Anzahl Gebäude: 1 Haus mit 5 Obergeschossen, 1 Untergeschoss
Anzahl Wohnungen: 43 Wohnungen
Anzahl Gewerbe: 2 Einheiten (stilles Gewerbe)
Wohnfläche: ca. 3.765 m2
Gewerbefläche: ca. 129 m2
Energieeffizienz: KfW Standard 40
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Mehrfamilienhäusern📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bau kompletter Wohnhäuser📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-06-23 📅
Einreichungsfrist: 2023-07-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-06-28 📅
Datum des Beginns: 2024-03-01 📅
Datum des Endes: 2026-03-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 122-387796
ABl. S-Ausgabe: 122
Zusätzliche Informationen
1) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:
Eine Bewerbung ist nur unter Verwendung des Bewerbungsbogens (einschl. Anlagen) zulässig, der unter https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ heruntergeladen werden kann. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Der Bewerbungsbogen ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen ausschließlich digital, d. h. mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur (Software-Zertifikat) oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (Signaturkarte) oder elektronisch in Textform, über die Vergabeplattform des Landes
Berlin einzureichen.
Für den Erhalt der elektronisch bearbeitbaren Unterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, soweit der Bieter nicht bereits registriert ist. Nach der erfolgreichen Registrierung kann sofort die Nutzung (Download der Unterlagen und Einstellung elektronischer Angebote) erfolgen;
2) Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
3) Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
4) Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge beim Auftraggeber eingegangen sein. Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bewerber nachzufordern. Nachgeforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben sind innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch den Auftraggeber. Werden die Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben nicht oder nicht wie gefordert innerhalb der Frist vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
5) Die Anforderungen der Bekanntmachung gelten auch für Bewerbergemeinschaften und deren Mitglieder. Die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft haben jeweils einen gesonderten Bewerbungsbogen auszufüllenund einzureichen. Die geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Dabei genügt es, wenn die Anforderungen der Vergabebekanntmachung an die Leistungsfähigkeit gemäß III.1.2) bzw. an die Leistungsfähigkeit gemäß III.1.3) in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden.
6) Soweit sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützt (§ 6d EU, Abs. 1 VOB/A), ist/sind dem Teilnahmeantrag entsprechende Verpflichtungserklärung(en) des/der Unternehmens/Unternehmen beizufügen. Des Weiteren sind die geforderten Eignungsnachweise für diesen/diese Unternehmer/Unternehmen mit einem separaten Bewerbungsbogen einzureichen (§ 6d EU, Abs. 2 VOB/A).
7) Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie unter Angabe der Auftragsbezeichnung bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge bzw. 6 Kalendertage vor Ende der Angebotsfrist in Textform – d.h. per E-Mail oder über http://www.berlin.de/vergabeplattform – an die Vergabestelle gestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass alle Bewerber bzw. Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z.B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen.
Einzusehen unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/.
Der Bewerbungsbogen ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen ausschließlich digital, d. h. mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur (Software-Zertifikat) oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (Signaturkarte) oder elektronisch in Textform, über die Vergabeplattform des Landes
Berlin einzureichen.
Für den Erhalt der elektronisch bearbeitbaren Unterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, soweit der Bieter nicht bereits registriert ist. Nach der erfolgreichen Registrierung kann sofort die Nutzung (Download der Unterlagen und Einstellung elektronischer Angebote) erfolgen;
2) Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
3) Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
4) Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge beim Auftraggeber eingegangen sein. Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bewerber nachzufordern. Nachgeforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben sind innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch den Auftraggeber. Werden die Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben nicht oder nicht wie gefordert innerhalb der Frist vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
5) Die Anforderungen der Bekanntmachung gelten auch für Bewerbergemeinschaften und deren Mitglieder. Die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft haben jeweils einen gesonderten Bewerbungsbogen auszufüllenund einzureichen. Die geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Dabei genügt es, wenn die Anforderungen der Vergabebekanntmachung an die Leistungsfähigkeit gemäß III.1.2) bzw. an die Leistungsfähigkeit gemäß III.1.3) in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden.
6) Soweit sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützt (§ 6d EU, Abs. 1 VOB/A), ist/sind dem Teilnahmeantrag entsprechende Verpflichtungserklärung(en) des/der Unternehmens/Unternehmen beizufügen. Des Weiteren sind die geforderten Eignungsnachweise für diesen/diese Unternehmer/Unternehmen mit einem separaten Bewerbungsbogen einzureichen (§ 6d EU, Abs. 2 VOB/A).
7) Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie unter Angabe der Auftragsbezeichnung bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge bzw. 6 Kalendertage vor Ende der Angebotsfrist in Textform – d.h. per E-Mail oder über http://www.berlin.de/vergabeplattform – an die Vergabestelle gestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass alle Bewerber bzw. Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z.B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen.
