Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Durchführung des Winterdienstes an den Schleusen, dem Betriebsgelände sowie den Betriebswegen im Zuständigkeitsbereich des Außenbezirks Hilpoltstein. Die Durchführung des Winterdienstes umfasst insbesondere folgende Betriebsanlagen: Schleuse Leerstetten Schleuse Eckersmühlen Schleuse Hilpoltstein Schleuse Bachhausen einschl. Pumpspeicheranlage Dülloh Betriebsgelände des Außenbezirks Hilpoltstein Um einen sicheren, begeh- und fahrbaren Zugang auf dem Betriebsgelände zu ermöglichen, sind die im Lageplan gekennzeichneten Flächen, Zugänge, Zufahrten und Treppen von Schnee und Eis zu befreien. Damit soll den Erfordernissen der Verkehrssicherungspflicht für eigenes und fremdes Personal sowie für Schifffahrtstreibende nachgekommen werden. Die Winterdienstperiode beginnt jeweils am 01.Dezember und endet am 31. März des darauffolgenden Jahres. Der Vertrag beginnt zum 01.12.2026 und endet am 31.03.2028.
Auftragsbekanntmachung (2026-08-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Winterdienst an den Schleusen und dem Betriebsgelände des ABz Hilpoltstein 2026-2028
Referenznummer: 2026-811-000116
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Durchführung des Winterdienstes an den Schleusen, dem Betriebsgelände sowie den Betriebswegen im Zuständigkeitsbereich des Außenbezirks Hilpoltstein.
Die Durchführung des Winterdienstes umfasst insbesondere folgende Betriebsanlagen:
Schleuse Leerstetten
Schleuse Eckersmühlen
Schleuse Hilpoltstein
Schleuse Bachhausen einschl. Pumpspeicheranlage Dülloh
Betriebsgelände des Außenbezirks Hilpoltstein
Um einen sicheren, begeh- und fahrbaren Zugang auf dem Betriebsgelände zu ermöglichen, sind die im Lageplan gekennzeichneten Flächen, Zugänge, Zufahrten und Treppen von Schnee und Eis zu befreien. Damit soll den Erfordernissen der Verkehrssicherungspflicht für eigenes und fremdes Personal sowie für Schifffahrtstreibende nachgekommen werden. Die Winterdienstperiode beginnt jeweils am 01.Dezember und endet am 31. März des darauffolgenden Jahres.
Der Vertrag beginnt zum 01.12.2026 und endet am 31.03.2028.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Durchführung des Winterdienstes an den Schleusen, dem Betriebsgelände sowie den Betriebswegen im Zuständigkeitsbereich des Außenbezirks Hilpoltstein.
Die Durchführung des Winterdienstes umfasst insbesondere folgende Betriebsanlagen:
Schleuse Leerstetten
Schleuse Eckersmühlen
Schleuse Hilpoltstein
Schleuse Bachhausen einschl. Pumpspeicheranlage Dülloh
Betriebsgelände des Außenbezirks Hilpoltstein
Um einen sicheren, begeh- und fahrbaren Zugang auf dem Betriebsgelände zu ermöglichen, sind die im Lageplan gekennzeichneten Flächen, Zugänge, Zufahrten und Treppen von Schnee und Eis zu befreien. Damit soll den Erfordernissen der Verkehrssicherungspflicht für eigenes und fremdes Personal sowie für Schifffahrtstreibende nachgekommen werden. Die Winterdienstperiode beginnt jeweils am 01.Dezember und endet am 31. März des darauffolgenden Jahres.
Der Vertrag beginnt zum 01.12.2026 und endet am 31.03.2028.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Schneeräumung📦 Beschreibung
Interne Kennung: 2026-811-000116
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Durchführung des Winterdienstes an den Schleusen, dem Betriebsgelände sowie den Betriebswegen im Zuständigkeitsbereich des Außenbezirks Hilpoltstein.
Die Durchführung des Winterdienstes umfasst insbesondere folgende Betriebsanlagen:
Schleuse Leerstetten
Schleuse Eckersmühlen
Schleuse Hilpoltstein
Schleuse Bachhausen einschl. Pumpspeicheranlage Dülloh
Betriebsgelände des Außenbezirks Hilpoltstein
Um einen sicheren, begeh- und fahrbaren Zugang auf dem Betriebsgelände zu ermöglichen, sind die im Lageplan gekennzeichneten Flächen, Zugänge, Zufahrten und
Treppen von Schnee und Eis zu befreien. Damit soll den Erfordernissen der Verkehrssicherungspflicht für eigenes und fremdes Personal sowie für Schifffahrtstreibende nachgekommen werden. Die Winterdienstperiode beginnt jeweils am 01.Dezember und endet am 31. März des darauffolgenden Jahres.
Der Vertrag beginnt zum 01.12.2026 und endet am 31.03.2028.
Dem Auftragnehmer obliegen das Räumen und Streuen der eingezeichneten Flächen gemäß beigefügten Lageplänen. Die Notwendigkeit der Räumung und Streuung erfährt
der Auftragnehmer (AN) telefonisch über die diensthabenden Schichtleiter der Leitzentrale Hilpoltstein. Hierfür muss der AN dem Auftraggeber (AG) eine Telefonnummer für die 24 Stunden Rufbereitschaft bis Ende November mitteilen. Die Sicherungsmaßnahmen sind auf Anordnung des AG so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist. Der Räum- und Streudienst ist täglich 24 Stunden pro Tag bereitzustellen und im Bedarfsfall binnen einer Stunde nach Anforderung durchzuführen.
