Wohn- und Gewerbegebietsentwicklung "westlich Metzer Straße / Am Glockenwald" Alt-Saarbrücken - Erstellung eines Verkehrsgutachtens und eines Verkehrskonzeptes
Wohn- und Gewerbegebietsentwicklung "westlich Metzer Straße / Am Glockenwald", 66117 Alt-Saarbrücken" Erstellung eines Verkehrsgutachtens und eines Verkehrskonzeptes Die Landeshauptstadt Saarbrücken (LHS) beabsichtigt die Erschließung eines neuen stadtnahen Wohn- und Gewerbegebietes "Westlich Metzer Straße - Am Glockenwald" im Stadtteil Alt-Saarbrücken. Für die Ausschreibung und Steuerung der Gutachten wurde die GIU - Gesellschaft für Innovation und Unternehmensförderung mbH & Co. Flächenmanagement Saarbrücken KG beauftragt. Städtebauliches Ziel ist die Entwicklung eines Gesamtkonzeptes für das Gelände zwischen Metzer Straße und Wohnquartier "Folsterhöhe". Die Entwicklung ist in zwei Bauabschnitten vorgesehen. 1. Bauabschnitt Im ersten Bauabschnitt sollen hier, in unmittelbarer Nachbarschaft zum vollständig vermarkteten Industriegebiet Süd attraktive Gewerbeflächen als Expansionsflächen für Saarbrücker Unternehmen und zur Ansiedlung neuer Betriebe in verkehrsgünstiger Lage zu entwickeln. Darüber hinaus soll durch die Arrondierung der Gewerbeflächen weiteren Firmenverlagerungen aus der Landeshauptstadt vorgebeugt werden. Im 2. Bauabschnitt erfolgt eine Wohngebietsentwicklung. Die verkehrsgünstige Lage mit unmittelbarer Anbindung an das städtische Verkehrsnetz sowie an das Fernstraßennetz über die A6 verleiht der Fläche "westlich Metzer Straße" ein Alleinstellungsmerkmal unter den prioritären Gewerbepotenzialflächen. 2. Bauabschnitt Grundsätzlich wird beabsichtigt, die an die Metzer Straße angrenzenden Flächen sowie diejenigen zwischen EDEKA-Parkplatz und Sportplatz in einem ersten Bauabschnitt als Gewerbegebiet (ca. 7,2 ha) sowie einen Teilbereich entlang der Straße am Hirtenwies als Sondergebiet Einzelhandel (ca. 2,8 ha) zu entwickeln. Im südlichen Bereich des 1. Bauabschnittes und im Bereich der bestehenden Grundschule "Folsterhöhe" soll eine Gemeinbedarfsfläche (ca. 0,7 ha) zur Erweiterung des Betreuungsangebotes (Kita) integriert werden. In einem zweiten Bauabschnitt, zeitlich nachgelagert, werden die Flächen zwischen EDEKA-Gebäude und Grundschule Folsterhöhe sowie die nordwestlich hiervon verorteten Grundstücke angegangen. Hier soll ein neues Wohngebiet (ca. 8 ha) entstehen. Die Konkretisierung der städtebaulichen Struktur und des exakten Flächenumgriffs des zweiten Bauabschnitts muss in Abhängigkeit der noch ausstehenden Fachgutachten und den daraus resultierenden möglichen Nutzungen sowie dem zu erarbeitenden Strukturkonzept erfolgen. Die verfahrensgegenständliche Gutachterleistung "Verkehrsgutachten" (Beauftragung, s. Anlage 1 "Auftragsgegenstand") bezieht sich ausschließlich auf die Gesamtbetrachtung des kompletten Planungsgebietes (1. und 2. Bauabschnitt).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-08-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
Referenznummer: 3.236_01/2023_WM
Kurze Beschreibung:
Wohn- und Gewerbegebietsentwicklung "westlich Metzer Straße / Am Glockenwald", 66117 Alt-Saarbrücken"
Erstellung eines Verkehrsgutachtens und eines Verkehrskonzeptes
Die Landeshauptstadt Saarbrücken (LHS) beabsichtigt die Erschließung eines neuen stadtnahen Wohn- und Gewerbegebietes "Westlich Metzer Straße - Am Glockenwald" im Stadtteil Alt-Saarbrücken. Für die Ausschreibung und Steuerung der Gutachten wurde die GIU - Gesellschaft für Innovation und Unternehmensförderung mbH & Co. Flächenmanagement Saarbrücken KG beauftragt. Städtebauliches Ziel ist die Entwicklung eines Gesamtkonzeptes für das Gelände zwischen Metzer Straße und Wohnquartier "Folsterhöhe". Die Entwicklung ist in zwei Bauabschnitten vorgesehen.
1. Bauabschnitt
Im ersten Bauabschnitt sollen hier, in unmittelbarer Nachbarschaft zum vollständig vermarkteten Industriegebiet Süd attraktive Gewerbeflächen als Expansionsflächen für Saarbrücker Unternehmen und zur Ansiedlung neuer Betriebe in verkehrsgünstiger Lage zu entwickeln. Darüber hinaus soll durch die Arrondierung der Gewerbeflächen weiteren Firmenverlagerungen aus der Landeshauptstadt vorgebeugt werden. Im 2. Bauabschnitt erfolgt eine Wohngebietsentwicklung.
Die verkehrsgünstige Lage mit unmittelbarer Anbindung an das städtische Verkehrsnetz sowie an das Fernstraßennetz über die A6 verleiht der Fläche "westlich Metzer Straße" ein Alleinstellungsmerkmal unter den prioritären Gewerbepotenzialflächen.