Anzahl Gebäude: 1 Haus mit 5 Obergeschossen, 1 Untergeschoss
Anzahl Wohnungen: 43 Wohnungen
Anzahl Gewerbe: 2 Einheiten (stilles Gewerbe)
Wohnfläche: ca. 3.765 m2
Gewerbefläche: ca. 129 m2
Energieeffizienz: KfW Standard 40
Die zu vergebenden Leistungen sollen als schlüsselfertige Gesamtleistung durch einen Generalunternehmer erbracht werden. Zur Errichtung und Realisierung der Gebäude inkl. Außenanlagen sind alle hochbau- und fachtechnischen Bauleistungen zu erbringen. Durch den Auftraggeber wurde in Zusammenarbeit mit einem Generalplaner bereits eine Generalplanung bis einschließlich Leistungsphase 5 (baubegleitend) gemäß HOAI erstellt, welche die Grundlage zur Ausführung bildet.
Die zu vergebenden Leistungen sollen als schlüsselfertige Gesamtleistung durch einen Generalunternehmer erbracht werden. Zur Errichtung und Realisierung der Gebäude inkl. Außenanlagen sind alle hochbau- und fachtechnischen Bauleistungen zu erbringen. Durch den Auftraggeber wurde in Zusammenarbeit mit einem Generalplaner bereits eine Generalplanung bis einschließlich Leistungsphase 5 (baubegleitend) gemäß HOAI erstellt, welche die Grundlage zur Ausführung bildet.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 13086 Berlin
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.) Nachweis über die Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister gemäß § 44 Absatz 1 VgV, (Architekten/Generalplaner haben einen Nachweis für die Mitgliedschaft in der Architekten- bzw. Ingenieurkammer einzureichen),
2.) Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB und fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB,
3.) Eigenerklärungen über Zahlung von Steuern, Krankenversicherungsbeiträgen und Sozialabgaben,
4.) Eigenerklärungen über das Einhalten des Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022,
5.) Eigenerklärung über das Vorliegen einer Bauvorlageberechtigung gem. § 65 Landesbauordnung Berlin,
6.) ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
8) eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022), soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
8) eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022), soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Mindeststandards:
zu III.1.2 Ziff. 8) Als Mindestanforderung gilt ein gemittelter Gesamtumsatz in den Geschäftsjahren 2020, 2021, 2022 in Höhe von 15.000.000 EUR brutto.
9) Angaben über die Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers jeweils bezogen auf die Geschäftsjahre 2020, 2021, 2022;
10) Organigramm des vorgesehenen Projektteams mit Angabe der jeweiligen Funktion und mindestens unter Benennung des Projektleiters, des stellvertretenden Projektleiters, des Bauleiters sowie des planenden Architekten
11) Angaben zu den vorgesehenen, im Organigramm benannten Mitarbeitern des Projektteams
12/13) Qualifikation Projektleiter
Angaben zu vergleichbaren Referenzprojekten des Projektleiters, welche im Zeitraum 01.01.2017 bis zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen wurden:
12) Wohnungsneubau als schlüsselfertige Errichtung mit Gesamtverantwortlichkeit für alle Planungs- und Bauleistungen
- Wohnungsneubau (z. B. Mietwohnungsbau, Mehrfamilienhäuser, Geschosswohnungsbau, Quartiersbauten, Altersgerechtes Wohnen, keine Einfamilienhäuser, Industriebauten, Parkhäuser, Tiefgaragen),
Mindeststandards:
zu 11) Die Mitglieder des Projektteams müssen nachweislich über die „Berufserfahrung in der vorgesehenen Funktion“ verfügen:
- Projektleiter: mindestens 10 Jahre,
- Bauleiter: mindestens 10 Jahre.
