Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) plant mit diesem Vergabeverfahren - im Auftrag des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) - die Organisation und Durchführung von Wirtschaftsprüfungen, d.h. die Prüfung der Jahresabschlüsse 2026 bis max. 2030 des LBM unter Einbeziehung der Buchführung nach §§ 317ff. HGB. Darüber hinaus soll der Prüfumfang um § 53 HGrG erweitert werden, um unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein aktuelles Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu ermitteln. Die Wirtschaftsprüfungen sollen im Wege eines offenen Verfahrens gemäß §§ 14, 15 VgV, § 119 GWB vergeben werden. Ziel ist der Abschluss eines Vertrages mit einem Unternehmen (dem späteren Auftragnehmer).
Auftragsbekanntmachung (2026-06-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wirtschaftsprüfungen Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz III
Referenznummer: Z.26-0093
Kurze Beschreibung:
Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) plant mit diesem Vergabeverfahren - im Auftrag des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) - die Organisation und Durchführung von Wirtschaftsprüfungen, d.h. die Prüfung der Jahresabschlüsse 2026 bis max. 2030 des LBM unter Einbeziehung der Buchführung nach §§ 317ff. HGB. Darüber hinaus soll der Prüfumfang um § 53 HGrG erweitert werden, um unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein aktuelles Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu ermitteln.
Die Wirtschaftsprüfungen sollen im Wege eines offenen Verfahrens gemäß §§ 14, 15 VgV, § 119 GWB vergeben werden. Ziel ist der Abschluss eines Vertrages mit einem Unternehmen (dem späteren Auftragnehmer).
Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) plant mit diesem Vergabeverfahren - im Auftrag des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) - die Organisation und Durchführung von Wirtschaftsprüfungen, d.h. die Prüfung der Jahresabschlüsse 2026 bis max. 2030 des LBM unter Einbeziehung der Buchführung nach §§ 317ff. HGB. Darüber hinaus soll der Prüfumfang um § 53 HGrG erweitert werden, um unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein aktuelles Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu ermitteln.
Die Wirtschaftsprüfungen sollen im Wege eines offenen Verfahrens gemäß §§ 14, 15 VgV, § 119 GWB vergeben werden. Ziel ist der Abschluss eines Vertrages mit einem Unternehmen (dem späteren Auftragnehmer).
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Rechnungslegung und -prüfung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 317 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: Z.26-0093
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Der Jahresabschluss wird unter Einbeziehung der Buchführung nach den Vorschriften der §§ 317ff. HGB geprüft. Der Prüfungsumfang wird erweitert nach § 53 HGrG Der Auftragnehmer hat bei der Leistungserbringung den Public Corporate Governance Kodex des Landes Rheinland-Pfalz in der jeweils geltenden Fassung zu berücksichtigen.
Die Prüfung richtet sich in Form und Inhalt nach den ISA [DE] bzw. den Grundsätzen ordnungsgemäßer Durchführung von Abschlussprüfungen (GoA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) und wird erweitert um eine aussagefähige Erläuterung der einzelnen Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung.
Des Weiteren ist gemäß § 10 der Organisationsverfügung für den Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz vom 17. September 2021 die Geschäftsführung unter Berücksichtigung der für Beteiligungen des Landes geltenden Prüfungsbestimmungen zu prüfen.
Der Jahresabschluss wird unter Einbeziehung der Buchführung nach den Vorschriften der §§ 317ff. HGB geprüft. Der Prüfungsumfang wird erweitert nach § 53 HGrG Der Auftragnehmer hat bei der Leistungserbringung den Public Corporate Governance Kodex des Landes Rheinland-Pfalz in der jeweils geltenden Fassung zu berücksichtigen.
Die Prüfung richtet sich in Form und Inhalt nach den ISA [DE] bzw. den Grundsätzen ordnungsgemäßer Durchführung von Abschlussprüfungen (GoA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) und wird erweitert um eine aussagefähige Erläuterung der einzelnen Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung.
Des Weiteren ist gemäß § 10 der Organisationsverfügung für den Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz vom 17. September 2021 die Geschäftsführung unter Berücksichtigung der für Beteiligungen des Landes geltenden Prüfungsbestimmungen zu prüfen.
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Ring 14 - 20
Postleitzahl: 56068
Stadt: Koblenz
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Koblenz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Dauer: 60 Monate Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Zusätzlich zu den in den Vergabeunterlagen genannten Leistungen kann der Auftraggeber auch weitere Leistungen zu den in Teil B - Preisblatt vom Bieter einzutragenden Stundensätzen optional beauftragen.