2. Bauabschnitt
Grundsätzlich wird beabsichtigt, die an die Metzer Straße angrenzenden Flächen sowie diejenigen zwischen EDEKA-Parkplatz und Sportplatz in einem ersten Bauabschnitt als Gewerbegebiet (ca. 7,2 ha) sowie einen Teilbereich entlang der Straße am Hirtenwies als Sondergebiet Einzelhandel (ca. 2,8 ha) zu entwickeln. Im südlichen Bereich des 1. Bauabschnittes und im Bereich der bestehenden Grundschule "Folsterhöhe" soll eine Gemeinbedarfsfläche (ca. 0,7 ha) zur Erweiterung des Betreuungsangebotes (Kita) integriert werden.
In einem zweiten Bauabschnitt, zeitlich nachgelagert, werden die Flächen zwischen EDEKA-Gebäude und Grundschule Folsterhöhe sowie die nordwestlich hiervon verorteten Grundstücke angegangen. Hier soll ein neues Wohngebiet (ca. 8 ha) entstehen.
Die Konkretisierung der städtebaulichen Struktur und des exakten Flächenumgriffs des zweiten Bauabschnitts muss in Abhängigkeit der noch ausstehenden Fachgutachten und den daraus resultierenden möglichen Nutzungen sowie dem zu erarbeitenden Strukturkonzept erfolgen.
Die verfahrensgegenständliche Gutachterleistung "Verkehrsgutachten" (Beauftragung, s. Anlage 1 "Auftragsgegenstand") bezieht sich ausschließlich auf die Gesamtbetrachtung des kompletten Planungsgebietes (1. und 2. Bauabschnitt).
Wohn- und Gewerbegebietsentwicklung "westlich Metzer Straße / Am Glockenwald", 66117 Alt-Saarbrücken"
Erstellung eines Verkehrsgutachtens und eines Verkehrskonzeptes
Die Landeshauptstadt Saarbrücken (LHS) beabsichtigt die Erschließung eines neuen stadtnahen Wohn- und Gewerbegebietes "Westlich Metzer Straße - Am Glockenwald" im Stadtteil Alt-Saarbrücken. Für die Ausschreibung und Steuerung der Gutachten wurde die GIU - Gesellschaft für Innovation und Unternehmensförderung mbH & Co. Flächenmanagement Saarbrücken KG beauftragt. Städtebauliches Ziel ist die Entwicklung eines Gesamtkonzeptes für das Gelände zwischen Metzer Straße und Wohnquartier "Folsterhöhe". Die Entwicklung ist in zwei Bauabschnitten vorgesehen.
1. Bauabschnitt
Im ersten Bauabschnitt sollen hier, in unmittelbarer Nachbarschaft zum vollständig vermarkteten Industriegebiet Süd attraktive Gewerbeflächen als Expansionsflächen für Saarbrücker Unternehmen und zur Ansiedlung neuer Betriebe in verkehrsgünstiger Lage zu entwickeln. Darüber hinaus soll durch die Arrondierung der Gewerbeflächen weiteren Firmenverlagerungen aus der Landeshauptstadt vorgebeugt werden. Im 2. Bauabschnitt erfolgt eine Wohngebietsentwicklung.
Die verkehrsgünstige Lage mit unmittelbarer Anbindung an das städtische Verkehrsnetz sowie an das Fernstraßennetz über die A6 verleiht der Fläche "westlich Metzer Straße" ein Alleinstellungsmerkmal unter den prioritären Gewerbepotenzialflächen.
2. Bauabschnitt
Grundsätzlich wird beabsichtigt, die an die Metzer Straße angrenzenden Flächen sowie diejenigen zwischen EDEKA-Parkplatz und Sportplatz in einem ersten Bauabschnitt als Gewerbegebiet (ca. 7,2 ha) sowie einen Teilbereich entlang der Straße am Hirtenwies als Sondergebiet Einzelhandel (ca. 2,8 ha) zu entwickeln. Im südlichen Bereich des 1. Bauabschnittes und im Bereich der bestehenden Grundschule "Folsterhöhe" soll eine Gemeinbedarfsfläche (ca. 0,7 ha) zur Erweiterung des Betreuungsangebotes (Kita) integriert werden.
In einem zweiten Bauabschnitt, zeitlich nachgelagert, werden die Flächen zwischen EDEKA-Gebäude und Grundschule Folsterhöhe sowie die nordwestlich hiervon verorteten Grundstücke angegangen. Hier soll ein neues Wohngebiet (ca. 8 ha) entstehen.
Die Konkretisierung der städtebaulichen Struktur und des exakten Flächenumgriffs des zweiten Bauabschnitts muss in Abhängigkeit der noch ausstehenden Fachgutachten und den daraus resultierenden möglichen Nutzungen sowie dem zu erarbeitenden Strukturkonzept erfolgen.
Die verfahrensgegenständliche Gutachterleistung "Verkehrsgutachten" (Beauftragung, s. Anlage 1 "Auftragsgegenstand") bezieht sich ausschließlich auf die Gesamtbetrachtung des kompletten Planungsgebietes (1. und 2. Bauabschnitt).
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-08-11 📅
Einreichungsfrist: 2023-09-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-08-16 📅
Datum des Beginns: 2024-01-08 📅
Datum des Endes: 2024-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 156-497617
ABl. S-Ausgabe: 156
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEC68WR
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Wohn- und Gewerbegebietsentwicklung "westlich Metzer Straße / Am Glockenwald", 66117 Alt-Saarbrücken"
Erstellung eines Verkehrsgutachtens und eines Verkehrskonzeptes
Die Landeshauptstadt Saarbrücken (LHS) beabsichtigt die Erschließung eines neuen stadtnahen Wohn- und Gewerbegebietes "Westlich Metzer Straße - Am Glockenwald" im Stadtteil Alt-Saarbrücken. Für die Ausschreibung und Steuerung der Gutachten wurde die GIU - Gesellschaft für Innovation und Unternehmensförderung mbH & Co. Flächenmanagement Saarbrücken KG beauftragt. Städtebauliches Ziel ist die Entwicklung eines Gesamtkonzeptes für das Gelände zwischen Metzer Straße und Wohnquartier "Folsterhöhe". Die Entwicklung ist in zwei Bauabschnitten vorgesehen.
