Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) des Bieters jeweils in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020-2022) ersichtlich ist.
Der Bieter hat dabei jeweils gesondert anzugeben, welchen Anteil an der durchschnittlichen Zahl das Winterdienstpersonal mit den Funktionen vergleichbar wie in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) (Winterdienst mit den Leistungsschwerpunkten wie in Ziffer 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) beschrieben) hat.
Mindestanforderung ist eine Zahl von mindestens 15 Personen Winterdienstpersonal mit den Funktionen vergleichbar wie in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) (Winterdienst mit den Leistungsschwerpunkten wie in Ziffer 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) beschrieben) pro Geschäftsjahr. Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.
Bei einer Bietergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl des Winterdienstpersonals mit den Funktionen vergleichbar wie in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) (Winterdienst mit den Leistungsschwerpunkten wie in Ziffer 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) beschrieben) jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft zu addieren. Letztgenannter Wert ist maßgeblich für die Einhaltung der Mindestanforderung. Entsprechendes gilt für die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) je Jahr.
2) Eigenerklärung über geeignete Referenzen des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über ausgeführte Leistungen des Winterdienstes jeweils mit Angabe:
- bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat,
- der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt,
- der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung inkl. Beschreibung der erbrachten Leistungen,
- des Erbringungszeitpunkts (Zeitraum der Leistungserbringung),
- des Auftragswerts,
- des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/ Anschrift des Auf-traggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
Die Referenzen gelten als geeignet, wenn die folgenden Anforderungen erfüllt sind (Mindestanforderungen):
a) Jede Referenz beinhaltet dem Bieter beauftragte und von ihm erbrachte Leistungen des Winterdienstes mit den Leistungsschwerpunkten wie in Kapitel 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) beschrieben,
b) Projektstand jedes Referenzprojekts bei Ablauf der Angebotsfrist in diesem Verfahren: mindestens seit einem (1) Jahr laufend, oder bereits abgeschlossen (das Referenzprojekt darf allerdings nicht vor dem Jahr 2020 geendet haben),
c) mindestens zwei Referenzen haben eine vom Winterdienst betreute Mindestfläche von jeweils 100.000 m², oder alternativ mindestens eine Referenz hat eine vom Winterdienst betreute Mindestfläche von 200.000 m².
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.
Es werden nur die vom Bieter im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage 6) an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (max. 1 DIN-A-4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet, das ebenfalls berücksichtigt wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt.
Auf die weiteren an die Referenzen gestellten Anforderungen und der geforderten Form der Referenzangaben wird auf die Angaben im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage 6) verwiesen.
Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss des Angebotes.