Beschreibung der Beschaffung
Kurzbeschreibung des Geländes:
Der DLR-Standort Oberpfaffenhofen zählt neben dem Standort Köln zu den größten Forschungszentren in Deutschland. Zehn wissenschaftliche Einrichtungen und Institute sind auf dem Areal unweit der
Autobahn München-Lindau A96 ansässig. Derzeit beschäftigt der Standort rund 1800 Mitarbeiter.
Schwerpunkte des Forschungszentrums sind unter anderem die Beteiligung an Weltraummissionen,
die Klimaforschung, Forschung und Entwicklung zur Erdbeobachtung, der Ausbau von Navigationssystemen und die Weiterentwicklung der Robotertechnik.
Das Gelände lässt sich in folgende Bereiche unterteilen:
unterschiedlichste Institutsgebäude
zwei große Parkplatzanlagen (eine durchgängig asphaltiert, die andere durch Pflanzstreifen
und Rasengittersteine gegliedert und zum Großteil wasserdurchlässig befestigt)
mehrere kleine Parkplätze, Parkbuchten und ein Parkhaus
zwei Flugvorfelder mit vier Flugzeughallen
Ebenso gibt es zwei Durchfahrten (Geb.113 und Geb.126) und 2 Abfahrten (Geb.140 und Geb.121)
mit Anschluss zu Gebäuden, die nicht als ebene Fläche bezeichnet werden können.
Die Verkehrsflächen wurden zum Teil neu aufbereitet und sind im Großen und Ganzen in einem guten
Zustand.
Folgende Flächen sind vom Auftragnehmer zu räumen bzw. zu streuen:
1. Straßen, befahrene Flächen, Fußwege, Wege: 48.680 m²
2. Parkplätze: 11.094 m²
3. Flugbetriebsflächen: 13.245 m²
4. Dachflächen: 4.686 m²
5. Parkhaus: 5.492,94 m²
6. Gebäude 144: 608,93 m², davon 195,89 m² Lichtgraben im UG
Vor der Übernahme der Dienstleistung findet eine Begehung zur Erfassung bereits bestehender
Schäden statt. Hierüber wird vom Objektmanagement ein Übergabeprotokoll erstellt.
Vom Auftragnehmer wird erwartet, dass er die Vorschriften der Berufsgenossenschaft und Gesetze,
die dem Arbeitsschutz dienen, einhält. Auf dem DLR Gelände gilt die StVO.
Durchführung und Abrechnung
Für die durchzuführenden Arbeiten ist der beiliegende Räum- und Streuplan verbindlich.
Der Auftragnehmer hat die Leistungen eigenständig vor Ort durchzuführen. Die zu erbringenden Leistungen werden von unserem Personal vor Ort kontrolliert...
Rufbereitschaft:
Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, eine 24-stündige Erreichbarkeit an sieben Tagen der Woche
zu gewährleisten. Die hierfür notwendigen Personen und Fahrzeuge müssen immer zur Verfügung
stehen.
Der Auftraggeber muss gewährleisten, dass die Arbeiten nach Verständigung innerhalb einer Stunde
begonnen werden. Je nach Witterung können auch mehrere Einsätze pro Tag erforderlich sein. Die
Reaktionszeit von einer Stunde ist immer bindend.
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siehe vollständige Vergabeunterlagen