Gutachten für die Realisierung eines Windparks mit drei Windenergieanlagen (Nordex N-163,164 m Nabenhöhe, Nennleistung 6,8 MW) im Saarland, Gemeinde Schwalbach, OT Hülzweiler nördlich der A8 in einem Waldgebiet. Der Leistungsumfang soll die Erstellung von folgendem Gutachten zur Einreichung bei der BImSch-Behörde (Landesamt für Arbeits- und Umweltschutz LUA) und als Basis eines Turbulenzgutachtens sein: - Wind- und Ertragsgutachten inklusive Standortgütenachweis Die Einreichung der Antragsunterlagen nach § 4 BImSchG ist für das 3. Quartal 2023 vorgesehen. Der zu erstellende Standortgütenachweis wird zur Teilnahme an einer Ausschreibung der Bundesnetzagentur zur Ermittlung der finanziellen Förderung von Erneuerbaren Energien (Wind Onshore) und zum Nachweis der Standortgüte (Korrekturfaktor) gegenüber dem Netzbetrieber genutzt. Basis ist das Leistungsverzeichnis Die Erstellung des Gutachtens soll bis Ende August 2023 erfolgen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-05-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-04-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-04-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: Wind- + Ertragsgutachten HUEL
Kurze Beschreibung:
Gutachten für die Realisierung eines Windparks mit drei Windenergieanlagen (Nordex N-163,164 m Nabenhöhe, Nennleistung 6,8 MW) im Saarland, Gemeinde Schwalbach, OT Hülzweiler nördlich der A8 in einem Waldgebiet.
Der Leistungsumfang soll die Erstellung von folgendem Gutachten zur Einreichung bei der BImSch-Behörde (Landesamt für Arbeits- und Umweltschutz LUA) und als Basis eines Turbulenzgutachtens sein:
- Wind- und Ertragsgutachten inklusive Standortgütenachweis
Die Einreichung der Antragsunterlagen nach § 4 BImSchG ist für das 3. Quartal 2023 vorgesehen.
Der zu erstellende Standortgütenachweis wird zur Teilnahme an einer Ausschreibung der Bundesnetzagentur zur Ermittlung der finanziellen Förderung von Erneuerbaren Energien (Wind Onshore) und zum Nachweis der Standortgüte (Korrekturfaktor) gegenüber dem Netzbetrieber genutzt.
Basis ist das Leistungsverzeichnis
Die Erstellung des Gutachtens soll bis Ende August 2023 erfolgen.
Gutachten für die Realisierung eines Windparks mit drei Windenergieanlagen (Nordex N-163,164 m Nabenhöhe, Nennleistung 6,8 MW) im Saarland, Gemeinde Schwalbach, OT Hülzweiler nördlich der A8 in einem Waldgebiet.
Der Leistungsumfang soll die Erstellung von folgendem Gutachten zur Einreichung bei der BImSch-Behörde (Landesamt für Arbeits- und Umweltschutz LUA) und als Basis eines Turbulenzgutachtens sein:
- Wind- und Ertragsgutachten inklusive Standortgütenachweis
Die Einreichung der Antragsunterlagen nach § 4 BImSchG ist für das 3. Quartal 2023 vorgesehen.
Der zu erstellende Standortgütenachweis wird zur Teilnahme an einer Ausschreibung der Bundesnetzagentur zur Ermittlung der finanziellen Förderung von Erneuerbaren Energien (Wind Onshore) und zum Nachweis der Standortgüte (Korrekturfaktor) gegenüber dem Netzbetrieber genutzt.
Basis ist das Leistungsverzeichnis
Die Erstellung des Gutachtens soll bis Ende August 2023 erfolgen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Saarlouis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-04-05 📅
Einreichungsfrist: 2023-05-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-04-07 📅
Datum des Beginns: 2023-06-19 📅
Datum des Endes: 2023-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 070-208933
ABl. S-Ausgabe: 70
Zusätzliche Informationen
Zur Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter zu verwenden. Diese können über den Download (vgl. Ziffer I.3) abgerufen werden.
Bewerberfragen können nur über die Vergabeplattform gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Bewerberfragen, die nach dem 02.05.2023 11:00 Uhr eingehen, können nicht mehr beantwortet werden.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bewerberfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig unter Angabe einer E-Mail-Adresse über die Vergabeplattform registriert haben. Interessierte Bewerber werden daher gebeten, sich auf der Vergabeplattform registrieren zu lassen. Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber.
Die Teilnahmeanträge sind fristgerecht (vgl. Ziffer IV.2.2) und ausschließlich elektronisch, verschlüsselt über die Vergabeplattform einzureichen
Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (vgl. § 15 Abs. 4 SektVO).