Die Landeshauptstadt Saarbrücken (LHS) beabsichtigt die Erschließung eines neuen stadtnahen Wohn- und Gewerbegebietes "Westlich Metzer Straße - Am Glockenwald" im Stadtteil Alt-Saarbrücken. Für die Ausschreibung und Steuerung der Gutachten wurde die GIU - Gesellschaft für Innovation und Unternehmensförderung mbH & Co. Flächenmanagement Saarbrücken KG beauftragt. Städtebauliches Ziel ist die Entwicklung eines Gesamtkonzeptes für das Gelände zwischen Metzer Straße und Wohnquartier "Folsterhöhe". Die Entwicklung ist in zwei Bauabschnitten vorgesehen.
1. Bauabschnitt
Im ersten Bauabschnitt sollen hier, in unmittelbarer Nachbarschaft zum vollständig vermarkteten Industriegebiet Süd attraktive Gewerbeflächen als Expansionsflächen für Saarbrücker Unternehmen und zur Ansiedlung neuer Betriebe in verkehrsgünstiger Lage zu entwickeln. Darüber hinaus soll durch die Arrondierung der Gewerbeflächen weiteren Firmenverlagerungen aus der Landeshauptstadt vorgebeugt werden. Im 2. Bauabschnitt erfolgt eine Wohngebietsentwicklung.
Im ersten Bauabschnitt sollen hier, in unmittelbarer Nachbarschaft zum vollständig vermarkteten Industriegebiet Süd attraktive Gewerbeflächen als Expansionsflächen für Saarbrücker Unternehmen und zur Ansiedlung neuer Betriebe in verkehrsgünstiger Lage zu entwickeln. Darüber hinaus soll durch die Arrondierung der Gewerbeflächen weiteren Firmenverlagerungen aus der Landeshauptstadt vorgebeugt werden. Im 2. Bauabschnitt erfolgt eine Wohngebietsentwicklung.
Die verkehrsgünstige Lage mit unmittelbarer Anbindung an das städtische Verkehrsnetz sowie an das Fernstraßennetz über die A6 verleiht der Fläche "westlich Metzer Straße" ein Alleinstellungsmerkmal unter den prioritären Gewerbepotenzialflächen.
2. Bauabschnitt
Grundsätzlich wird beabsichtigt, die an die Metzer Straße angrenzenden Flächen sowie diejenigen zwischen EDEKA-Parkplatz und Sportplatz in einem ersten Bauabschnitt als Gewerbegebiet (ca. 7,2 ha) sowie einen Teilbereich entlang der Straße am Hirtenwies als Sondergebiet Einzelhandel (ca. 2,8 ha) zu entwickeln. Im südlichen Bereich des 1. Bauabschnittes und im Bereich der bestehenden Grundschule "Folsterhöhe" soll eine Gemeinbedarfsfläche (ca. 0,7 ha) zur Erweiterung des Betreuungsangebotes (Kita) integriert werden.
Grundsätzlich wird beabsichtigt, die an die Metzer Straße angrenzenden Flächen sowie diejenigen zwischen EDEKA-Parkplatz und Sportplatz in einem ersten Bauabschnitt als Gewerbegebiet (ca. 7,2 ha) sowie einen Teilbereich entlang der Straße am Hirtenwies als Sondergebiet Einzelhandel (ca. 2,8 ha) zu entwickeln. Im südlichen Bereich des 1. Bauabschnittes und im Bereich der bestehenden Grundschule "Folsterhöhe" soll eine Gemeinbedarfsfläche (ca. 0,7 ha) zur Erweiterung des Betreuungsangebotes (Kita) integriert werden.
In einem zweiten Bauabschnitt, zeitlich nachgelagert, werden die Flächen zwischen EDEKA-Gebäude und Grundschule Folsterhöhe sowie die nordwestlich hiervon verorteten Grundstücke angegangen. Hier soll ein neues Wohngebiet (ca. 8 ha) entstehen.
Die Konkretisierung der städtebaulichen Struktur und des exakten Flächenumgriffs des zweiten Bauabschnitts muss in Abhängigkeit der noch ausstehenden Fachgutachten und den daraus resultierenden möglichen Nutzungen sowie dem zu erarbeitenden Strukturkonzept erfolgen.
Die Konkretisierung der städtebaulichen Struktur und des exakten Flächenumgriffs des zweiten Bauabschnitts muss in Abhängigkeit der noch ausstehenden Fachgutachten und den daraus resultierenden möglichen Nutzungen sowie dem zu erarbeitenden Strukturkonzept erfolgen.
Die verfahrensgegenständliche Gutachterleistung "Verkehrsgutachten" (Beauftragung, s. Anlage 1 "Auftragsgegenstand") bezieht sich ausschließlich auf die Gesamtbetrachtung des kompletten Planungsgebietes (1. und 2. Bauabschnitt).
Für die Wohn- und Gewerbegebietsentwicklung "Metzer Straße" sollen die Gutachterleistungen für ein Verkehrsgutachten beauftragt werden. Die Gutachterleistungen gliedert sich in zwei Teile, die beide Bestandteil der Beauftragung sind.
