Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Präqualifizierte Unternehmen und jedes präqualifizierte Mitglied von Bietergemeinschaften führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) mit Einreichung des Angebotes.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) ist auf gesondertes Verlangen - über die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden - deren Eignung nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen und jedes Mitglied von Bietergemeinschaften haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ mit dem Angebot vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB 2017 Stand 2019) ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt.
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Gelangt das Angebot in die engere Wahl sind folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen entsprechend § 6aEU Nr. 2 VOB/A von nicht präqualifizierten Unternehmen/ jedem nicht präqualifizierten Mitglied einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
1.
die Vorlage einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung mindestens i. H. der Mindestversicherungssumme von 250.000 EUR
2.
eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre i. H. v. mindestens 500.000 EUR,
3.
eine Erklärung über den Umsatz soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen i. H. v. mindestens 250.000 EUR.
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Die Vergabestelle behält sich das Recht vor gemäß § 6aEU Nr. 2 Satz 2 VOB/A von jedem nicht präqualifizierten Unternehmen, jedem nicht präqualifizierten Mitglied einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft und von jedem anderen nicht präqualifizierten Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll zusätzlich insbesondere folgende Unterlagen abzufordern:
1.
die Vorlage einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung mindestens i. H. der Mindestversicherungssumme von 250.000 EUR
2.
Urkalkulation
[Bei der Prüfung der Angebote sowie von Nachträgen und Zusatzvereinbarungen kann die Urkalkulation zur Preisprüfung herangezogen werden. Einer Anwesenheit des Bieters bedarf es dazu nicht. Nachunternehmerleistungen sind in der Kalkulation detailliert und nachprüfbar abzubilden (Mengen, Zeitansätze, Teilleistungen).]
3.
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters
4.
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters im Original, sofern nur im Original gültig
5.
qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen oder gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters (im Original, sofern nur im Original gültig)
6.
Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b EStG oder gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters (im Original, sofern nur im Original gültig)
7.
Der Auftraggeber wird von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung anfordern
Die Vergabestelle wird die vorgenannten Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen, präqualifizierten Mitgliedern von Arbeits-/ Bietergemeinschaften sowie präqualifizierten Nachunternehmen und präqualifizierten Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) nachfordern, sofern diese Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind.
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Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.