Die gkv informatik ist eine eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Sie hat sich selbst auferlegt, wie eine große Kapitalgesellschaft nach HGB zu bilanzieren. Die gkv informatik hat gemäß Gesellschaftervertrag keine Gewinnerzielungsabsicht. Die Gesellschafter sowie die Kunden der gkv informatik sind Träger der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Bewertungen der Geschäftsvorfälle der gkv informatik müssen immer auch die Auswirkungen auf die Gesellschafter einschließen. Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag über - die Planung und Durchführung von Jahresabschlussprüfungen sowie Prüfungen nach § 53 HGrG, - die Prüfungen des internen Kontrollsystems bei Dienstleistungsunternehmen nach dem vom Institut der Wirtschaftsprüfer herausgegebenen Prüfungsstandard IDW PS 951. - Darüber hinaus umfasst der Rahmenvertrag ein Abrufkontingent für Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der bilanziellen Abbildung von Geschäftsvorfällen, die bei Bedarf und nach Maßgabe des Auftraggebers abgerufen werden können. Der Auftragnehmer erhält aus dem Rahmenvertrag konkrete Aufträge. Diese Einzelaufträge enthalten Informationen über vereinbarte Aufgaben, geplante Zieltermine und Aufwände.
Auftragsbekanntmachung (2026-05-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wirtschaftsprüfung und Prüfung von Internen Kontrollsystemen
Referenznummer: 02-2026
Kurze Beschreibung:
Die gkv informatik ist eine eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Sie hat sich selbst auferlegt, wie eine große Kapitalgesellschaft nach HGB zu bilanzieren. Die gkv informatik hat gemäß Gesellschaftervertrag keine Gewinnerzielungsabsicht. Die Gesellschafter sowie die Kunden der gkv informatik sind Träger der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Bewertungen der Geschäftsvorfälle der gkv informatik müssen immer auch die Auswirkungen auf die Gesellschafter einschließen. Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag über - die Planung und Durchführung von Jahresabschlussprüfungen sowie Prüfungen nach § 53 HGrG, - die Prüfungen des internen Kontrollsystems bei Dienstleistungsunternehmen nach dem vom Institut der Wirtschaftsprüfer herausgegebenen Prüfungsstandard IDW PS 951. - Darüber hinaus umfasst der Rahmenvertrag ein Abrufkontingent für Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der bilanziellen Abbildung von Geschäftsvorfällen, die bei Bedarf und nach Maßgabe des Auftraggebers abgerufen werden können. Der Auftragnehmer erhält aus dem Rahmenvertrag konkrete Aufträge. Diese Einzelaufträge enthalten Informationen über vereinbarte Aufgaben, geplante Zieltermine und Aufwände.
Die gkv informatik ist eine eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Sie hat sich selbst auferlegt, wie eine große Kapitalgesellschaft nach HGB zu bilanzieren. Die gkv informatik hat gemäß Gesellschaftervertrag keine Gewinnerzielungsabsicht. Die Gesellschafter sowie die Kunden der gkv informatik sind Träger der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Bewertungen der Geschäftsvorfälle der gkv informatik müssen immer auch die Auswirkungen auf die Gesellschafter einschließen. Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag über - die Planung und Durchführung von Jahresabschlussprüfungen sowie Prüfungen nach § 53 HGrG, - die Prüfungen des internen Kontrollsystems bei Dienstleistungsunternehmen nach dem vom Institut der Wirtschaftsprüfer herausgegebenen Prüfungsstandard IDW PS 951. - Darüber hinaus umfasst der Rahmenvertrag ein Abrufkontingent für Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der bilanziellen Abbildung von Geschäftsvorfällen, die bei Bedarf und nach Maßgabe des Auftraggebers abgerufen werden können. Der Auftragnehmer erhält aus dem Rahmenvertrag konkrete Aufträge. Diese Einzelaufträge enthalten Informationen über vereinbarte Aufgaben, geplante Zieltermine und Aufwände.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen📦 Beschreibung
Interne Kennung: 02-2026
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Für den Fachbereich Finanzen
Postanschrift: Rheinstr. 7f
Postleitzahl: 14513
Stadt: Teltow
Postanschrift: Luisenstr. 64
Postleitzahl: 42103
Stadt: Wuppertal
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung:
Dauer: 12 Monate
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: 3-malige Verlängerungsmöglichkeit bis max. 48 Monate.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Der endgültige Zuschlag wird nach Auswertung und Zustimmung durch die Gesellschafter des Auftraggebers erteilt werden. Dem Auftraggeber sowie dessen Gesellschaftern ist ein regelmäßiger Wechsel des beauftragten Wirtschaftsprüfungsunternehmens verbindlich vorgeschrieben. Der Zuschlag im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens kann nicht an das derzeit mandatierte Wirtschaftsprüfungsunternehmen ergehen, das zuletzt den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 geprüft hat.
