Wissentransfer (WT) zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in prioritären Gebieten in Sachsen Schwerpunkt Phosphat- und Nitrataustragsminderung
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-05-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-04-25.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wissenstransfer zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
7St-Z326/23
Produkte/Dienstleistungen: Beratung in Umweltfragen📦
Kurze Beschreibung:
“Wissentransfer (WT) zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in prioritären Gebieten in Sachsen Schwerpunkt Phosphat- und Nitrataustragsminderung”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beratung in Umweltfragen📦
Ort der Leistung: Sachsen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Sachsen
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Zielstellung des Projektes ist
(1) die Erhöhung der Stickstoff-(N) effizienz zur Verminderung des N-Austrages aus landwirtschaftlich genutzten Flächen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Zielstellung des Projektes ist
(1) die Erhöhung der Stickstoff-(N) effizienz zur Verminderung des N-Austrages aus landwirtschaftlich genutzten Flächen in das Grundwasser in prioritär N-gefährdeten Gebieten sowie
(2) die Reduzierung erosionsbedingter Stoffausträge (P, Sediment) auf potenziell hoch erosionsgefährdeten Flächen in Oberflächengewässer, die sich hinsichtlich Wasserqualität nach EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) im nicht guten Zustand befinden und bei denen höchster Handlungsbedarf für die Landwirtschaft besteht.
Die Zielgruppe sind landwirtschaftliche Unternehmen und sonstige Bodenbewirtschafter in den prioritären Gebieten.
Die Aufgabenschwerpunkte sind die einzelbetriebliche fachliche Begleitung und Beratung von Landwirten und der Wissenstransfer innerhalb der prioritären Gebiete. In deren Rahmen sollen geeignete Maßnahmen und neue technologische Lösungen zur Minderung von N- und P-Stoffausträgen aus landwirtschaftlich genutzten Flächen demonstriert, erprobt, angepasst und etabliert werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Strategie der Einzelbetrieblichen Beratung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 18,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“inhaltliche Umsetzung der Praxisdemonatrationen und flächentreuen Exaktversuchen”
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Beratungsansätze in Workshops/Feldtagen/Gruppenberatungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 8,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur geplanten Öffentlichkeitsarbeit
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Begründung Umweltwirkung und Resilienz landwirtscahftlicher Anbausysteme im Trockengebiet Sachsen”
Preis (Gewichtung): 30,00
Dauer
Datum des Endes: 2027-11-19 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: vol
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- vollständig ausgefülltes Formular Eigenerklärung
- Kurzvorstellung des Unternehmens (Entwicklung der
Mitarbeiterzahl und des Umsatzes der letzten drei...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- vollständig ausgefülltes Formular Eigenerklärung
- Kurzvorstellung des Unternehmens (Entwicklung der
Mitarbeiterzahl und des Umsatzes der letzten drei Jahre)
- Referenzen über einschlägig erbrachte Leistungen der letzten
drei Jahre
- Qualifikation der für die Erfüllung der Aufgabe vorgesehenen
Mitarbeiter
- Datenschutz- und Datensicherungskonzept
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-05-25
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-07-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-05-26
11:53 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen (LDS)
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3800📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen (LDS)
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3800📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363🌏
Quelle: OJS 2023/S 084-252332 (2023-04-25)