1. Der Zweckverband go.Rheinland wird von den anderen Auftraggebern beauftragt, den Darlehenswettbewerb als Federführer durchzuführen. Inhaltliche Entscheidungen treffen die Auftraggeber jedoch gemeinsam
2. Die Auftraggeber weisen darauf hin, dass es sich bei dem vorliegenden Darlehenswettbewerb nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe oder einer vergaberechtsfreien Dienstleistungskonzession handelt.
3. Es besteht kein Anspruch auf Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens bzw. eines wettbewerblichen Verfahrens zur Erteilung eines öffentlichen Auftrags bzw. einer Dienstleistungskonzession. Der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen ist somit nicht eröffnet.
4. Die Veröffentlichung dient nicht der Erfüllung vergaberechtlicher Anforderungen. Vielmehr handelt sich um eine freiwillige Bekanntmachung der Auftraggeber zum Zwecke der Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens (Markterkundungsverfahren).
5. Alle Interessenten, die sich an dem Darlehenswettbewerb beteiligen möchten, sind innerhalb der o.g. Frist dazu aufgefordert, Ihre Interessenbekundung per E-Mail an:
lars.grossmann@go-rheinland.de einzureichen. In der Interessenbekundung sind der Name des Unternehmens, Adresse, Ansprechpartner, Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse anzugeben.
6. Die Interessenbekundung ist ausschließlich in deutscher Sprache einzureichen.
7. Nach Eingang der Interessenbekundungen werden den Interessenten voraussichtlich Mitte März 2023 die Wettbewerbsunterlagen zur Verfügung gestellt verbunden mit der Aufforderung, zunächst ein indikatives Angebot abzugeben. Hintergrund hierfür ist, dass den Auftraggebern Ende Februar bereits erste finanzielle Indikationen der Hersteller zum Fahrzeugpreis vorliegen, die anschließend in den Wettbewerbsunterlagen eingearbeitet werden können, so dass die Interessenten ihr indikatives Angebot auf dieser Grundlage abgeben können.
8. Während der indikativen Angebotsphase werden die Auftraggeber mit den Interessenten ein Erörterungsgespräch durchführen, in dem offene Fragen und / oder Unklarheiten besprochen werden. Weitere Informationen dazu werden in den Wettbewerbsunterlagen enthalten sein.
9. Nach dem Eingang der letztverbindlichen Angebote der Hersteller werden die Interessenten im Rahmen dieses Darlehenswettbewerbs vielmehr auf Grundlage der dann bekannten, tatsächlichen Investitionssumme zur Abgabe letztverbindlicher Angebote aufgefordert.
10. Die Auftraggeber behalten sich vor, den vorstehend beschriebenen Verfahrensablauf im Laufe des Verfahrens anzupassen.
11. Eine Erstattung der Kosten, die den Interessenten durch die Teilnahme an diesem Verfahren entstehen, sowie sonstige Entschädigungsansprüche sind ausgeschlossen.
12. Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Darlehenswettbewerbs wird auf die Wettbewerbsunterlagen verwiesen.