignung gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB ausgeschlossen werden.
2) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich wird
3) Eigenerklärung, dass die für die Ausführung des Auftrages benötigte Ausstattung und technische Ausrüstung sowie alle erforderlichen Geräte zur Verfügung stehen.
4) Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität der zu erbringenden Dienstleistung.
5) Eigenerklärung, dass bei dem Einsatz eines Unterauftragnehmers, der Bieter tatsächlich über die Ressourcen des Unterauftragnehmers verfügen kann.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-10-04 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-08-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:30
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Oberlandesgericht
Kontakt
Kontaktperson: Logistikzentrum Baden-Württemberg - Zentrales Beschaffungswesen
Dokumente URL: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXUEYYDY1HGYQSFG/documents🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Logistikzentrum Baden-Württemberg
Postanschrift: Dornierstraße 19
Postort: Ditzingen
Postleitzahl: 71254
Kontaktperson: Zentrales Beschaffungswesen - Team e-Vergabe
Land: Ludwigsburg🏙️
Internetadresse: https://www.lzbw.de🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Zum Beleg des Nichtvorliegens von zwingenden Ausschlussgründen sind einzureichen:
1) Eigenerklärung, dass keine rechtskräftigen Verurteilungen bzw. keine rechtskräftig festgesetzten Geldbußen nach § 30 OWiG wegen der in § 123 GWB aufgezählten Straftaten vorliegen und kein Verstoß gegen diese Straftatbestände auf sonstige geeignete Weise nachgewiesen werden kann.
1) Eigenerklärung, dass keine rechtskräftigen Verurteilungen bzw. keine rechtskräftig festgesetzten Geldbußen nach § 30 OWiG wegen der in § 123 GWB aufgezählten Straftaten vorliegen und kein Verstoß gegen diese Straftatbestände auf sonstige geeignete Weise nachgewiesen werden kann.
2) Eigenerklärung, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (u.a. auch zur Berufsgenossenschaft) ordnungsgemäß nachgekommen ist bzw. sich zur Zahlung verpflichtet hat.
3) Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (Anlage 6)
4) Eigenerklärung, dass der Bewerber keine Verstöße im Sinne des § 5 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit begangen hat, bzw. keine Eintragungen im Gewerbezentralregister wegen illegaler Beschäftigung bestehen.
5) Eigenerklärung, in welcher der Bieter bestätigt, dass weder sein Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft oder Mitglieder der Bietergemeinschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des
5) Eigenerklärung, in welcher der Bieter bestätigt, dass weder sein Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft oder Mitglieder der Bietergemeinschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des
Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint.
6) Eigenerklärung, in welcher der Bieter bestätigt, nicht zu den in Art. 5k Absatz 1
der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der
Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, zu gehören (Anlage 3).
Zum Beleg des Nichtvorliegens von fakultativen Ausschlussgründen sind einzureichen:
1) Eigenerklärung, dass der Bewerber zahlungsfähig ist, über das Vermögen des
Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet.
2) Eigenerklärung, dass der Bewerber keine schwere Verfehlung getroffen hat
3) Eigenerklärung, dass der Bewerber keine wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat.
4) Eigenerklärung, dass gegen den Bewerber in den letzten drei Jahren kein Verstoß nach § 24 Absatz 1 LkSG rechtskräftig festgestellt und mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-08-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge