Wohn- und Gewerbegebietsentwicklung "westlich Metzer Straße / Am Glockenwald" Alt-Saarbrücken - Erstellung eines Verkehrsgutachtens und eines Verkehrskonzeptes
Wohn- und Gewerbegebietsentwicklung "westlich Metzer Straße / Am Glockenwald", 66117 Alt-Saarbrücken"
Erstellung eines Verkehrsgutachtens und eines Verkehrskonzeptes
Die Landeshauptstadt Saarbrücken (LHS) beabsichtigt die Erschließung eines neuen stadtnahen Wohn- und Gewerbegebietes "Westlich Metzer Straße - Am Glockenwald" im Stadtteil Alt-Saarbrücken. Für die Ausschreibung und Steuerung der Gutachten wurde die GIU - Gesellschaft für Innovation und Unternehmensförderung mbH & Co. Flächenmanagement Saarbrücken KG beauftragt. Städtebauliches Ziel ist die Entwicklung eines Gesamtkonzeptes für das Gelände zwischen Metzer Straße und Wohnquartier "Folsterhöhe". Die Entwicklung ist in zwei Bauabschnitten vorgesehen.
1. Bauabschnitt
Im ersten Bauabschnitt sollen hier, in unmittelbarer Nachbarschaft zum vollständig vermarkteten Industriegebiet Süd attraktive Gewerbeflächen als Expansionsflächen für Saarbrücker Unternehmen und zur Ansiedlung neuer Betriebe in verkehrsgünstiger Lage zu entwickeln. Darüber hinaus soll durch die Arrondierung der Gewerbeflächen weiteren Firmenverlagerungen aus der Landeshauptstadt vorgebeugt werden. Im 2. Bauabschnitt erfolgt eine Wohngebietsentwicklung.
Die verkehrsgünstige Lage mit unmittelbarer Anbindung an das städtische Verkehrsnetz sowie an das Fernstraßennetz über die A6 verleiht der Fläche "westlich Metzer Straße" ein Alleinstellungsmerkmal unter den prioritären Gewerbepotenzialflächen.
2. Bauabschnitt
Grundsätzlich wird beabsichtigt, die an die Metzer Straße angrenzenden Flächen sowie diejenigen zwischen EDEKA-Parkplatz und Sportplatz in einem ersten Bauabschnitt als Gewerbegebiet (ca. 7,2 ha) sowie einen Teilbereich entlang der Straße am Hirtenwies als Sondergebiet Einzelhandel (ca. 2,8 ha) zu entwickeln. Im südlichen Bereich des 1. Bauabschnittes und im Bereich der bestehenden Grundschule "Folsterhöhe" soll eine Gemeinbedarfsfläche (ca. 0,7 ha) zur Erweiterung des Betreuungsangebotes (Kita) integriert werden.
In einem zweiten Bauabschnitt, zeitlich nachgelagert, werden die Flächen zwischen EDEKA-Gebäude und Grundschule Folsterhöhe sowie die nordwestlich hiervon verorteten Grundstücke angegangen. Hier soll ein neues Wohngebiet (ca. 8 ha) entstehen.
Die Konkretisierung der städtebaulichen Struktur und des exakten Flächenumgriffs des zweiten Bauabschnitts muss in Abhängigkeit der noch ausstehenden Fachgutachten und den daraus resultierenden möglichen Nutzungen sowie dem zu erarbeitenden Strukturkonzept erfolgen.
Die verfahrensgegenständliche Gutachterleistung "Verkehrsgutachten" (Beauftragung, s. Anlage 1 "Auftragsgegenstand") bezieht sich ausschließlich auf die Gesamtbetrachtung des kompletten Planungsgebietes (1. und 2. Bauabschnitt).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-08-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
Referenznummer: 3.236_01/2023_WM
Kurze Beschreibung:
“Wohn- und Gewerbegebietsentwicklung "westlich Metzer Straße / Am Glockenwald", 66117 Alt-Saarbrücken"” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau📦
Zusätzlicher CPV-Code: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Regionalverband Saarbrücken🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wohn- und Gewerbegebietsentwicklung - Erstellung eines Verkehrsgutachtens und eines Verkehrskonzeptes "westlich Metzer Straße/Am Glockenwald"
Kurze Beschreibung:
“Wohn- und Gewerbegebietsentwicklung "westlich Metzer Straße / Am Glockenwald", 66117 Alt-Saarbrücken" Erstellung eines Verkehrsgutachtens und eines...”