Zur Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter zu verwenden. Diese können über den Download (vgl. Ziffer I.3) abgerufen werden.
Bewerberfragen können nur über die Vergabeplattform gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Bewerberfragen, die nach dem 02.05.2023 11:00 Uhr eingehen, können nicht mehr beantwortet werden.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bewerberfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig unter Angabe einer E-Mail-Adresse über die Vergabeplattform registriert haben. Interessierte Bewerber werden daher gebeten, sich auf der Vergabeplattform registrieren zu lassen. Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber.
Die Teilnahmeanträge sind fristgerecht (vgl. Ziffer IV.2.2) und ausschließlich elektronisch, verschlüsselt über die Vergabeplattform einzureichen
Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (vgl. § 15 Abs. 4 SektVO).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gutachten für die Realisierung eines Windparks mit drei Windenergieanlagen (Nordex N-163,164 m Nabenhöhe, Nennleistung 6,8 MW) im Saarland, Gemeinde Schwalbach, OT Hülzweiler nördlich der A8 in einem Waldgebiet.
Der Leistungsumfang soll die Erstellung von folgendem Gutachten zur Einreichung bei der BImSch-Behörde (Landesamt für Arbeits- und Umweltschutz LUA) und als Basis eines Turbulenzgutachtens sein:
- Wind- und Ertragsgutachten inklusive Standortgütenachweis
Die Einreichung der Antragsunterlagen nach § 4 BImSchG ist für das 3. Quartal 2023 vorgesehen.
Der zu erstellende Standortgütenachweis wird zur Teilnahme an einer Ausschreibung der Bundesnetzagentur zur Ermittlung der finanziellen Förderung von Erneuerbaren Energien (Wind Onshore) und zum Nachweis der Standortgüte (Korrekturfaktor) gegenüber dem Netzbetrieber genutzt.
Der zu erstellende Standortgütenachweis wird zur Teilnahme an einer Ausschreibung der Bundesnetzagentur zur Ermittlung der finanziellen Förderung von Erneuerbaren Energien (Wind Onshore) und zum Nachweis der Standortgüte (Korrekturfaktor) gegenüber dem Netzbetrieber genutzt.
Basis ist das Leistungsverzeichnis
Die Erstellung des Gutachtens soll bis Ende August 2023 erfolgen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 66773 Schwalbach (Saarland)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
III.1.1.a) Handelsregister
Es ist eine Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Heimatlandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers, bzw. jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, einzureichen.
Es ist eine Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Heimatlandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers, bzw. jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, einzureichen.
Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Eingangs der Teilnahmeanträge maximal 6 Monate alt sein
III.1.1b) Eigenerklärung zum nicht vorliegen von Ausschlussgründen
Der Bewerber und jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
(Formgebundene Anlage Eigenerklärung für Bieter, wird mit Abgabe der ausgefüllten Fromblattes erklärt)
III.1.3.b) Geforderte Akkreditierung nach DIN EN ISO EC 17025.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (vgl. § 15 Abs. 4 SektVO).
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2023-05-30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-06-30 📅
Zur Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter zu verwenden. Diese können über den Download (vgl. Ziffer I.3) abgerufen werden.
Bewerberfragen können nur über die Vergabeplattform gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Bewerberfragen, die nach dem 02.05.2023 11:00 Uhr eingehen, können nicht mehr beantwortet werden.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bewerberfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig unter Angabe einer E-Mail-Adresse über die Vergabeplattform registriert haben. Interessierte Bewerber werden daher gebeten, sich auf der Vergabeplattform registrieren zu lassen. Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bewerberfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig unter Angabe einer E-Mail-Adresse über die Vergabeplattform registriert haben. Interessierte Bewerber werden daher gebeten, sich auf der Vergabeplattform registrieren zu lassen. Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber.
Die Teilnahmeanträge sind fristgerecht (vgl. Ziffer IV.2.2) und ausschließlich elektronisch, verschlüsselt über die Vergabeplattform einzureichen
Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (vgl. § 15 Abs. 4 SektVO).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 070-208933 (2023-04-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-07-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 12 810 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-06-07 📅
Name: anemos GmbH
Postanschrift: Böhmsholzer Weg 3
Postort: Reppenstedt
Postleitzahl: 21391
Land: Deutschland 🇩🇪 Lüneburg, Landkreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 12 810 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Unwirksamkeit des Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags bzw. nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 GWB). § 135 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit des Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags bzw. nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 GWB). § 135 GWB bleibt unberührt.