Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Erklärung zur Wahrung der Vertraulichkeit gemäß § 5 Abs. 3 VgV:
(Hinweis: Auszufüllen von dem Bewerber bzw. von jedem Mitglied einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft bzw. auch von anderen Unternehmen, auf deren Fähigkeiten sich der Bewerber / die Bewerber bzw. Bietergemeinschaft/das Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit
und/oder Fachkunde im Wege der Eignungsleihe bezieht; das Formular ist ggf. entsprechend zu vervielfältigen)
Wir erklären, dass die Vergabeunterlagen nur zur Erstellung eines Angebotes und ggf. zur
Erfüllung des Auftrages verwendet werden.
? Ja ? Nein
Hinweis: Jede Nutzung für andere Zwecke ist untersagt. Auf § 5 VgV wird verwiesen.
Jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Auftraggebers zulässig. Wird kein Angebot abgegeben, so sind die Vergabeunterlagen in eigener Zuständigkeit zu vernichten.
2. Erklärung zur Verfahrenssprache
Ich/ Wir erkläre(n), dass
- sämtliche für die Vertragserfüllung vorgesehenen Mitarbeiter wie auch etwaige
Mitarbeiter von anderen Unternehmen, die für die Erfüllung von Teilleistungen vorgesehen sind (Nachunternehmer), der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sind
und
- die Verfahrenssprache während der gesamten Vertragslaufzeit Deutsch sein wird.
? Ja ? Nein
3. Erklärung zur Eintragung in das Berufs- und Handelsregister:
Ich/ Wir erkläre(n), dass
? eine Eintragung meines/unseres Unternehmens in das Beruf- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem ich/wir ansässig bin/sind, vorliegt und ein entsprechender Auszug aus dem Register in
Kopie beigefügt ist.
? mein/unser Unternehmen aufgrund nicht eintragungspflichtig ist. Aus diesem
Grund liegt meinem/unserem Angebot kein Berufs- oder Handelsregisterauszug
bei. Alternativ ist eine Erklärung meines Steuerberaters mit der Angabe meines zuständigen Finanzamtes beigefügt.
Der Nachweis (Registerauszug) darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung des Angebotes nicht älter sein als 6 Monate.
4. Allgemeine Darstellung des Unternehmens
Die folgenden Angaben sind ebenfalls zwingender Bestandteil dieser Erklärung.
Allgemeine Darstellung des Bewerbers / der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaftspartner, welche auf folgende Aspekte einzugehen hat:
- Allgemeine Daten und Fakten zum Unternehmen (bspw. Gründungsjahr, Hauptsitz,
Standorte, Servicecenter und -strukturen, sofern vorhanden etc.)
- Geschäftsfelder und Darstellung der Unternehmenstätigkeiten, Tätigkeitsschwerpunkte und Kernkompetenzen,
- Beschreibung hinsichtlich Erfahrungen im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen
- Anzahl Mitarbeiter und Entwicklung der Mitarbeiterzahlen im Bereich des Ausschreibungsgegenstandes in den letzten 3 Jahren (Beschäftigtenanzahl in den letzten 3 Jahren und Verteilung auf Tätigkeiten)
Bitte fügen Sie eine Unternehmensdarstellung gem. Anforderung als Anlage bei und benennen
in folgendem Textfeld die entsprechenden Anlagen:
Die Beschreibung sollte max. 5 DIN A4 Seiten umfassen. Broschüren, Flyer oder andere
Werbematerialien werden nicht berücksichtigt. Es werden nur die ersten 5 eingereichten
Seiten berücksichtigt.
5. Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB
Der Bieter / Die Bietergemeinschaft erklärt, dass die Ausschlussgründe nach §§ 123 f. GWB nicht vorliegen.
a) Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1-3 GWB
Der Bieter / Die Bietergemeinschaft erklärt, dass im Bieterunternehmen keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig
festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet
werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des
Strafgesetzbuchs zu begehen,
c) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte),
d) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen
Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
e) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
h) den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils
auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
oder
j) den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine
Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
b) Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB
Der Bieter / Die Bietergemeinschaft erklärt, dass folgende Umstände nicht vorliegen:
a) das Bieterunternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und dies wurde durch
eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt oder
b) die öffentlichen Auftraggeber können auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer
Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen.
Die voranstehenden Ausschlussgründe sind nicht anzuwenden, wenn das Bieterunternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich
Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
c) Ausschlussgründe nach § 124 GWB
Der Bieter / Die Bietergemeinschaft erklärt, dass folgende Ausschlussgründe nicht vorliegen:
a) das Bieterunternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen,
b) das Bieterunternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen des Unternehmens
ist ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden, die Eröffnung eines solchen Verfahrens ist mangels Masse abgelehnt worden, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
c) das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere
Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird;
§ 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,
d) der öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das
Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
e) ein Interessenkonflikt besteht bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen
Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden
kann,
f) eine Wettbewerbsverzerrung resultiert daraus, dass das Unternehmen bereits in die
Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
g) das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren
öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft
erfüllt und dies hat zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer
vergleichbaren Rechtsfolge geführt,
h) das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten oder ist nicht
in der Lage, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
i) das Unternehmen
(1) hat versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger
Weise zu beeinflussen,
(2) hat versucht, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige
Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
(3) hat fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die
Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen
könnten, oder hat versucht, solche Informationen zu übermitteln.