- Bestandsaufnahme und Grundlagenermittlung (Teil 1)
- Prognose und Konzeption (Teil 2)
Im Auftragsfall werden Teil 1 und Teil 2 zusammen in einer Beauftragung vergeben.
Es gelten die beigefügten Vertragsbedingungen sowie alle Vergabeunterlagen.
- Der Auftraggeber behält sich vor weitere Leistungen zu beauftragen (Andienungspflicht).
- Der Bewerber bzw. Bieter muss für gesonderte Termine wie z. B. Veranstaltungen für Bürgerbeteiligungen sowie Gremiensitzungen bei Bedarf zur Verfügung stehen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Wohn- und Gewerbegebietsentwicklung "westlich Metzer Straße" Metzer Straße 66117 Saarbrücken
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vgl. Bewerbungsbogen, Ziffer 2 ff. bzw. Projekt- und Verfahrensbeschreibung Ziffer 5.
0.1 Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraums EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA.
0.2 Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.
0.3 Bei natürlichen Personen ist die fachliche Anforderung erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftslandes berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Dipl.-Ing., M. Eng. oder B. Eng zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein vergleichbares Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis und über die Eintragung in die entsprechende Ingenieurkammer verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG - "Berufsanerkennungsrichtlinie" - gewährleistet ist. Der Nachweis über die Eintragung in der Ingenieurskammer ist vorzulegen.
0.3 Bei natürlichen Personen ist die fachliche Anforderung erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftslandes berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Dipl.-Ing., M. Eng. oder B. Eng zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein vergleichbares Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis und über die Eintragung in die entsprechende Ingenieurkammer verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG - "Berufsanerkennungsrichtlinie" - gewährleistet ist. Der Nachweis über die Eintragung in der Ingenieurskammer ist vorzulegen.
0.4 Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
0.4 Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
0.5 Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
0.6 Der Bewerber hat einen Nachweis der Unterschriftsberechtigung bei juristischen Personen zu führen. Bei Kapitalgesellschaften ist dieser durch Auszug aus dem Handelsregister bzw. vergleichbare Register und bei Bietergemeinschaften durch Vorlage einer Vollmachtserklärung des bevollmächtigten Vertreters zu erbringen.
0.6 Der Bewerber hat einen Nachweis der Unterschriftsberechtigung bei juristischen Personen zu führen. Bei Kapitalgesellschaften ist dieser durch Auszug aus dem Handelsregister bzw. vergleichbare Register und bei Bietergemeinschaften durch Vorlage einer Vollmachtserklärung des bevollmächtigten Vertreters zu erbringen.
0.7 Es werden nur Teilnahmeanträge für das Bewerbungsverfahren zugelassen, die anhand von den in den Verdingungsunterlagen verlangten Nachweisen belegen, dass der Bewerber selbst oder in Kombination mit einer Arbeitsgemeinschaft oder durch von ihm beauftragte Nachunternehmer, die geforderten Planungsleistungen erbringen kann und somit über die erforderliche Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und fachliche Qualifikation verfügt, um die vorliegend ausgeschriebenen Planungsleistungen zu erbringen.
0.7 Es werden nur Teilnahmeanträge für das Bewerbungsverfahren zugelassen, die anhand von den in den Verdingungsunterlagen verlangten Nachweisen belegen, dass der Bewerber selbst oder in Kombination mit einer Arbeitsgemeinschaft oder durch von ihm beauftragte Nachunternehmer, die geforderten Planungsleistungen erbringen kann und somit über die erforderliche Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und fachliche Qualifikation verfügt, um die vorliegend ausgeschriebenen Planungsleistungen zu erbringen.
0.8 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- Vorlage der Eigenerklärung gem. § 123 GWB (Anlage A)
- Vorlage der Eigenerklärung gem. § 124 GWB (Anlage B)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vgl. Bewerbungsbogen, Ziffer 4 bzw. Projekt- und Verfahrensbeschreibung Ziffer 4.2
0.1 Der Mindestjahresumsatz muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. 2020, 2021, 2022 pro Jahr wie folgt nachgewiesen werden: min. 200.000 EUR/netto, davon sind 100.000,- EUR/netto für Verkehrsgutachten.
Der geforderte Jahresumsatze für die letzten drei Geschäftsjahre 2020 - 2022 sind als Nachweis bzw. Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers / Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen bzw. nachzuweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der geforderte Jahresumsatze für die letzten drei Geschäftsjahre 2020 - 2022 sind als Nachweis bzw. Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers / Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen bzw. nachzuweisen.
0.2 Gründungsjahr des Unternehmens / Büros
Das Unternehmen muss mindestens 3 Jahre Bestand haben. (Gründungsjahr spätestens 2019).
0.3 Mindestmitarbeiterzahlen
Es ist eine Mindest-Mitarbeiterzahl für nachweislich der letzten drei Geschäftsjahre, d. h. 2020, 2021, 2022 nachzuweisen:
Ingenieurbüro: min. 2 festangestellte und sozialpflichtig versicherte Mitarbeiter
Bei der abgefragten Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahres-durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter sind diese nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenen Leitungspersonal aufzugliedern.
Der Bewerber muss die o. g. Mitarbeiteranzahl erfüllen bzw. nachweisen. Der Nachweis erfolgt für die letzten drei Geschäftsjahre, d. h. 2020, 2021, 2022 über eine Bescheinigung des Steuerberaters.
0.4 Mindestintegrität
Der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaft muss seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen nachkommen und die tariflichen Bestimmungen einhalten.