Der endgültige Zuschlag wird nach Auswertung und Zustimmung durch die Gesellschafter des Auftraggebers erteilt werden. Dem Auftraggeber sowie dessen Gesellschaftern ist ein regelmäßiger Wechsel des beauftragten Wirtschaftsprüfungsunternehmens verbindlich vorgeschrieben. Der Zuschlag im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens kann nicht an das derzeit mandatierte Wirtschaftsprüfungsunternehmen ergehen, das zuletzt den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 geprüft hat.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-15 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-06-15 12:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-06-15 12:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-06-15 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Das Angebot muss alle geforderten Angaben, Erklärungen und geforderten Nachweise enthalten. Unternehmensbezogene Nachweise und geforderte Unterlagen bzw. Erklärungen, die bei Angebotsabgabe nicht beigefügt werden, müssen auf Anfrage fristgerecht nachgereicht bzw. vervollständigt werden (§56 Abs. 2 VgV). Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können nachgereicht oder vervollständigt werden, sofern sie nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen. Eine solche Nachforderung ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Das Angebot muss alle geforderten Angaben, Erklärungen und geforderten Nachweise enthalten. Unternehmensbezogene Nachweise und geforderte Unterlagen bzw. Erklärungen, die bei Angebotsabgabe nicht beigefügt werden, müssen auf Anfrage fristgerecht nachgereicht bzw. vervollständigt werden (§56 Abs. 2 VgV). Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können nachgereicht oder vervollständigt werden, sofern sie nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen. Eine solche Nachforderung ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Gesamtumsatz
Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Umsatz bezogen auf den Auftragsgegenstand
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zur Abdeckung der Haftungsrisiken ist eine Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen erforderlich: Die Deckungssumme beträgt mindestens 4.000.000 EUR je Schadensfall für Vermögensschäden; die Jahreshöchstleistung beträgt mindestens 16.000.000 EUR je Versicherungsjahr (mindestens vierfach maximiert). Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über jede Einschränkung, Kündigung oder wesentliche Änderung des Versicherungsschutzes.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zur Abdeckung der Haftungsrisiken ist eine Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen erforderlich: Die Deckungssumme beträgt mindestens 4.000.000 EUR je Schadensfall für Vermögensschäden; die Jahreshöchstleistung beträgt mindestens 16.000.000 EUR je Versicherungsjahr (mindestens vierfach maximiert). Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über jede Einschränkung, Kündigung oder wesentliche Änderung des Versicherungsschutzes.
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: aktueller Auszug Handels- oder Berufsregister
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YMPMKJC#
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstößt ein Unternehmen gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs.3 GWB unzulässig. Teilt die Vergabestelle auf eine Rüge eines interessierten Unternehmers mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Die für den Auftraggeber zuständige Vergabekammer ist unter 12. benannt. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.4. GWB). § 134 Abs.2 GWB bleibt unberührt. Dies bedeutet, dass der Auftraggeber den Zuschlag nach Ablauf der Wartefrist gemäß § 134 Abs.2 GWB auch dann erteilen wird, wenn noch keine 15 Kalendertage nach einer eventuellen Mitteilung, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, abgelaufen sind. Es obliegt den Bietern, in jedem Fall vor Ablauf der Wartefrist gemäß § 134 Abs.2 GWB Rechtsschutz zu suchen. Für ein vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren nach Maßgabe der §§ 155 ff. GWB lautet die Adresse der zuständigen Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn. Für Amtshandlungen der Vergabekammern werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben (§ 182 GWB). Bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß §§ 160 ff. GWB haben alle Verfahrensbeteiligten grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht (§ 165 Abs. 1 GWB). Jeder Bieter hat daher mit der konkreten Möglichkeit zu rechnen, dass sein Angebot mit allen Bestandteilen, soweit es sich in den Vergabeakten des Auftraggebers befindet, von den Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Der Auftraggeber ist bei Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens verpflichtet, die Vergabeakten sofort der Vergabekammer zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs.2 S.4 GWB). Es liegt somit im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinem Angebot auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs.2 GWB die Vergabekammer veranlassen können, die Einsicht in die Akten zu versagen, insbesondere auf Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, hinzuweisen, dies durch eine Eigenerklärung zu erklären und die vertraulichen Teile des Angebots entsprechend zu markieren.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstößt ein Unternehmen gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs.3 GWB unzulässig. Teilt die Vergabestelle auf eine Rüge eines interessierten Unternehmers mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Die für den Auftraggeber zuständige Vergabekammer ist unter 12. benannt. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.4. GWB). § 134 Abs.2 GWB bleibt unberührt. Dies bedeutet, dass der Auftraggeber den Zuschlag nach Ablauf der Wartefrist gemäß § 134 Abs.2 GWB auch dann erteilen wird, wenn noch keine 15 Kalendertage nach einer eventuellen Mitteilung, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, abgelaufen sind. Es obliegt den Bietern, in jedem Fall vor Ablauf der Wartefrist gemäß § 134 Abs.2 GWB Rechtsschutz zu suchen. Für ein vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren nach Maßgabe der §§ 155 ff. GWB lautet die Adresse der zuständigen Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn. Für Amtshandlungen der Vergabekammern werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben (§ 182 GWB). Bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß §§ 160 ff. GWB haben alle Verfahrensbeteiligten grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht (§ 165 Abs. 1 GWB). Jeder Bieter hat daher mit der konkreten Möglichkeit zu rechnen, dass sein Angebot mit allen Bestandteilen, soweit es sich in den Vergabeakten des Auftraggebers befindet, von den Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Der Auftraggeber ist bei Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens verpflichtet, die Vergabeakten sofort der Vergabekammer zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs.2 S.4 GWB). Es liegt somit im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinem Angebot auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs.2 GWB die Vergabekammer veranlassen können, die Einsicht in die Akten zu versagen, insbesondere auf Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, hinzuweisen, dies durch eine Eigenerklärung zu erklären und die vertraulichen Teile des Angebots entsprechend zu markieren.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-15+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 095-340409 (2026-05-15)