Es besteht jedoch kein Anspruch des Auftragnehmers auf eine Leistungserbringung im Rahmen von zusätzlichen Leistungen. Insbesondere besteht auch keine Mindestabnahmeverpflichtung an zusätzlichen Leistungen für den Auftraggeber. Der Auftraggeber ist ebenfalls nicht verpflichtet, die optionalen Leistungen in Höhe der in Teil B - Preisblatt als Kalkulationsgrundlage mitgeteilten "Geschätzten Stundenzahl pro Jahr" abzunehmen. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zusätzlich zu den in den Vergabeunterlagen genannten Leistungen kann der Auftraggeber auch weitere Leistungen zu den in Teil B - Preisblatt vom Bieter einzutragenden Stundensätzen optional beauftragen.
Es besteht jedoch kein Anspruch des Auftragnehmers auf eine Leistungserbringung im Rahmen von zusätzlichen Leistungen. Insbesondere besteht auch keine Mindestabnahmeverpflichtung an zusätzlichen Leistungen für den Auftraggeber. Der Auftraggeber ist ebenfalls nicht verpflichtet, die optionalen Leistungen in Höhe der in Teil B - Preisblatt als Kalkulationsgrundlage mitgeteilten "Geschätzten Stundenzahl pro Jahr" abzunehmen. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-10 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 82 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-06-30 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen (Erklärungen und Nachweisen) behält sich die Vergabestelle vor, nach pflichtgemäßem Ermessen von den Regelungen des § 56 VgV Gebrauch zu machen.
Sofern die Vergabestelle von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV).
Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die beispielsweise für die Erfüllung der Kriterien der Leistungsbeschreibung vorzulegen sind, können lediglich nachgereicht oder vervollständigt werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV).
Mit Ausnahme der in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Angaben ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).
Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen (Erklärungen und Nachweisen) behält sich die Vergabestelle vor, nach pflichtgemäßem Ermessen von den Regelungen des § 56 VgV Gebrauch zu machen.
Sofern die Vergabestelle von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV).
Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die beispielsweise für die Erfüllung der Kriterien der Leistungsbeschreibung vorzulegen sind, können lediglich nachgereicht oder vervollständigt werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV).
Mit Ausnahme der in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Angaben ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis über die Eintragung im Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Nachweis über die Eintragung des Bieters im Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer gemäß § 40 Abs. 3 Wirtschaftsprüferordnung nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Staates, in dem er niedergelassen ist (aktueller Nachweis, nicht beglaubigte Kopie genügt) oder anderweitiger Nachweis / Erlaubnis, der / die zur Ausübung der Tätigkeit notwendig ist.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis über die Eintragung im Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Nachweis über die Eintragung des Bieters im Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer gemäß § 40 Abs. 3 Wirtschaftsprüferordnung nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Staates, in dem er niedergelassen ist (aktueller Nachweis, nicht beglaubigte Kopie genügt) oder anderweitiger Nachweis / Erlaubnis, der / die zur Ausübung der Tätigkeit notwendig ist.
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis über die Eintragung im Handelsregister (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Nachweis über die Eintragung des Bieters im Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist (aktueller Nachweis, nicht beglaubigte Kopie genügt).
Hinweis: Unternehmen, die weder im Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich) oder einen anderen geeigneten Nachweis (z. B. Anmeldung/Nachweis der Tätigkeit beim Finanzamt) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt. Die geplante Rechtsform der ggf. in Gründung befindlichen Unternehmen bzw. Bietergemeinschaften ist anzugeben. Auch in diesen Fällen ist die erlaubte Berufsausübung auf geeignete Weise nachzuweisen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis über die Eintragung im Handelsregister (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Nachweis über die Eintragung des Bieters im Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist (aktueller Nachweis, nicht beglaubigte Kopie genügt).
Hinweis: Unternehmen, die weder im Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich) oder einen anderen geeigneten Nachweis (z. B. Anmeldung/Nachweis der Tätigkeit beim Finanzamt) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt. Die geplante Rechtsform der ggf. in Gründung befindlichen Unternehmen bzw. Bietergemeinschaften ist anzugeben. Auch in diesen Fällen ist die erlaubte Berufsausübung auf geeignete Weise nachzuweisen.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Teil A - Eigenerklärung Betriebs- u. Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erklärung, dass eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung besteht bzw. im Fall der Zuschlagserteilung abgeschlossen und während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird, die den gesetzlichen Regelungen der §§ 54, 44 b Absatz 4 Wirtschaftsprüferordnung (WPO) entspricht. Der Versicherungsnachweis (Kopie der Police oder aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, nicht älter als 6 Monate) ist der Vergabestelle auf Anforderung innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorzulegen.
