Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über 2 Jahre für die Durchführung von Prüfungen und ggf. Reparatur von ortsfesten elektrotechnischen Schaltanlagen nach DGUV 4. Der Rahmenvertrag kann optional um zwei weitere Jahre verlängert werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-24.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Wiederkehrende Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen nach DGUV und VDE 0105-100, ECA-2023-037
ECA-2023-037”
Produkte/Dienstleistungen: Reparatur- und Wartungsdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über 2 Jahre für die Durchführung von Prüfungen und ggf. Reparatur von...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über 2 Jahre für die Durchführung von Prüfungen und ggf. Reparatur von ortsfesten elektrotechnischen Schaltanlagen nach DGUV 4. Der Rahmenvertrag kann optional um zwei weitere Jahre verlängert werden.
Mehr anzeigen
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 850 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Bundesdruckerei GmbH Kommandantenstraße 18 10969 Berlin Die Anlagen der AG befinden sich auf dem Gelände der Bundesdruckerei GmbH in verschiedenen...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Bundesdruckerei GmbH Kommandantenstraße 18 10969 Berlin Die Anlagen der AG befinden sich auf dem Gelände der Bundesdruckerei GmbH in verschiedenen Häusern.
Standorte:
- Kommandantenstraße 18, 10969 Berlin
- Kommandantenstraße 15, 10969 Berlin
- Oranienstraße 91, 10969 Berlin
- Saturnstraße 9, 13405 Berlin
Mehr anzeigen
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über 2 Jahre für die Durchführung von Prüfungen und ggf. Reparatur von...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über 2 Jahre für die Durchführung von Prüfungen und ggf. Reparatur von ortsfesten elektrotechnischen Schaltanlagen nach DGUV 4. Der Rahmenvertrag kann optional um zwei weitere Jahre verlängert werden.
Das maximale Auftragsvolumen des Rahmenvertrages beträgt 850.000 EUR; bei Erreichen dieses Höchstwertes endet der Vertrag automatisch.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Vertragslaufzeit verlängert sich nach der Grundlaufzeit automatisch um 2 weitere Jahre ("Vertragsverlängerung"), sofern die Bundesdruckerei der...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Vertragslaufzeit verlängert sich nach der Grundlaufzeit automatisch um 2 weitere Jahre ("Vertragsverlängerung"), sofern die Bundesdruckerei der Vertragsverlängerung nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit widerspricht. Insgesamt ist 1 Vertragsverlängerung nach Ablauf der Grundlaufzeit möglich, sodass die Gesamtvertragslaufzeit maximal 4 Jahre beträgt.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“Die AG geht davon aus, dass ca. 700 Stück elektrotechnische Schaltanlagen (nach KG 444.10) unterschiedlicher Größe, unterschiedlicher Bauart und Bauzeit zu...”
Zusätzliche Informationen
Die AG geht davon aus, dass ca. 700 Stück elektrotechnische Schaltanlagen (nach KG 444.10) unterschiedlicher Größe, unterschiedlicher Bauart und Bauzeit zu prüfen sind.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. ausgefüllte "Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu Unternehmenssitz, Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer, gesetzliche...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. ausgefüllte "Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu Unternehmenssitz, Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte, Konzernstruktur;
2. Auszug aus dem Handelsregister, der den zum Zeitpunkt der Angebotsfrist aktuellen Stand wiedergibt und nicht älter als sechs Monate (bezogen auf den Zeitpunkt der Angebotsfrist) ist;
3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Formblatt;
4. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs gemäß Formblatt
Die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs muss noch nicht, aber kann bereits mit dem Angebot eingereicht werden.
Sofern diese Erklärung noch nicht mit Abgabe des Angebots vorgelegt wird, wird der Auftraggeber von demjenigen Bieter, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, diese Erklärung vor Zuschlagserteilung inner-halb einer angemessenen Nachfrist in Textform abfordern. Wird die Erklärung dann nicht oder nicht fristgerecht vorgelegt, muss das Angebot ausgeschlossen werden.