Kurze Beschreibung
Wohn- und Gewerbegebietsentwicklung "westlich Metzer Straße / Am Glockenwald", 66117 Alt-Saarbrücken" Erstellung eines Verkehrsgutachtens und eines Verkehrskonzeptes Die Landeshauptstadt Saarbrücken (LHS) beabsichtigt die Erschließung eines neuen stadtnahen Wohn- und Gewerbegebietes "Westlich Metzer Straße - Am Glockenwald" im Stadtteil Alt-Saarbrücken. Für die Ausschreibung und Steuerung der Gutachten wurde die GIU - Gesellschaft für Innovation und Unternehmensförderung mbH & Co. Flächenmanagement Saarbrücken KG beauftragt. Städtebauliches Ziel ist die Entwicklung eines Gesamtkonzeptes für das Gelände zwischen Metzer Straße und Wohnquartier "Folsterhöhe". Die Entwicklung ist in zwei Bauabschnitten vorgesehen. 1. Bauabschnitt Im ersten Bauabschnitt sollen hier, in unmittelbarer Nachbarschaft zum vollständig vermarkteten Industriegebiet Süd attraktive Gewerbeflächen als Expansionsflächen für Saarbrücker Unternehmen und zur Ansiedlung neuer Betriebe in verkehrsgünstiger Lage zu entwickeln. Darüber hinaus soll durch die Arrondierung der Gewerbeflächen weiteren Firmenverlagerungen aus der Landeshauptstadt vorgebeugt werden. Im 2. Bauabschnitt erfolgt eine Wohngebietsentwicklung. Die verkehrsgünstige Lage mit unmittelbarer Anbindung an das städtische Verkehrsnetz sowie an das Fernstraßennetz über die A6 verleiht der Fläche "westlich Metzer Straße" ein Alleinstellungsmerkmal unter den prioritären Gewerbepotenzialflächen. 2. Bauabschnitt Grundsätzlich wird beabsichtigt, die an die Metzer Straße angrenzenden Flächen sowie diejenigen zwischen EDEKA-Parkplatz und Sportplatz in einem ersten Bauabschnitt als Gewerbegebiet (ca. 7,2 ha) sowie einen Teilbereich entlang der Straße am Hirtenwies als Sondergebiet Einzelhandel (ca. 2,8 ha) zu entwickeln. Im südlichen Bereich des 1. Bauabschnittes und im Bereich der bestehenden Grundschule "Folsterhöhe" soll eine Gemeinbedarfsfläche (ca. 0,7 ha) zur Erweiterung des Betreuungsangebotes (Kita) integriert werden. In einem zweiten Bauabschnitt, zeitlich nachgelagert, werden die Flächen zwischen EDEKA-Gebäude und Grundschule Folsterhöhe sowie die nordwestlich hiervon verorteten Grundstücke angegangen. Hier soll ein neues Wohngebiet (ca. 8 ha) entstehen. Die Konkretisierung der städtebaulichen Struktur und des exakten Flächenumgriffs des zweiten Bauabschnitts muss in Abhängigkeit der noch ausstehenden Fachgutachten und den daraus resultierenden möglichen Nutzungen sowie dem zu erarbeitenden Strukturkonzept erfolgen. Die verfahrensgegenständliche Gutachterleistung "Verkehrsgutachten" (Beauftragung, s. Anlage 1 "Auftragsgegenstand") bezieht sich ausschließlich auf die Gesamtbetrachtung des kompletten Planungsgebietes (1. und 2. Bauabschnitt).
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Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Erstellung eines Verkehrsgutachtens und eines Verkehrskonzeptes Auftragsgegenstand Für die Wohn- und Gewerbegebietsentwicklung "Metzer Straße" sollen die...”
Beschreibung der Beschaffung
Erstellung eines Verkehrsgutachtens und eines Verkehrskonzeptes Auftragsgegenstand Für die Wohn- und Gewerbegebietsentwicklung "Metzer Straße" sollen die Gutachterleistungen für ein Verkehrsgutachten beauftragt werden. Die Gutachterleistungen gliedert sich in zwei Teile, die beide Bestandteil der Beauftragung sind. - Bestandsaufnahme und Grundlagenermittlung (Teil 1) - Prognose und Konzeption (Teil 2)
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Ort der Leistung: Regionalverband Saarbrücken🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-08 📅
Datum des Endes: 2024-09-30 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1. Kriterium Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 2. Kriterium Wirtschaftlichkeit und Effizienz
Qualitätskriterium (Gewichtung): 6.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 3. Kriterium Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 7.5
Kostenkriterium (Name): 4. Angebotspreis
Kostenkriterium (Gewichtung): 20.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb ✅
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: 3.236_01/2023
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-12-21 📅
Titel: Wohn- und Gewerbegebietsentwicklung "westlich Metzer Straße/Am Glockenwald" - Erstellung eines Verkehrsgutachtens und eines Verkehrskonzeptes
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 59 900 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Obermeyer Infrastruktur GmbH & Co. KG
Nationale Registrierungsnummer: DE 304203386
Postanschrift: Hansastraße 40
Postleitzahl: 80686
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ausschreibung-oinf@obermeyer-group.com📧
Telefon: +49895799-191📞
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landeshauptstadt Saarbrücken (LHS)
Nationale Registrierungsnummer: DE 138116928
Postanschrift: Rathausplatz 1
Postleitzahl: 66111
Postort: Saarbrücken
Region: Regionalverband Saarbrücken🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ausschreibung@giu.de📧
Telefon: +496818575106📞
Fax: +496818575450 📠 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YECH5TL” Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr - Vergabekammern im Saarland
Nationale Registrierungsnummer: 10000000-00108010000001-47
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Postleitzahl: 66119
Postort: Saarbrücken
Region: Regionalverband Saarbrücken🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de📧
Telefon: +49 681501-4994📞
Fax: +49 681501-3506 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Vorschriften der §§ 97 ff. GWB. Auf die Rügeobliegenheit des Bieters gem. § 160 Abs. 3 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Vorschriften der §§ 97 ff. GWB. Auf die Rügeobliegenheit des Bieters gem. § 160 Abs. 3 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages bei Versäumung der Rügefrist wird ausdrücklich hingewiesen. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Der Bieter muss damit rechnen, dass bei Versäumnis der Rügefrist sein Nachprüfungsantrag ohne Sachprüfung als unzulässig zurückgewiesen wird. Dem Bieter wird daher empfohlen, ggfs. rechtzeitig fachlichen Rechtsrat einzuholen.
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Quelle: OJS 2024/S 008-018290 (2024-01-10)