- Vorlage für jeden Bewerber bzw. jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft:
Freistellungs- oder Unbedenklichkeitsbescheinigung des für den Bewerber bzw. jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zuständigen Finanzamtes, dass keine Steuerrückstände bestehen. Eine aktuelle "Bescheinigung in Steuersachen" (nicht älter als 3 Monate) ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Sofern der Bewerber bzw. ein oder mehrere Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft den Sitz im europäischen Ausland hat, ist eine Bescheinigung der zuständigen Steuerbehörde sowie eine amtliche Beglaubigung der in deutscher Sprache übersetzten Ausfertigung dieser Bescheinigung vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Freistellungs- oder Unbedenklichkeitsbescheinigung des für den Bewerber bzw. jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zuständigen Finanzamtes, dass keine Steuerrückstände bestehen. Eine aktuelle "Bescheinigung in Steuersachen" (nicht älter als 3 Monate) ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Sofern der Bewerber bzw. ein oder mehrere Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft den Sitz im europäischen Ausland hat, ist eine Bescheinigung der zuständigen Steuerbehörde sowie eine amtliche Beglaubigung der in deutscher Sprache übersetzten Ausfertigung dieser Bescheinigung vorzulegen.
- Weiterhin darf zum Zeitpunkt des Eingangs des Teilnahmeantrages kein Insolvenzverfahren anhängig sein.
0.5 Berufshaftpflicht
Der Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung ist vorzulegen. Dieser Nachweis darf nicht älter als 6 Monate sein. Die Bestätigung eines Versicherungsmaklers ist nicht ausreichend. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert zu erbringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung ist vorzulegen. Dieser Nachweis darf nicht älter als 6 Monate sein. Die Bestätigung eines Versicherungsmaklers ist nicht ausreichend. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert zu erbringen.
- min. 1.000.000,00 EUR für Sachschäden,
- min. 2.000.000,00 EUR für Personenschäden,
- mindestens jedoch 1.000.000,00 EUR pro geschädigte Personen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vgl. Bewerbungsbogen, Ziffer 4.3 bzw. Projekt- und Verfahrensbeschreibung Ziffer 4.3 sowie Anlagen 5 und 6.
0.1 Das Unternehmen muss über eine Lizenz der Simulationssoftware PTV Vissim und dafür fachkundiges Personal verfügen.
-Dem Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaft muss die neuste Version der Software und eine eigene Linzenz zur Verfügung stehen. Es ist ein Nachweis / Bestätigung der Lizenzberechtigung "Vissim" mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen sowie die Benennung des fachkundigen Personals.
-Dem Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaft muss die neuste Version der Software und eine eigene Linzenz zur Verfügung stehen. Es ist ein Nachweis / Bestätigung der Lizenzberechtigung "Vissim" mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen sowie die Benennung des fachkundigen Personals.
0.2 Nachweis fachlicher Eignung anhand einer projektvergleichbaren Referenz. Alle Wertungskriterien sowie deren jeweilige Gewichtung sind in der Anlage 6 der Vergabeunterlagen aufgeführt.
0.3 Fertigstellung einer, vergleichbaren und abgeschlossen Referenzmaßnahme. Die Untersuchung muss in dem Zeitraum zwischen 31.12.2018 und 31.08.2023 erfolgt sein (Mindestanforderung; ältere Projekte werden nicht gewertet). Die Referenzmaßnahme darf nicht älter als ca. 5 Jahre (31.12.2018) sein, d. h. die Maßnahme muss nachweislich im Zeitraum 31.12.2018 und 31.08.2023 abgeschlossen worden sein! Die Referenz muss daher abgeschlossen sein, d. h. der Endbericht muss fertiggestellt sein!
0.3 Fertigstellung einer, vergleichbaren und abgeschlossen Referenzmaßnahme. Die Untersuchung muss in dem Zeitraum zwischen 31.12.2018 und 31.08.2023 erfolgt sein (Mindestanforderung; ältere Projekte werden nicht gewertet). Die Referenzmaßnahme darf nicht älter als ca. 5 Jahre (31.12.2018) sein, d. h. die Maßnahme muss nachweislich im Zeitraum 31.12.2018 und 31.08.2023 abgeschlossen worden sein! Die Referenz muss daher abgeschlossen sein, d. h. der Endbericht muss fertiggestellt sein!
0.3 Pflichtangaben für die Referenz sind (s. Referenzbögen, Anlage 5):
a. Bezeichnung der Maßnahme mit Anschrift und Angabe der Objektart,
b. Bauherr oder Auftraggeber mit Kontaktdaten,
c. Name der maßgeblich für die erbrachte Leistung verantwortliche Person,
d. Vertragsverhältnis,
e. Leistungs- / Untersuchungszeitraum,
f. Datum der Fertigstellung (Endbericht),
g. Plangebietsgröße bzw. Größe Untersuchungsgebiet
h. Verkehrszählung: Lage des Gebietes, Art des Gebietes
0.4 Die Projektdarstellung "Verkehrsgutachten" soll anhand aussagekräftiger Unterlagen (Ausschnitte des Endberichts) erfolgen. Falls für die Darstellung mehr als eine DIN A3-Seite (Anlage 5) erforderlich ist, können Sie diese Seite vervielfältigen. Maximal können 3 DIN A3-Seiten eingereicht werden.
0.4 Die Projektdarstellung "Verkehrsgutachten" soll anhand aussagekräftiger Unterlagen (Ausschnitte des Endberichts) erfolgen. Falls für die Darstellung mehr als eine DIN A3-Seite (Anlage 5) erforderlich ist, können Sie diese Seite vervielfältigen. Maximal können 3 DIN A3-Seiten eingereicht werden.
0.6 Vergleichbarkeit der Referenzen
-Referenz 1 - Referenz (Verkehrsgutachten):
Nachweis des Bewerbers über die Erbringung bzw. die Erstellung eines Verkehrsgutachten.