Auf dem Gelände des Außenbezirkes ist mit Salz zu streuen. Ebenso sollen die Zufahrten zu den Schleusenanlagen mit Salz gestreut werden. Auf den Flächen im Schleusengelände ist das Streuen mit Salz verboten; hier darf ausschließlich mit Splitt gestreut werden. Die zu räumenden Flächen sind jeweils den beigefügten Lageplänen zu entnehmen. Das erforderliche Streugut (Salz und Splitt) muss der AN beschaffen und bei sich lagern. Eine Lagerung auf dem Gelände der Schleusen oder des Außenbezirks ist nur im begründeten Ausnahmefall in Boxen o. ä. zeitlich befristet gestattet und bedarf der vorherigen Zustimmung des AG. Nach der Winterperiode ist das angefallene Streugut im Bereich der Räum- und Streuflächen abzukehren, aufzunehmen und der ordnungsgemäßen Verwertung bzw. Entsorgung zuzuführen. Die Kosten hierfür sind in die jeweiligen Einheitspreise einzurechnen.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Durchführung des Winterdienstes an den Schleusen, dem Betriebsgelände sowie den Betriebswegen im Zuständigkeitsbereich des Außenbezirks Hilpoltstein.
Die Durchführung des Winterdienstes umfasst insbesondere folgende Betriebsanlagen:
Schleuse Leerstetten
Schleuse Eckersmühlen
Schleuse Hilpoltstein
Schleuse Bachhausen einschl. Pumpspeicheranlage Dülloh
Betriebsgelände des Außenbezirks Hilpoltstein
Um einen sicheren, begeh- und fahrbaren Zugang auf dem Betriebsgelände zu ermöglichen, sind die im Lageplan gekennzeichneten Flächen, Zugänge, Zufahrten und
Treppen von Schnee und Eis zu befreien. Damit soll den Erfordernissen der Verkehrssicherungspflicht für eigenes und fremdes Personal sowie für Schifffahrtstreibende nachgekommen werden. Die Winterdienstperiode beginnt jeweils am 01.Dezember und endet am 31. März des darauffolgenden Jahres.
Der Vertrag beginnt zum 01.12.2026 und endet am 31.03.2028.
Dem Auftragnehmer obliegen das Räumen und Streuen der eingezeichneten Flächen gemäß beigefügten Lageplänen. Die Notwendigkeit der Räumung und Streuung erfährt
der Auftragnehmer (AN) telefonisch über die diensthabenden Schichtleiter der Leitzentrale Hilpoltstein. Hierfür muss der AN dem Auftraggeber (AG) eine Telefonnummer für die 24 Stunden Rufbereitschaft bis Ende November mitteilen. Die Sicherungsmaßnahmen sind auf Anordnung des AG so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist. Der Räum- und Streudienst ist täglich 24 Stunden pro Tag bereitzustellen und im Bedarfsfall binnen einer Stunde nach Anforderung durchzuführen.
Auf dem Gelände des Außenbezirkes ist mit Salz zu streuen. Ebenso sollen die Zufahrten zu den Schleusenanlagen mit Salz gestreut werden. Auf den Flächen im Schleusengelände ist das Streuen mit Salz verboten; hier darf ausschließlich mit Splitt gestreut werden. Die zu räumenden Flächen sind jeweils den beigefügten Lageplänen zu entnehmen. Das erforderliche Streugut (Salz und Splitt) muss der AN beschaffen und bei sich lagern. Eine Lagerung auf dem Gelände der Schleusen oder des Außenbezirks ist nur im begründeten Ausnahmefall in Boxen o. ä. zeitlich befristet gestattet und bedarf der vorherigen Zustimmung des AG. Nach der Winterperiode ist das angefallene Streugut im Bereich der Räum- und Streuflächen abzukehren, aufzunehmen und der ordnungsgemäßen Verwertung bzw. Entsorgung zuzuführen. Die Kosten hierfür sind in die jeweiligen Einheitspreise einzurechnen.
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Roth
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-12-01 📅
Datum des Endes: 2028-03-31 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-22 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Nachforderung von fehlenden Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen nach § 56 VgV.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Vergleichbare Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre im Tätigkeitsfeld.
Mindestanforderung: 3 vergleichbare Referenzen in den letzen 3 Geschäftsjahren
Anzugeben im Formblatt 133/333b Eigenerklärung zur Eigung unter Ziffer 9
Eignungskriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Personalkapazität, die für die Ausführung des Auftrages zur Verfügung steht.
Mindestanforderung: 8 Mitarbeiter für den Winterdienst
Anzugeben im Formblatt 133/333b Eigenerklärung zur Eigung unter Ziffer 10
Eignungskriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Gerätekapazität, die für die Ausführung des Auftrages zur Verfügung steht.
Mindestanforderung: 4 Räumgeräte bzw. Räumfahrzeuge die technisch für diesen Einsatz zugelassen sind.
Anzugeben im Formblatt 367 Angaben zum Gerätekonzept
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Auschlussgründe nach § 123 Zwingende
Ausschlussgründe und § 124 Fakultative Ausschlussgründe GWB
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228 9499-0📞
Fax: +49 228 9499-163 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Name und Adressen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Antrag auf Nachprüfung ist
gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig,
soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auf-traggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Be-kanntmachung
erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung ge-genüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Verga-beunterlagen
erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber ge-rügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Nachprüfung ist
gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig,
soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auf-traggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Be-kanntmachung
erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung ge-genüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Verga-beunterlagen
erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber ge-rügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-12+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 155-562038 (2026-08-12)