Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(11) Referenzen über die abgeschlossene (= fertiggestellte) Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und deren Fertigstellungszeitpunkt (= Abnahme) im aktuellen Jahr, vor dem Zeitpunkt der Bekanntmachung, oder in den letzten fünf vorhergehenden Kalenderjahren liegt. Zu den Referenzen sind folgende Angaben erforderlich: Auftraggeber, Ansprechpartner des AG mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Ort der Ausführung, Vertragsverhältnis, Beschreibung mit Art und Umfang der erbrachten Leistung, Ausführungszeitraum und Auftragswert (netto) pro Jahr.
Spezielle Anforderungen an die Referenzen:
Mindestens 3 Referenzen die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
(12) Personelle Ausstattung: Zahl der im Unternehmen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahres-durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Qualifikationen (Ausbildung, Fachrichtung) mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
(13) Technischen Ausrüstung, die für die Ausführung der Leistung zur Verfügung steht,
Spezielle Anforderung an die technische Ausrüstung:
Die technischen Spezifikationen des angebotenen Equipments, inklusive der Messgenauigkeit (z.B. „vertical resolution“ des Multifinger-Calipers) und der dazu empfohlenen Messgeschwindigkeit sowie Angaben zu den Temperaturgrenzen der Tools sind anzugeben.
(14) Auftragsspezifische Erklärungen und Nachweise:
Einreichung einer Zusammenfassung der Quality, Health, Safety & Environment (QHSE) Richtlinien, mit folgenden Inhalten:
• HSE Schulungen der vom AN vorgesehenen Leistungserbringer
• Incident, Accident track records
• Verfahren zur Ermittlung von Gefahren
• Verfahren für alle durchzuführenden Arbeiten mit entsprechender HSE-Analyse
- Erklärung, dass die vom AN eingesetzten Vor-Ort Leistungserbringer min. IWCF-Well Intervention Level 2 aufweisen.
(15) Nennung und Nachweis für den Fall der Eignungsleihe durch die Kapazitäten anderer Unternehmen
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.