Mindestanforderungen:
- Die Referenzmaßnahme "Verkehrsgutachten" zur Flächenentwicklung eines neuen Wohn- oder/und Gewerbegebietes
- Die Maßnahme muss abgeschlossen sein und nicht älter als 5 Jahre (31.12.2018 - 31.08.2023), s. Pkt. 4.2.7 Projekt- und Verfahrensbeschreibung.
- Der Ort der Untersuchung muss innerhalb des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) liegen.
- Gebietsgröße min. 5 ha
- Die Referenz (Verkehrsgutachten) muss eine Prognose und Konzeption beinhalten.
Wertungskriterium 1 "Art des Entwicklungsgebietes" max. 20 Punkte
Wertungskriterium 2 "Gebietsgröße": max. 40 Punkte
Wertungskriterium 3 "Aktualität": max. 25 Punkte
Wertungskriterium 4 "Verkehrsfluss-Simulation mit Vissim": max. 20 Punkte
Wertungskriterium 5 "Verkehrszählung": max. 10 Punkte
Insgesamt können über die Referenz im Teilnahmeverfahren max. 115 Punkte erreicht werden.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2024-01-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1. Kriterium Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5 (max. 100 von 500 P.)
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 2. Kriterium Wirtschaftlichkeit und Effizienz
Qualitätskriterium (Gewichtung): 6 (max. 150 v. 500 P.)
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 3. Kriterium Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 7,5 (max. 150 von 500 P.)
Kostenkriterium (Name): 4. Angebotspreis
Kostenkriterium (Gewichtung): 20 (max. 100 von 500 P.)
Kostenkriterium (Name): Hinweis: Alle Kriterien, Unterkriterien und Unterunterkriterien sowie deren jeweilige Gewichtung sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Kostenkriterium (Gewichtung): (s. Vergabeunterlagen)
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: GIU Gesellschaft für Innovation und Unternehmensförderung mbH & Co. Flächenmanagement Saarbrücken KG
Internetadresse: www.saarbruecken.de🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YEC68WR/documents🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: GIU Gesellschaft für Innovation und Unternehmensförderung mbH & Co. Flächenmanagement Saarbrücken KG
Postanschrift: Nell-Breuning-Allee 8
Postleitzahl: 66115
Land: Regionalverband Saarbrücken
🏙️
Internetadresse: www.giu.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr - Vergabekammern im Saarland
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 681501-4994📞
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de📧
Fax: +49 681501-3506 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Vorschriften der §§ 97 ff. GWB.
Auf die Rügeobliegenheit des Bieters gem. § 160 Abs. 3 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages bei Versäumung der Rügefrist wird ausdrücklich hingewiesen.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Der Bieter muss damit rechnen, dass bei Versäumnis der Rügefrist sein Nachprüfungsantrag ohne Sachprüfung als unzulässig zurückgewiesen wird. Dem Bieter wird daher empfohlen, ggfs. rechtzeitig fachlichen Rechtsrat einzuholen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 156-497617 (2023-08-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wohn- und Gewerbegebietsentwicklung - Erstellung eines Verkehrsgutachtens und eines Verkehrskonzeptes "westlich Metzer Straße/Am Glockenwald"
Kurze Beschreibung:
Wohn- und Gewerbegebietsentwicklung "westlich Metzer Straße / Am Glockenwald", 66117 Alt-Saarbrücken" Erstellung eines Verkehrsgutachtens und eines Verkehrskonzeptes Die Landeshauptstadt Saarbrücken (LHS) beabsichtigt die Erschließung eines neuen stadtnahen Wohn- und Gewerbegebietes "Westlich Metzer Straße - Am Glockenwald" im Stadtteil Alt-Saarbrücken. Für die Ausschreibung und Steuerung der Gutachten wurde die GIU - Gesellschaft für Innovation und Unternehmensförderung mbH & Co. Flächenmanagement Saarbrücken KG beauftragt. Städtebauliches Ziel ist die Entwicklung eines Gesamtkonzeptes für das Gelände zwischen Metzer Straße und Wohnquartier "Folsterhöhe". Die Entwicklung ist in zwei Bauabschnitten vorgesehen. 1. Bauabschnitt Im ersten Bauabschnitt sollen hier, in unmittelbarer Nachbarschaft zum vollständig vermarkteten Industriegebiet Süd attraktive Gewerbeflächen als Expansionsflächen für Saarbrücker Unternehmen und zur Ansiedlung neuer Betriebe in verkehrsgünstiger Lage zu entwickeln. Darüber hinaus soll durch die Arrondierung der Gewerbeflächen weiteren Firmenverlagerungen aus der Landeshauptstadt vorgebeugt werden. Im 2. Bauabschnitt erfolgt eine Wohngebietsentwicklung. Die verkehrsgünstige Lage mit unmittelbarer Anbindung an das städtische Verkehrsnetz sowie an das Fernstraßennetz über die A6 verleiht der Fläche "westlich Metzer Straße" ein Alleinstellungsmerkmal unter den prioritären Gewerbepotenzialflächen. 2. Bauabschnitt Grundsätzlich wird beabsichtigt, die an die Metzer Straße angrenzenden Flächen sowie diejenigen zwischen EDEKA-Parkplatz und Sportplatz in einem ersten Bauabschnitt als Gewerbegebiet (ca. 7,2 ha) sowie einen Teilbereich entlang der Straße am Hirtenwies als Sondergebiet Einzelhandel (ca. 2,8 ha) zu entwickeln. Im südlichen Bereich des 1. Bauabschnittes und im Bereich der bestehenden Grundschule "Folsterhöhe" soll eine Gemeinbedarfsfläche (ca. 0,7 ha) zur Erweiterung des Betreuungsangebotes (Kita) integriert werden. In einem zweiten Bauabschnitt, zeitlich nachgelagert, werden die Flächen zwischen EDEKA-Gebäude und Grundschule Folsterhöhe sowie die nordwestlich hiervon verorteten Grundstücke angegangen. Hier soll ein neues Wohngebiet (ca. 8 ha) entstehen. Die Konkretisierung der städtebaulichen Struktur und des exakten Flächenumgriffs des zweiten Bauabschnitts muss in Abhängigkeit der noch ausstehenden Fachgutachten und den daraus resultierenden möglichen Nutzungen sowie dem zu erarbeitenden Strukturkonzept erfolgen. Die verfahrensgegenständliche Gutachterleistung "Verkehrsgutachten" (Beauftragung, s. Anlage 1 "Auftragsgegenstand") bezieht sich ausschließlich auf die Gesamtbetrachtung des kompletten Planungsgebietes (1. und 2. Bauabschnitt).