Mindestanforderung an die Deckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung:
Die Betriebshaftpflichtversicherung muss über folgende Mindestdeckungssummen je Schadensfall, mindestens 2fach maximiert, abgeschlossen sein:
- Vermögensschäden mindestens 4.000.000 EUR
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Teil A - Eigenerklärung Betriebs- u. Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erklärung, dass eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung besteht bzw. im Fall der Zuschlagserteilung abgeschlossen und während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird, die den gesetzlichen Regelungen der §§ 54, 44 b Absatz 4 Wirtschaftsprüferordnung (WPO) entspricht. Der Versicherungsnachweis (Kopie der Police oder aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, nicht älter als 6 Monate) ist der Vergabestelle auf Anforderung innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorzulegen.
Mindestanforderung an die Deckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung:
Die Betriebshaftpflichtversicherung muss über folgende Mindestdeckungssummen je Schadensfall, mindestens 2fach maximiert, abgeschlossen sein:
- Vermögensschäden mindestens 4.000.000 EUR
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Teil A - Referenzen (Dienstleistung) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter bzw. Bewerber hat in der Anlage "Teil A - Referenzen" mindestens drei (3) Referenzprojekte über wesentliche Leistungen in letzten fünf (5) Jahren anzugeben. Die Referenzprojekte müssen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist abgeschlossen sein oder bereits länger als 3 Monate laufen. Die Leistungen sollen einen in etwa gleich hohen Schwierigkeitsgrad aufweisen und in ihrer Komplexität der ausgeschriebenen Leistung entsprechen.
Vergleichbar im Hinblick auf die Komplexität bedeutet insbesondere, dass folgende inhaltliche Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen erfüllt werden müssen:
- - Mindestens zwei (2) Referenzen müssen im Bereich der Jahresabschlussprüfung einer Einrichtung der öffentlichen Verwaltung erbracht worden sein.
Werden die o.g. Mindestanforderungen an die Referenzen nicht erfüllt, werden die Angebote als ungeeignet ausgeschlossen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Teil A - Referenzen (Dienstleistung) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter bzw. Bewerber hat in der Anlage "Teil A - Referenzen" mindestens drei (3) Referenzprojekte über wesentliche Leistungen in letzten fünf (5) Jahren anzugeben. Die Referenzprojekte müssen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist abgeschlossen sein oder bereits länger als 3 Monate laufen. Die Leistungen sollen einen in etwa gleich hohen Schwierigkeitsgrad aufweisen und in ihrer Komplexität der ausgeschriebenen Leistung entsprechen.
Vergleichbar im Hinblick auf die Komplexität bedeutet insbesondere, dass folgende inhaltliche Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen erfüllt werden müssen:
- - Mindestens zwei (2) Referenzen müssen im Bereich der Jahresabschlussprüfung einer Einrichtung der öffentlichen Verwaltung erbracht worden sein.
Werden die o.g. Mindestanforderungen an die Referenzen nicht erfüllt, werden die Angebote als ungeeignet ausgeschlossen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Teil A - Unternehmensdarstellung (Anzahl Beschäftigte) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Durchschnittliche jährliche Gesamtanzahl der freien und festangestellten Beschäftigten in den vergangenen 3 Jahren.
Eignungskriterium: Anzahl der Führungskräfte
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Teil A - Unternehmensdarstellung (Anzahl Führungskräfte) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Durchschnittliche jährliche Anzahl der Führungskräfte in den vergangenen 3 Jahren.
Mindestanforderung:
- 4 freie/festangestellte Wirtschaftsprüfer im Jahr 2025
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Teil A - Unternehmensdarstellung (Anzahl Führungskräfte) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Durchschnittliche jährliche Anzahl der Führungskräfte in den vergangenen 3 Jahren.
Mindestanforderung:
- 4 freie/festangestellte Wirtschaftsprüfer im Jahr 2025
Eignungskriterium: Finanzkennzahlen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Teil A - Unternehmensdarstellung (Bilanzsumme) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bilanzsumme des letzten verfügbaren Geschäftsjahres des Unternehmens.
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Teil A - Unternehmensdarstellung (Gesamtjahresumsatz) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gesamtjahresumsatz des Unternehmens aus den vergangenen 3 Jahren.
Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Teil A - Unternehmensdarstellung (Jahresumsatz Tätigkeitsbereich) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Jahresumsatz des Unternehmens aus den vergangenen 3 Jahren in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags.
Mindestanforderung:
- 200.000 EUR im Jahr 2025
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Teil A - Unternehmensdarstellung (Jahresumsatz Tätigkeitsbereich) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Jahresumsatz des Unternehmens aus den vergangenen 3 Jahren in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags.
Mindestanforderung:
- 200.000 EUR im Jahr 2025
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach § 17 VOL/B. Einzelheiten zu den Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Einzureichende Unterlagen:
- Teil A - Eigenerklärungen,
- Teil A - Eigenerklärungen Sanktionen EU,
- Teil A - Tariftreue-/Mindestentgelterklärung.
