Winterdienst auf Fußwegen (Streuplan C) 2026 bis 2028 - Los 1 Nord, Los 2 Mitte, Los 3 Süd. (Optional 2028 bis 2030). Räumung und Streuung der Fußverkehrsflächen, um die Leistungsfähigkeit und Sicherheit der vorhandenen Anlagen für den Fußverkehr zu gewährleisten. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 24 Monaten. Die Laufzeit verlängert sich automatisch um weitere 24 Monate, wenn der Auftraggeber diese Option nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der ersten 24 Monate kündigt. Die Leistung ist innerhalb der ersten 24 Monate vom 01. November 2026 bis einschließlich 15. April 2027 und vom 01. November 2027 bis einschließlich 15. April 2028 zu erbringen. Bei Verlängerung der Laufzeit um weitere 24 Monate ist die Leistung vom 01. November 2028 bis einschließlich 15. April 2029 und vom 01. November 2029 bis einschließlich 15. April 2030 zu erbringen.
Auftragsbekanntmachung (2026-08-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Winterdienst auf Fußwegen (Streuplan C) 2026 bis 2028 (Optional 2028 bis 2030) in drei Losen.
Referenznummer: 26-080-OV
Kurze Beschreibung:
Winterdienst auf Fußwegen (Streuplan C) 2026 bis 2028 - Los 1 Nord, Los 2 Mitte, Los 3 Süd.
(Optional 2028 bis 2030).
Räumung und Streuung der Fußverkehrsflächen, um die Leistungsfähigkeit und Sicherheit
der vorhandenen Anlagen für den Fußverkehr zu gewährleisten.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 24 Monaten. Die Laufzeit verlängert sich automatisch um weitere 24 Monate, wenn der Auftraggeber
diese Option nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der ersten 24 Monate kündigt.
Die Leistung ist innerhalb der ersten 24 Monate vom 01. November 2026 bis einschließlich 15. April 2027 und vom 01. November 2027 bis einschließlich 15. April 2028 zu erbringen.
Bei Verlängerung der Laufzeit um weitere 24 Monate ist die Leistung vom 01. November 2028 bis einschließlich 15. April 2029 und vom 01. November 2029 bis einschließlich 15. April 2030 zu erbringen.
Winterdienst auf Fußwegen (Streuplan C) 2026 bis 2028 - Los 1 Nord, Los 2 Mitte, Los 3 Süd.
(Optional 2028 bis 2030).
Räumung und Streuung der Fußverkehrsflächen, um die Leistungsfähigkeit und Sicherheit
der vorhandenen Anlagen für den Fußverkehr zu gewährleisten.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 24 Monaten. Die Laufzeit verlängert sich automatisch um weitere 24 Monate, wenn der Auftraggeber
diese Option nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der ersten 24 Monate kündigt.
Die Leistung ist innerhalb der ersten 24 Monate vom 01. November 2026 bis einschließlich 15. April 2027 und vom 01. November 2027 bis einschließlich 15. April 2028 zu erbringen.
Bei Verlängerung der Laufzeit um weitere 24 Monate ist die Leistung vom 01. November 2028 bis einschließlich 15. April 2029 und vom 01. November 2029 bis einschließlich 15. April 2030 zu erbringen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Schneeräumung📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Los 1: Winterdienst Nord
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Die Stadt Essen, vertreten durch das Amt für Straßen und Verkehr, im folgenden Auftraggeber genannt, vergibt Winterdienstaufgaben auf Fußverkehrsanlagen der Stadt Essen. In drei Teillosen (Nord, Mitte und Süd) werden die Winterdienstarbeiten innerhalb des Stadtgebietes vergeben.
Bei den betroffenen Fußverkehrsanlagen handelt es sich innerhalb der geschlossenen Ortslage
vor allem um wichtige Querungsstellen über oder entlang von verkehrswichtigen Straßen, um Gehwege auf und unter Brücken, sowie um wichtige Fußgängerbeziehungen auf Plätzen und in Fußgängerzonen, sowie um fußläufige Verbindungswege, einschließlich der Treppenanlagen
und Überführungen.
Maßgebend ist die städtische Satzung über die Straßenreinigung und den
Winterdienst und über die Erhebung von Straßenreinigungs- und
Winterdienstgebühren (Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung) in der
jeweils geltenden Fassung. Sie wird in der Regel im letzten Quartal eines
jeden Jahres durch den Rat der Stadt Essen in einer aktuellen Fassung
beschlossen. Die Satzung trifft die verbindlichen Regelungen über Art und
Umfang der Winterwartungspflicht der Grundstückseigentümerin.
Die Leistung ist innerhalb der ersten 24 Monate vom 01. November 2026 bis einschließlich 15. April 2027 und vom 01. November 2027 bis einschließlich 15. April 2028 zu erbringen.
Bei Verlängerung der Laufzeit
um weitere 24 Monate ist die Leistung vom 01. November 2028 bis einschließlich 15. April 2029 und vom 01. November 2029 bis einschließlich 15. April 2030 zu erbringen.
HINWEIS:
Die Leistungsverzeichnisse beziehen sich auf jeweils eine Winterdienstsaison.
Der AN stellt sicher, dass stets sämtliche Vorschriften hinsichtlich des Arbeitsschutzes, der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes beachtet werden.
Es gibt eine Loslimitierung.
Angebote können für eins oder mehrere Lose eingereicht werden.
Jeder Bieter kann den Zuschlag nur auf ein Los erhalten bezogen auf die Gesamtlosanzahl von 3 Losen (Loslimitierung).
Bei der Vergabeentscheidung wird nicht nur die Wirtschaftlichkeit der Angebote des Einzelloses betrachtet, sondern das Gesamtergebnis aller Lose. Es bleibt deshalb vorbehalten, die Einzellose so zu vergeben, dass für die Stadt Essen das wirtschaftlichste Gesamtergebnis erzielt wird.
Die Stadt Essen, vertreten durch das Amt für Straßen und Verkehr, im folgenden Auftraggeber genannt, vergibt Winterdienstaufgaben auf Fußverkehrsanlagen der Stadt Essen. In drei Teillosen (Nord, Mitte und Süd) werden die Winterdienstarbeiten innerhalb des Stadtgebietes vergeben.
Bei den betroffenen Fußverkehrsanlagen handelt es sich innerhalb der geschlossenen Ortslage
vor allem um wichtige Querungsstellen über oder entlang von verkehrswichtigen Straßen, um Gehwege auf und unter Brücken, sowie um wichtige Fußgängerbeziehungen auf Plätzen und in Fußgängerzonen, sowie um fußläufige Verbindungswege, einschließlich der Treppenanlagen
und Überführungen.
Maßgebend ist die städtische Satzung über die Straßenreinigung und den
Winterdienst und über die Erhebung von Straßenreinigungs- und
Winterdienstgebühren (Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung) in der
jeweils geltenden Fassung. Sie wird in der Regel im letzten Quartal eines
jeden Jahres durch den Rat der Stadt Essen in einer aktuellen Fassung
beschlossen. Die Satzung trifft die verbindlichen Regelungen über Art und
Umfang der Winterwartungspflicht der Grundstückseigentümerin.
Die Leistung ist innerhalb der ersten 24 Monate vom 01. November 2026 bis einschließlich 15. April 2027 und vom 01. November 2027 bis einschließlich 15. April 2028 zu erbringen.
Bei Verlängerung der Laufzeit
um weitere 24 Monate ist die Leistung vom 01. November 2028 bis einschließlich 15. April 2029 und vom 01. November 2029 bis einschließlich 15. April 2030 zu erbringen.
HINWEIS:
Die Leistungsverzeichnisse beziehen sich auf jeweils eine Winterdienstsaison.
Der AN stellt sicher, dass stets sämtliche Vorschriften hinsichtlich des Arbeitsschutzes, der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes beachtet werden.
Es gibt eine Loslimitierung.
Angebote können für eins oder mehrere Lose eingereicht werden.
Jeder Bieter kann den Zuschlag nur auf ein Los erhalten bezogen auf die Gesamtlosanzahl von 3 Losen (Loslimitierung).
