Wertstoffhof Coswig - Containergestellung, Transport und Entsorgung

Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE)

Wertstoffhof Coswig - Containergestellung, Transport und Entsorgung

Deadline

Deadline 2026-09-15

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-08-18 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-08-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Wertstoffhof Coswig - Containergestellung, Transport und Entsorgung
Referenznummer: 2026-17-SGA-EU
Kurze Beschreibung: Wertstoffhof Coswig - Containergestellung, Transport und Entsorgung
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001
Titel: Wertstoffhof Coswig
Beschreibung der Beschaffung:
Die Leistung umfasst die Containergestellung sowie die Beförderung und Verwertung von Abfällen vom Wertstoffhof Coswig. Für folgende Abfallarten müssen Container bereitgestellt und gewechselt werden (voll gegen leer): • Grünabfall: 2x Abrollcontainer 20 m³; • Reste von Holz entfrachtet: 1x Abrollcontainer 38 m³ mit Deckel; • Holz aus Sperrmüll: 1x Abrollcontainer 38 m³ mit Deckel; • Kunststoffabfall: 1x Abrollcontainer 20 m³; • Metallabfall: 1x Abrollcontainer 20 m³; • Glasabfall: 1x Absetzcontainer 10 m³ mit Deckel; • PKW-/Motorrad-Altreifen: 1x Absetzcontainer 10 m³ mit Deckel. Die befüllten Container sind je nach Abfallart an die zugewiesenen Übergabestellen zu befördern oder durch Übernahme in die Eigenverwertung fachgerecht zu entsorgen. Mengengerüst/Prognose: • Grünabfälle: 152 Abrufe im Zug; 796 Tonnen/Vertragslaufzeit • Reste von Holz entfrachtet und Holz aus Sperrmüll: 179 im Zug; 403 Tonnen/Vertragslaufzeit - Holz entfrachtet / 334 Tonnen/Vertragslaufzeit – Holz aus Sperrmüll • Kunststoffabfall: 82 Abrufe; 63 Tonnen/Vertragslaufzeit • Metallabfall: 64 Abrufe; 117 Tonnen/Vertragslaufzeit • Glasabfall: 22 Abrufe; 35 Tonnen /Vertragslaufzeit • PKW-/Motorrad-Altreifen: 18 Abrufe; 19 Tonnen/Vertragslaufzeit • PPK: 57 Abrufe
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Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Entsorgung bzw. Verwertung von Siedlungs- und anderen Abfällen.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
Postanschrift: Ziegelweg 2
Postleitzahl: 01640
Stadt: Coswig
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Meißen 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2027-04-01 📅
Datum des Endes: 2031-08-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption 2 x 1 Jahr, bis längstens 31.08.2033
Informationen zu elektronischen Katalogen
Die Angebote müssen in Form von elektronischen Katalogen eingereicht werden oder einen elektronischen Katalog enthalten
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Beschreibung
Postleitzahl: 01445
Stadt: Radebeul

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV)
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-15 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-09-15 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Es gilt der § 55 VgV.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 93 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich
Eröffnungstermin: 2026-09-15 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Es gilt der § 55 VgV.
Elektronischer Katalog: Erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: Es gilt der § 56 VgV.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Auftragnehmer hat als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus diesem Vertrag eine selbstschuldnerische Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme eines Jahres binnen einer Frist von 18 Werktagen nach Vertragsschluss zu legen. Die Urkunde muss von einem in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer ausgestellt sein.
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Verfahren
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: Richtlinie 20214/24/EU

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE)
Nationale Registrierungsnummer: 14627-ZV01-06
Postanschrift: Meißner Straße 151 a
Postleitzahl: 01445
Postort: Radebeul
Region: Meißen 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@zaoe.de 📧
Telefon: 03514040450 📞
URL: https://www.zaoe.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.evergabe.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Umwelt
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/01a00eb9-d63e-40b4-894b-eb71406a6c60/zustellweg-auswaehlen 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/01a00eb9-d63e-40b4-894b-eb71406a6c60/zustellweg-auswaehlen 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: ID
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Telefon: 03419773800 📞
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-18+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 159-574250 (2026-08-18)