Sofern Bietergemeinschaft:
- Teil A - Bietergemeinschaft,
Sowie von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft:
a) Teil A - Eigenerklärungen,
b) Teil A - Eigenerklärung Sanktionen EU,
c) Teil A - Tariftreue-/Mindestentgelterklärung,
d) Teil A - Eigenerklärung Betriebs- u. Berufshaftpflichtversicherung.
Sofern Unterauftragnehmer:
- Teil A - Unterauftragnehmer,
sowie von jedem Unterauftragnehmer:
a) Teil A - Verfügbarkeitserklärung Unterauftragnehmer.
b) Teil A - Eigenerklärungen,
c) Teil A - Eigenerklärung Sanktionen EU,
d) Teil A - Tariftreue-/Mindestentgelterklärung.
Sofern Eignungsleihe, von jedem Eignungsverleiher:
a) Verfügbarkeitserklärung,
b) Teil A - Eigenerklärungen,
c) Teil A - Eigenerklärung Sanktionen EU,
d) Teil A - Tariftreue-/Mindestentgelterklärung.
Siehe dazu auch Teil A - Liste beizufügender Unterlagen.
Einzureichende Unterlagen:
- Teil A - Eigenerklärungen,
- Teil A - Eigenerklärungen Sanktionen EU,
- Teil A - Tariftreue-/Mindestentgelterklärung.
Sofern Bietergemeinschaft:
- Teil A - Bietergemeinschaft,
Sowie von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft:
a) Teil A - Eigenerklärungen,
b) Teil A - Eigenerklärung Sanktionen EU,
c) Teil A - Tariftreue-/Mindestentgelterklärung,
d) Teil A - Eigenerklärung Betriebs- u. Berufshaftpflichtversicherung.
Sofern Unterauftragnehmer:
- Teil A - Unterauftragnehmer,
sowie von jedem Unterauftragnehmer:
a) Teil A - Verfügbarkeitserklärung Unterauftragnehmer.
b) Teil A - Eigenerklärungen,
c) Teil A - Eigenerklärung Sanktionen EU,
d) Teil A - Tariftreue-/Mindestentgelterklärung.
Sofern Eignungsleihe, von jedem Eignungsverleiher:
a) Verfügbarkeitserklärung,
b) Teil A - Eigenerklärungen,
c) Teil A - Eigenerklärung Sanktionen EU,
d) Teil A - Tariftreue-/Mindestentgelterklärung.
Siehe dazu auch Teil A - Liste beizufügender Unterlagen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
#Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YT2K5PTYG#
Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten "Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz" durchgeführt.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u.a. über die Suchfunktion ("Bekanntmachungen finden") und Eingabe der unten stehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und - ohne vorherige Registrierung - unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z.B. per E-Mail) erfolgt nicht.
Für die Abgabe von Angeboten ist zwingend eine Registrierung und Freischaltung für den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV).
Zugelassen sind ausschließlich elektronische Angebote.
Diese müssen über das sog. Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz abgegeben werden (vgl. § 53 Abs. 1 VgV).
Es sind folgende Möglichkeiten der Abgabe von elektronischen Angeboten zugelassen:
- Textform ("einfache" elektronische Signatur)
- Fortgeschrittene elektronische Signatur
- Qualifizierte elektronische Signatur
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist unzulässig!
Die weiteren mit dem elektronischen Angebot vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus der Anlage "Teil A - Liste beizufügender Unterlagen".
Sofern sich die Eignungsleihe auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit bezieht, besteht eine gemeinsame Haftung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten "Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz" durchgeführt.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u.a. über die Suchfunktion ("Bekanntmachungen finden") und Eingabe der unten stehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und - ohne vorherige Registrierung - unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z.B. per E-Mail) erfolgt nicht.
Für die Abgabe von Angeboten ist zwingend eine Registrierung und Freischaltung für den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV).
Zugelassen sind ausschließlich elektronische Angebote.
Diese müssen über das sog. Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz abgegeben werden (vgl. § 53 Abs. 1 VgV).
Es sind folgende Möglichkeiten der Abgabe von elektronischen Angeboten zugelassen:
- Textform ("einfache" elektronische Signatur)
- Fortgeschrittene elektronische Signatur
- Qualifizierte elektronische Signatur
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist unzulässig!
Die weiteren mit dem elektronischen Angebot vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus der Anlage "Teil A - Liste beizufügender Unterlagen".
Sofern sich die Eignungsleihe auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit bezieht, besteht eine gemeinsame Haftung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima
Nationale Registrierungsnummer: t:06131162234
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Telefon: +49 6131162234📞
Fax: +49 6131162113 📠
URL: https://mwtek.rlp.de/ministerium/zugeordnete-institutionen-1/vergabekammer🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-09+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 111-399688 (2026-06-09)