Beschreibung der Beschaffung
Die KV Nordrhein stellt nach Maßgabe des § 77 Abs. 1a SGB IV für jedes Haushaltsjahr eine Jahresrechnung auf, die nach den Bestimmungen der Satzung durch einen sachverständigen Prüfer zu prüfen ist. Die Jahresrechnung ist von einem Wirtschaftsprüfer oder einem vereidigten Buchprüfer zu prüfen und zu testieren. Gegenstand dieser hier ausgeschriebenen Leistung ist die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses mit den Bestandteilen der Bilanz und der Erfolgsrechnung für die Haushaltsjahre 2023, 2024 und 2025 sowie optional für das Haushaltsjahr 2026.
Der Prüfer hat hierüber einen schriftlichen Bericht mit Abgabe eines entsprechenden Bestätigungsvermerkes nach den gültigen Standards des IDW bzw. des ISA abzufassen.
Der Prüfungsbericht sollte dem berufsüblichen Standard entsprechen, jedoch mindestens folgende Punkte enthalten:
- Prüfungsauftrag
- Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
- Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungsführung
- Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
- Gesamtaussage des Jahresabschlusses
- Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
- Vermögenslage, Bilanzaufbau und -vergleich
- Finanz- und Liquiditätslage
- Ertragslage, Aufwands- und Ertragsentwicklung
- Kennzahlen zur Wirtschaftlichkeit
- Haushaltsplan
- Feststellungen aus Erweiterungen des Prüfungsauftrages gemäß § 69 Abs. 2 SGB IV
- Zusammenfassender Hinweis zur Betriebsführung und Wiedergabe des Bestätigungsvermerks
- Anlagen zum Bericht:
- Bilanz zum 31. Dezember
- Anlage zur Bilanz zum 31. Dezember
- Erfolgsrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember
- Aufgliederungen und Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz zum 31. Dezember sowie der Erfolgsrechnung für Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember
- Rechtliche, wirtschaftliche und organisatorische Grundlagen:
- Sitz und Aufgabe
- Organe
- Honorarabrechnung
- Verträge mit Sozialleistungsträgern
- Prüfvereinbarung und Honorarverteilungsvertrag
- Gesamthonorarabrechnung
- Bankverbindungen
- Ärztliches Hilfswerk (ÄHW)
- Übersicht über die Entwicklung der Wertpapiere des Anlagevermögens
- Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG
Bei der Prüfung sind die Prüfungsrichtlinien der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie die entsprechenden Anwendungen der §§ 317, 320, 321 und 322 des Handelsgesetzbuches (HGB) zu beachten.
Der Prüfer soll nachfolgend den Gremien (Haushaltsausschuss und Vertreterversammlung) ggf. für weitere Fragen oder ergänzenden Erläuterungsbedarf zur Verfügung stehen. Dies beinhaltet auch den Jahresabschluss vor dem Haushaltsausschuss und der Vertreterversammlung zu präsentieren.
Optionale Leistungsbestandteile sind die Erstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse und der Lageberichte der Beteiligungsgesellschaften ab 2023 in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften. Weiterhin ist für die Beteiligungsgesellschaften im Rahmen der Abschlussprüfung auch die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung zu prüfen.
Details zur Leistungserbringung und dem Vergabeverfahren sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.