zu 12) weniger als ein Referenzprojekt führt zum Ausschluss,
zu 13) weniger als ein Referenzprojekt führt zum Ausschluss
zu 14) weniger als zwei Referenzprojekte führen zum Ausschluss
zu 15) weniger als zwei Referenzprojekte führen zum Ausschluss
zu 16) weniger als ein Referenzprojekt führt zum Ausschluss
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Sofern mehr als 5 Bewerber geeignet sind, erfolgt die Auswahl anhand der veröffentlichten Kriterien. Die einzelnen Kriterien werden bepunktet und gewichtet. Die Kriterien für das Bauunternehmen werden mit einer Wichtung von insgesamt 65 % und die Kriterien für den Projektleiter und Bauleiter mit einer Wichtung von insgesamt 35 % berücksichtigt. Die Auswahl der Bewerber ist in einer Auswahlmatrix detailliert und nachvollziehbar dargestellt. Diese Matrix steht zusammen mit dem Bewerbungsbogen auf der Plattform https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ zum Download bereit. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sofern mehr als 5 Bewerber geeignet sind, erfolgt die Auswahl anhand der veröffentlichten Kriterien. Die einzelnen Kriterien werden bepunktet und gewichtet. Die Kriterien für das Bauunternehmen werden mit einer Wichtung von insgesamt 65 % und die Kriterien für den Projektleiter und Bauleiter mit einer Wichtung von insgesamt 35 % berücksichtigt. Die Auswahl der Bewerber ist in einer Auswahlmatrix detailliert und nachvollziehbar dargestellt. Diese Matrix steht zusammen mit dem Bewerbungsbogen auf der Plattform https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ zum Download bereit. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2023-08-18 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-12-31 📅
Der Bewerbungsbogen ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen ausschließlich digital, d. h. mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur (Software-Zertifikat) oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (Signaturkarte) oder elektronisch in Textform, über die Vergabeplattform des Landes
Der Bewerbungsbogen ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen ausschließlich digital, d. h. mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur (Software-Zertifikat) oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (Signaturkarte) oder elektronisch in Textform, über die Vergabeplattform des Landes
Berlin einzureichen.
Für den Erhalt der elektronisch bearbeitbaren Unterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, soweit der Bieter nicht bereits registriert ist. Nach der erfolgreichen Registrierung kann sofort die Nutzung (Download der Unterlagen und Einstellung elektronischer Angebote) erfolgen;
Für den Erhalt der elektronisch bearbeitbaren Unterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, soweit der Bieter nicht bereits registriert ist. Nach der erfolgreichen Registrierung kann sofort die Nutzung (Download der Unterlagen und Einstellung elektronischer Angebote) erfolgen;
2) Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
3) Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
4) Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge beim Auftraggeber eingegangen sein. Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bewerber nachzufordern. Nachgeforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben sind innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch den Auftraggeber. Werden die Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben nicht oder nicht wie gefordert innerhalb der Frist vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
4) Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge beim Auftraggeber eingegangen sein. Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bewerber nachzufordern. Nachgeforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben sind innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch den Auftraggeber. Werden die Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben nicht oder nicht wie gefordert innerhalb der Frist vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
5) Die Anforderungen der Bekanntmachung gelten auch für Bewerbergemeinschaften und deren Mitglieder. Die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft haben jeweils einen gesonderten Bewerbungsbogen auszufüllenund einzureichen. Die geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Dabei genügt es, wenn die Anforderungen der Vergabebekanntmachung an die Leistungsfähigkeit gemäß III.1.2) bzw. an die Leistungsfähigkeit gemäß III.1.3) in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden.
5) Die Anforderungen der Bekanntmachung gelten auch für Bewerbergemeinschaften und deren Mitglieder. Die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft haben jeweils einen gesonderten Bewerbungsbogen auszufüllenund einzureichen. Die geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Dabei genügt es, wenn die Anforderungen der Vergabebekanntmachung an die Leistungsfähigkeit gemäß III.1.2) bzw. an die Leistungsfähigkeit gemäß III.1.3) in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden.
6) Soweit sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützt (§ 6d EU, Abs. 1 VOB/A), ist/sind dem Teilnahmeantrag entsprechende Verpflichtungserklärung(en) des/der Unternehmens/Unternehmen beizufügen. Des Weiteren sind die geforderten Eignungsnachweise für diesen/diese Unternehmer/Unternehmen mit einem separaten Bewerbungsbogen einzureichen (§ 6d EU, Abs. 2 VOB/A).
6) Soweit sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützt (§ 6d EU, Abs. 1 VOB/A), ist/sind dem Teilnahmeantrag entsprechende Verpflichtungserklärung(en) des/der Unternehmens/Unternehmen beizufügen. Des Weiteren sind die geforderten Eignungsnachweise für diesen/diese Unternehmer/Unternehmen mit einem separaten Bewerbungsbogen einzureichen (§ 6d EU, Abs. 2 VOB/A).
7) Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie unter Angabe der Auftragsbezeichnung bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge bzw. 6 Kalendertage vor Ende der Angebotsfrist in Textform – d.h. per E-Mail oder über http://www.berlin.de/vergabeplattform – an die Vergabestelle gestellt werden.
7) Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie unter Angabe der Auftragsbezeichnung bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge bzw. 6 Kalendertage vor Ende der Angebotsfrist in Textform – d.h. per E-Mail oder über http://www.berlin.de/vergabeplattform – an die Vergabestelle gestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass alle Bewerber bzw. Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z.B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen.
Bitte beachten Sie, dass alle Bewerber bzw. Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z.B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin - Luther - Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2023/S 122-387796 (2023-06-23)
Ergänzende Angaben (2023-07-12) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben