Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung von Winterdienstarbeiten (während der Saison, also jeweils von Oktober bis März) an den kreiseigenen Liegenschaften für die Saison 2026/2027 und 2027/2028 an folgenden Objekten: Los 1 - Winterdienst Ludwigsburg und Kornwestheim: - Carl-Schaefer-Schule, Hohenzollernstr. 26 - 30 und Richard-Wagner-Str. 33/Hohenzollernstr. 6 (Sporthalle/Reha), 71638 Ludwigsburg - Schulen am Favoritepark, Fröbelstr. 24 - 28, 71634 Ludwigsburg - Erich-Bracher-Schule, John-F.-Kennedy-Allee 6, 70806 Kornwestheim Los 2 - Winterdienst Bietigheim-Bissingen und Steinheim: - Berufliches Schulzentrum Bietigheim-Bissingen, Fischerpfad 10 - 12, 74321 Bietigheim-Bissingen - Paul-Aldinger-Schule, Paul-Aldinger-Str. 1, 71711 Steinheim-Kleinbottwar Los 3 - Winterdienst Ludwigsburg, Areal Königsallee Landratsamt Ludwigsburg: - Areal Königsallee inkl. Betriebskindertagesstätte, - Königsallee 59/1 - 59/2, Hindenburgstr. 20/1 - 20/3, - Verwaltungsgebäude Hindenburgstr. 30 - 30/1, 71638 Ludwigsburg Die Ausführung des Winterdienstes erfolgt unter eigenverantwortlicher Beobachtung des Auftragnehmers der Wetterlage und der Witterungsverhältnisse (Blitzeis, überfrierende Nässe). Die kalkulierten Mengenangaben (gemäß C-Preisblatt je Los) für das Räumen / Streuen, bezogen auf die Vertragslaufzeit, sind geschätzt und basieren auf den in der Vergangenheit erzielten Erfahrungswerten. Insofern besteht kein Anspruch auf die vollständige Leistungserbringung. Der Auftragnehmer muss zur Erfüllung seiner Verpflichtung täglich entsprechende Auskünfte beim Wetterdienst einholen und diese ggf. als Nachweis archivieren. Zur regelmäßigen Prüfung des Winterdienstes bei unsicherer Wetterlage sind Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit durch den Auftragnehmer durchzuführen. Die zu diesem Zweck erforderlichen Arbeiten sind nach diesen Bedingungen und entsprechend der jeweiligen Ortssatzung in der jeweils gültigen Fassung auszuführen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-05-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-04-14.
Auftragsbekanntmachung (2026-04-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Winterdienstleistungen für verschiedene Liegenschaften des Landkreises Ludwigsburg
Referenznummer: 2026-002-GK-OV
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung von Winterdienstarbeiten (während der Saison, also jeweils von Oktober bis März) an den kreiseigenen Liegenschaften für die Saison 2026/2027 und 2027/2028 an folgenden Objekten: Los 1 - Winterdienst Ludwigsburg und Kornwestheim: - Carl-Schaefer-Schule, Hohenzollernstr. 26 - 30 und Richard-Wagner-Str. 33/Hohenzollernstr. 6 (Sporthalle/Reha), 71638 Ludwigsburg - Schulen am Favoritepark, Fröbelstr. 24 - 28, 71634 Ludwigsburg - Erich-Bracher-Schule, John-F.-Kennedy-Allee 6, 70806 Kornwestheim Los 2 - Winterdienst Bietigheim-Bissingen und Steinheim: - Berufliches Schulzentrum Bietigheim-Bissingen, Fischerpfad 10 - 12, 74321 Bietigheim-Bissingen - Paul-Aldinger-Schule, Paul-Aldinger-Str. 1, 71711 Steinheim-Kleinbottwar Los 3 - Winterdienst Ludwigsburg, Areal Königsallee Landratsamt Ludwigsburg: - Areal Königsallee inkl. Betriebskindertagesstätte, - Königsallee 59/1 - 59/2, Hindenburgstr. 20/1 - 20/3, - Verwaltungsgebäude Hindenburgstr. 30 - 30/1, 71638 Ludwigsburg Die Ausführung des Winterdienstes erfolgt unter eigenverantwortlicher Beobachtung des Auftragnehmers der Wetterlage und der Witterungsverhältnisse (Blitzeis, überfrierende Nässe). Die kalkulierten Mengenangaben (gemäß C-Preisblatt je Los) für das Räumen / Streuen, bezogen auf die Vertragslaufzeit, sind geschätzt und basieren auf den in der Vergangenheit erzielten Erfahrungswerten. Insofern besteht kein Anspruch auf die vollständige Leistungserbringung. Der Auftragnehmer muss zur Erfüllung seiner Verpflichtung täglich entsprechende Auskünfte beim Wetterdienst einholen und diese ggf. als Nachweis archivieren. Zur regelmäßigen Prüfung des Winterdienstes bei unsicherer Wetterlage sind Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit durch den Auftragnehmer durchzuführen. Die zu diesem Zweck erforderlichen Arbeiten sind nach diesen Bedingungen und entsprechend der jeweiligen Ortssatzung in der jeweils gültigen Fassung auszuführen.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung von Winterdienstarbeiten (während der Saison, also jeweils von Oktober bis März) an den kreiseigenen Liegenschaften für die Saison 2026/2027 und 2027/2028 an folgenden Objekten: Los 1 - Winterdienst Ludwigsburg und Kornwestheim: - Carl-Schaefer-Schule, Hohenzollernstr. 26 - 30 und Richard-Wagner-Str. 33/Hohenzollernstr. 6 (Sporthalle/Reha), 71638 Ludwigsburg - Schulen am Favoritepark, Fröbelstr. 24 - 28, 71634 Ludwigsburg - Erich-Bracher-Schule, John-F.-Kennedy-Allee 6, 70806 Kornwestheim Los 2 - Winterdienst Bietigheim-Bissingen und Steinheim: - Berufliches Schulzentrum Bietigheim-Bissingen, Fischerpfad 10 - 12, 74321 Bietigheim-Bissingen - Paul-Aldinger-Schule, Paul-Aldinger-Str. 1, 71711 Steinheim-Kleinbottwar Los 3 - Winterdienst Ludwigsburg, Areal Königsallee Landratsamt Ludwigsburg: - Areal Königsallee inkl. Betriebskindertagesstätte, - Königsallee 59/1 - 59/2, Hindenburgstr. 20/1 - 20/3, - Verwaltungsgebäude Hindenburgstr. 30 - 30/1, 71638 Ludwigsburg Die Ausführung des Winterdienstes erfolgt unter eigenverantwortlicher Beobachtung des Auftragnehmers der Wetterlage und der Witterungsverhältnisse (Blitzeis, überfrierende Nässe). Die kalkulierten Mengenangaben (gemäß C-Preisblatt je Los) für das Räumen / Streuen, bezogen auf die Vertragslaufzeit, sind geschätzt und basieren auf den in der Vergangenheit erzielten Erfahrungswerten. Insofern besteht kein Anspruch auf die vollständige Leistungserbringung. Der Auftragnehmer muss zur Erfüllung seiner Verpflichtung täglich entsprechende Auskünfte beim Wetterdienst einholen und diese ggf. als Nachweis archivieren. Zur regelmäßigen Prüfung des Winterdienstes bei unsicherer Wetterlage sind Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit durch den Auftragnehmer durchzuführen. Die zu diesem Zweck erforderlichen Arbeiten sind nach diesen Bedingungen und entsprechend der jeweiligen Ortssatzung in der jeweils gültigen Fassung auszuführen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Schneeräumung📦 Beschreibung
Interne Kennung: 2026-002-GK-OV
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Glatteisbeseitigung📦
Postanschrift: Hohenzollernstr. 26-30
Postleitzahl: 71638
Stadt: Ludwigsburg
Postanschrift: Fröbelstr. 24-28
Postleitzahl: 71634
Postanschrift: John-F.-Kennedy-Allee 6
Postleitzahl: 70806
Stadt: Kornwestheim-Pattonville
Postanschrift: Fischerpfad 10
Postleitzahl: 74321
Stadt: Bietigheim-Bissingen
Postanschrift: Paul-Aldinger Str. 1
Postleitzahl: 71711
Stadt: Steinheim (Kleinbottwar)
Postanschrift: Hindenburgstraße 30 - 30/1
Hindenburgstr. 20/1 - 20/3
Königsallee 59/1 - 59/2
Areal Königsallee inkl. Betriebskindertagesstätte
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Ludwigsburg
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-10-01 📅
Datum des Endes: 2028-03-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-21 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-21 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 41 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-05-21 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister ******************************************************************************** Sonstiges: Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung zu einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
SONSTIGES: - Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB -Eigenerklärung zu § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz (AentG) und § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG); - Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation; - Eigenerklärung Mindestlohngesetz § 21 (MiLoG) ;- Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzl. Sozialversicherung; - Eigenerklärung zu § 24 Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG); - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland Bezugs (Artikel 5k Verordnung (EU) 2022/576 Russland-Sanktionen); - Eigenerklärung Unterauftragnehmer; -Eigenerklärung Bietergemeinschaft. ***************************************************************************** Allgemeiner Hinweis: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen . Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und eine Eigenerklärung nach § 19 MiLoG und § 21 AEntG sowie § 24 LkSG vorzulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
SONSTIGES: - Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB -Eigenerklärung zu § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz (AentG) und § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG); - Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation; - Eigenerklärung Mindestlohngesetz § 21 (MiLoG) ;- Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzl. Sozialversicherung; - Eigenerklärung zu § 24 Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG); - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland Bezugs (Artikel 5k Verordnung (EU) 2022/576 Russland-Sanktionen); - Eigenerklärung Unterauftragnehmer; -Eigenerklärung Bietergemeinschaft. ***************************************************************************** Allgemeiner Hinweis: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen . Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und eine Eigenerklärung nach § 19 MiLoG und § 21 AEntG sowie § 24 LkSG vorzulegen.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Eigenerklärung zu mind. 3 Referenzen der letzten 3 Kalenderjahre
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nur zuverlässiges Personal einzusetzen und entsprechende Kontrollen durchzuführen. Es dürfen nur regelmäßig geprüfte und gewartete Geräte verwendet werden. Die Maschinen dürfen nur von ausgebildetem Personal mit gültiger Fahrerlaubnis bedient werden. Der Auftragnehmer ist eigenverantwortlich verpflichtet, die Sicherheitsbestimmungen einzuhalten (Anlage- Anweisung Fremdfirmenrichtline LRA). Der Auftraggeber verlangt die Abgabe einer Eigenerklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne des ILO-Übereinkommens Nr. 182
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nur zuverlässiges Personal einzusetzen und entsprechende Kontrollen durchzuführen. Es dürfen nur regelmäßig geprüfte und gewartete Geräte verwendet werden. Die Maschinen dürfen nur von ausgebildetem Personal mit gültiger Fahrerlaubnis bedient werden. Der Auftragnehmer ist eigenverantwortlich verpflichtet, die Sicherheitsbestimmungen einzuhalten (Anlage- Anweisung Fremdfirmenrichtline LRA). Der Auftraggeber verlangt die Abgabe einer Eigenerklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne des ILO-Übereinkommens Nr. 182
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6TMFFP#
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat den Auftraggeber auf evtl. Widersprüche in den Ausschreibungsunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Die Bieter haben die Möglichkeit, das Vergabeverfahren und den Leistungsgegenstand betreffende Fragen mittels Vergabeplattform zu stellen. Auf der Vergabeplattform werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie: Es obliegt den Interessenten/Bietern sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf der Vergabeplattform abgerufen haben bzw. die Vergabeplattform auf solche Informationen geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist dort veröffentlichten Antworten und Informationen sind im Rahmen der Angebotserstellung von den Bietern zu beachten und werden Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat den Auftraggeber auf evtl. Widersprüche in den Ausschreibungsunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Die Bieter haben die Möglichkeit, das Vergabeverfahren und den Leistungsgegenstand betreffende Fragen mittels Vergabeplattform zu stellen. Auf der Vergabeplattform werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie: Es obliegt den Interessenten/Bietern sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf der Vergabeplattform abgerufen haben bzw. die Vergabeplattform auf solche Informationen geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist dort veröffentlichten Antworten und Informationen sind im Rahmen der Angebotserstellung von den Bietern zu beachten und werden Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 721-926-8730📞
Fax: +49 721-926-3985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-14+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 074-261174 (2026-04-14)