5. Auszug aus dem Wettbewerbsregister und Gewerbezentralregister (nicht vom Bieter vorzulegen)
Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter vorliegen, an den der Auftrag vergeben werden soll, um zu prüfen, inwiefern für diesen Bieter Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird deshalb hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister abfordern.
Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des Bieters vorliegen.
6. Eintragung in die Handwerkskammer (Nachweis ist beizufügen)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“7. ausgefüllte "Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu
a) Netto-Gesamtumsatz (in EUR) der letzten drei abgeschlossenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
7. ausgefüllte "Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu
a) Netto-Gesamtumsatz (in EUR) der letzten drei abgeschlossenen Geschäfts-jahre;
b) Netto-Umsatz (in EUR) hinsichtlich mit zum Leistungsgegenstand ver-gleichbaren Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Dienstleistungen im Bereich Dienstleistungen im Elektrotechnischen Bereich, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen entsprechen.
“In Bezug auf die unter Ziff. 7a geforderte Angabe zum Gesamtumsatz wird die folgende Mindestanforderung festgelegt:
Der Gesamtumsatz des Bieters der letzten...”
In Bezug auf die unter Ziff. 7a geforderte Angabe zum Gesamtumsatz wird die folgende Mindestanforderung festgelegt:
Der Gesamtumsatz des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 1,0 Mio. EUR je Geschäftsjahr betragen.
In Bezug auf die unter Ziff. 7b geforderte Angabe zum Umsatz hinsichtlich mit zum Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen wird die folgende Mindestanforderung festgelegt:
Der Umsatz des Bieters hinsichtlich mit zum Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 1,0 Mio. EUR je Geschäftsjahr betragen.
Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Dienstleistungen im Bereich Dienstleistungen im Elektrotechnischen Bereich, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen entsprechen.
Eine Nichterfüllung von einem der benannten Mindestkriterien führt zum Ausschluss des betroffenen Angebotes vom weiteren Vergabeverfahren.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“8. ausgefüllte "Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu
a) Gesamtanzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
8. ausgefüllte "Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu
a) Gesamtanzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers / Bieters beschäftigten Arbeitnehmer;
b) Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers / Bieters beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleich-bare Leistungen erbringen.
Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Dienstleistungen im Bereich Dienstleistungen im Elektrotechnischen Bereich, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen entsprechen.
9. Nachweis gemäß "Referenzerklärung" von mindestens drei (3) bereits erbrachten und erfolgreich abgeschlossenen Projekten aus den letzten fünf (5) abgeschlossenen Geschäftsjahren, welche mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind;
jeweils unter Angabe
a) des Auftraggebers der Referenz (nebst den geforderten Angaben im Dokument "Referenzerklärung"),
b) der Beschreibung der Leistung(en),
c) des Leistungszeitraums,
d) des ungefähren Auftragsvolumens (Umsatz oder Mengen)
und
e) des Leistungserbringers.
Referenzerklärungen sind grundsätzlich unter Benennung der auf dem entsprechenden Formblatt geforderten Angaben zum Auftraggeber (Name und Anschrift, Branche/Bereich des Auftraggebers und Ansprechpartner nebst Kontaktdaten) nebst den weiteren geforderten Angaben zur erbrachten Leistung einzureichen. Auf die konkrete Benennung des Auftraggebers sowie des Ansprechpartners kann ausnahmsweise verzichtet werden, wenn diesen Angaben eine Vertraulichkeitsverpflichtung des Bewerbers gegenüber dem Referenzauftraggeber entgegensteht.
Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Dienstleistungen im Bereich Dienstleistungen im Elektrotechnischen Bereich, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen entsprechen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“In Bezug auf die unter Ziffer 8a geforderte Angabe zur Gesamtanzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils durchschnittlich im...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
In Bezug auf die unter Ziffer 8a geforderte Angabe zur Gesamtanzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bieters beschäftigten Arbeitnehmern wird die folgende Mindestanforderung festgelegt:
Die Gesamtanzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bieters beschäftigten Arbeitnehmer muss mindestens 20 betragen.
In Bezug auf die unter Ziffer 8b geforderte Angabe zur Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen, wird die folgende Mindestanforderung festgelegt:
Die Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen, muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens 10 betragen.
Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Dienstleistungen im Bereich Dienstleistungen im Elektrotechnischen Bereich, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen entsprechen.
In Bezug auf die unter Ziff. 9. geforderten Erklärungen zu Referenzleistungen wird die folgende Mindestbedingung festgelegt:
Es sind mindestens drei (3) Referenzen aus den letzten fünf (5) abgeschlossenen Geschäftsjahren hinsichtlich erfolgreich erbrachter vergleichbarer Leistungen nachzuweisen.
Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Dienstleistungen im Bereich Dienstleistungen im Elektrotechnischen Bereich, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen entsprechen.
Eine Nichterfüllung von einem der benannten Mindestkriterien führt zum Ausschluss des betroffenen Angebotes vom weiteren Vergabeverfahren.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-10-05
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-10-05
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Ortsbesichtigung:
Dem Bieter wird die Möglichkeit gegeben, sich durch eine Besichtigung über die konkret zu erbringenden Leistungen und die...”
Ortsbesichtigung:
Dem Bieter wird die Möglichkeit gegeben, sich durch eine Besichtigung über die konkret zu erbringenden Leistungen und die Arbeitsbedingungen vor Angebotsabgabe zu informieren. Wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes gegenüber den Anbietern sind die vorgegebenen Termine verbindlich. Ersatztermine werden nicht gewährt. Folgende Zeitfenster sind geplant:
- 28.08.2023 bis 01.09.2023 und 04.09. 2023 bis 08.09.2023, jeweils zwischen 09:00 und 15:00 Uhr.
-----------------------------------------------------------------
Der Auftraggeber behält sich vor, bis zum Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist Erklärungen
und Nachweise nachzufordern.
-----------------------------------------------------------------
Die Angebote sind grundsätzlich ausschließlich elektronisch in Textform über das Online-Vergabeportal DTVP
einzureichen. Die Vergabeunterlagen werden kostenfrei ausschließlich über den oben genannten Link zur
Verfügung gestellt.
Für den Abruf der Unterlagen ist keine Registrierung notwendig; eine solche wird aber insbesondere im
Hinblick auf die Versendung zusätzlicher Bewerberinformationen dringend empfohlen. Bitte beachten Sie, dass
eine Registrierung jedoch keine vollumfängliche Gewähr für eine durchgängige Benachrichtigung bei neuen
Informationen bieten kann. Die Bieter werden daher gebeten, den Posteingang des Online-Vergabeportals
DTVP eigenständig in regelmäßigen Abständen auf etwaige Änderungen oder neue Informationen zum
Vergabeverfahren zu prüfen.
Für die Angebotsabgabe ist eine Registrierung zwingend. Diese ist kostenfrei.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVW6GYG
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 22894990 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Frist zur Angebotsabgabe endet in diesem Verfahren gemäß Abschnitt IV.2.2) dieser Bekanntmachung, so dass erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis zu diesem Zeitpunkt gerügt worden sein müssen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 165-521278 (2023-08-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-15) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Vergabestelle – Office for contract awarding (FP ECA)
URL: www.bundesdruckerei.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Wiederkehrende Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen nach DGUV und VDE 0105-100” Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über 2 Jahre für die Durchführung von Prüfungen und ggf. Reparatur von...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über 2 Jahre für die Durchführung von Prüfungen und ggf. Reparatur von ortsfesten elektrotechnischen Schaltanlagen nach DGUV 4. Der Rahmenvertrag kann optional um zwei weitere Jahre verlängert werden.
“Der unter Ziffer II.1.7) angegebene (maximale) Auftragswert wird aufgrund § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV in der Vergabebekanntmachung nicht genannt. Der in den...”
Der unter Ziffer II.1.7) angegebene (maximale) Auftragswert wird aufgrund § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV in der Vergabebekanntmachung nicht genannt. Der in den Abschnitten II.1.7) und V.2.4 angegebene Wert sollte daher missachtet werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.
Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.
Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind“.
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf § 135 GWB hin, dort heißt es: „(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber. 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2024/S 014-037246 (2024-01-15)