Wohn- und Gewerbegebietsentwicklung "westlich Metzer Straße / Am Glockenwald", 66117 Alt-Saarbrücken" Erstellung eines Verkehrsgutachtens und eines Verkehrskonzeptes Die Landeshauptstadt Saarbrücken (LHS) beabsichtigt die Erschließung eines neuen stadtnahen Wohn- und Gewerbegebietes "Westlich Metzer Straße - Am Glockenwald" im Stadtteil Alt-Saarbrücken. Für die Ausschreibung und Steuerung der Gutachten wurde die GIU - Gesellschaft für Innovation und Unternehmensförderung mbH & Co. Flächenmanagement Saarbrücken KG beauftragt. Städtebauliches Ziel ist die Entwicklung eines Gesamtkonzeptes für das Gelände zwischen Metzer Straße und Wohnquartier "Folsterhöhe". Die Entwicklung ist in zwei Bauabschnitten vorgesehen. 1. Bauabschnitt Im ersten Bauabschnitt sollen hier, in unmittelbarer Nachbarschaft zum vollständig vermarkteten Industriegebiet Süd attraktive Gewerbeflächen als Expansionsflächen für Saarbrücker Unternehmen und zur Ansiedlung neuer Betriebe in verkehrsgünstiger Lage zu entwickeln. Darüber hinaus soll durch die Arrondierung der Gewerbeflächen weiteren Firmenverlagerungen aus der Landeshauptstadt vorgebeugt werden. Im 2. Bauabschnitt erfolgt eine Wohngebietsentwicklung. Die verkehrsgünstige Lage mit unmittelbarer Anbindung an das städtische Verkehrsnetz sowie an das Fernstraßennetz über die A6 verleiht der Fläche "westlich Metzer Straße" ein Alleinstellungsmerkmal unter den prioritären Gewerbepotenzialflächen. 2. Bauabschnitt Grundsätzlich wird beabsichtigt, die an die Metzer Straße angrenzenden Flächen sowie diejenigen zwischen EDEKA-Parkplatz und Sportplatz in einem ersten Bauabschnitt als Gewerbegebiet (ca. 7,2 ha) sowie einen Teilbereich entlang der Straße am Hirtenwies als Sondergebiet Einzelhandel (ca. 2,8 ha) zu entwickeln. Im südlichen Bereich des 1. Bauabschnittes und im Bereich der bestehenden Grundschule "Folsterhöhe" soll eine Gemeinbedarfsfläche (ca. 0,7 ha) zur Erweiterung des Betreuungsangebotes (Kita) integriert werden. In einem zweiten Bauabschnitt, zeitlich nachgelagert, werden die Flächen zwischen EDEKA-Gebäude und Grundschule Folsterhöhe sowie die nordwestlich hiervon verorteten Grundstücke angegangen. Hier soll ein neues Wohngebiet (ca. 8 ha) entstehen. Die Konkretisierung der städtebaulichen Struktur und des exakten Flächenumgriffs des zweiten Bauabschnitts muss in Abhängigkeit der noch ausstehenden Fachgutachten und den daraus resultierenden möglichen Nutzungen sowie dem zu erarbeitenden Strukturkonzept erfolgen. Die verfahrensgegenständliche Gutachterleistung "Verkehrsgutachten" (Beauftragung, s. Anlage 1 "Auftragsgegenstand") bezieht sich ausschließlich auf die Gesamtbetrachtung des kompletten Planungsgebietes (1. und 2. Bauabschnitt).
Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung: #1
Beschreibung der Beschaffung:
Erstellung eines Verkehrsgutachtens und eines Verkehrskonzeptes Auftragsgegenstand Für die Wohn- und Gewerbegebietsentwicklung "Metzer Straße" sollen die Gutachterleistungen für ein Verkehrsgutachten beauftragt werden. Die Gutachterleistungen gliedert sich in zwei Teile, die beide Bestandteil der Beauftragung sind. - Bestandsaufnahme und Grundlagenermittlung (Teil 1) - Prognose und Konzeption (Teil 2)
Erstellung eines Verkehrsgutachtens und eines Verkehrskonzeptes Auftragsgegenstand Für die Wohn- und Gewerbegebietsentwicklung "Metzer Straße" sollen die Gutachterleistungen für ein Verkehrsgutachten beauftragt werden. Die Gutachterleistungen gliedert sich in zwei Teile, die beide Bestandteil der Beauftragung sind. - Bestandsaufnahme und Grundlagenermittlung (Teil 1) - Prognose und Konzeption (Teil 2)
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Postanschrift: westlich Metzer Straße / Am Glockenwald
westlich Metzer Straße
Postleitzahl: 66117
Stadt: Saarbrücken
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Regionalverband Saarbrücken
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-08 📅
Datum des Endes: 2024-09-30 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1. Kriterium Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 2. Kriterium Wirtschaftlichkeit und Effizienz
Qualitätskriterium (Gewichtung): 6.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 3. Kriterium Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 7.5
Kostenkriterium (Name): 4. Angebotspreis
Kostenkriterium (Gewichtung): 20.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 VgV / § 74 VgV, ohne Planungswett-bewerb - 1. Stufe (2. Stufe: anschließendes Verhandlungsverfahren) Erstellung eines Verkehrsgutachtens und eines Verkehrskonzeptes Für die Wohn- und Gewerbegebietsentwicklung "Metzer Straße" sollen die Gutachterleistungen für ein Verkehrsgutachten beauftragt werden. Die Gutachterleistungen gliedert sich in zwei Teile, die beide Bestandteil der Beauftragung sind. - Bestandsaufnahme und Grundlagenermittlung (Teil 1) - Prognose und Konzeption (Teil 2) Es gelten die beigefügten HVA F-Stb 2019 Vertragsbedingungen: o Allgemeine Vertragsbedingungen für freiberufliche Leistungen "AVB-F-StB" (Anlage, 10 Seiten) o Technische Vertragsbedingungen für Verkehrsuntersuchungen "TVB-Verkehrsuntersuchungen" (Anlage, 15 Seiten) Hinweis "Beauftragung": - Es gelten die beigefügten Vertragsbedingungen sowie alle Vergabeunterlagen. - Im Auftragsfall werden Teil 1 und Teil 2 zusammen in einer Beauftragung vergeben. - Der Auftraggeber behält sich vor weitere Leistungen zu beauftragen (Andienungspflicht). - Der Bewerber bzw. Bieter muss für gesonderte Termine wie z. B. Veranstaltungen für Bür-gerbeteiligungen sowie Gremiensitzungen bei Bedarf zur Verfügung stehen.
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 VgV / § 74 VgV, ohne Planungswett-bewerb - 1. Stufe (2. Stufe: anschließendes Verhandlungsverfahren) Erstellung eines Verkehrsgutachtens und eines Verkehrskonzeptes Für die Wohn- und Gewerbegebietsentwicklung "Metzer Straße" sollen die Gutachterleistungen für ein Verkehrsgutachten beauftragt werden. Die Gutachterleistungen gliedert sich in zwei Teile, die beide Bestandteil der Beauftragung sind. - Bestandsaufnahme und Grundlagenermittlung (Teil 1) - Prognose und Konzeption (Teil 2) Es gelten die beigefügten HVA F-Stb 2019 Vertragsbedingungen: o Allgemeine Vertragsbedingungen für freiberufliche Leistungen "AVB-F-StB" (Anlage, 10 Seiten) o Technische Vertragsbedingungen für Verkehrsuntersuchungen "TVB-Verkehrsuntersuchungen" (Anlage, 15 Seiten) Hinweis "Beauftragung": - Es gelten die beigefügten Vertragsbedingungen sowie alle Vergabeunterlagen. - Im Auftragsfall werden Teil 1 und Teil 2 zusammen in einer Beauftragung vergeben. - Der Auftraggeber behält sich vor weitere Leistungen zu beauftragen (Andienungspflicht). - Der Bewerber bzw. Bieter muss für gesonderte Termine wie z. B. Veranstaltungen für Bür-gerbeteiligungen sowie Gremiensitzungen bei Bedarf zur Verfügung stehen.
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: 3.236_01/2023
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-12-21 📅
Titel: Wohn- und Gewerbegebietsentwicklung "westlich Metzer Straße/Am Glockenwald" - Erstellung eines Verkehrsgutachtens und eines Verkehrskonzeptes
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 59 900 EUR 💰
Leiter der anbietenden Partei ✅
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Obermeyer Infrastruktur GmbH & Co. KG
Nationale Registrierungsnummer: DE 304203386
Postanschrift: Hansastraße 40
Postleitzahl: 80686
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ausschreibung-oinf@obermeyer-group.com📧
Telefon: +49895799-191📞
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landeshauptstadt Saarbrücken (LHS)
Nationale Registrierungsnummer: DE 138116928
Postanschrift: Rathausplatz 1
Postleitzahl: 66111
Postort: Saarbrücken
Region: Regionalverband Saarbrücken
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ausschreibung@giu.de📧
Telefon: +496818575106📞
Fax: +496818575450 📠 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 497617-2023
Datum des Beginns: 2024-01-08 📅
Datum des Endes: 2024-09-30 📅
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YECH5TL
Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: 10000000-00108010000001-47
Region: Regionalverband Saarbrücken
🏙️ Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Es gelten die Vorschriften der §§ 97 ff. GWB. Auf die Rügeobliegenheit des Bieters gem. § 160 Abs. 3 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages bei Versäumung der Rügefrist wird ausdrücklich hingewiesen. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Der Bieter muss damit rechnen, dass bei Versäumnis der Rügefrist sein Nachprüfungsantrag ohne Sachprüfung als unzulässig zurückgewiesen wird. Dem Bieter wird daher empfohlen, ggfs. rechtzeitig fachlichen Rechtsrat einzuholen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Vorschriften der §§ 97 ff. GWB. Auf die Rügeobliegenheit des Bieters gem. § 160 Abs. 3 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages bei Versäumung der Rügefrist wird ausdrücklich hingewiesen. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Der Bieter muss damit rechnen, dass bei Versäumnis der Rügefrist sein Nachprüfungsantrag ohne Sachprüfung als unzulässig zurückgewiesen wird. Dem Bieter wird daher empfohlen, ggfs. rechtzeitig fachlichen Rechtsrat einzuholen.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-01-10+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 008-018290 (2024-01-10)