Bei der Vergabeentscheidung wird nicht nur die Wirtschaftlichkeit der Angebote des Einzelloses betrachtet, sondern das Gesamtergebnis aller Lose. Es bleibt deshalb vorbehalten, die Einzellose so zu vergeben, dass für die Stadt Essen das wirtschaftlichste Gesamtergebnis erzielt wird.
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Glatteisbeseitigung📦
Postanschrift: Gesamtes Stadtgebiet Essen
Postleitzahl: 45127
Stadt: Essen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Essen, Kreisfreie Stadt
🏙️
Dauer: 24 Monate
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 24 Monaten. Die Laufzeit verlängert sich automatisch um weitere 24 Monate, wenn der Auftraggeber
diese Option nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der ersten 24 Monate kündigt.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 24 Monaten. Die Laufzeit verlängert sich automatisch um weitere 24 Monate, wenn der Auftraggeber
diese Option nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der ersten 24 Monate kündigt.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Los 2: Winterdienst Mitte
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung: 3
Titel: Los 3: Winterdienst Süd
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-15 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-09-07 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Fehlende Unterlagen, deren Vorlagen mit Teilnahmeantrag/Angebotsabgabe gefordert war, werden im Rahmen der Rechtsprechung nachgefordert
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklaerung-Lieferleistungen-Dienstleistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Vom Bieter auszufüllen.
Das Formular ist vollständig auszufüllen, wenn der Bieter nicht präqualifiziert ist.
Präqualifizierte Bieter geben die PQ-Nummer an.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklaerung-Lieferleistungen-Dienstleistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Vom Bieter auszufüllen.
Das Formular ist vollständig auszufüllen, wenn der Bieter nicht präqualifiziert ist.
Präqualifizierte Bieter geben die PQ-Nummer an.
Geforderte Kautionen und Garantien:
Als Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung werden 5 % der Auftragssumme bis zur
Schlusszahlung einbehalten.
Wird ein Sicherheitseinbehalt vereinbart, ist der Auftraggeber berechtigt, jeweils die Abschlagszahlungen um 10 % zu kürzen, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist, es sei denn, der Auftragnehmer hat eine Vertragserfüllungsbürg-
schaft gestellt.
Siehe hier auch Besondere Vertragsbedingungen der Stadt Essen.
Als Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung werden 5 % der Auftragssumme bis zur
Schlusszahlung einbehalten.
Wird ein Sicherheitseinbehalt vereinbart, ist der Auftraggeber berechtigt, jeweils die Abschlagszahlungen um 10 % zu kürzen, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist, es sei denn, der Auftragnehmer hat eine Vertragserfüllungsbürg-
schaft gestellt.
Siehe hier auch Besondere Vertragsbedingungen der Stadt Essen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet. Es erfolgen keine Vorauszahlungen.
Werden abweichend von den zusätzlichen Vertragsbedingungen andere Skontobedingungen gewährt, sind diese Eintragungen im Bietertool des VMP vorzunehmen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
- Statt des Formular 312_322 und 511 gelten die Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen.
- Der öffentliche Auftraggeber überprüft gemäß §§ 42 VgV die Eignung der Bewerber oder Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 GWB und schließt gegebenenfalls Bewerber oder Bieter vom Vergabeverfahren aus. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
-Eigenerklaerung-Lieferleistungen-Dienstleistungen: Nur einzureichen, wenn nicht PQ qualifiziert; gilt auch für Nachunternehmer.
- Haftpflichtversicherung. Nachzuweisen auf Verlangen des Auftraggebers. Siehe hier auch: Sonstige Informationen für Bieter/Bewerber.
- Statt des Formular 312_322 und 511 gelten die Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen.
- Der öffentliche Auftraggeber überprüft gemäß §§ 42 VgV die Eignung der Bewerber oder Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 GWB und schließt gegebenenfalls Bewerber oder Bieter vom Vergabeverfahren aus. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
-Eigenerklaerung-Lieferleistungen-Dienstleistungen: Nur einzureichen, wenn nicht PQ qualifiziert; gilt auch für Nachunternehmer.
- Haftpflichtversicherung. Nachzuweisen auf Verlangen des Auftraggebers. Siehe hier auch: Sonstige Informationen für Bieter/Bewerber.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV).
