Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von jedem Bieter / jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft anhand vorgegebener Vordrucke vorzulegen:
1. Erklärung über das jährliche Mittel der in den letzten drei Jahren Beschäftigten (2020, 2021, 2022), gegliedert nach Führungskräften/ Büroinhaber, Architekten/Ingenieure, Mitarbeiter für technische und wirtschaftliche Aufgaben sowie sonstige Mitarbeiter
2. Angaben zu in den letzten 5 Jahren (seit 01/2018) erbrachten Leistungen möglichst vergleichbarer Art und möglichst vergleichbaren Leistungsumfangs. Die Darstellung der Referenzen soll möglichst folgende konkrete Angaben enthalten:
- Projektbezeichnung;
- Projektbeschreibung;
- Art der Leistungserbringung (in Eigenleistung, als ARGE, durch NU, etc.);
- Zeitraum der Leistungserbringung (hier: Planungsleistung);
- Benennung der Fertigstellung der Baumaßnahme;
- Art der Baumaßnahme (Neubau, Sanierung, Umbau);
- Nutzungszweck der Anlage
- Benennung der Baukosten in Euro netto (KG 400);
- Benennung der Flächenangaben (BGF);
- Benennung des Honorarvolumens;
- Benennung der erbrachten Leistungsbilder und Leistungsphasen (LPH gem. HOAI);
- Benennung des Auftraggebers, möglichst mit Ansprechpartner und Kontaktdaten
- Benennung des/r zuständigen Projektleiters/in
Zusätzliche ist für jede Referenz ein Referenzblatt mit Farbfotos bzw. Abbildungen der Freianlagen abzugeben, max. Größe DIN A3.
Geforderte Mindeststandards:
Zu 2.: Bieter/ die Mitglieder einer Bietergemeinschaft gemeinsam müssen für den Zeitraum der letzten 5 Jahre (seit 01/2017) zwingend folgende Referenzanforderungen entweder selbst erfüllen oder entsprechende Erfahrung von Unternehmen nachweisen können, die im Auftragsfall die entsprechenden Leistungen als Nachunternehmer erbringen würden:
a) Mindestens 2 Referenzen über fachplanerische Leistungen zur technischen Ausrüstung im Bestand, die jeweils sämtlich folgende Kriterien erfüllen:
- Fachplanung technische Ausrüstung in der Anlagengruppe 3 mit einem Volumen von mind. 0,50 Mio. EUR netto (KG 430) und zusätzlich in mind. 2 weiteren Anlagengruppen der Anlagengruppen 1, 2, 4, 5 und 8)
- für eine Sanierungsmaßnahme;
- mindestens über die Leistungsphasen 2 - 8, wobei die Leistungen vollständig innerhalb des vorgegebenen Zeitraums (ab 01/2015) erbracht wurden;
- mindestens mit einem Bauvolumen (KG 400) von 2,00 Mio. Euro netto.
b) Bei mindestens einer der beiden Referenzen müssen die Bauleistungen nach den Bestimmungen der VOB/A vergeben worden sein.