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YYZDYY90UFMC#
Die für das Angebot erforderlichen Formulare und Vordrucke können unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden. Die Übermittlung der Angebote ist nur elektronisch in Textform (§ 126b BGB) zulässig. ELEKTRONISCHE ABGABE DER ANGEBOTE: Die Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch unter www.vergabe.metropoleruhr.de einzureichen. Ein verspäteter Eingang des Angebotes führt zum Ausschluss. Bei Abgabe elektronisch in Textform muss eine lesbare Erklärung vorliegen, in der die Person des vertretungsberechtigten Erklärenden genannt ist, was z.B. durch Nennung des Namens, ein Faksimile oder eine eingescannte Unterschrift möglich ist. Diese Zeichnung kann in den eingescannten Angebotsvordrucken oder wahlweise in dem Signaturfeld gemäß § 126b BGB im Bietertool des Vergabemarktplatzes vorgenommen werden (Containersignatur). Weitere Hinweise finden sich in dem Dokument "Bewerbungsbedingungen", das unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden kann. Auskunftsersuchen des Bewerbers zum Verfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.metropoleruhr.de an die Auftraggeberin zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich. Es wird empfohlen, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz NRW zu registrieren. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass automatisch über Änderungen an den Teilnahme-/Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert wird. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Teilnahmeantrages/Angebotes ist eine Registrierung zwingend.
Preisnachlässe sind ausschließlich im Bietertool des VMP vorzunehmen.
Versicherung - Haftpflicht:
Gemäß den Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Essen für die Ausführung von Leistungen ist eine bestehende Haftpflichtversicherung auf Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen.
Ersatzweise ist eine Bestätigung der Versicherung vorzulegen, die nicht älter als drei Monate ist und die bestätigt, dass sie im Zuschlagsfall die verlangte Deckungshöhe bereitstellt. Es sind folgende Versicherungssummen zu gewährleisten:
- Personenschäden 2.500.000,00 EUR für jede einzelne Person
- Sachschäden 2.50.000,00 EUR je Schaden
- Vermögensschäden 250.000,00 EUR
Die für das Angebot erforderlichen Formulare und Vordrucke können unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden. Die Übermittlung der Angebote ist nur elektronisch in Textform (§ 126b BGB) zulässig. ELEKTRONISCHE ABGABE DER ANGEBOTE: Die Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch unter www.vergabe.metropoleruhr.de einzureichen. Ein verspäteter Eingang des Angebotes führt zum Ausschluss. Bei Abgabe elektronisch in Textform muss eine lesbare Erklärung vorliegen, in der die Person des vertretungsberechtigten Erklärenden genannt ist, was z.B. durch Nennung des Namens, ein Faksimile oder eine eingescannte Unterschrift möglich ist. Diese Zeichnung kann in den eingescannten Angebotsvordrucken oder wahlweise in dem Signaturfeld gemäß § 126b BGB im Bietertool des Vergabemarktplatzes vorgenommen werden (Containersignatur). Weitere Hinweise finden sich in dem Dokument "Bewerbungsbedingungen", das unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden kann. Auskunftsersuchen des Bewerbers zum Verfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.metropoleruhr.de an die Auftraggeberin zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich. Es wird empfohlen, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz NRW zu registrieren. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass automatisch über Änderungen an den Teilnahme-/Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert wird. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Teilnahmeantrages/Angebotes ist eine Registrierung zwingend.
Preisnachlässe sind ausschließlich im Bietertool des VMP vorzunehmen.
Versicherung - Haftpflicht:
Gemäß den Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Essen für die Ausführung von Leistungen ist eine bestehende Haftpflichtversicherung auf Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen.
Ersatzweise ist eine Bestätigung der Versicherung vorzulegen, die nicht älter als drei Monate ist und die bestätigt, dass sie im Zuschlagsfall die verlangte Deckungshöhe bereitstellt. Es sind folgende Versicherungssummen zu gewährleisten:
- Personenschäden 2.500.000,00 EUR für jede einzelne Person
- Sachschäden 2.50.000,00 EUR je Schaden
- Vermögensschäden 250.000,00 EUR
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-14+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 157-568510 (2026-08-14)